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gemein als schwer schädigend empfundenen Übelstände beseitigt werden könnten und das G-eschäft in dieser Hinsicht in gesündere Dahnen gelenkt würde. Das Geschäft in den Färberei-, Appretur- und Blanchieranstalten im Jahre 1897 wird als das schlechtest ebezeichnet, was diese Industrieen seit Jahren zu verzeichnen hatten. Ein gigantiseher Trust. Die Vereinigung der Baumwoll-Zwirn-Industrie in Nord-Amerika und Grossbritannien. |ie völlige Konsolidierung der Baum- woll-Zwirn-Industrie in Nordamerika mit der in Grofsbritannien, wird durch Transferierung des Aktien-Besitzes der „Willi- mantic Linen Co.“ in Hartford, Conn., an die „English Sewing Cotton Co.“ bezw. die von derselben kontrollierte „American Thread Co.“ eingeleitet und dürfte das New-Yorker Bank haus J. & W. Seligman & Co., in dessen Händen die Finanzierung des Planes liegt, bis zum 1. Juli er. die Transaktion erledigt haben. Danach werden in kurzer Zeit auch die Thread Co. von Holyoke, Mass., die William Clark Co. von Westerly, R. I., die Glasgow Thread Co. von Worcester, Mass., die Kerr Thread Co von Fall River, die Hadley Thread Co. von Holyoke, Mass., und die Barstow Thread Co. von Providence, R. I., dem Zwirn- Trust einverleibt werden. Die Baumwoll-Zwirn-Industrie in den Ver einigten Staaten sowohl, wie in Grofsbritannien wird z. Zt. von drei grofsen Fabrik Vereini gungen kontrolliert, nämlich der ,,J. & P. Coats Co.“ der „English Sewing Cotton Co.“ und der „American Thread Company“, die eng mit einander verbunden sind. Die American Thread Company wurde von J. R. dos Passos organi siert, der seiner Zeit die Bildung der Zucker- Trusts zustande gebracht hat, und unter finan ziellem Beistände der English Sewing Cotton Co. Letztere eignet 60 Proz. der Aktien der „American Thread Co.“, und die Coats Co. wiederum steht mit der English Sewing Cotton Co. in gleich nahen Beziehungen und durch dieselbe mit der New - Yorker Gesellschaft. Durch Uebernahrne von # 1 000 000 Aktien der English Co. hat sich die Coats Co. einen be stimmenden Einflufs auf deren Geschäfts-Lei tung gesichert. Die Kapitalisation dieser drei Gesellschaften beträgt ca. #75000000, und zusammen kontro llieren sie thatsächlich die Baumwoll-Zwirn- Industrie der Welt. Zwar giebt es einige grofse Zwirnfabrikenin Deutschland und Bel gien, die nicht unter direkter Kontrolle des Trusts stehen. Sollte sich deren Konkurrenz jedoch unangenehm fühlbar machen, so würde der Trust nicht zögern, auch diese Fabriken durch Ankauf, oder Erwerbung des kontrol lierenden Interesses, der Trust-Vereinigung einzufügen. Ueber die Zwecke der Kombination hat sich ein Aktien-Inhaber der American Thread Co. einem Vertreter der „New-Yorker Handels- Zeitung“ gegenüber wie folgt geäufsert: Die drei grofsen Trust-Gesellschaften bilden that sächlich ein Ganzes, wenn jede derselben vor läufig auch ihre besondere Organisation auf- j recht erhält. Unter dem bestehenden Einver ständnis ist die English Sewing Coton Co. vom amerikanischen Markte ausgeschlossen und darf dieselbe mit der Coats Co. nicht in Konflikt kommen, welche den Detail-Handel hierzulande wie in Europa so gut wie kontrolliert, während die andern Gesellschaften Baumwoll-Zwirn für gewerbliche Zwecke liefern. Die von der Coats Co. befolgte Politik, einen Teil der an gekauften Fabriken zur Verminderung der Konkurrenz und des Angebotes zu schliefsen^ wird auch von den andern Gesellschaften be folgt. So ist hier die Fabrik in Chadwick, Conn., schon gegenwärtig aufser Betrieb. Preis unterbietungen, wie sie früher das Zwirn-Geschäft demoralisiert haben, werden durch die Trust- Bildung vermieden und zugleich grofse Erspar nisse erzielt, sodafs das Geschäft wieder Profit ! abwirft, ohne dafs es nötig ist, den Preis des Artikels stark aufzuschlagen. Allerdings hat der Trust, aufser den noch nicht mit eingeschlossenen Fabrikanten in Deutschland und Belgien, noch einen andern Gegner. Eine ganze Anzahl der dazu gehören den Fabriken ist nämlich für ihren Garn-Bedarf zum Teil auf Spinner angewiesen, die aufser- lialb der Kombination stehen. In Grofsbritannien haben die feine Garne liefernden Spinner, ins gesamt 36 Fabriken, eine Organisation mit einem Aktien-Kapital von £ 5 000 000 gebildet, und dieser Trust kontrolliert zum grofsen Teil die Produktion der feinen Baumwoll-Garne, welche der Zwirn-Trust für seine Zwecke bedarf. In den Vereinigten Staaten kontrolliert die American Thread Co.“ die wenigen Spinnereien, die zur Produktion feiner Garne eingerichtet And. Aber auch in England sind bereits Unter, handlungen im Gange, um ein Einverständnis zwischen dem Zwirn Trust und der „Spinners and Doublers Association“ herbeizuführen. Sofern das gelingt, darf sich der Textil-Handel rühmen, die gröfste Trust-Vereinigung der Welt, mit einem Gesamtkapital von #100000 000, in sich einzuschliefsen. Zollfreier Einlass der von der Pariser Weltausstellung zurüekgelangenden deut schen Güter. er Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai folgendes beschlossen: l) Deutsche Güter, welche aus dem deutschen Zollgebiete zu der im Jahre 1900 282 in Paris stattfindenden Weltausstellung gesendet worden sind und von derselben mit dem An spruch auf zollfreien Einlafs zurückgebracht werden, sind vor dem Abgang in Paris von dem zuständigen Versender dem Reichskom missare daselbst unter Uebergabe von Verzeich nissen über den Inhalt der zu versendenden Kolli anzumelden. 2) Der Reichskommissar erteilt nach erfolgter Prüfung den Rücksendungs nachweis nach Mafsgabe eines Formulars, welches die Bezeichnung des Empfängers, an den die Sendung zurückgeht, Zeichen und Nummer, Anzahl, Art der Verpackung, Gewicht und Inhalt der Kolli zu enthalten hat. Die Ge wichtsangabe kann unterbleiben, wenn sich das Gewicht der Kolli wegen unzureichender Trag fähigkeit der auf der Ausstellung vorhandenen Wagen nicht feststellen läfst. In diesem Falle ist von dem Reichskommissar eine bezügliche Bescheinigung in dem Formular abzugeben^ 3) Von Anlage eines Zollverschlusses wird ab gesehen, dagegen die Zollfreiheit der Güter davon abhängig gemacht, dafs die Kolli mit von dem Reichskommissar zu liefernden und seine Amtsbezeichnung tragenden Zetteln ver sehen werden, auf welchen der Name des Empfängers des zurückgehenden Ausstellungs guts, der Bestimmungsort und die Ordnungs- nummer angegeben ist. Das Anbringen von solchen Zetteln an die einzelnen Kolli kann jedoch unterbleiben, wenn letztere in den Aus stellungsräumen in Eisenbahnwagen verladen und diese französischerseits mit Plomben zoll amtlich verschlossen werden. In solchen Fällen sind zum Ausweise für die Einfuhr nach dem deutschen Zollgebiete die Schiebethüren der Eisenbahnwagen mit je einem der fraglichen Zettel zu versehen. 4) Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnach weises an der Grenze zollfrei in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abfertigung bei dem Amte des Bestimmungsorts beantragt, oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze Anstände, so sind die Güter unter Zoll kontrolle mit dem Rücksendungsnachweise dem zuständigen Amte zu überweisen, welchem die Schlufsabfertigung obliegt. 5) Soweit der nach Ziffer 2 erteilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter nicht so genau be zeichnet, dafs hiernach die Einreihung der Waren unter eine statistische Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung der erforderlichen Daten imstande ist’, kann die Ablassung der Güter in den freien Verkehr dennoch gemäfs Ziffer 4 erfolgen Die Ergänzung der statisti- j sehen Angaben erfolgt nach den Vorschriften im § 1 Absatz 6 der Ausführungsbestimmungen j zum Gesetze, betreffend die Statistik des Waren- I Verkehrs.