3. Bei der Einsendung der Fragebogen an das Statistische Reichsamt find die roten Begleit zettel zu verwenden und auf diesen die Num mern der beigefügten Fragebogen einzeln an zugeben. Die Fragebogennummern, die wegen der Mitarbeit der Ehefrauen doppelt vorkom men, sind mit einem Kreuz zu versehen. Bei der letzten Sendung ist auf dem Begleitzettel ein Vermerk zu machen, daß die Erhebung abge schlossen ist. 4. Die Angaben in den Fragebogen sind dort zu machen, wo die betr. Fragen vorgedruckt find. „Sonstige Natural-Deputate" find nicht unter Lbl (Deputate) anzuführen, sondern unter L b IX, und zwar mit ihrem ortsüblichen Geldwert (in Reichsmark). 5. Bei dem Holz- und Strohdeputat findet sich vielfach in Anlehnung an die Tarifordnungs bestimmungen der Vermerk: „nach Bedarf". Das genügt nicht; vielmehr ist hier die aus mehrjährigem Bedarf errechnete Durchschnitts menge anzugeben. 6. Der „Einheitswert 1935 je Hektar der land wirtschaftlich genutzten Fläche" ist oft gar nicht oder falsch eingetragen. Falls er nicht an Ort und Stelle bekannt ist, muß er durch Rückfrage beim Finanzamt festgestellt werden. In Bayern ist vielfach statt des Einheits wertes ein „Einreihungswert" angegeben. Derartige Angaben sind unzulässig. Der ver langte Einheitswert kann auch dort stets beim Finanzamt erfragt werden. 7. Für Rückfragen verwendet das Statistische Reichsamt Vordrucke mit verschiedenen Fra gen, die von den KBschen unmittelbar zu beant worten sind. Ich bitte, diese Nückfragen-Vor- drucke doppelt auszufüllen und das zweite Stück an die RHA. I in Goslar zu senden. 8. Wenn der vom Statistischen Reichsamt für den Abschluß der Erhebung gesetzte Termin (25. 3.) nicht eingehalten werden konnte, muß dem Statistischen Reichsamt und der RHA. I sofort mitgeteilt werden, bis zu welchem Zeit punkt die Erhebung bestimmt beendet sein wird. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1938 S. 193. Lanüjugenö. Awischenvölkilcher Lanüsugen-austausch. — IO 3 — 2 — 1554/38 vom 18. 3. 1838 —. I. Wie mir der Herr Reichs- und Preußische Mi nister des Innern soeben mitteilt, hat die Maul- und Klauenseuche in Deutschland ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Es ist unmöglich vorauszusagen, welche Gebiete von der Seuche verschont bleiben. Um nicht durch Austauschteilnehmer aus Deutschland die Vieh bestände seuchenfreier Länder zu gefährden und später begründeten oder unbegründeten Vorwürfen aus gesetzt zu sein, empfiehlt der Herr N.u.P.M.d.J. drin gend, den Landjugendaustausch nach bisher von der Maul- und Klauenseuche verschonten Ländern einst weilen zu unterlassen. Aus demselben Grunde haben nahezu sämtliche mit uns in Verbindung stehenden Staaten den Aus tausch für 1938 abgesagt. II. 1. Ich habe mich daher genötigt gesehen, von der Durchführung des zwischenvölkischen Land jugendaustausches zum Frühjahr 1938 Abstand zu nehmen. Sämtliche Antragsteller sind von mir entsprechend unterrichtet worden. — Es besteht allerdings die Möglichkeit, sie zu einem späteren Zeitpunkt in das Ausland bzw. sofort im innerdeutschen Austausch zu vermitteln. 2. Lediglich 20 Austauschteilnehmer können zum 1. 4. d. I. nach Dänemark vermittelt werden. 3. Die Vermittlung der Junggärtner wird von dieser Anordnung nicht berührt. III. Die Werbung für den zwischenvölkischen Land jugendaustausch zum Herbst bzw. nächsten Frühjahrs termin ist uneingeschränkt fortzusetzen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1938 S. 195. Tiere. Zellverwertung. — IIV K/58V/38 vom 18. 3. 1838 —. Von verschiedenen Seiten wird darüber Klage geführt, daß gefallene Tiere dort, wo keine Abdecke reien vorhanden sind, zum Teil auf den Wasenplätzen verscharrt werden, ohne vorher abgezogen worden zu sein. Das ist eine Handlungsweise, die bei der beste henden Rohstoffknappheit unter keinen Umständen gebilligt werden kann. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß für die vom Besitzer oder seinen Beauftragten abgezogenen Häute nicht immer aus reichende Preise erzielt werden. Die Ursache hierfür liegt im übrigen meist darin, daß diese Häute nicht mit der genügenden Sorgfalt abgezogen und behan delt werden und daher zum Teil verschnitten sowie infolge der anhängenden Fleischfetzen verstunken oder mit Kot beschmutzt sind. Für sauber abgezogene, nicht