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ryr Beilagen. i. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, Kö nig von Sachsen rc. Wir scheu lins durch die Zeitereig nisse gcnöthigr, Unsere Hauptstadt zu verlassen, uns UnS nach einem anderen Tbei'le Unserer Lande zu begeben, wo Wir, so lange die Umstände es ersordcrn und gestainn, Uns aufzuhallen gedenken- Dem politischen System, welchem Wir feit sechs Jahren Uns fest angcschlossen ba den, verdankt der Staat allein in diesem Zeiträume seine Erhaltung bei den drohendsten Gefahren- Treu Unfern BunLesvcrpstichtungcn, vertrauen Wir auch dermalen mit Zuversicht auf den glücklichen Erfolg, welche» Uns, wenn auch Unsere auf Herstellung des Friedens gerichteten Wun sche noch zur Zeit unerfüllt bleiben sollten, die mächtige Unterstützung Unsers großen Allürtcn, der thätiqe Bei stand der verbündeten Mächte und die erprobte Tapferkeit Unserer, mit Ruhm bedeckten, Krieger im Kampfe für das Vaterland verspricht. Unsere geliebten Unterkkanen werden durch Treue, Ausdauer und Ruhe die Uns so in nig am Herzen liegenden Zwecke, den der möglichsten Abwendung und Erleichterung der Ucbcl dcS Krieges, so wie den Unserer baldigen Wiedervereinigung mit ihnen, am sichersten befördern- In dem fünf und vierzig, jähri gen Zeiträume Unserer Regierung haben Wir unter dem Wechsel der Ereignisse die Wohlfahrt deck Landes und daS Beste Unserer Untcrthanc» zum einzigen Gegenstände Un serer Bestrebungen gemacht, und für alle Sorgen in dem sich immer gleich gebliebenen Vertrauen und der unver brüchlichen Anhänglichkeit Unsers Volks die erwünschteste Belohnung gefunden. Wir sind gewiß, von diesen Ge sinnungen, die sich in der Zeit der Prüfung am rühmlich sten bewahren, auch jetzt fortwährend neue Beweise zu er halten; und so hoffen Wir, unter Gottes Beistand, bald zu de» Unsrigcn ziirückziikehren, und für ihr dauernde- Wohl, nach Unserer beste» Erkennrniß, ferner zu wirken. Alle Landeshchvrdcn verbleiben bei Unserer Abwesenbett in ihrer verfassungsmäßigen Wirksamkeit- Die Fürsorge kür daS Veste des Landes in allen durch den .Kriegszu stand herbcigeführtcn Vorfällen und Verhältnissen, haben