Kulturbautechniker Heinrich Spöring. SV. Herbert Käppler. Sachsen-Anhalt. Berufen wurde: Als KEW. Wilhelm Dienemann an die KBsch. Köthen. Schlesien. Berufen wurde: Als LdwL. Hermann Geppert an die LdwSch. und WVst. Oppeln. Versetzt wurde: LR. Alois Hirsch als Leiter an die LdwSch. und WVst. in Reichenbach. Schleswig-Holstein. Berufen wurden: Als KEW. Wilhelm Delfs an die KBsch. Süderdithmarschen. Als SB. (18 2) Ewald Dittmer an die KBsch. Groß-Hamburg. Aus geschieden ist: Tierzuchtinspektor Dr. Otto C a r st e n s. Westfalen. Berufen wurden: Als LdwL. Dr. Alois Warten horst an die LdwSch. und WVst. in Ibbenbüren. Als LdwL. Heinrich Meyer an die LdwSch. und WVst. Wehdem. Als LdwL. Martin Schoennenbeck an die LdwSch. und WVst. in Lübbecke. Als LdwL. Alfred Altrogge an die LdwSch. und WVst. Neubeckum. Als Leiterin der Mädchenabteilung Elisabeth Pick an die LdwSch. und WVst. Brilon. Ausgeschieden ist: Leiterin der Mädchenabteilung an der LdwSch. und WVst. in Blomberg Elisabeth K o l t h o f f. Württemberg. Berufen wurde: Als Forstassessor im Angest.-Verh. Alfred Huber an das Forstamt Biberach. Allgemeine Verwaltung un- Organisation. Kreisgefolgschastswart. — I 463/38 vom 18. 3. 1938 —. Die Anordnung betr. den Aufbau und die Auf gaben der Reichs-, Landes- und Kreishauptabtei- lungen I — I 2372/37 — vom 12. 12. 1937 (DN. S. 472) hat gegenüber dem bisherigen Aufbau u. a. die Stellung des Kreisgefolgschaftswarts geändert. An die Stelle der bisherigen Unterabteilung I 82 ist die Abteilung 18 „Betriebsgemeinschaft" getreten. Es ist daher unzulässig, weiterhin die Kreisgefolgschafts warte als KUAL. zu bezeichnen. Ihre dienstliche Bezeichnung lautet ohne jeden weiteren Zusatz „Kreisgefolgschaftswart" (abgekürzt „KEW".). Ich bitte, dies im Schriftverkehr und insbesondere bei Personalverfügungen zu beachten. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 193. Personakangelegenheiten. Seamte auf Lebenszeit. — IVä. H 212« vom 22. 3. 1938 —. Zur Behebung von Zweifeln weise ich darauf hin, daß Beamte, die vor dem 1. 7. 1937, dem Tage des Inkrafttretens des Deutschen Veamtengesetzes (DBG.), nach den früheren Vorschriften zu Beamten auf Lebenszeit ernannt worden sind, gemäß 8 178 DBG. Beamte auf Lebenszeit sind. Danach bedarf es keiner weiteren Mitteilung an die betreffenden Beamten. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 193. Setriebsgemeinschast. Erhebung -es Statistischen Aeichsamtes über Sie Lohnverhältniste in üer Lan-wirtschaft. — I 8 243S/38 vom 24. 3. 1938 —. Bezug: DN. Nr. 3 — 18 100/38 — und Nr. 8 — I 8 1280/38. Bei der Ausfertigung und Übersendung der Fragebogen haben sich vielfach Unstimmigkeiten ergeben. Ich faste deshalb die wichtigsten Punkte noch mals zusammen, die genau zu beachten sind: 1. Innerhalb jeder KBsch. sind die gesamten Fragebogen laufend durchnumeriert. Die OBschen dürfen daher nicht für sich besondere Nummern einsetzen. Die Fragebogen für die in demselben Betrieb mitarbeitenden Ehefrauen der Land arbeiter sind nicht mit einer besonderen Num mer, sondern mit der des Fragebogens des Ehemannes zu versehen. 2. Die ausgefüllten Fragebogen sind nicht über die LVschen, sondern unmittelbar an das Sta tistische Neichsamt und an die RHA. I zu sen den. Die 3. Ausfertigung der Fragebogen mutz auf jeden Fall wegen etwaiger Rückfragen bis auf weiteres bei der KBsch. verbleiben.