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auf 31 997 •6 3 8, bei einer dritten auf 42 430 46, bei kleineren Werken auf 6000 bis 10 000 c belief, trotzdem den Arbeitern vielfach Zulagen gemacht waren oder Gelegenheit zu anderen Arbeiten auf dem Werke gegeben wurde. In anderen Provinzen unseres Vaterlandes, namentlich in Oberschlesien, sind die gleichen Schädigungen der Unternehmer sowohl als der Arbeiter fest gestellt worden, und Abhülfe thut offenbar dringend noth, wenn sich Gleiches in der Zukunft nicht wiederholen soll. Dafs seitens der Preufsischen Staatseisenbahn verwaltung Lieferungen in das Ausland vergeben worden sind, haben wir im Interesse unseres Nationalvermögens bedauert. Die Be stellung von 8000 t Schienen in England, welche seitens der Kgl. Eisenbahndirection Magdeburg ins Werk gesetzt wurde, bedeutete für den preufsischen Eisenbahnfiscus einen Frachtenausfall a) für die Beförderung der er forderlichen Rohstoffe von . 184 857 •% b) für die Beförderung der Schie ¬ nen von Rheinland-Westfalen nach Magdeburg .... 120000 „ Zusammen . . 304 857 M Diesem Frachtenausfall steht eine Frachten einnahme für die Beförderung der englischen Schienen nicht gegenüber, da diese zweifellos von Hamburg per Wasser befördert werden. An Arbeitslöhnen entgehen den deutschen Arbeitern insgesammt 366 890 •6 Unter Zugrundelegung eines durchschnitt lichen Schichtlohnes von 3,50 M und von 25 Schichten im Monat ergiebt sich, dafs für die Herstellung der 8000 t Schienen im Inland 4190 Arbeiter einen Monat Arbeit gehabt hätten. Berechnung: Zu 1 t Schienen sind erforderlich: 1165 kg Rohstah), 700 „ Kohlen. Zu 1 t Rohstahl sind erforderlich: 1300 kg Roheisen, 130 kg Koks = 190 „ Kohlen, und 620 „ Kohlen, 240 , feuerf. Material. Zu 1 t Thomas-Roheisen sind erforderlich : 2117 kg Erze, 1465 „ Kohlen, 764 „ Kalksteine. Folglich sind zu 1 t Schienen erforderlich: Rohstahl 1165 kg Roheisen 1300X 1,165 1514,5 „ Kohle für Schienen 700 kg „ „ Rohstahl 810X 1,165 944 „ » , Roheisen 1465 X 1,5145 2219 » 3863/ » Erze 2117 X 1,5145 . . . 3206,, Kalksteine 764 X 1,5145 1157 , Feuerfestes Material 240 X 1,165 .... 280 » Die Rechnung stellt sich also wie folgt: Menge Tonnen Löhne Frachten f.d.Tonnc « Betrag N f.d.’one « Betrag • Schienen . . . 8 000 8,00 64 000 15,0 12'0000 Rohstahl . . . 9 320 4,90 45 668 — — Roheisen* . . 12 116 5,00 60 580 1,50 18 174 Kohlen . . . 30 904 3,50 108 164 1,50 46 356 Erze insges. . 25 648 ** — 3,69 94 641 Erze ohne aus- ländische und ohne Schlacken 21 384 3,60 76 982 — — Kaiksteine . . 9 256 1,00 9 256 2,17 20 086 feuerf. Material 2 240 1,00 2 240 2,50 5 600 36 890 304 857 Hiergegen kommt in Betracht der Zoll für 8000 t Schienen ä 25 = 200 000 6. Der Ver lust auf deutscher Seite stellt sich somit auf 471 747 Ueber die Frage der Ausdehnung des allgemeinen Ausnahmetarifs für Düngemittel, Erden, Rüben, Kartoffeln auf Kohlen, Koks, Brennholz, Torf, Erze und Gewährung weiterer Tarifermäfsigungen für Eisen erze wurde im Landeseisenbahnrath am 22. Mai d. J. nach eingehender Erörterung der Antrag des Ausschusses — welcher dahin ging, dafs es im allgemeinen öffentlichen Interesse ge boten erscheine, die Frachtsätze des Ausnahme tarifs für Erden, Düngemittel, Kartoffeln und Rüben vom 1. Januar 1890 nunmehr auch auf Stein- und Braunkohlen, Koks, Brennholz, Torf, Erze aller Art, sowie aufserdem auf Holzkohlen und Torfkohlen auszudehnen — angenommen. Mit Bezug auf die Frage der besonderen Herab setzungen für einzelne Bezirke wurde der Ansicht des Ausschusses beigetreten , dafs lediglich aus der Einführung der vorgeschlagenen allgemeinen Frachtermäfsigung für Kohlen ein Anlafs zur Gewährung weitgehender besonderer Fracht- ermäfsigungen für einzelne Bezirke nicht zu ent nehmen sei. Ferner trat der Landeseisenbahnrath dem Anträge des Ausschusses bei, die Aufnahme der Artikel Kalksteine und gebrannter Kalk in den Rohstofftarif nicht zu befürworten. In Bezug auf die Gewährung besonderer Frachtermäfsigungen für Eisenerze wurden folgende Beschlüsse gefafst: 1. Der Landeseisenbahnrath erachtet die Gewäh rung von Frachtermäfsigungen für Eisenerz, welche über die für Brennstoffe und Erze aller Art in Aussicht genommenen Ermäfsigungen hinausgehen, als ein öffentliches Verkehrsbedürf- nifs. 2. Der Landeseisenbahnrath befürwortet den Vorschlag der königlichen Eisenbahndirection (rechtsrheinisch) zu Köln, welcher dahin geht, als Grundlage für den einzuführenden Tarif auf * Einschliefslich Löhne für Kokereibetrieb. ** Löhne kommen nur für inländische Erze (also ohne ausländische und ohne Schlacken) in Betracht.