Versetzt wurde: LdwL. Ernst Brümmer von der LdwSch. und WBst. in Halle an die LdwSch. und WVst. Anklam. Aus geschieden ist: Stabsleiter Eric Radloff von der KBsch. Anklam. Rheinland. Versetzt wurde: SB. (III) Dr. Karl Gelinek von der KBsch. Wittlich an die KBsch. Köln. Sachsen. Berufen wurden: Als LdwL. Erich Bornstein an die LdwSch. und WBst. Kamenz. Als LdwL. Dr. Hermann Schmidt an die LdwSch. und WBst. Döbeln. ' AlsLdwL. Karl M i t t e r e r an die LdwSch. und WVst. Zwickau. Als LdwL. Friedrich Rogner an die LdwSch. und WBst. Werdau. Versetzt wurde: Dr. Franz v. Meer von der Landes kulturaußenstelle Kamenz als Leiter an die Landes kulturaußenstelle Plauen. Sachsen-Anhalt. Berufen wurden: Als SB. (III) Kurt Röthe an die KBsch. Wittenberg. Als SV. Gerhard Lindekugel an die KBsch. Wittenberg. Versetzt wurde: LdwL. Dr. Karl v. Kunowski von der LdwSch. und WVst. Köslin an die LdwSch. und WVst. Halle. Ausgeschieden ist: SV. (III) Detlef Lehmann von der KBsch. Wittenberg. Schlesien. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Wilhelm Schlimm. Ausgeschieden ist: Leiterin der Mädchenabteilung der LdwSch. und WBst. in Lüben Lieselotte Grun wald. Thüringen. Berufen wurde: Als KGW. Erich Höpfner an die KBsch. Altenburg. Westfalen. Versetzt wurde: KEW. Fritz Uflerbäumer von der KBsch. Arnsberg an die KBsch. Lippstadt. Mgememe Verwaltung und Organisation. Dienstreisen nach Oesterreich. — I 7SK/38 vom 17. 3. 1938. — Dienstreisen der ehrenamtlichen Führer, Be amten und Angestellten des Reichsnährstandes, seiner Gliederungen und angegliederten Organisationen nach Österreich bedürfen, sofern sie nicht vom Reichs bauernführer persönlich angeordnet sind, der Ge nehmigung des Reichsobmannes. Bei der Ankunft in Österreich ist dem Leiter des Verbindungsstabes des Reichsbauernführers, Dr. Haushofer, im Landwirtschaftsministerium sofort Meldung zu erstatten. An die Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1938 S. 173. Hetriebsgemeinschast. Anor-nungen -es präst-enten -er Reichsanstalt für kW. un- kW. über 1) -ke Mel-ung Schulentlassener beim Arbeitsamt, 2) Sie Genehmigungspflicht für Sie Lehrlingsein- steUung, 3j -ie Regelung -es Arbeitseinsatzes in einzelnen Setrieven. — I 8 1499/38 vom 12. 3. 1938. — Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung hat am 1. 3. 1938 drei bedeutungsvolle Anordnungen erlassen, die u. a. im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 51 vom 2. 3.1938 abgedruckt sind: 1. Die Anordnung über die Meldung Schulentlassener, durch die ein Überblick über die Zahl der Schulentlassenen gewonnen werden soll, deren Arbeitskraft noch nicht gebunden ist, verlangt, daß in Zukunft alle Jugendlichen, die nach dem 14. 3. 1938 von einer Volks-, Mittel- oder Höheren Schule abgehen, innerhalb von 2 Wochen nach dem Abgang dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeits amt zu melden sind. Jugendliche, die in der Zeit vom 1.1.1934 bis zum 14. 3.1938 von einer der genannten Schulen abgegangen sind und einer arbeitsbuchpflich tigen Beschäftigung noch nicht nachgehen oder sich noch nicht in einer ordnungsmäßigen Berufsausbildung befinden, sind dem für ihren Ort zuständigen Arbeits amt bis zum 1. 4. 1938 zu melden. Dabei gelten als Jugendliche solche Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Meldepflichtig ist der ge setzliche Vertreter. Die Erfassung der Schulentlassenen zur Fest stellung, ob sie sich bereits einer regelmäßigen arbeits buchpflichtigen Beschäftigung oder ordnungsmäßigen Berufsausbildung zugewandt haben, ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Behebung des Mangels an Arbeitskräften im allgemeinen, wie ins besondere auch des Kräftemangels in der Landwirt schaft. Nunmehr ist eine gesetzliche Handhabe dafür gegeben, die in sehr vielen Familien noch in großer Zahl vorhandenen ungenutzten Jugendlichen zu er fassen und sie durch entsprechende Berufsberatung und Beeinflussung einer regelmäßigen Beschäftigung oder einer Berufsausbildung zuzuführen. Damit ist keines wegs ein Arbeits- oder Verufsausbildungszwang ein geführt worden. Den Arbeitsämtern ist jetzt aber die Möglichkeit gegeben, sich ein klares Bild darüber zu verschaffen, wo und wieviele arbeitsfähige Jugend-