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Man muß annehmen, daß sich der Bischof erst nach Abschluß dieses Prozesses in den Besitz des adligen Gutes bzw. des Herrensitzes bringen konnte, mit Wahr scheinlichkeit Anfang bis um Mitte des 13. Jh. Das ergibt sich daraus, daß die Alt mügelner Dorfflur diesem Gut noch vor Übernahme durch den Bischof zugeschlagen worden sein muß. Da nur die Herren von Mügeln als ursprüngliche Inhaber des Or tes (später Markgraf) dazu in der Lage waren, sind sie auch als ehemalige Besitzer dieses „allodiums" anzusprechen. Aufgrund einer Analyse der bischöflichen Kammergutsflur des 19. Jh. im Zu sammenhang mit bischöflichen Urkunden des 14. bis 16. Jh. kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die Flur des Gutes oder Feudalsitzes zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht größer war als eine normale Gutsblockflur zuzüglich der Flur von Altmügeln. 90 Daneben besaßen der Bischof bzw. das Meißener Domkapitel noch die Dörfer Lütt nitz, Schwednitz, Zschannewitz und Schlagwitz, wahrscheinlich auch schon Nebitz- schen. 91 Mit vielleicht noch einigen anderen Zinsen machte das den anfänglichen Besitz des Bistums in der Mügelner Gegend aus. 92 In der historischen Überlieferung wird der Bau der Wasserburg Bischof Gerung zugeschrieben. 93 Das wäre ein sehr früher Zeitpunkt, der durch andere Fakten und Zusammenhänge kaum gestützt werden kann, zumal wenn man sie Gerbrandus de Mugelin, einem 1198 erwähnten Seitensproß der Mügelner Edelfreien, als mögli chen Sitz zuweist (CDS I, 3, 31). Dennoch fällt auf, daß die Besitzer von Crellen- hain, Schlatitz und Berntitz nicht unter der Mügelner Burg- und Dienstmannschaft erscheinen, obwohl das nach dem Siedlungsgang zu erwarten wäre (vgl. Anm. 89). Hinzu kommt, daß 1308 ein Johannes von Crellenhain und 1358 ein Ulsch von Kay- nicz (auf Schlatitz), Friczsche von Crellenhain und Deynhardt und Hannes von Lim bach als bischöfliche Ministeriale in den Urkunden auftreten, so daß der Bischof die sen Abschnitt der Mügelner Gegend bis dahin unter seine Herrschaft gebracht haben muß (Regest zu DCM 203; CDS II, 2, 504). Außerdem verfügten die Mügelner um 1250 in Crellenhain, Schlatitz und Berntitz offensichtlich über keinerlei Güter und Rechte (Abb. 8), da diese Orte bei der Ausstattung des Sornziger Klosters 1241 unberücksichtigt bleiben. Insgesamt scheint der Schluß erlaubt, daß der Bischof zwi schen 1198 (als möglichen frühesten Termin) und 1259 die Mügelner Wasserburg an sich gebracht haben dürfte, auf welchem Wege, bleibt unklar. Stellt man die chronikalischen Nachrichten und die Urkunden über Stadt und Was serburg Mügeln in eine Reihe, wird in Ansätzen eine zielgerichtete Tätigkeit im Sinne einer Landes- und Stadtherrschaft sichtbar. Für 1232 bis 1236 berichten verschie- 90 Von den 1816 das Kammergut Mügeln umfassenden Flurstücken können folgende nach 1261 erworbene Fluren und Orte abgetrennt werden, die nachweislich erst später hinzukamen: Schla- titz (CDS II, 2, 626), Schieben (handschr. Regest zu OU 3939), Crellenhain (CDS II, 2, 695) und Berntitz (CDS II, 3, 1033). 91 Nadi Sinz gehörten Nebitzschen und Schlagwitz zu den ältesten bischöflichen Dörfern in der Umgebung von Mügeln (Sinz 1846 b, S. 57). 92 Zum bischöflichen Besitz um Mügeln [1428] CDS II, 3, 924. 93 Diese Nachricht geht auf den Pirnaischen Mönch Johannes Lindner zurück (Mencken 1728, Sp. 1583).