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UZ 13. Februar 1975 Parteileben / Rechtsfragen 5 der Dartei arbeiter ze Zeit gewinnen heißt alles gewinnen .. Einige Gedanken zu Fragen der Intensivierung Von Prof. Dr. sc. Apitzsch und Dr. sc. Horn, Sektion Wirtschaftswissenschaften der KMU Genosse Erich Honecker führte auf der 13. Tagung des ZK der SED aus: „Im Sinne der Hauptaufgabe gilt es, durch höhere Leistungen in der sozialistischen Produktion die Voraussetzungen, dafür zu schaffen, das materielle und kulturelle Le bensniveau des Volkes zu sichern und Schritt für Schritt weiter zu verbessern.“ Unter diesem Aspekt gilt es. den Intensivierungsprozeß in unserer Ökonomie,entscheidend zu vertiefen und damit eine spürbar höhere Effektivität der Arbeit zu sichern. Zum Terminus Intensivierung schreibt Afanasjew: „Er bezeichnet nicht: nur die Zunahme der Intensi tät der gesellschaftlichen Prozesse, die Steigerung ihres Entwicklungs- tempos, sondern auch das Streben der Menschen, in möglichst kurzer Zeit große Ergebnisse im wirtschaft lichen, sozialen und geistigen Le ben zu erzielen. Ökonomie der Zeit ist der .tiefste Wesehsinhalt der In tensivierung.“ Marx hat diesbezüglich folgendes formuliert: „Ökonomie der Zeit, darin löst sich schließlich alle Ökonomie auf.“ Auch W. I. Lenin schätzte den Zeit faktor außerordentlich hoch ein. Er forderte, in kleinen wie in gro ßen Dingen, in der Arbeit im Alltag im Leben mit der Zeit sorgsam um zugehen, er führte aus: „ ... Zeit gewinnen heißt alles gewinnen ...“ Heute sind die wissenschaftlich- technische Revolution und die wis senschaftliche Leitung der gesell schaftlichen Prozesse die wichtigsten Mittel -der-Intensivierung und" der Ökonomie der Zeit. Diesbezüglich führte W. I. Lenin schon in den ersten Jahren der Sowjetmacht aus: „... daß derjenige die Oberhand behält, der die beste Technik. Orga nisiertheit, Disziplin und die besten Maschinen hat...“ In diesem Sinne wurde auf der 13. Tagung des ZK der SED von -Genossen E. Honecker herausgearbei tet, daß es gilt, mit Hilfe von Wis senschaft und Technik- hohe Steige rungsraten der Arbeitsproduktivität zu erzielen. Überhaupt wurde die wachsende Rolle der Grundlagen forschung und die Rolle von Wis senschaft und Technik herausgear beitet. Die Steigerung der Effektivität und Intensität der Forschung hängt meines Erachtens erstens von subjektiven Be dingungen ab. Damit meine ich vor allem die Sicherung einer Atmosphäre, die die Kreativität der Wissenschaft ler und Ingenieure anregt und es ermöglicht, die zur Ver fügung stehende Zeit maximal für wissenschaftliches Arbei ten zu nutzen . . . Der Kampf um hohe Leistun gen, gegen Mittelmäßigkeit und Genügsamkeit, die kriti sche Bewertung des Erreichten in einem sachlichen konstruk tiven Meinungsstreit, die un bürokratische Planung und Organisation der Arbeit soll ten als vorrangige Aufgabe der Leitung in den Instituten und als politisch-ideologische Aufgabe der jeweiligen Par- teiorganisation betrachtet werden. (Kurt Hager auf der 13. Tagung des ZK der SED) Drei Schwerpunkte wurden abgelei tet: 1. Es gilt, das vorhandene wissen- sehaftlieh-teehnisehe Potential noch konzentrierter dafür einzusetzen, unsere eigenen Rohstoffvorkom- 1 men zu nutzen, die Materialökono- mie zu erhöhen, die Ausrüstungen und Maschinen für den eigenen Bedarf und Export weiter zu ent wickeln. 2. Die genauere Übereinstimmung der Pläne Wissenschaft und Tech nik mit den Investitionsplänen ist zu gewährleisten. Wissenschaft und Technik werden noch stärker zum Hauptbestandteil unserer Volks wirtschaftsplanung werden. 3. Es ist nötig, die Tätigkeit im Be reich von Forschung und Entwick- ' lung selbst zu intensivieren. Die erforderlichen materiellen Vor aussetzungen dafür sind besser zu gewährleisten. Dabei wird an die Bereitstellung von Material und Zulieferungen, von leistungs fähiger. Forschungstechnik und auch an bessere Möglichkeiten für die Nutzung der EDV gedacht. In Auswertung der 13. Tagung des ZK der SED und nicht zuletzt in Vorbereitung des 30. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus durch die ruhmreiche Sowjetarmee verpflichtet sich das Kollektiv Lei tung und Organisation der Industrie der Sektion Wirtschaftswissenschaf ten: 1. die politisch-ideologische Arbeit zu intensivieren. Insbesondere den Leninismus, den Marxismus un serer Epoche zu studieren und in Lehre und Forschung anzuwenden. Weiterhin verstärkt die Sowjet wissenschaft, insbesondere die Theorie und Praxis der automati sierten Leitungssysteme zu nutzen. In diesem Sinne wollen wir den 30. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus würdig vorbereiten und in einer Veranstaltung wür dig begehen. 2. Im Sinne der Nutzung , der Erfah rung der Sowjetunion werden wir 1975 wesentliche Teile des Manu skriptes für ein gemeinsames Buch mit sowjetischen Wissenschaftlern über ASU außerplanmäßig fertig stellen. Dieses Buch wird wichtige Hinweise für die Intensivierung durch Vervollkommnung der Lei tung und Planung geben. 3. Unsere Arbeit im Schuhkombinat „Paul Schäfer“ zu intensivieren, insbesondere die Arbeiten zum Aufbau eines automatisierten Leitungssystems (ASU) für das Kombinat und die Arbeiten, zur Datenbankkonzeption auf Basis der Technologie für die Planung, Planoptimierung und Steuerung der Produktion. Diese Arbeiten dienen der Intensivierung der Pro zesse im Schuhkombinat „Paul Schäfer“ unter besonderer Berück sichtigung des Gesetzes der Ökono mie der Zeit. 4. In demselben Sinne wollen wir unsere Anstrengungen im Kombi nat GISAG verstärken, um durch Vervollkommnung des betriebli chen Leitungs-Kontroll- und Infor- mationsstems unter dem Aspekt automatisierter Leitungssysteme einen Beitrag zur Intensivierung zu leisten. Geschichten um die Orenburger Erdgastrasse „Leicht fällt es nicht.. Von Dietmar Schumann Ganze Kerle werden auf dem Bau gebraucht. Auch im Leipziger Nor- den, wo das hiesige Baukombinat 16geschossige Punkthochhäuser baut. Ganze Kerle auch in der Brigade „9. Parlament“, eine Brigade von Zimmerleuten und Eisenflechtern, die die Fundamente der Hochhäuser bauen. So leicht kann die Männer nichts erschüttern. Manches sind sie gewohnt: Regen, Schlamm, Hitze, Kälte . . auch Hau-Ruck-Aktionen. Sie sind eine eingespielte Truppe, die 18 Mann. Seit 1968 sind sie schon zu sammen. Sie sind eines der besten Jugendkollektive auf den Leipziger’ Baustellen. Doch nun wollen drei Mann weg. Sie haben sich verpflichtet, am Jugend objekt „Erdgasleitung Orenburg“ in der Ukraine zu arbeiten für min destens zwei Jahre. Falko Reise, der Brigadier, Bernd Rosenbusch und Lutz Richter. Leicht fällt es ihnen nicht. Falko Reise hat 1968 die Truppe aufgebaut. Jetzt hängt er an ihr. Er macht sich Gedanken, was wird, wenn der Brigadier weggeht. Aber er weiß eine starke Mannschaft hinter sich. Klaus Börditz, sein Stell vertreter, hat schon oft bewiesen, daß er das Zeug zum Brigadier hat. Und: Klaus Lehmann, der FDJ-Sekretär der Brigade, hat auch etwas zu sagen bei den Kollegen. Sein Wort zählt. Werden die anderen aber den Plan schaffen, wenn drei Mann fehlen? Wir haben sie gefragt: Bernd Bär: „Die Arbeit der drei bleibt nicht lie gen. Es geht trotzdem weiter hier. Ich meine, wir müssen dann eben ein bißchen mehr ran und die drei Kol legen ersetzen.“ Klaus Lochner: „Na klar. Wir schaffen den Plan. Wir haben bis jetzt immer gut ausgese hen, wenn es darauf ankam. Am Hochhaus Wintergartenstraße zum Beispiel. Da haben wir gut ausgese hen und wir werden es auch jetzt wieder schaffen.“ Da müßten sie also noch Reserven haben, wenn sie den Weggang von drei Kollegen einfach so wegstecken wollen. Hartmut Conrad „Bei uns sind noch mehr Reserven rauszuholen in technologischer Hin sicht. Ich meine, wir dürften nicht mehr so viele Warte- und Stillstands zeiten haben. Wenn das besser lau fen würde, dann wäre noch einiges mehr drin.“ Zuversichtlich sind alle. Diejenigen, die an die Trassen gehen. Auch die jenigen, die hierbleiben. Die Brigade hat versprochen, „das Ding noch bes ser zu schaukeln als bisher“. So je denfalls Wolfgang Schilling, ein jun ger Kollege, der aus Riesa stammt (und natürlich Stahl-Anhänger ist). Ihre Brigade, das war die eine Sache, um die sich die „Orenburger“ Sorgen gemacht haben. Was aber wird aus ihren Familien? Diese Frage hat sie genauso beschäftigt. Falko und Bernd sind verheiratet. Beide haben lange mit ihren Frauen beraten, ehe sie den Entschluß gefaßt haben. Doch: Leicht ist es ihnen bestimmt nicht gefallen. Falko Reise zum Beispiel hat einen Sohn von 15 Jahren. Ein kritisches Alter. Wer soll sich mit ihm beschäf ¬ tigen. Falkos Frau arbeitet als Ser viererin im „Ringcafe“, jeden-Tag bis 23 Uhr. Frau Reise wird in eine an dere Schicht müssen. Die Hausarbeit werden sie nun eine Weile ohne den Vati erledigen müssen. Aber Mat thias, der Sohn, hat versprochen, der Mutti mehr als bisher unter die Arme zu greifen. Oder Bernd Rosenbusch: Seine Frau Ute arbeitet in der Verwaltung der Karl-Marx-Universität. Sie haben einen kleinen Sohn, noch kein halbes Jähr alt. Dem Bernd fällt es gar nicht leicht, seine Frau mit dem Kleinen allein zu lassen. Bei Lutz Richter stehen die Dinge ähnlich. Seine Freundin Ramona stu diert am IfL in Altenburg. Wie die Turteltauben hängen sie an den Wo chenenden zusammen. Für beide steht die Frage: Wird die junge Liebe Bestand haben, wenn Lutz für zwei Jahre weggeht von zu Hause? Ge wiß: Alle Vierteljahre werden sie auf Urlaub kommen. Trotzdem, die Bedingungen sind ungewöhnlich, für manche hart. Auch viele Ehen und Freundschaften werden sich bewäh ren müssen. Viele Ehefrauen brau- Brigadier Falko Reise: Seit 68 die „Truppe" aufgebaut, nun für 2 Jahre weg chen Unterstützung, was neue Ar- beitszeiten, Kindergarten- und Kin derkrippenplätze anbetrifft. Die Be triebe ihrer Männer werden sich darum kümmern müssen. Bauleiter Lein tvom BKb hat Hilfe) zugesichert, als wir 'mit ihm darüber sprachen. Ab Februar 75 werden sie arbeiten zwischen Krementschug und Bar. Läicht fällt es nicht. Nicht denen, die gehen. Nicht denen, die zu Hause bleiben. Aber sie haben begriffen, daß ihre Arbeit einem guten Zweck dient und sich für alle auszahlt. Des halb sind sie guten Mutes und den ken so, wie es uns gegenüber der Vater von Lutz Richter ausdrückte: „Zwei Jahre sind natürlich eine lange Zeit. Aber der Junge ist ja nicht aus der Welt. Er ist zu einem gute: Zweck in der Sowjetunion. Er wird dort eine vernünftige Arbeit leisten. Er wird nichts zerstören, sondern aufbauen. Das ist entscheidend.“ esen und Funktion des Arbeitslohnes verlan gen eine Lohnsiche rung in regelmäßiger und geordneter Form, Dem dienen die recht lichen Regelungen über die Lohnzahlungen und Lohneinbehaltung im Gesetzbuch der Arbeit (§§ 58; 59) und in der VO über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes (§§ 10; 11). Lohnzahlung Die Lohnzahlung ist eine arbeits rechtliche Pflicht des Betriebes, die dieser mit Begründung des Arbeitsrechtsverhältnisses über nimmt. Da es nicht möglich und zweckmäßig ist, tägliche Lohn zahlungen vorzunehmen, werden längere Perioden der Arbeitslei stung zusammengefaßt und ein heitlich abgerechnet. Die Lohn abrechnungsperiode beträgt einen Kalendermonat. Weil nicht in jedem Bereich am letzten Tag des Monats Lohn ausgezahlt werden kann, fallen Lohnab rechnungsperioden und Lohn zahlungsperiode (vom 16. Novem ber bis 16. Dezember z. B.) zeit lich auseinander. Die Lohnzah lung ist während der Arbeitszeit vorzunehmen. Befindet sich ein Mitarbeiter aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen (z. B. bei Krankheit, Teilnahme an Lehrgängen zur politischen und fachlichen Weiterbildung, Haus arbeitstag usw.) am Zahltag nicht am Arbeitsplatz, ist die Karl- Marx-Universität verpflichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters den Lohn zuzustellen. Die Kosten für die Überweisung, z. B. durch die Post, hat die Karl-Marx-Univer sität zu tragen. Um den Mitarbeitern. den Zu sammenhang zwischen Arbeits leistung und Lohn verständlich Rechtsfragen der Lohnzahlung Von Dr. Annemarie Süßmilch und Annemarie Sommerlatte Sektion Rechtswissenschaften der Karl-Marx-Universität zu machen sowie seine Kontrolle zu ermöglichen, muß die KMU einen übersichtlichen Berech nungsnachweis (Lohnstreifen) aushändigen. Bei Unklarheiten oder Beanstandungen können sich die Mitarbeiter der Karl- Marx-Universität an die Gehalts stelle wenden, welche Auskunft zu erteilen hat und nach Über prüfung eine evtl, erforderliche Berichtigung umgehend vorneh men muß. Lohneinbehaltung Die Bedeutung des Arbeitsloh nes verlangt die strikte Einhal tung der Lohndisziplin, die sich u. a. in einer uneingeschränkten Auszahlung des erarbeiteten Lohnes äußert. Die Nichtaus zahlung eines Teiles des Netto verdienstes der Werktätigen ist deshalb nur in den ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Fällen, zulässig. Das wird leider nicht immer beachtet. § 59 GBA regelt die Lohneinbe haltung ausschließlich für drei Fälle: 1. Aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dieser kann nur durch ein staat liches Gericht ergehen. Er ist eine Maßnahme der Zwangsvoll streckung in das Vermögen des säumigen Schuldners, Wenn z. B. ein Mitarbeitei’ der KMU seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht regelmäßig nachkommt, wird das Gericht bei entsprechen der Klageerhebung seitens des Berechtigten eine Pfändung und Überweisung beschließen. Mit Empfang des Beschlusses ist die Karl-Marx-Universität verpflich tet. die im Beschluß genannte Summe vom Lohn einzubehalten und an den Gläubiger zu über weisen. 2. Bei Ansprüchen des Betriebes gegen den Werktätigen auf Grund eines vollstreckbaren Ti tels. Wird ein Mitarbeiter durch Be schluß der Konfliktkommission oder Gerichtsurteil zu einer Geldleistung an die KMU ver pflichtet, ist die Karl-Marx- Universität zur Lohneinbehal tung berechtigt. Voraussetzung ist jedoch weiterhin, daß der Be schluß bzw. das Urteil den Ver merk des Sekretärs des Gerichts trägt, daß aus ihm vollstreckt werden kann (vollstreckbarer Titel). 3. Nach Vereinbarung zwischen Werktätigen und Betrieb Über die zwei genannten Fälle hinaus ist die Lohneinbehaltung nur mit ausdrücklicher Zustim mung des betreffenden Mitarbei ters zulässig. Eine zulässige Ver einbarung liegt z. B. vor, wenn sich der. Mitarbeiter schriftlich zur Ersatzleistung kleinerer Schäden, die er der KMU zuge fügt hat, verpflichtet hat. Eine Vereinbarung ist auch darüber möglich, daß die KMU im Auf trag eines Mitarbeiters bestimmte Lohnüberweisungen, z. B. zur Bezahlung von Unterhalt vor nimmt. Aufgrund der gesell schaftlichen Bedeutung der regel mäßigen Erfüllung von Unter haltsverpflichtungen hat die KMU ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit einzuräumen. In welcher Höhe? Alle Lohneinbehaltungen sind nur im Rahmen der Lohnpfän dungsbestimmungen zulässig. Da gegen wird leider in der Praxis oftmals verstoßen. Es ist z. B. nicht möglich, daß bei Krankheit oder sonstiger Lohnüberzahlung in den folgenden Monaten über haupt kein Lohn ausgezahlt wird. I Zugleich muß aber auch die Pflicht der Karl-Marx-Universität betont werden, bei vorliegenden Voraussetzungen den pfändbaren Betrag in vollem Umfang einzu behalten, um die Gläubiger in voller Höhe zu befriedigen. Der pfändbare Betrag ergibt sich aus dem Bruttolohn des Mitar beiters abzüglich der zu zahlen den Lohnsteuer, der Beiträge zur Sozialversicherung, der notwen digen Fahrtkosten zur Arbeits stelle und der ausdrücklich für unpfändbar erklärten Einkünfte. Zu letzteren gehören der un pfändbare Mindestbetrag von 150 Mark monatlich sowie Er schwerniszuschläge, Werkzeug geld, Preise und Prämien usw. Der Mindestbetrag von 150 Mark erhöht sich um jeweils 50 Mark für den Ehegatten und jede weitere Person, der der Mitar beiter in Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt ge währt. Der über den pfändungs- freien Betrag hinausgehende Teil des Arbeitseinkommens ist zu 50 Prozent pfändbar. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter bezieht monat lich ein Gehalt von 500 Mark netto. Er ist verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle mo natlich 20 Mark. Berechnung des pfändbaren Be trages: 500 Mark — 20 Mark Fährtkosten — 150 Mark Existenzminimum für den Mitarbeiter — 150 Mark erhöhter Mindest betrag für Frau und zwei Kin der - 180 Mark davon 50 Prozent = 90 Mark Im gewählten Beispiel ist eine Lohneinbehaltung nur in Höhe von 90 Mark zulässig. „Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“ Band 2: Historische Typen des Staates und des Rechts Autorenkollektiv unter der Leitung von W. J. Gulijew. Übersetzung aus dem Russischen Staatsverlag der DDR, Berlin 1974, 503 Seiten, Im vorliegenden Band wird der Versuch unternommen, Wesen und prinzipielle Erscheinungsfor men des Staates und des Rechts in den sozialökonomischen Forma tionen darzustellen. Eine solche — von den allgemeinen Gesetzmä ßigkeiten in Gesellschaft, Staat und Recht ausgehende — Darstel lung fehlte bisher in der marxi stisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft. Den Verfas sern gelingt es durchgängig, die Einheit von Theorie und Ge schichte — bezogen auf Staat und Recht — in hoher Qualität auszuführen. Entsprechend der Gesamtkonzep tion des auf vier Bände angeleg ten Werkes — „Marxistisch-leni nistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“ (I) wer den in diesem Band Staat und Recht der vorsozialistischen For mationen untersucht. Sklavenhal terstaat und -recht, ‘Feudalstaat und -recht, bürgerlicher Staat und bürgerliches Recht werden einer prinzipiellen theoretisch- ge schichtlichen Analyse unterzogen. Von besonderem Interesse dürften das 9. und das 10. Kapitel sein. Hier geht es um „Staat und Recht der Entwicklungsländer mit kapitalistischer Orientierung“ und um, „Übergangsformen von Staat und Recht zum sozialisti schen Typ“. Gerade hier werden viele neue theoretische Probleme aufgezeigt. Die gesamte Darstellung erfolgt unter deutlicher Abgrenzung zu nichtmarxistischen Staats- und Rechtsideologien. Dadurch ver größert sich der Wert dieses Ban des. Er ist nicht nur für Staats- und Rechtswissenschaftler in ho hem Maße lesenswert; er ist es für alle, die auf gesellschaftswis senschaftlichem Gebiet tätig sind; er ist es für alle, die an gesell schaftswissenschaftlichen Frage stellungen interessiert sind. (1) Bd. 1: Grundlegendes Institut und Begriffe. Erschienen im Staatsverlag der DDR Berlin 1974 Bd. 3: Sozialistischer Staat. Über setzung in Vorbereitung. Bd. 4: Sozialistisches Recht. Über setzung in Vorbereitung. Dr. Günter Baranowski In den nächsten Ausgaben der UZ: • Zu den neuen ML-Lehrbüchern und ihrer Nutzung in der Lehre • überarbeitete Betriebliche Vereinbarung