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Umstand, dass es sich nm die Anwendung irgend welcher Chromverbindung zum Gerben handelte. Die in diesen Patenten vorgeschriebenen Mengenverhältnisse und Versuchs bedingungen müssten ferner mit einer gewissen Ausführlich keit übernommen werden, da durch die Wiedergabe des Prin- cips allein, welches in den meisten Fällen dasselbe ist, die einzelnen Verfahren unmöglich bestimmt gekennzeichnet und von einander hätten unterschieden werden können. Sehr deutlich kommt dies zum Ausdruck in der „Zusammenstellung“ auf S. 20, in der aus der Angabe der „wesentlichen Kenn zeichen“ allein die Unterschiede der einzelnen Verfahren oft nicht zu ersehen sind. Äusser den reinen Chromgerbverfahren sind auch be sonders die in neuerer Zeit zu so ausserordentlicher Bedeutung gelangten Kombinationsgerbverfahren berücksichtigt worden, auch wenn in diesen manchmal die Chromgerbung nur in ganz untergeordnetem Mafse zur Anwendung kommt; die zur Herstellung von künstlichem Leder und zur Umwandlung des Chromleders vorgeschlagenen Verfahren und diejenigen zum Färben sind in einem besonderen Anhang zusammengestellt. Bei der Eintheilung des Materials wurde von einer Zerle gung in Einbad- und Zweibadverfahren Abstand genommen, da diese Verfahren vielfach in einander übergreifen und manche Einbadverfahren ohne wesentliche Aenderung als Zweibadver fahren ausgeführt werden können und umgekehrt. Auf Ab bildungen und Beschreibungen von Maschinen glaubte ich verzichten zu können, da die zur Darstellung des Chromleders dienenden Vorrichtungen im allgemeinen keine besonderen Abweichungen von den sonst in der Gerberei bekannten und gebräuchlichen aufweisen. Bezüglich der bei der Arbeit benutzten Litteratur sei bemerkt, dass mir äusser den Original-Patentschriften des In- und Auslandes folgendes Material zur Verfügung gestanden hat: Heinzerling, Grundzüge der Lederbereitung; Wiener, Lohgerberei. 2. Aufl. 1890; Davis, Leather manufacture. 2. Aufl. 1897; Kampffmeyer’s Gerberzeitung; Schuh und Leder; Deutsche Gerberzeitung;