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380 DN. 1938 Nr. 21 a Nr. 21s Ausgabe k Nur kür -en vkrnstgedraochl DLenstnachnchten -es Reichsnährstanöes Herausgeber: Der Reichsbauernführer, Verwaltungsamt SerUn, -en 4. Juni 1-ZS I S. Jahrgang Anor-nungen über -en Aufbau -es Reichsnährstan-es in -er Deutschen Gftmark. Sestellung eines Seauftragten für -en Aufbau -es Reichsnährstanües in Österreich. — I 1195/38 vom 1. K. 1938 — Durch Verfügung vom 18. 5. 1938 habe ich den Minister für Land- und Forstwirtschaft Anton Rein- thaller in Wien zu meinem „Beauftragten für den Aufbau des Reichsnährstandes in Österreich" ernannt und zu seinem Vertreter den Hauptstabsleiter Dr. Derboven bestellt. Er ist mir für die Bearbeitung aller im Bereich des Landes Österreich auftretenden organisatorischen und personellen Angelegenheiten verantwortlich. Ich ersuche deshalb, in derartigen Angelegenheiten nur mit dem Beauftragten für den Aufbau des Reichsnährstandes in Österreich und nicht mit anderen Dienststellen des Reichsnährstandes in Österreich in Verkehr zu treten. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 379. Errichtung von Lan-esbauernfchaften in -er -rutschen Ostmark. Anordnung des RBF. vom 29. 5. 1938. — I 11K6/38 —. In der Deutschen Ostmark werden mit sofortiger Wirkung drei Landesbauernschaften errichtet, deren endgültige gebietsmäßige Abgrenzung meiner Ent scheidung vorbehalten bleibt: 1. eine Landesbauernschaft mit dem Dienstsitz in Linz, Promenade 37; sie wird voraussichtlich umfaßen die Gaue Nieder-Donau, Ober- Donau und Wien; 2. eine Landesbauernschaft mit dem Dienstsitz in Salzburg, Schwarzstr. 11; sie wird voraus sichtlich umfaßen die Gaue Salzburg und Tirol; 3. eine Landesbauernschaft mit dem Dienstfitz in Graz, Hamerlinggasse 3; sie wird voraus sichtlich umfassen die Gaue Kärnten und Steiermark. Bis zur endgültigen Ernennung eines Landes bauernführers für jede dieser Landesbauernschaften führt mein Beauftragter für den Aufbau des Reichs nährstandes in Österreich, Anton Reinthaller, die Geschäfte des Landesbauernführers der drei Lan desbauernschaften. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 379. Organisation -es Reichsnährstan-es in -er Deutschen Ostmark. Anordnung des RBF. vom 29. 5. 1938. — I 1184/38 —. Mit der Ernennung des Beauftragten für den Aufbau des Reichsnährstandes in Österreich und mit der Errichtung von drei Landesbauernschaften in Graz, Salzburg und Linz ist die Unterhaltung von Sondereinrichtungen im Geschäftsbereich des Reichs nährstandes in der Deutschen Ostmark überflüssig ge worden. Alle derartigen Einrichtungen haben des halb ihre Tätigkeit sofort einzustellen, soweit sie nicht in die unmittelbare Reichsnährstandsverwaltung ein gebaut oder als Sonderstellen von mir ausdrücklich bestätigt werden. Die Verwendung besonderer Briefbogen, Dienst stempel und Dienstsiegel neben den üblichen und von mir allgemein genehmigten Briefbogen, Dienst stempeln und Dienstsiegeln des Reichsnährstandes ist grundsätzlich untersagt. Unterschriftsvollmachten im Geschäftsbereich des Reichsnährstandes, die nicht von mir besonders er teilt worden sind oder mit einer von mir errichteten Dienststelle im Reichsnährstand allgemein verbunden sind, erlöschen mit dem Erlaß dieser Anordnung. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 380.