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13282 VvrleudlLtt f. d. »tiqu. vua-vauoel. Nichtamtlich« Teil. 2L2, 28. Oktober 1S12. 6. Zur Jnseratensrage. Die von den Grossisten erlassenen Inserate haben bei den Sortimentern den Wunsch erweckt, die Grossisten möch ten sich bereit finden lassen, nicht mehr zu inserieren, oder aber die Inserate nur noch nach bestimmten Gesichtspunkten abzufassen. Nach Ansicht der Sortimenter soll dadurch verhindert werden, daß immer wieder neue Betriebe auf den Bücher- hnndcl aufmerksam gemacht, somit neue Verkaufsstellen für Bücher und schließlich neue Buchhandlungen gegründet werden. Dieser Zweck würde jedoch nur sehr unvollkommen er reicht werden, denn die direkte Propaganda durch Übersen dung von Katalogen und Offerten unter Benutzung der Adreßbücher und Adreßbllros oder durch Reisende würde dadurch nicht betroffen werden, das zeigen die Erfolge ge wisser Verlagsrichtungen auch. Die direkte Propaganda ist aber bekanntlich wesentlich wirksamer als die durch Inserate. Letztere treten lediglich mehr an die Öffentlichkeit. Den Schaden, den die Inserate anrichten können, halten wir für minimal. (Zuruf.) — Wir können ja doch nicht sagen, daß er groß ist. — Die Befürchtung, daß durch die Inserate Firmen sich mit dem Büchervertrieb beschäftigen könnten, die dazu nicht berechtigt sind, ist unbegründet, sobald die neuen Verkaufs bestimmungen in Kraft getreten sind, die genau festlegen, wer zum Verkauf von Büchern und Zeitschriften berechtigt sein soll. Es wäre also für einen Grossisten völlig zwecklos, in einem Fachorgane z. B. für Galanteriewarenhändler oder Zigarrenhändler zu inserieren. Der Grossist wird sich ganz selbstverständlich auf die Fachorgane des Buch-, Papier- und Schreibwarenhandels, der Buchbinder, Buchdrucker und K olportagebuchhändler beschränken. In diesen letzteren Organen zu inserieren, müssen sich aber unter allen Umständen die Grossisten Vorbehalten. Wir haben dann daraus hingewiesen, warum wir Pro paganda machen müssen, und haben zum Schlüsse gesagt: Auch die Form der Inserate wird nach Einführung der neuenBestimmungen, die den Kundenkreis abgrenzen und die Lieferungsbedingungen festlegen, kaum Anlaß zu irgend einem Monitum geben. Es genügt nach unserer Ansicht, auf die HZ 3, 4, 13 und 26 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu ver weisen. Bestimmte Normen für die Abfassung der Inserate würden sich auch schwerlich finden lassen, selbst wenn der beste Wille dazu vorhanden wäre. Das Gesetz enthält die Bestimmung, daß niemand durch öffentliches Inserat anbieten kann, was er nachher nicht aus- zusühren vermag. Meine Herren, ich will dann auch, um die Sache ganz zum Schluß zu bringen, das letzte offizielle Schreiben des Börsenvereins vorlesen, das auf die Sache erfolgt ist. »Der Unterzeichnete Vorstand erhielt Ihr Schreiben vom 27. Januar ds. Js., das Sie namens des Vorstandes der Vereinigung Deutscher Grosso- und Kommissionsbuchhändler an den Unterzeichneten Ersten Vorsteher zusammen mit fol genden Anlagen: L) Eine Berichtigung des Protokolls der Sitzung vom 2. Dezember 1912, ö) Beantwortung des Fragebogens, 6) Erörterung der Jnseratensrage, v) Entwurf der Statuten, Ich Entwurf der Verkaussbestimmungen gesandt haben. Der Vorstand hat die Angelegenheit in seiner März sitzung eingehend beraten, er sieht sich aber außer Stande, dem Vorschlag der Vereinigung Deutscher Grosso- und Kom- Missionsbuchhändler zustimmen zu können, da der Börsen verein nicht in der Lage ist, den Verlegern die gewünschte Verpflichtung auf die Bezugsbedingungen für Wiederver käufer aufzuerlegen — Ich glaube dargclegt zu haben, daß wir die Verleger nicht verpflichten wollen — und das Grosso« und Kommissionshaus deutscher Buch, und Zcitschriftenhändler, e. G. m. b. H., in Leipzig in der Aus übung feines Keschäftsbetriebes zu behindern, — das haben wir auch nicht gewollt, sondem wir wollen dasselbe, was Sie Vorschlägen — solange dieser mit den Satzungen und Ordnungen des Bör- senvereins nicht in Widerspruch steht.« (Zuruf: Wieder verkäuferverzeichnis I) Herr Prager macht mich daraus aufmerksam, daß wir das Wiederverkäuserverzeichnis in unsere Vorschläge nicht ausge nommen haben. Das ist ganz klar, denn wir wehren uns ja auch jetzt noch dagegen, wir haben aber, was Sie in Ihrem Entwürfe nicht haben, uns bereit erklärt, 1000 Konventional strafe zu zahlen, und ich weiß nicht, was weiter geht. Vorsitzender: Der Nachweis ist zu schwer I Herr Hermann Streller, Leipzig: Nachgewiesen wird bisher stets, wer Lieferant ist, durch die gezinkten Bücher. (Zuruf: Leider nicht!) Also Ihr Vorschlag bringt Ihnen auch nicht, was Sie Wünschen, Sie haben nur von gewerbsmäßigen Zwischenhänd lern die Liste, und auch da nur von den regelmäßigen Zwi schenhändlern. Ich habe das nicht weiter vorgetragen, da mit Sie nicht die ganzen Verhandlungen durchzukosten hätten, und was ich vorgetragen habe, genügt, wie ich glaube, um Ihnen zu zeigen, daß wir tatsächlich mißverstanden worden sind, wenn Herr Kommerzienrat Siegismund behauptet, wir hätten die Verhandlungen abgebrochen. Es ist im Gegenteil eine große Verwandtschaft zwischen beiden Vorschlägen vor- Händen, und Sie können daraus ersehen, daß wir den besten Willen gehabt haben und erwarten mutzten, daß eine Beratung unserer Vorschläge oder wenigstens eine eingehende Zuschrift und nicht ein zwei Seiten langer Brief, der, meiner Meinung nach, die Sache auch noch nicht richtig auffaßt, folgen würde. Eine derartige Ausarbeitung, in der wir niederlegen sollten, was wir in der persönlichen Besprechung gesagt hatten, macht eine Menge Arbeit, und ich war gerade verblüfft über die Kürze der Antwort. Ich bemerkte damals schon, daß etwas nicht richtig sei, und ich nahm an, daß eine Verstimmung vorliege. Vorsitzender: Wollen Sie nicht eine positive Antwort geben, ob Sie in der Lage sind, den H 2a der Grundlinien anzunehmen, oder ob Sie meinethalben Gegenvorschläge zu machen haben? Herr Hermann Streller, Leipzig: Ich habe ja schon meine Gegenvorschläge gemacht, daß wir eine Konventionalstrafe sestsetzen wollen, auf die wir uns schließlich verpflichten. Daß unsere Vorschläge so weit gehen, darüber redet kein Mensch etwas. Mir wäre es sehr interessant, wenn von Kennern der Situation einmal beleuchtet würde, was unser Vorschlag wert ist, und wenn dargelegt werden könnte, ob wir die Garantie, von der ich eingangs gesprochen habe, erhalten können. Das ist der Angelpunkt für uns; denn wir begeben uns des Rechts, später einen Einwand mit juristischem Erfolg machen zu können; denn Sie können uns ja später überstimmen. Wenn Sie also eine Sicherheit haben wollen, dann geben Sie uns bitte auch eine Sicherheit. Sie müssen sich doch vorstellen, daß Sie stets die Mehrheit haben werden, daß ich zwar in den Versammlungen des Börsenvereins reden kann, daß ich aber stets überstimmt werden kann, also immer auf Ihren