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(Oeder, Bl. 14) bringt den sicheren Nachweis einer Steinburg. Auch Sinz (1846 a, S. 160) weist auf die Existenz von Resten einer Steinburg hin. Ein aufmerksamer Beobachter der Steinbrucharbeiten um das Jahr 1932, E. Sei del, zieht in einem Brief an das Landesmuseum Dresden aus dem „gewichtigen Mauerrest und der bereits abgebrochenen Fläche“ den Schluß, daß der Wallraum „eine ganz bedeutsame steinerne deutsche Burganlage“ getragen haben muß (OA Baderitz). Dem ist unbedingt zuzustimmen, wenngleich sie ins 8./9. Jh. zurück geht. Somit erbringen archäologischer und topographischer Befund eine gegenseitige Ergänzung und Übereinstimmung. Die Größe der Anlage, die exponierte Lage der Burg und das reichhaltige archäologische Material über Jahrhunderte hinweg legen nahe, daß nicht ein slawischer Sumpfwall in der Mügelner/Altmügelner Flur mit der „urbs Mogilini“ zu identifizieren ist, sondern der Festenberg Baderitz. Diese Wehr anlage gehört in eine Reihe mit anderen früh- und hochfeudalen Burgen in Sach sen, die in die älterslawischc Zeit zurückreichen. 3.1.5. Der Festenberg - Sitz der Herren von Mügeln Wurde der Festenberg vor allem aus archäologischer und topographischer Sicht als bedeutendste frühfeudale Mügelner Burg kenntlich gemacht und mit der „urbs Mo gilini“ von 1003 gleichgesetzt, liefern auch die schriftlichen Quellen bisher kaum be achtete Anhaltspunkte, daß die Herren von Mügeln als erstes in dieser Gegend nach weisbares Herrengeschlecht ihren Sitz auf dem Festenberg hatten und daß demzu folge Burg und dazugehörige Siedlung den Namen Mügeln getragen haben dürf ten. Wie selbstverständlich bringen ältere Autoren, wie Sinz, Bönhoff und andere, die Herren von Mügeln mit dem Festenberg in Verbindung, da das offensichtlich auch der mündlichen Überlieferung entspricht. 50 Historiker wie Schlesinger, Schieckei und Quirin werten aufgrund von Urkundenstudien die ökonomische und politische Bedeutung der Herren von Mügeln in der Mark Meißen entscheidend auf, sehen in ihnen die ältesten bekannten Burginhaber der „urbs Mogilini“ und ziehen sie als eventuelle Stadtgründer in Betracht; sie weisen ihnen als Sitz jedoch aufgrund der Namensgleichheit und der archäologischen Deutung (s. o.) die Wasserburg Mügeln als frühfeudale Anlage zu. 51 Das beweiskräftigste Argument für die Ansässigkeit der Herren von Mügeln auf dem Festenberg ist die Lage ihres Besitzes. Noch um die Mitte des 13. Jh. konzen trierten sich Eigenbesitz und Herrschaftsrechte (u. a. Hochgerichtsbarkeit) um den Festenberg (Abb. 8). 50 Diese Verfasser gehen allerdings davon aus, daß die Herren von Mügeln Lehnsleute des Bi schofs von Meißen waren und dementsprechend auf einer nebengeordneten Burg in der Umge bung Mügelns saßen, so u. a. Sinz 1846 b, S. 160; Bönhoff 1914, S. 254. 51 So u. a. Schlesinger 1953, S. 86 f.; 1962 a, S. 202; Schieckei 1956, S. 19; Handbuch d. hist. Stätten 1965, S. 237 (Mügeln).