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SteuerrMöadelSr ArbeltrbMallms Verordnung de» Sächsischen Innenministerium» Da» Sächsische Ministerium de» Innern ermächtig» durch eine Verordnung die Grunderwerbsteuerslellen auf Grund des Runderlasfe» de» Reichrftnanzminlster, oom 26. Novem- ter 1933, aus Antrag Rückstände von Grnaderweeb- steu « r. dl, vor de« i. Januar 1933 fällig geworden waren, zuzüglich ausgelausener Zinsen und etwaiger Verzugszu schläge für diele Rückstände, im Villlgkeitsweg in der höhe zu erlassen, in der der Steuerpstichtig« Auswendunaea macht: 1) für Ersatzbeschaffungen im Sinn« de» Gesetze» über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1. Juni 1933 (RGBl. 1 S. 323, 324) und der Erläuterungen dazu vom L2. Juli 1833; 2) für Instandsetzung,- und Ergänzungsarbeiten im Sinn de« Gesetze» über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933 (RGBl 1, S, 491) und der Erläuterungen dazu vom 20. August 1833; S) für Instandsetzungen, Ergänzungen, Wohnunastei lungen, Umbauten und Ausbauten im Sinn« de» Gebäude- instandssetzungsgesetzes vom 21. September 1833 (RGBl. 1, 6. 651) und der Durchführungsverordnung dazu vom 2. Ok tober 1933 (RGBl. 1, S. 717). Diese Lieferungen oder Arbeit«, müssen in der Zeit vom 1. Dezember 1933 bi, 31. Mär, 1934 erfolgen. Ein solcher Antrag ist nur zuzulassen, wenn glaubhaft erscheint, daß der Rückstand in der Entrichtung der Grund erwerbssteuer nicht auf Böswilligkeit oder Nachlässigkeit »urückzuführen ist. Bei der Behandlung solcher Anträge bat über allem der Gedanke der Verminderung der Arbeitslosig keit zu stehen. Derartige Anträge können nur bi» zum ZI. Dezember 1933 bei der zuständigen Grunderwerbslener- stelle gestellt werden. Der Steuerpflichtige muß in dem An-' trag eindeutig darstellen, in welcher Weis« er den für einen Erlaß maßgebenden Voraussetzungen entsprechen will. Der Antrag mutz außerdem die Versicherung des Steuer- pslichttgen enthalten, datz er wegen de» gleichen Gegenstandes einen Antrag auf Erlab weder bei einem Finanzamt noch bei der Steuerbehörde eines Landes oder einer anderen Ge meinde gestellt hat. Keine »ankoftenfteigernng Mit den schärfsten Maßnahmen wird vorgegangen Ein wesentlicher Punkt de, Arbeitsdeschassungspro- »ramm» ist die Förderung der Bautätigkeit. D^e national« Regierung hat in grobzügiger Weise alles versucht, um die Bauwirtschaft zu beleben und dem Bauhandwerk Beschäfti gung und Brot zu schassen. Abgesehen von der Stadtrand- ucdlung und der Förderung des Eigenheimbaue» kommt Kem Bauhandwerk vor allem die mit grobem Wurf in die Wege geleitete Jnstandsetzungsaktion kür den Hausbesttz zu- oute. Das Bauhandwerk soll nicht nur Beschäftigung sondern auch seinen angemessenen Verdienst hieraus gewinnen; denn Wirtschaft und Staat sollen dadurch wieder gesunden, daß Arbeit geschossen, Einkommensquellen wieder eröffnet und die Steuerkraft wieder gestärkt werden. Eins aber darf hierbei nicht aus dem Auge verloren werden: Vie Herbeifüh rung angemessener Vergütung darf nicht zu einer allgemeinen Preissteigerung sühren. . Es mehren sich die Anzeichen, daß die zweck» Gesundung unserer gesamten Volkswirtschaft eingeleiteten Maßnahmen de» Reiche» zu einer Steigerung der Baukosten führen kön nen die, wenn sie gröberes Ausmab annehmen würde, die ZielederReichsregierunazugesährde n ver möchte. Das kann unter keinen Umständen zugelassen, dieser Entwicklung muß vielmehr im Keim «ntgegenge- wirkt werden. . Da» Arbeit»- und wohlsahrt»ministerium und da» Wirt- schastsministerium in Gemeinschaft mit der Gauleitung Sach- jen der NSDAP warnen daher dringend, bei Kalkulation der Baustosspreise und der sonstigen Baukosten da» gebotene Mak zu überschreiten. Rich« durch Erhöhung d«r Preise sondern durch erhöhten Umsatz soll die Rentabilität dort, wo sie bisher fehlte, geschossen werden. Vie genannten Stel len sind sich mit der Relch»regierung darin vollkommen einig, daß vor den äußersten Maßnahmen nicht znrückgeschreckt werden darf, wenn die von der Reich»regierung zur Bele bung der Wirtschaft in die Wege geleiteten Maßnahmen zu einer allgemeinen Steigerung der Baukosten sühren sollen. Weihnacht;- im» Wiutekhilse »er Sächsischen Merke Aus Vorschlag de» Vorstande, hat der verwallung»rat -er A.-G- Sächsische Werke anläßlich de» ersten deutschen weihnochtsseste, unter den siegreichen Zahnen der aationat- sozlaliftischen Erhebung beschlossen, allen Angestellten und ilrbeikern der Sächsischen Werke, bei denen da, vruttogeha.« oder der umgerechnet« Bruttolohn im Monat nicht mehr al» Mo RM beträgt, «ine einmalige weihnach«»beihllfe zu gewähren. Di« bewilligten Sähe für die weihnachtsspcnoe richten sich nach drei zamitienstandsgruppen und betragen für Ledige 10 RM. für verheiratete 20 RM und für Der- beiratete mit Kindern 30 RM. Ja besonderen Zollen wird verheirateten Mitarbeitern kinderreicher Aomi- llen außer der vorstehenden weihuachtiuaterstühung eine oußerordentiiche Weihnachtsbeihilfe gewährt. Von der welhnacht»unterltühung werden rund zwei Drittel der Belegschaft, d. h. fast 4000 Arbeitnehmer, der AG. Sächsische werke ersaßt. Die Au»zahtung der Leihst- sen erfolgt in bar ia Verbindung mit den Gehaltszahlungen am 20. Dezember. Der Belegschaft soll dadurch noch rechtzeitig Gelegenheit >u weihnachtveinkäusen gegeben werden, damit entsprechend den Anregungen au« Regierung,- und wirtschastskrelsen auch die Belebung de» Weihnachtsgeschäfte» insbesondere de, Mittelstände» und de» Handwerk» und Gewerbe, gefördert wird. Zür da, Winkerhilfswerk de» deutsche« Volke» spendete die A G. Sächsische Werk, 10 000 RM in bar und 20 000 RM in Kohlenbezugslcheinen Darüber hinan« haben zum Konzern der ASW gehörige Gesellschaften ln»gefamt 42 000 RM in bar für dle Winterhilfe gespendet. Auch di« Aagestell- len- und Arbeiterschaft der A.-G. Sächsisch« Werke unterstützt da, Winterhllsswerk de» deutschen Volke» durch laufend« prozentuale Spenden vom Arbett»eiukommen. Zn der glei- chen weise werden auch gegenwärtig noch di« monatlichen Spenden zur Zörderung der nationak» Arbeit von der Le- iegschast obgeführt. Auf. zu neuem Kamps! Rüüblitk im- Ausbliü auf die Arbeitsbeschaffung in Sachse». Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Staatskommissar Curt Haase, Md. R-, «inen Artikel zur Lrbeitsschlacht, in dem er u. a. schreibt: Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeit,- losenversicherung hat ganz besonder» zum Zweck beschleu nigter Arbeitsbeschaffung Erleichterungen im AVAVG ge schaffen, die di« Durchführung von Notstand»arbett«n nach 8 138 diese, Gesetze» in weit größerem Ausmaß al» bisher ermöglichen. Diese Maßnahme hat sich für Sachsen außer ordentlich günstig ausgewirkt. Das weitherzige Verfahren in der Auslegung oe» 8 138 feiten» de» Landerarbeitsamte« Sachsen hatte zur Folge, daß eine große Anzahl von Arbeits vorhaben zur Durchführung kommen und ein ganz bedeuten de» herabsinken der Erwerbslosenzahl in Sachsen dadurch erreicht werden konnte. Die Städte, Gemeinden und Bezirksverbänd« nMen Im Verein mit den Bearbeitern der Arbeitsschlacht der NS DAP von Zeit zu Zeit erneut zusammentreten und immer wieder neue Gedanken suchen, die im Enderfolg weitere Ar- beitsmöglichkeiten zur Durchführung im Rahmen de» 8 188 der AVAVG schaffen. E» müssen Arb«lt,mSgllchkeit«n ge sunden werden, die sich in der Hauptsache auf Lohnkosten beschränken. Die zur Zeit noch ungünstige Finanzlage der Städte, Gemeinden und Bezirksverbände verhindert meisten teils dort di« Durchführung von Arbeitsmaßnahmen, wo außer Lohn insbesondere bedeutende Summen sür Material- lieserungen aufzubringen sind. Au» diesem Grunde müssen in erster Linie Arbeiten gesucht werden, die nach Möglich keit derartige Nebenkosten ausschlieben oder auf «in kür den Träger der Arbeit tragbares Mindestmaß beschränkt vleiben. Bei der Durchführung von Maßnahmen genannter Art muß allerdings auch seitens der Träger der Arbeit beachtet werden, daß da» Mindesteinkommen der 7lotstand»arbeiter so hoch gehalten wird, daß dieNotstand»orbeiter unbedingt di« lebensnotwendigen Ansprüche erfüllt erhalten. Es liegt nicht im Sinn der Wiederbelebung der Wirtschaft, da, Entgelt der Notstand«-arbeiter so niedrig zu halten, daß selbst die lebensnotwendigen Erfordernisi« «ine» Notstanosarbeiter» unerreicht bleiben. Die Mittel, die aus dem Reinhardt-Programm vom 1. Juni 1933 dem Land Sachsen zur Ausführung der im Rahmen diese» Programm» verschiedentlich zur Durchführung kommenden Arbeiten zur Verfügung gestellt waren, sind sei tens des Landes Sachsen auf Grund der beim Sächsischen Arbeit»» und Wohlfahrtsministerium etngegangenen An träge verteilt. Darüber hinau» liegt aber außerdem noch eine sehr große Zahl Anträge auf Bewilligung von Dar lehen im Rahmen diese» Programms dem Ministerium vor, so daß bei etwaigem Ausfall von im Rahmen diese« Pro gramm» vorgesehenen Arbeiten, für di« bereit» Darlehen genehmigt worden sind, noch ausreichend Ersatzanträge im Ministerium vorhanden sind. Au» diesem Grunde müssen die Städte. Gemeinden und Bezirksverbände, die etwa im Rah men diese» Programm» noch Anträge auf Bewilligung von Darlehen untergebracht haben wollen, zur Kenntnis nehmen, daß derartige Bestrebungen kaum mehr von Erfolg sein wer den. Die Arbeiten, di« im Rahmen des Programm, nunmehr innerhalb Sachsen» zur Durchführung gelangen, sind bi, letzt nur erst zu einem Teil in Angriff genommen. Der größte Test der Arbeiten, für dl« selten, d«, Reiche, Mittel zur Verfügung gestellt wurden, harrt noch der Erledigung. Vies« Erscheinung ist, für Sachsen gesehen, eine Beruhigung sür ein etwa zu erwartend«, Zurückslulen von Arbeitskräften au, anderen, etwa soisonmahig bedingten Betrieben. Die Durch- sührung der Arbellsmannahmen de, Reinhardtprogramm, vom 1. Juni 1933 wird sich also in Sachsen in den kommen- den Monaten erst richtig, «»»besondere durch Ausnahme neuer Arbeitskräfte, auswirken. Die einaebrochene Kolteperiode Anfang Dezember hat allerdings all« guten Bestrebungen stark gehemmt. Die gesamte Bevölkerung muß sich deshalb mit ganzer Kraft auf eine möglichst rasche Durchführung die ses Programm», das in seiner Struktur im großen und gan zen unabhängig von einem strengen Winter ist, einset - zen. Hier gilt es vor ollem, dir in Frage kommenden Trä ger der Arbeit anzugehen und sie dringend aufzufordern, die Bestrebungen der Reichsregierung zu unterstützen und alle nur irgendwie erdenklichen Ard eit» Möglichkeiten im Rahmen diese» Programms ausführenzu lassen. Da» Arbeitsbeschafsungsprogramm gibt nicht nur dem Ver mieter. sondern auchoemMieterdie Möglichkeit Nutz nießer der Reichszuschüsie zu werden. Eine dritte Notwendigkeit, und nicht zuletzt die unbedingt zu beachtende, ist die, daß diejenigen Gewerbetreibenden und Arbeitgeber, die die im Rahmen diese» Programm» durchzu führenden Arbeiten in Auftrag erhalten, die Arbeiten dann sofort und ohne jede Verzögerung ausführen. Der Kampf gegen dle Arbeitslosigkeit wird «inen nach Möglichkeit raschen Enderfolg erst dann zu verzeichnen haben, wenn sich auch die Unternehmer der Opferbereitschaft der Arbeiterschaft restlos anschließen. Bei Einstellung von Erwerbslosen sind in erster Linie die alten Kämpfer der Bewegung, vor allem der SA, SS und St zu berücksichtigen. E» würde für diese alten Kämpfer heut« einer Strafe gleichkommen, wenn sie dafür, daß sie einstmals jahrelang mit ihrem Leib und Leben «inen Schutzwall gegen den Bolschewismus vor dem deutschen Volk und nicht zuletzt vor der deutschen Wirtschaft errichteten, jetzt bet der Besetzung von Arbeitsplätzen benachteiligt wür den. DI« Entwicklung der Relch»flnanzen läßt alle guten Hoffnungen wach werden, daß der Kamps gegen die Erwerbs losigkeit la den kommenden Monaten mlt noch bedeutend wuchtigeren Schlägen geführt werden kann, al, e» bt»her schon der Zoll war. Auch Sachsen wird von sich au, ver- chiedene Maßnahmen ergreifen, die da» Vertrauen, da, der deutsch« Arbeiter >n die Arbeitrbeschasfung gesetzt hat. nur noch verstärken wird. Dabei muß aber immer wieder an den einzelnen deutschen Volksgenossen appelllert werden, daß auch er von sich heraus dazu beiträgt, die Bestrebungen de, Reiche», der Länder und der NSDAP zu unterstützen. Betrachtet man da, Ergebnis der geleisteten Arbeit, so zeigt sich, daß Sachsen im Reich nicht nur nicht nachsteht, sondern pflichtgemäß und verantwortungsbewußt ln vor derster Stellung steht. Da, Ergevnl» soll un» zwin gen, in äußerster Pflichterfüllung im neuen Inhr mit oer- stärkten Kräften daran zu gehen, der immer noch so verhee renden Erwerbslosigkeit resllo» da, Genick zu brechen, wir sind da, nicht nur unserem Zührer in seinen Bestrebungen schuldig sondern vor alle« dem ganzen deutschen Volk selbst, da» sich in der vom Zührer erkämpften und geiltmftenen Volksgemeinschaft nun endlich gefunden hat. Mit diesem unbändigen Wille« zur Tat wo' '» wir in da» neue Jahr hineingehenl Ir»d de; Winter; «« Katlastmtg 5000 Arbeitslose in Sachsen weniger Vie Arbeitrlosenziffer ist ln Sachsen auch im Monat November weiterhin um 5136 gesunken. Damit beläuft sich dle Gesamtzahl der Arbeitslosen ia Sachsen am 30. Novem ber 1933 auf 459 280. Vie Zahl der Arbeitslosen Ende No vember d». I». beträgt rund 187 000 oder 28,9 Prozent we niger al, zum glriärca Zeitpunkt de» Vorfahre». In den rücktiegeudea Jahren war dl« Arbeitslosen,ahl im November stet» lm unaufhaltsamen Steigen begriffen. 3m November ,932 stieg die Zahl der Arbeitslosen um 11 21« von 635030 aus 646 252: im Jahre 1931 stieg die Zahl der Arbeitslosen bereit, im Monat August und im Jahre 1930 sogar schon im Juli. Seit der Machtübernahme durch di« nationalsozia listische Regierung am 31. Januar 1933 lst la Sack>- sea insgesamt eine Abnahme der Arbeil»losenzaht um 259 306 oder 36,1 Prozent festzvstellen. Di« Bemühungen zur Schaffung von zuswlichen Ar- beitsplätzen in engster Verbindung mit den Parteidienst stellen der NSDAP waren auch weiterhin von Erfolg ge krönt. Di» verschiedenen Zweig« der sächsischen Industrie waren tatkräftig bemüht, Entlastungen zu vermeiden und ihre Belegschaften voll writerzube chäftigen. Darüber hinau, konnten in einer Reihe von Industriezweigen auch neu« Ar beitskräfte eingestellt werden; so war e, möglich, da» Er reichte zu halten und weiter auszubauen. In der Entwicklung der einzelnen Berufsgruppen ist am bemerkenswertesten, daß im Metallgewerbe rund 3400 Per sonen Belchästigungsmdglichkeiten gefunden haben. Auch im Spinnftoffgewerbe fanden rund 1200 arbeitslose Volksge nossen Arbeit und Brot. Rund 1800 arbeitslose kaufmän nische und Büroangestellte wurden weniger als im Vor monat gezählt. Der überwiegende Teil der Arbeitgeber in der Landwirtschaft hat dem Ausruf der Reichsregierung, Entlastungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Folge geleistet, so daß der Zugang an landwirtschaftlichen Arbeitskräften im Vergleich zu den Vorjahren gering ist. Infolge der günstigen Wittrrungsverhältnisse konnten auch in den Eteinbrüchen in der Hauptsache die Belegschaften bisher welterbeschästiat werden. Die vielfach In Angriff genommenen Hausinstano- setzungsarbeiten bringen vielen Arbeitslosen aus dem Bau gewerbe und den Baunebenberufen sowie Handwerkskräften de» Metallgewerbe» (Klempner usw.) reichlich Beschäftigungs gelegenheiten. Ak MI M II Ikli MIHklMsWU vdz. Berlin. Wir das BdZ.-Büro meldet, wir- nun» mehr der Wortlaut des Gesetzes zur Erhaltung der Lei stungsfähigkeit der Invaliden-, Angestellten- und knappschast- tichen Versicherung bekanntgegebcn. Es wird darin für die Invalidenversicherung bestimmt, daß die Invalidenrente ans Grundbetrag und Stcigerungsbetrag besteht. Der Grnnd- betrag ist für alle Klassen 72 im Jahr und wird vom Reich getragen. Der jährliche Steigerungsbetrag ist für jeden Wocheubeitrag von 8 in der ersten Klasse bis 62 in der zehnten Klasse bestimmt worden. Der Steigerungs betrag ist mindestens 72 im Jahr. Für jede Wftwcn- und Witwerrent« ist der Grundbetrag 72 für jede Wai senrente 86 im Jahr. Er wirb vom Reich getragen. Als Steigerungsbetrag werden bei der Witwen- und Wit werrente 5, bei der Waisenrente für jede Waise vier Zehntel des Steigerungsbetrages der Invalidenrente gewährt. In der «ngestelltenoersichcrnng besteht das Ruhegeld gleichfalls aus Grurrdbetrag und Steigerungbetrag, wo bei der Grundbetrag für all« Klassen 86Nim Jahre be trägt, der jährliche Steigerungsbetrag für jeden Monats beitrag zwischen OLS nnd 8 für die bestehenden Klassen von bis Analoge Regelungen lind in der kuappfchaftliche« Itenfionsverfichernug sür die Jnvalidenpcnsion -er Arbeiter und das Ruhegeld der Angestellten vorgesehen. Die wesentlichen Neuerungen dieser Sanierungsbestim mungen für die bedeutenden Sozialversicherungen waren be reits amtlich bekanntgegeben. Die einzelnen Abschnitte des neuen Gesetzes treten, beginnend mit dem 1. Januar 1984, zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft. Der RcichsarbeitS- minister ist ermächtigt, DnrchführungS- und Ergänzungs vorschriften zu erlassen. Er kann Vorschriften der Reichs- versichcrungsordnung, des AngcstcNtcnvcrstchcrungs- und des RcichsknappschaftS Gesetzes zwecks Anpassung an das neue Gesetz ändern und ist ermächtigt, diese drei Gesetze neu bekannt zu machen, wobei er überholte Vorschriften weglasfr» kann. 3» RkitliMliMiMk »Ml I WM >l Berlin. Der Reichswchrminister, Generaloberst von Blomberg, begibt sich beute nach München zu einem Besuch des Reichsstatthalters Ritter von Epp und des Mini sterpräsidenten.