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1328» ««rl-nil-u f, d. Dtlchn. »U-Wand-I. Nichtamtlicher Teil. ^8 252, 28. Oktober 1S12. von Anfang an vorgelegt haben, und wie Sie sie von Anfang an abgelehnt haben. Ich erinnere Sie weiter daran, datz wir vom Börsenvereinsvorstand verlangten, es müßten In serate, die von seiten der Firma Maier, der Firma Schneider u. a. ausgehen, in denen angeboten wird, Buchbindern usw zum Wiederverkauf von Schulbüchern, und dergleichen alle buchhändlerischen Artikel zum Nettopreise zu liefern (Zu ruf: Stimmt nicht)!, unterbleiben. Hier ist das Protokoll, nach dem die Herren erklären: das werden und können wir nicht tun. Ja, meine Herren, wenn Sie immer sagen: das können wir nicht, das wollen wir nicht, das tun wir nicht I - dann kommen wir eben nicht weiter. Wir glaubten deshalb von dem Wege friedlicher Verhandlungen abgehen zu müssen, zunächst um uns Grundlagen für unser weiteres Vorgehen zu verschaffen. Ich habe Sie bei unseren Verhandlungen nicht im Zweifel gelassen, daß, wenn wir nicht friedlich mit ein ander vorwärtskommen könnten, wir nunmehr versuchen müßten, anders vorwärtszukommen, und wir gehen jetzt vorwärts. Es ist Ihnen Mitteilung davon gemacht worden, was im Gange ist, und wir lassen die Angelegenheit nicht ruhen. Sind Sie aber bereit, mit uns zu verhandeln, und wollen Sie die Vorschläge des Referenten als Grundlage betrachten, gut, dann sind wir zu Beratungen darüber sofort bereit, und ich hoffe, wir kommen dann weiter vorwärts. Aber diese Erklärung müssen Sie uns geben, sonst hat alles weitere Verhandeln keinen Zweck. Sie sind ebenso beschäf tigt wie wir, leeres Stroh im Buchhändlerhanse zu dreschen, dazu sind Sie nicht in der Lage und wir auch nicht, dazu fehlt Ihnen die Zeit und uns auch. Immer nur zu sagen: wir wollen, wir sind einig! — das hat keinen Zweck! Auf die Tat kommt es an, und wenn Herr Strecker vielleicht namens seiner Freunde uns sagen kann: wir sind mit der Abgabe des verlangten Wiederverkäuferverzeichnisses einver standen, — dann sind wir gleich einig. Meine Herren, wir müssen und wollen über diejenigen eine Kontrolle haben, die als Wiederverkäufe! betrachtet werden; wir müssen eine Kontrolle haben über diejenigen Leute, die nicht zum Laden preise beziehen, sondern buchhändlerischeVergünstigungcnhaben wollen. Das ist unser gutes Recht, das wir kraft unserer Satzung in Anspruch nehmen. Wir haben die Pflicht, diese Verhältnisse zu ordnen. Wir müssen wissen, an wen Sie mit buchhändlerischen Vergünstigungen liefern. Das ist die Grundlage für alles. Sind Sie bereit darauf einzugehen, gut, morgen können wir ansangen. (Bravo!> Vorsitzender: Ehe ich Herrn Streller das Wort gebe, möchte ich als Borsitzender sagen: Herr Streller möge positiv erklären, welche Punkte er annimmt und welche er ablehnt, und ob er für die Punkte, die er ablehnt, andere Vorschläge machen kann, und diese dann formulieren. Herr Hermann Streller, Leipzig: Meine Herren, ich glaube, ich habe eben ein Ultimatum gehört, (Zuruf: Ja, so ist's!), und ich glaube, daß das die gegenseitigen guten Beziehungen, sachlich gesprochen, nicht besonders fördert. Ich mutz, um verstanden zu werden, da Herr Kommerzienrat Siegismund auf unser Protokoll Bezug genommen hat, auch darauf Bezug nehmen. Ich bin wieder nicht richtig verstanden worden. Wenn ich gesagt habe: wir sind in der Sache einig, so habe ich als »Sache« Ihren Wunsch auf Beschränkung der Wiederverkäufe! und Verkür zung des Rabatts betrachtet, und darüber sind wir uns in der Tat einig. Es sind dann weitere Vorschläge auch von Herrn Kommerzienrat Siegismund zur Durchführung der Sache gemacht worden. Wir haben andere Vorschläge ge macht, mit denen wir glauben, dasselbe erreichen zu können, und ich habe sie eben wieder vorgebracht. Von einer Ab lehnung oder einem Abbrechen der Verhandlungen habe ich erst durch Herrn Siegismund gehört. Meine Herren, ich möchte Sie nun bitten, mir einen Augenblick Gehör zu schenken für das, was wir als Wieder verkäuferordnung uns seinerzeit gedacht haben und ich bitte, aus die Verwandtschaft unserer Ausarbeitung mit Ihrem Eritwurfe zu achten, nicht auf das, was uns trennt. Ich möchte einen Kampf deshalb vermeiden, weil ich nicht ein sehe, was beide Parteien dabei gewinnen können. Ich glaube, daß wir dasselbe erreichen, wenn wir unter Zubilligung der gegenseitigen Interessen, die mitspielen, uns auf einer mitt leren Linie treffen. Wir haben auf Seite 13 unseres Protokolls die Wiedcr- verkäuferfrage unter Angliederung der Jnseratenfrage behan delt. Ich bitte zu berücksichtigen, datz die Ordnung für den ganzen Buchhandel gelten soll, und datz die Verleger erklären müssen, ob sie sich den Preisbcmessungen anfchlietzen wollen oder nicht, und ob die Verlagsartikel der Verleger, die das verweigern, ohne Bindung weiterverkauft werden können. Wir wollten, da ein absoluter Zwang gegenüber dem Verlage nicht geschaffen werden kann, wenigstens eine moralische Einwirkung dadurch üben, daß wir die Herren auffordern, offen zu erklären, nach welcher Seite sie sich entschließen wollen. Wir sagen also in Abschnitt L unseres Protokolls: Verkaufsbestimmungen für die Lieferung der Zwischen händler und Wiederverkäufer, soweit diese nicht in das offizielle Adreßbuch für den deutschen Buchhandel ausge nommen sind. Das ist also fast wörtlich dasselbe, wie die Nr. 2 a der von Ihnen aufgestellten »Grundlinien einer Wiederverkäufer ordnung«. Wir sagen dann weiter in unserem Protokoll: 8 1- Zwischenhändler im Sinne der Bestimmungen ist jeder Buchhändler, sobald er sich damit befaßt, Artikel des Buch handels, Musikalicn-, Kunst- und Lehrmittelhandels, die er nicht selbst verlegt oder hcrgcstcllt hat, an Wiederverkäufer (im Sinne des Z 2) zu liefern. Es ist gleichgültig, ob dies eine regelmäßige Tätigkeit ist oder nicht. Sie sehen daraus, daß wir mit anderen Worten genau das selbe sagen, was Sie in Absatz 1 Ihres Entwurfes sagen, daß auch wir den Verlag vom Zwange befreit wissen wollen. Wir haben deshalb ausdrücklich gesagt: »Artikel, die er nicht selbst verlegt oder hergestellt hat«; also nur der Zwischen handel soll davon betroffen werden. 8 2 lautet: Als Wiederverkäufer im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Buchhändler, Buchbinder, Buchdrucker, Papier- und Schreibwarenhändler, Postkartenhändler, Bahnhofsbuch händler, Kolportagebuchhändler, Kolporteure, Inhaber von Journallesezirkeln, Leihbibliotheken, — hier steht irrtümlich: »Warenhäusern«; das hat natürlich keinen Sinn. — Bazaren in Badeorten, ferner Gewerbetreibende in Orten, in denen weder eine Buchhandlung, noch eines der vor stehend genannten Gewerbe betrieben wird, und Spezial handlungen für die Literatur der durch sie vertretenen Spezialität unter der Voraussetzung, bitte, meine Herren beachten Sie auch hier, daß mit einigen Auslassungen der Wortlaut beider Entwürfe übereinstimmt. — 1. datz sie nicht in das Adreßbuch für den deutschen Buch handel ausgenommen sind, 2. daß sie einen der vorstehend genannten Gewerbebetriebe behördlich angemeldet haben, 3. datz sie die vom Börsenverein der deutschen Buch händler zu Leipzig veröffentlichten Verkaussbestimmun« gen für den Verkehr mit dem Publikum einhalten. Es folgt dann eine Übergangsbestimmung zu K 2: