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Pächtern seiner Eisenhütte gegen eine Abgabe von 30 Centimes f. d. Tonne zur Verfügung. Dieser Aufschlag auf die Herstellungskosten des Roheisens erschwerte den Pächtern der Hütte Oettingen den Wettbewerb mit denjenigen Wer ken, die selbst im Besitze von Eisenerzkonzes sionen waren. Da ihr Pachtvertrag noch bis zum Jahre 1883 währte, so ging ihr Wunsch dahin, in den Gemarkungen Oettingen und Deutsch-Oth eine eigene Konzession von 566 ha zu erhalten. Diese beiden Konzessionsgesuche wurden am 17. August 1869 gemäß Artikel 23 des Berg gesetzes vom 21. April 1810 in den Ge meinden Metz, Briey, Diedenhofen, Rüssingen, Deutsch-Oth, Villerupt und Oettingen durch An schlag bekannt gemacht mit dem Vermerke, daß Einwendungen oder Konkurrenzgesuche inner halb der nächsten vier Monate bei dem Prä fekten, später bei dem Minister der öffentlichen Ar beiten vorzubringen seien. Und es fehlte weder an Einwendungen noch an Konkurrenzgesuchen. Am 18. Oktober 1869 meldeten sich die Erben Bauret, Lej eune & Cie., die Besitzer des Hochofens von Deutsch-Oth, mit dem Gesuche um eine Eisenerzkonzession im Banne von Deutsch-Oth und Villerupt, mit einem Flächen inhalt von 258 ha. Sie versprachen den Grund eigentümern eine jährliche Rente von 10 Centimes f. d. Hektar. Auch dieses Konkurrenzgesuch wurde am 20. November 1869 durch Anschlag bogen bekannt gemacht. Zu derselben Zeit, und zwar innerhalb der gesetz lichen Frist, erhoben alle diese beteiligten Par teien Einspruch gegen die Petitionen ihrer Kon kurrenten. Auch der Gemeinderat von Deutsch- Oth nahm Stellung zu dieser Frage: „Adolf Krämer ist Ausländer, er besitzt kein Hüttenwerk in der Nähe, hat auch nicht die Absicht, hier ein Werk zu errichten, er sucht nur mit dem Erz Handel zu treiben. Die HH. Jahiet, Gorand, Lamotte &Cie. haben ein An recht auf das Erz der Konzession Oettingen; ihre Absicht' geht nur dahin, der Errichtung eines Hüttenwerkes in Deutsch-Oth Schwierig keiten zu bereiten. Deshalb bittet der Ge meinderat, die Konzessionsgesuche dieser beiden Parteien zurückzuweisen. Deutsch-Oth, 19. Dezember 1869. Der Maire: E. Bauret. “ Als Schlußfolgerung ergibt sich, wenngleich es nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, daß durch den Gemeinderat das Konzessionsgesuch der Erben Bauret, Lejeune & Cie. befürwortet wird. Die Besitzer des Hochofens von Deutsch-Oth hatten bereits am 29. Mai 1867 ein Konzessions gesuch eingereicht; dasselbe war indessen durch ministerielle Entscheidung vom 24. August 1868 zurückgewiesen worden. Dann war das aus einem einzigen Hochofen bestehende Werk ver kauft worden, und zu jener Zeit wurde der Hoch ofen in größeren Dimensionen umgebaut. Das Kon zessionsgesuch der Hüttenbesitzer von Deutsch- Oth hatte demnach die meiste Aussicht auf Erfolg. Da trat eine neue Verwicklung ein: Im März 1870 erhob das bedeutende Hüttenwerk Ville rupt & Ste. Claire Einspruch gegen die Kon zessionsgesuche aller drei bisherigen Bewerber und reichte gleichfalls ein Konkurrenzgesuch ein. Da seit der öffentlichen Bekanntgabe des Krämerschen Konzessionsgesuches mehr als vier Monate verstrichen waren, so mußte der Einspruch gegen dieses Gesuch bei dem Minister der öffentlichen Arbeiten vorgebracht werden, und zwar durch Vermittlung eines beim Staats rate zugelassenen Advokaten. Der Advokat des Hüttenwerkes Villerupt & Ste. Claire, Hr. de Saint Malo, führte in seiner Denkschrift vom 19. April 1870 aus, daß dieses Werk Grund eigentümer eines großen Teiles der von Herrn Krämer geforderten Konzession sei und das an der Oberfläche liegende Alluvialerz dieses Ge bietes im Tagebau gewinne. Wenngleich dem Werke schon eine andere Konzession in be stimmter Aussicht stehe, so könne es doch auch diese Konzession noch gut gebrauchen. Im übrigen sei Hr. Krämer Preuße, und ein Franzose würde in Preußen auch keine Konzession bekommen. Diesen Ausführungen gegenüber betonte der Vertreter des Hrn. Krämer, der Advokat Michaux- Sellain, in seiner Entgegnung vom 30. Juni 1870, daß nach den Berichten der Bergingenieure Barre und Duporcq die erzführenden Lager des Kammerberges erst durch die Untersuchungen des Hrn. Krämer entdeckt worden seien. Auf das an der Oberfläche liegende Alluvialerz mache Hr. Krämer keinen Anspruch. Zwar sei Herr Krämer kein Franzose, aber auch die Gebrüder Stumm aus Neunkirchen und die Burbacher Hütte hätten Konzessionen erhalten in der Gegend von Nancy. „II est de principe main- tenant que la seule rgle en ce qui concerne l’industrie est une sage reciprocite. La Prusse rhenane ne possöde pas de gisement minifere considerable: eile est donc forcee de recourir ä la minette franaise. Mais eile a en revanche les riches houillres de Sarrebrück qui sont mises ä l'entire disposition de l’industrie franqaise, ä ce point que les consommateurs franais sont servis de preference aux indignes eux-memes et qu’ils paient des prix inferieurs. Ces avantages, que le Gouvernement prussien a sans hesitation accordes aux usines franaises, meritent sans doute des egards de rciprocit et de bon voisinage. Cela est d’autant plus vrai que les etrangers qui, en Prusse, sollicitent des con- cessions de mines, jouissent de tous les droits et avantages accordes aux indignes." Als der vorstehende Bericht am 31. Juli 1870 dem Nachfolger des Ingenieurs Barre, dem