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nelro pake die Deutsche Lust-Hansa Ihr kürzlich nach Argentinien überführtes Großfluaboot de, Typ, Dornier-Wal, den Atlantic, zur Verfügung gestellt. Die Reiseroute führte von Buenos Aires längs der südamerikanischen Küste bis Rio de Janeiro, unter An- sliegung der wichtigsten Häsen über 250» Klin. Zunächst hatte Dr. Luther mit einer Junkers Großmaschine in den Tagen vom 15. bis 17. November einen Besuchssing nach Paraguay gemacht, vou wo er gerade noch rechtzeitig in Montevideo wieder eintraf, m» den inzwischen von Buenos Aires eingetrosfenen Atlantjco znni Brasiiienflug benutzen zu können. Am 1i). erfolgte der Flug non Montevideo nach Rio Grande do Sul, für den 3>1 Stunden benötigt wurden. Nach einer kurzen Unterbrechung, die Dr. Lu ther zum Besuch der Provinz Rio Graeide do Sul ausgeuutzt hatte, wurde am 21 zur nächsten Etappe nach Porto Alogro gestartet. Aon dort aus ging es ani 22. November in vierstündigem Fluge über Florianopolis nach der der Küste vorgelagerten Insel San Francisco. Bei diesem Fluge wurden die landeinwärts gelegenen Hauptzentren der deutschen Ansiedlung in Siidbrasilien Blumenau und Äoinviile überquert, wobei das Dormer-Wul-Fingboot von den südamerikanischen Deutschen als Sendbote der Heimat mit lau ter Begeisterung gefeiert wurde. Bon San Francisco ging die Fahrt weiter nach dem durch seinen Großhandel weltberühmten Hafen Santos. Die leßte Etappe von Santos nach Rio de Ja- neiro wurde den bei der Deutschen Lust-Hansa vorliegenden Draht berichten zufolge am 27. November in 2)4 Stunden znrückgclegt. Bei der Landung in Rio wurden Dr. Luther und die Besatzung des Atlantico vom brasilianischen Staatspräsidenten empfangen, der selbst an Bord des Flugbootes ging, um an einem längeren Rund slug über die durch ihr« Schönheit berühmte Bucht von Rio teil zunehmen. Dieser erste große Südamerikaslug des Atlantico dürfte der Deutschen Handelsluftfahrt in den beim Fluge berührten Län dern manchen neuen Freund erworben haben. Gerade Südameri ka bietet der Handclslustsnhrt noch ein so ungemein großes Betä tigungsfeld, weil hier in den großen Landstreckcn des Riesenkon- tincnts die Berkehrsmittel noch nicht so ausgebaut sind wie in Europa und daher umsomehr die hohen Verkehrseigenschnsten so wie der wirtschaftliche Nußeffekt des Flugzeugs besonders klar her vortreten. Nachdem bereits der zentralamerikanischc Flug des Condor-Syndikats, sowie die verschiedentlich«« in Peru, Ecuador und Chile durchgeführten Flüge der Junkers-Mission die allerbesten Ergebnisse erbracht haben, dürfte vor allem die Entwicklung der an der Handelsluftfahrt intcrefsierten Staaten der Ostkllste Süd amerikas derartig günstige Voraussetzungen bieten, daß hier die Luftoerkehrsverbindung nunmehr in beschleunigtem Tempo vor sich gehen und systematisch in Angriff genommen werden wird. Gerichtsentscheidungen. Reichsgericht. Der Name der Frau. Die Forni, in der eine Ehefrau den Namen ihres Mannes zu führen hat, bestimmt sich nach dem Sprachge brauch; die Frau eines Grafen braucht sich daher nicht „Fran Graf", sondern sie kann sich „Gräfin" nennen. (IV. 7/26 vom 1». 3. 26.) Guter Glaube beim Ankauf gestohlener Sachen. Es geht keines wegs an, bei der Frage nach gutem oder schlechtem Glauben einem Kaufmann zugute zu halten, daß er Gepflogenheiten, die von denen des streng reellen Handels erheblich abweichen, als Verkehrssitte an genommen habe und nach ihnen verfahren sei Gerade in Zeiten sinkender geschäftlicher Moral ist es Aufgabe der Rechtsprechung, den in Betracht kommenden Kreisen das Gewissen zu schärfen und die Auffassungen und Anforderungen des redliche» Geschäftsver kehrs hochzuhalten. Maßgebend für die Prüfungspsluyt des Käu fers muß der Satz bleiben, daß der fahrlässig handelt, der die im 'Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt (1^1. 205/26 vom 5. 10. 26.) Kammergericht. Härleklausel. Hat der Eigentümer und persönliche Schuldner die Einspruchsfrist des § 15 Aufw.-Gcs. versäumt, so verliert er zwar das Recht, sich auf die Härteklausel des 8 15 Saß 2 zu berufen, ist aber nicht daran gehindert, sich auf die Härleklausel des 8 8 Saß 21 zu berufem wenn er das Verlangen auf Herabsetzung des Auf wertungsbetraas vor dem 1. April 26 bei der Aufwertungsstellc gestellt hat. (Kammergericht 274/26 vom 1. 8. 26.) Zuwelenversicherung Ist der Versicherte nach den Versicherungs bedingungen zu besonderer Aufbewahrung von Schmucksachcn ver pflichtet, so gilt diese Pflicht als verletzt, wenn er wertvollen Schmuck bei mehrfachen Geschäftsgängen durch belebte Straßen und Be nutzung meist überfüllter Verkehrsmittel in der Hinteren Hoscn- ta che irägt (desgl. bei Verwahrung in einer Besuchstasche, in wel cher das Taschentuch steckt). Kammergericht 223/26 vom 26/26.) Entscheidungen des Neichsfinanzhofes Bewertung der Arbeitskraft der im Betrieb eines Steuerpflichtigen mitarbeilenden Familienangehörigen bei Veranlagung zur Ein kommensteuer. Streitig ist die Bewertung der 'Arbeitskraft der im Betriebe des Beschwerdeführers mitarbcitendcn Familienangehörigen. Die Vor instanz hat festgestellt, daß im Betriebe des Beschwerdeführers nor malerweise 4,17 Arbeitskräfte erforderlich sind, daß der Bcschwerde- iührer und seine Ehefrau nicht Mitarbeiten, sondern die Bewirtschaf tung von drei Söhnen bewirkt wird. Sie hat für die Arbeit des cnicu Sohnes, die die des Besitzers ersetzt, 1000 RM., für die der zwei anderen Söhne je 580 RM. angesetzt, im ganzen 2160 RM. Die Behauptung des Beschwerdeführers, cs würden noch zwei ircmdc Arbeitskräfte gehalten, hat die Vorinstanz für unerheblich ge> aücn, weil vieler Umstand nach ihrer Ansicht nur dann zu einer acringeren Bewertung der Arbeitskraft des drillen Sohnes führen, imnne, wenn nachgcmiescn würde, daß der dritte Sohn keine volle Arbcüslcistung bewirkt habe. Dieser Standpunkt erscheint rcchts- in i > Wo nach Normalsätzcn, die nach dem Reinertrag eines nur mit fremden Arbeitskräften wirtschaftenden Betriebes berechnet sind, veranlagt wird, kommt es für die Berechnung der Ausgabe-Erspar nis, welche durch die Mitarbeit der Familienangehörigen cintritt, nur daraus an, welche Zahl von Arbeitskräften für die Bewirtschas- lung der in Frage kommenden Besitzung erforderlich ist Sind im vorliegenden Fall 4,17 Arbeitskräfte erforderlich und werden tat sächlich zwei fremde Arbeitskräfte gehalten, so erspart der Be schwerdeführer durch die Mitarbeit seiner Angehörigen nur 2,17 Arbeitskräfte, und nur der Wert dieser Kräfte kann ihm angerech net werden. Die Aarcntschcidung mußte daher aufgehoben wer den, und die Sache war an das Finanzgcricht zurückzuvcrwcisen, damit dieses unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen ncn entscheidet (Urteil vom 20. Oktober 1026 VI >1 511/26) kein Abzugsrecht sür den Unterhalt eines als knecht im Betriebe Steuerpflichtigen mitarbeilenden Sohnes. Der 17jährige Sohn des Beschwerdeführers ist in dessen land wirtschaftlichem Betriebe tätig und ersetzt einen Knecht. Der Be schwerdeführer erspart danach den Lohn sür einen solchen. Aller dings hat er Aufwendungen sür den Unterhalt des Sohnes zu machen; indessen sind Aufwendungen für den Unterhalt von Fami lienangehörigen nach 8 18 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuerge setzes vom Einkommen nicht abzuzichcn. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, daß der Unterhalt aus Grund einer besonderen Verpflichtung gewährt wird. Als besondere Verpflichtung kommt hier nur die aus Grund eines abgeschlossenen Dienstvertrages in Frage. Daß ein Dienstvertrag abgeschlossen sei, hat jedoch die Vormstanz ohne erkennbaren Rechtsirrtum verneint. Wäre das Einkommen des Steuerpflichtigen besonders zu ermitteln, so würde «in Abzug der Kosten des Unterhalts des Sohnes nicht zulässig sein. Der Steuerfestsetzung sind jedoch Normalzahlen zugrunde gelegt. Ts ist nun ersichtlich, daß das Reineinkommen eines Landwirtes der an Stelle einer fremden Arbeitskraft einen Sohn im Betriebe arbeiten läßt, um die Aufwendungen sür eine solche Arbeitskraft höher sein muß als das Einkommen eines im übriocn in -ftsicben Verhältnissen befindliche« Landwirts, einer fremden Artest».' kraft bedarf. Denn die Roheimiechwen find nicht davon abhängig, ob jemand gegen Entgelt oder unentgeltlich arbeitet, wäh rend bei der Arbeit de« Sohnes abzug«fähige Aufwen dungen nicht In Frage kommen. Werden nun bei der Festsetzung der Einkommensteuer Normalzahlen benutzt, die für den Fall der Lcnutzung einer fremden Arbeitskraft Geltung haben, so muß die infolge der Mitarbeit des Sohnes eintretende Ersparnis an abzugs fähigen Ausgaben dadurch berücksichtigt werden, daß der anzuwen. denden Normalzahl die Aufwendungen für eine» Knecht zugesetzt werden. Ob das Vorliegen eines Dienstvertrages mit Recht ver neint ist, oder der zugerechnete Betrag für den Lohn eines Knechtes angemessen ist und ob der Sohn tatsächlich einen Knecht ersetzt, kann der Reichsfinanzhof bei dem beschränkten Charakter des Rechtsmit tels der Rechtsbeschwerde nicht nachprüfen. Er ist auch nicht be sagt, die Steuer aus Billigkeitsgründen herabzusetze». Die Rechts beschwerde mußte deshalb als unbegründet zurückverwiesen wer den. (Urteil vom 6. Oktober 1926 VI H 395/26.) Einen Tag zu früh gestorben. Das deutsche Reichsgericht hat soeben eine sür Lebensversicherte sehr interessante Entscheidung ge fällt. Ein Versicherungsnehmer unterzeichnete nm 31. Mai 1924 einen Versicherungsantrag und zahlte die Prämie für ein halbes Jahr im voraus. Der Versicherungsschein wurde antragsgemäß unter Angabe des 1. Juni 1924 als Ansangstag der Versicherung ausgestellt, am 6. Juni von der Direktion unterzeichnet, am 8. Juni von den, Bezirksvcrlreter mit Quittung versehen. Am S. Juni starn der Versicherungsteilnehmer, am 10. Juni wurde, der Versicherungs schein der Witwe ausgehändigt. Die Versicherungsgesellschaft be hauptet, unter diesen Umständen sei ein Vertrag nicht zustande ge kommen. Dem sind sämtliche Instanzen beigetreten. Das Reichsge richt führt aus: Da der Vertrag frühestens mit den; Eingang der Annahmeerktärung der Versicherungsgesellschaft durch Aushändi gung des Versicherungsscheines bei den Klägern zustande gekommen sein kann, so ergibt sich die Frage, ob ein Zustandekommen des Vertrages durch den indessen erfolgten Tod des Versicherten über haupt verhindert worden ist. Das wird vom erkennenden Senat bejaht. Durch den Versicherungsvertrag übernimmt der Versicherer gewöhnlich die Pflicht, die Versicherungssumme bei späterem Cin tritt eines bestimmten Ereignisses zu zahlen. Soll die Versicherung sich auf einen früheren Fall erstrecken, so bedarf es einer besonde ren Bestimmung Demnach besteht bei einem Lebensversicherungs vertrag mangels einer besonderen Bestimmung der Anspruch auf die Versicherungssumme nicht, wenn der Todesfall schon vor dem Ver tragsschluß eingctretcn ist. > -ndelsnachrichten Die Bewertung übernommener Hypo theken bei der Grunderwerbssteuee. Nach der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz können Vorkricgshypathcken bei sofortiger Auszahlung mit einem geringeren als dem Nennbetrag nach dreimonatlicher Kündigung nusgezahlt werden. Dieser Umstand ist, wie der Rcichsfinanzhof nusführt, von Bedeutung für die Grunderwerbssteuer, weil vom Gesetz keine feste Aufwertung zu 25 Proz. sondern nur eine solche unter Beschränkungen angeordnet sei. Der verspätete Eintritt der vollen Schuld, die erheblichen Zinsbcschränkungen bringen einen Mindcrwcrt gegenüber dem Auswertungsbetrng mit sich. Für des sen Bemessung seien die amtlichen Tabellen ein brauchbarer Anhalt zur Feststellung des tatsächlichen Wertes am Steucrstichtage. " Die amtliche Großhandelsindexzisfer vom 1. Dezember und im Bionalsdurchschnill November. Die auf den Stichtag des 1. De zember berechnete Großhandelsindexzisser des Statistischen Reichs amtes ist gegenüber dem 24. November um 0,5 v. H. aus 130.0 zu- rückgegangei^ Von den Hauptgruppen haben die Agrarerzeugnisse um 0,7 v. H. auf 133,6 nachgegebcn, während die Jndustriestoffe mit 123,2 nahezu unverändert blieben. Im Durchschnitt November ist die Gesamtindexziffer gegenüber dem Durchschnitt Oktober nm 1,1 v. H. auf 131,6 gestiegen. Die Gruppenindexziffer der Agrar erzeugnisse hat im Durchschnitt November auf 136,3 angezogen, die wruppenlndexziffer der JnduNriestofs, dagegen auf 122,9 nachg,. geben. ' " Handelsregister Schirgiswalde. Eingetragen nnhrde die Firma Deutsche Mop-Gesellschaft mit beschränkter Haftung nül dem Sitze in Kirschau. Der Gesellschastsvertrna ist api 30. Okt. 1926 abgeschlossen worden. Gegenstand des UnteVpehinens ist di« Herstellung und der Händel »lit'Hausreinignngskjegeuständen und hnuswirtschaftlichen Bedarfsartikeln. Das Stammkapital beträgt 20 000 Reichsmark. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Fubrikbe- sitzer Max Pelz in Kirschau. " Zn Erwartung einer DIskonlermäßigung, Wie in dem Wirtschaftsbclicht der Commerz- und Priv-atbank aus- gesührt wird, deuten alle Anzeichen daraus hin. daß eine Diskont ermäßigung an den Hauptgeldzentreu in nicht zu ferner Zeit im Bereich der Möglichkeit liegt. Daraufhin deute» insbesondere dft Steigerungen am Markte-der sestizkrzinslichen Gold- und Sachweri- vapiere. Wenn nach Ueberwindung des Jahresuftiigoi eine Er mäßigung des Diskontsatzes in New Park und London erfolgt, dürfte sich auch an de;> deutschen Börsen cine neue Sachlage erge ben. Der Gesichtspunkt der Rendite könnte alsdann wie! er, cut- 'sprechend der Bewegung der festverzinslichen Papiere u> einer anderen Einschätzung der Divideudenwerte Veranlassung geben ** Die Ivprozenligen landschaftlichen Goldpfandbricsc werden in 7 prozentige konvertiert. Wie mit ziemlichcr Bestimmtheit ver lautet, wird vei der in Vorbereitung befindlichen Konvcnticrnng der lOprozentigen landschaftlichen Goldpfandbriefe der 7prvzerftige Typ gewählt werden. Dresdner Schlachtviehmarkt vom 2. Dezember. Auftrieb: 3 Ochsen, 4'Dullen, 16 Kühe, 777 Kälber, 63 Schafe, 615 Schweine, zusammen 1478 Schlachttiere. Geschäftsgang: Käiber langsam, Schweine schlecht. Kein Ueberstand. Preise: Rinder: be langlos; Kälber: 1. —, 2. 70—75 (117), 3. 60—68 (107), 4. 53 bis 59 (102), 5. —; Schafe: Montagspreise; Schweine: 1. 77- 80 (98), 2. 76—77 (98), 3. 74—75 (98), 4. 73—74 (98), 5.-, 6. —, 7. - Der nächste Markttag findet am Montag, den 6. d. Mts. statt. Die Preise sind Marktpreise für nüchtern gewogene Tiere und schließen sämtliche Spesen des Handels ab Stall sür Fracht, Markt- nnd Vcr- kaufskostcn, Umsatzsteuer, sowie den natürlichen Gewichtsverlust ein, erheben sich also wesentlich über die Stnllpreise. Berlln, 2. Dezember. Produktenmarkt. Das reichlichere An gebot in Kahn- nnd Fobroggcn ist wieder fast gänzlich verschwun den, und die Preise konnten sich bei reger Nachfrage von seiten der Mühlen um 1,50 bis 2 Mark befestigen. Die in den letzten Tagen sehr billigen Offerten von Westernroggen sind Henle uni 20 bis 25 Cents erhöht. Im Roggcnlicferungsmarkt machte sich weiier Dek- kilngsfrage geltend; von Andienungen war auch heute nichts zu hören. Weizen ist vom Inlands gleichfalls nur wenig angeboten. Nordamerika fordert um 15 Cents höhere Preise, während Argen tinien in seinen Offerten eher entgegenkommender war. Effektive Ware stellte sich um eine Mark teurer; die Unternehmungslust der Mühlen kann sich jedoch infolge des nur mangelhaften Weizenmehl abzuges nicht entfalten. Die Lieferungspreise lauteten gleichfalls höher. Roggenmohl war in den Forderungen um 25 Pfg. erhöht, aber trotzdem gut verkäuflich. Für Hafer war die Stimmung bei mäßigem Angebot etwas fester. Gerste ist nur in guten Qualitäten begehrt. — Amtliche Notierungen: Weizen märkischer 269 bis 272 (Dezember 289—288 und Geld, März 286, Mai 285- 285,5 bis 285), stetig; Roggen märkischer 228—233 (Dezember 244, März 246,5—246, Mai 247,5—246,75), fester; Sommergerste 215—245, Wintergerste 190—203, ruhig; Hafer märkischer 175—186 (Dezember 196—196,5, März 205, Mai 207,5 und Brief), stetig; Mais 195—199, behauptet; Weizenmehl 35—38,25, stetig; Roggenmchl 32,5—34,25, fest; Weizenkleie 12,5—12,75, behauptet; Roggenkleie 11,6—12,25, still; Biktoriaerbsen 54—61; kleine Speiseerbsen 32—35; Futtererb sen 21—24; Peluschken 20—22; Ackerbohnen 21—22; Wicken 22 bis 24; blaue Lupinen 14—15; gelbe Lupinen 14,5—15,5; Scrndclla neue 21—22,5; Rapskuchen 16,2—16,3; Leinkuchen 20,8—21,2; Trockcnschnitzcl 9,4—9,5; Sojaschrot 19,3—20; Kartoffelstöcken 26 In? 26,2. (Die Preise verstehen sich in Mark, und zwar für Getreide für 1000 Kilo, für die übrigen Artikel für 100 Kilo.) Vom Heerwurm, dem Waldschreck unserer Vorfahren. Von Wilhelm Hochgreve. Unter all den rätselhaften Erscheinungen, welche die an Ein fällen und Launen überreiche Natur unserem Auge darbietet, ist wohl der Heerwurm eine der seltsamsten und selicnsten. Wohl nicht mit Unrecht behauptet ei» Naturforscher, daß unter hundert tausend Menschen nur wenige das Glück hatten, diese sonderbare, jahrhundertelang und noch bis vor einem Menschenalter in das ge heimnisvolle Dunkel von Sage und Aberglaube gehüllte Erschei nung zu schauen. Was die Naturforschung seil einer Reihe von Jahrzehnten als natürlichen, wenn auch eigentümlichen und selten zu beobachtenden Vorgang zu erklären weiß, war unseren Vorfah ren noch «in Waldschreck, ein Gespenst, dessen Erscheinen ihrem vom Aber- und Hexenglaubcn befangenen Gemüte nur als Vorbote be sonderer, zumeist furchtbarer Geschehnisse gelten konnte. Beobachtet wurde der Hecrwurm sicher schon früher, aber die ersten Berichte über ihn liegen erst aus dem Anfang des 17. Jahr hunderts vor. Die Art seiner Erscheinung ist so sonderbar, daß einem Menschen, der wie seine ganze Zeit an Teufel und Spuk glaubte, bei dem ungewohnten Anblick ein Gruseln überlaufen mußte. Der Verfasser dieses Artikels halte das Glück, an einem frühen Augnstmorgen 1925 auf einem mit Altbuchen bestandenen Berge des Südharzes gelegentlich der Pürsch auf Fcisthirsche einen Heer wurm zn sehen, der sich wie cine etwa 1 Meter lange Schlange im Schneckentempo über den Weg wand. Ich glaubte zunächst eine Schlangenhant vor mir zu haben, dann dachte ich an cine Schlange selbst, bis ich niedcrknieend des Nälsels Lösung fand. Wäre mir die Erscheinung nicht bereits aus naturwissenschaftlichen Werken ge läufig gewesen, dann hätte der erstmalige Anblick dieses geheimnis vollen, schlangenähnlichcn, lautlos, gemessen aber unaufhaltsam da- hinschleichcuden „Wurmes", der sich aus nberiauscnd Würmchen zusannnensetzt, auch meinem waldgcwohnten Gemüt eine leichte „Gänsehaut" beschert. Meine große liebcrraschung, die zunächst nur ein starres Anstauncn des „Wunders" zuließ, machte bald dem ruhi gen Forscherblicke Platz. Der Heerwurm ist ein Wanderzng der etwa 11L Zentiineter langen, weißen, schwarzköpsigcn Larven der Heerwurmjliege oder Tranermücke. Sobald sie in ihrem Genist unter altem Laube oder in verlassenen Mauselöchern ans den Eiern geschlüpft sind, regt sich in ihnen die Neigung zur Bildung von Zügen und bald auch zu weiteren Wanderungen oder „Prozessionen". Witterungs- und Er nährungsfragen sind der Hauptanlaß dieser Wanderungen. Trocken heit bildet den schlimmsten Feind der Larven, aber auch bei starker Nässe kommen sic in Bewegung. Ihre Nahrung besteht in modern den, ober noch schinunelsreiem Laube. Zur Wanderung benutzen sie mit Vorliebe die Nacht oder die Abend- und Morgendämmerung, ein Umstand, der neben ihrem sonderbaren Wesen und der Schlan genfarm ihres Zuges das Unheimliche für das Gemüt unserer Vor jahren nur zu steigern wußte. Sie wandern meist nach Regentagen oder nach starkem Taufali. Außerhalb der Zeit der Wanderung sind sic unter dem Laube, von dem sie ja auch leben, versteckt. In Deutschland ist der Heerwnrm vorzugsweise im Thllringermalde und im Harz, soweit Laubwälder in Betracht kommen, beobachtet worden, in Nadelwaldungen dagegen kaum. Wir müssen also die Seltenheit dieser Erscheinung immer wieder betonen. Das bewei sen u. -- ein nao- Da»--». So beobachtete man den Larvenzug im Thüringcrwalde nach forstlichen und anderen Statistiken in den Jahren 1698 bis 1867 nur siebzehnmal, im Harz von 1804 bis 1871 einundzwauzigmal. Für andere Gegenden Deutschlands wurde sein Erscheinen jeweils nur einmal in dem gleichen langen Zeitraum vermerkt. — Warum wandert diese Larve, die wegen ihrer Marschfreudigkcit den wissenschaftlichen Beinamen „militaris" hat, in solchen Zügen, in denen die eine immer über die andere in stetem Wechsel fort- kriecht? Die Antwort ist leicht gegeben. Ganz abgesehen davon, daß in vielen Insekten ein starker Gesellschaftstrieb lebt, können sich diese Larven, was ausgcprobt worden ist, allein gar nicht fortbewegen, und so sind sie unbedingt aufeinander angewiesen und bilden Züge von bis säst 3 Mejer Län^e, die fingerstark, aber auch handbreit sein können. Wir sehen also heute in dem Heerwurm eine zwar höchst ab sonderliche Erscheinung, die aber nach den ihr von der Natur vor geschriebene» Lebcnsbedingungen gar nicht anders geartet sein kann. Wie Wunder selten sind, so ist auch am Heerwurm für unsere heu tigen Begriffe etwas Wunderbares, das in der Seltenheit seines Er scheinens zutage tritt. Unseren Urvätern aber war dieser harmlose Larvenzug geradezu etwas Grauenhaftes. Die ihm beigelegten Namen Heerschlange, Kricgsschlange, Kriegswurm, Wurmdrache, Drachcnschlange, Schlangcnwurm bezeugen das Entsetzen, mit dem man seinem Vorkommen gcgenüberstand. Den Harzern und Riesen gebirglern war er gewöhnlich auch ein Vorbote schlechter Ernte, wenn er bergan zog, weshalb man ihn auch den Hungerwurm taufte. Kroch er bergab, dachte man in manchen Gegenden milder über ihn, ja, hielt ihn sogar für einen Glücksbringer. Im Thiirin- gerwalde bedeutete er meist Krieg. Schlaflose Nächte bereitete er jedem, der das Verhängnis hatte, ihn zu schauen, weil seine unge wöhnliche Erscheinung etwas Unerwartetes Im Gefolge haben mußte. Aus dieser Finsternis des Aberglaubens bis zur vollen Klar heit der Einsicht in die Geheimnisse des Jnsektenlebens, aus dem der Heerwurin wohl das interessanteste Kapitel liefert, führte ein so langsam ansteigender Weg, daß erst 1870 der letzte Zipfel des Schleiers von dem Heerwurm-Gehelmms sank. Rundfunk Leipzig (Welle 3S7,1), Dresden (Welle 204,1) Pädagog. Rundfunk König-Wusterhausen (Welle 1300) Wochentäalich von 330 abends ab bringt die Deutsche Welle auch dos Berliner Rundfunkprogramm. Sonntags von vorm. 1130—2 und abend« von 3 Uhr ab. - „ Sannabend, 4.Dez. 430: Leip,. Funkorchester. S 618: Funk- bastelftunde. D 630: Wie bleiben wir gesuno? S 6.45: Schach. D .7.15: Regierungsrat Urban: „Arbeitsmarlt und Arbeitsmarkt- politik unter bei. Berücksichtigung der Verhältnisse in Sachsen." ,<Dii Reste des.Arbenrmarkte^ (Die Erwerbslosenfarsorgeft S 7.45: Dr.- 2ng. Friedmann: „Vom Rechenbrett bis zur Rechenmaschine." S 8.30: , Sächsisches Lachen. S 1015: Tanzmusik. Königswusterhausen. Soimabend, 4. Dez. 3: Direktor Busch mann: D>e Berufsausbildung f. männl, kaufmänn. Berpfe. S 330: Postrat Bchrend u. Frl. Moelke: Esperanto. S 4: Dr. Hojstaetter: Lebendige Zeuge» der Vergangenheit. D 5: Stud^Rat Müller: Neue Gedächtnisgesetze. S 6: Dr. Reindel: Messen und Meßgerät" der Maschinenindustrie. S 630: Dr. tz. Schenk: Die c Zähnchen. Ein Zwiegespräch »wischen Zahnarzt und Mui!" Stud.-Rat Friedel, Lektor Mann: Englisch 7. Fortgesch- . Prioatdozent Dr. Wilhelm Momm'cn: Die deck' bewegung und ihre Erfüllung.