Volltext Seite (XML)
Papier-Ze i tun _M- ACHRLArr FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d.Bl. unter Streifband — In- und Ausland —: vierteljährlich 5 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowio für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt VI, Nr. 787 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/4-Seite) Breite 40 Pf. Umschlag 50 bis 60 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v.H. weniger 13,, ,, „ 20 „ ,, 26 „ „ » 30 „ „ 52 „ „ „ 40 ,, „ 104 „ „ „ 50 ,, Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis ' Vorausbezahlung a. d. Verleger. 1 Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler N r 28 Berlin, Donnerstag, 8. April 1909 XXXIV. Jahrg- Alle Postanstalten und Stellungen zum Preise von Ausland mit Postzuschlag) kostet für In- und Ausland Buchhandlungen nehmen Be- 1 M. für das Vierteljahr (im an. Bezug unter Streifband 5 M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Belgien i Frank r7 Cts. Bulgarien 2 Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Postbezug kostet in: Norwegen 1 Krone 51 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 70 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Papiergroßhändler Schlesiens! 1077 Die „ReichsversicherungsOrdnung" . . . 1077 Neue Textilfaser auf Kuba 1077 Neue Dampf-u. Kraftanlage ein. Papierfabrik 1078 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1078 Markte .... 1082 Druckfehler (Schiedspruch) ’ 1082 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe 1 Verteurung des Fernsprechers . . 1083 Ausstellung der Berliner Buchbinder- fachschule u. der Fachklasse für Kunst buchbinderei 1o83 Herstellung pulverdichter Papier-Säcke . 1083 Aus den Typographischen Gesellschaften 1086 Kleine Mitteilungen ... 1087 Verbreiterung der Maschinenmesser . . 1087 Büchevtisch . . 1087 ALT Schreibwaren-Handel 1 Die Schreibmaschinen 1089 Unzüchtige Postkarten? 1090 Probtnschau . 1090 Geschäfts-Nachrichten 1100 In Deutschland patentierte Erfindungen 1102 Der Eigentumsvorbehalt an Maschinen . . 1104 Unfälle in schwedischen Fabriken d. Papier ¬ industrie ... . . 1106 Der Entlassungsgrund im Zeugnis . . . . 1108 Gehaltszahlung während militärisch. Uebung 1108 Papier-Einfuhr Bahias in 1907 (1906) . . . 1110 Deutschlands Anteil am Handel Belgiens . 1110 Der Ausfuhrhandel Kanadas m. Deutschland 1110 Der Ein’uhrhandel Casablancas aus Deutsch ¬ land, Der Außenhandel Perus nio Briefkasten . . . 1112 Die Anzeiffen-Annahme für Nr. 30 vom 1^. April wird am Sonnabend, 10. April, abends, geschlossen. * ■ Papiergroßhändler Schlesiens! Euere Lebensinteressen werden durch den stetig zunehmen den direkten Verkehr der Fabriken mit den Verbrauchern aufs äußerste bedroht. Z. Zt. schicken sich wieder zwei Fabriken an, die Glas hüttengeschäfte in der Lausitz und Sachsen an sich zu bringen. Angesichts dieser Notlage ist Euer Zusammenschluß eine unbedingte Notwendigkeit. Legt daher Euere Adressen bei der Papier-Zeitung nieder, um in einer Zusammenkunft über eine nachdrückliche Vertretung Euerer gemeinsamen Interessen Be schluß zu fassen, vielleicht im Anschluß an den Deutschen Papiergroßhändler-Verband. Großhändler Die »Reichsversicherungsordnung« Wenn Deutschland noch einmal vor der Frage stünde, sich eine Arbeiterversicberung zu schaffen, so würde nie mand daran denken, drei verschiedene Versicherungs zweige nebeneinander zu schaffen, vielmehr würde man eine möglichst einheitliche Schöpfung anstreben. Je mehr sich jedoch die maßgebenden Kreise mit der allseitig als dringend anerkannten Verbesserung der bestehenden Arbeiterversicherung beschäftigten, umsomehr kamen sie zur Erkenntnis, daß von einer Verschmelzung oder innigen Zusammenlegung der drei Versicherungszweige keine Rede sein könne, denn diese Gesetze haben sich zu sehr ein gelebt, um ohne Schaden gründlich geändert werden zu können. Schon seit Jahren hat sich das Reichsamt des Innern mit dieser Frage beschäftigt, und nunmehr ist von dieser Behörde die neue »Reichsversicherungsordnung« der Oeffentlichkeit übergeben worden. Sie umfaßt 6 Bücher mit 1793 Paragraphen. Ihr Zweck ist, die drei neben einander bestehenden Versicherungszweige möglichst innig zu verbinden. Auch zeichnet sich dieses »soziale Gesetz buch« durch leicht verständliche Ausdrucksweise aus. Das erste Buch bringt gemeinsame Vorschriften über die Tätigkeit der durchführenden und aufsichtsführenden Organe und Versicherungsbehörden. Im zweiten Buch wird die Krankenversicherung, im dritten die Unfallversicherung, im vierten die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung behandelt, das fünfte und sechste Buch enthalten Vor schriften, die für alle Versicherungszweige gemeinsam Geltung haben sollen. Die Verbindung der verschiedenen Versicherungs zweige soll hauptsächlich dadurch geschehen, daß an Stelle der zersplitterten Behörden aller Art einheitliche Versiche rungsbehörden treten, nämlich als unterste Instanz das Versicherungsamt, als zweite Instanz das Oberversicherungs amt und als dritte Instanz das Reichsversicherungsamt. Diese Instanzen sollen besetzt werden durch einen be amteten Vorsitzenden und Laienbeisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber und Versicherten. Die Krankenversicherung wird auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, die Dienstboten und die Hausgewerbetreibenden ausgedehnt. Die Lohn- und Dienst verhältnisse dieser Arbeitergruppen sind bei der Fest setzung der Beiträge berücksichtigt. [Der Entwurf will