Volltext Seite (XML)
Abb. 5 b. Wurzen. Älteres Stadtgebiet. Auf den Grundstücken liegende Feudalabgaben (19. Jh.). 7 Erbzins an das Domkapitel; 2 Erbzins an Domkapitel und Stadt; 3 Erbzins an den Bischof (Amt); 4 Felderbzins an das Domkapitel; 5 Schoß und Lehngeld an die Stadt. Nachweis slawischer Bewohner im 16. Jh. (Ebert 1930, S. 93, Anm. 3). Neben dem Ackerbau spielte der Fischfang eine Rolle (Färbergasse früher Fischergasse). Von topographischen Gesichtspunkten her könnten das Amtsdorf Crostigall und das Freigut historisch zusammengehören. Doch eine Beziehung zwischen beiden ist in den Quellen nicht nachweisbar. Dafür zeichnet sich eine feudale Abhängigkeit von der Wurzener Burg um so deutlicher ab. Kein im Amtserbbuch genanntes Dorf befand sich im 16. Jh. in so tiefer ökonomischer und juristischer Abhängigkeit wie die Bewohner des Dorfes Crostigall. So waren ihnen umfangreiche Frondienste auf erlegt (AEB Wurzen 5, S. 81 ff.): Holzschlag im Pauser und Thalewitzer Holz; Schutz des Muldendammes; Kornschnitt und Haferernte auf einem Drittel der Roitzscher Vorwerksfelder; Drusch des Getreides in der bischöflichen Hofscheune; Hilfe bei Verhaftungen, so viele Bewohner gefordert werden. Außerdem mußten die Crosti-