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Zweiter Theil. J Die Einrichtungen bey der Gesell schaft und die Rechte und Verbind lichkeiten ihrer Mitglieder gegen einander betreffend. im §. i. Mie ganze Gesellschaft hat das von Nostitzische Die Ge- Gartengrundstück, so wie die besonders verzeich- StEgen neten Mobilien, erkaufet. Daher stehet das Eigen- thümerin thum und der Gebrauch dieser Gegenstände ihr, cruna- als solcher, nicht aber irgend einem einzelnen atücks. Mitgliede ausschliefslich zu. §. 2. Zwar sind Gewinn und Verlust gemeinschaft- Theilung . des Ge- lieh; eine solidarische Verbindlichkeit unter den wiuns u . Mitgliedern der Gesellschaft findet aber nicht Vorluot , Statt.