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- u. au. 2 mal 3 färtner u nach duugs dwirte ä oder in tnt nmel- Schul- landen te ' B darten- let und or deno md die [1915 1». U. XIX. Jahrgang. Nr. 13]u. 14 Freitag, den 30. März 1917 Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Lelpzlg-R., Comeniusstr. 17. Das Abonnement gilt fortlaufend u kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. h 1926 er Id und Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Arglistiger Garantieau^schlvß beim Verkauf einer Gärtnerei, Praxis and Wissenschaft: Ueber Hanfbau als Vorkultur jür die gärtnerische Bodennutzung. — Ueber den Obstbau im mittelfrauzösischen Kampfgebiet.— Zur Lehrtingsprüfung. Kleinere NLltteilungen: Zwischenkultnren von Gemüse- — Die diesjährigen Klein handelspreise von Gemüsepflanzen. — Einige empjehlenswerten Karotten and Mohrrübensorten. — Buddleyablüten als Bindereiwerkstoff usw. Handelsnachrichten: Eörderung der Qemüsesamenzüchtung in Oesterreich usw. Enrentafel. gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Trotzdem bleibt der Verkäufer verpflichtet, in diesem Fall nicht nur nach Treu und Glauben zu handeln, sondern auch nach bestem Wissen. Der Käufer verlangt von ihm wenigstens eine möglichst zuverlässige Angabe, wenngleich er weiß, daß er auf eine Garantie nicht rechnen kann; denn in dem Garantieausschluß erblickt er nichts anderes, als einen Ausschluß absoluter Zuverlässigkeit, nicht aber den Vorbehalt des Rechtes des Verkäufers zu absolut unzuver lässigen Angaben. Die Angaben, über deren Richtigkeit die Gewähr aus drücklich ausgeschlossen wird, werden darum nicht voll ständig außerhalb der Vertragsverhandlungen gestellt, son dern sie bleiben Gegenstand des Vertrages, so daß der Ver käufer dafür einstehen muß, daß er nach bestem Wissen seine Angabe gemacht hat. Wird daher eine falsche Angabe vorsätzlich und arg listig gemacht, so kann der Verkäufer, der ausdrücklich die Angaben ohne Gewähr gemacht hat, sich nicht auf den vertraglichen Ausschluß der Garantie stützen. Mit Recht hat darum das Reichsgericht in einem Falle, in dem der Verkäufer über die Einnahmen eines Geschäftes „schät zungsweise“ Angaben, „ohne Gewähr für die Richtigkeit“ gemacht hatte, doch dem Käufer die Befugnis zur Anfech tung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung zugespro chen (Entscheidung vom 2. Juli 1913, V 72/13, veröffent licht im Recht 1913 Nr. 2693). Man muß aber meiner Meinung nach noch einen Schritt weiter gehen. Auch die fahrlässig falsche Angabe kann den Verkäufer trotz des Ausschlusses der Gewähr haftbar machen. Selbstverständlich kann er jede Angabe über die Ge schäftsverhältnisse verweigern, macht er aber Angaben, wenngleich schätzungsweise und ohne Gewähr, so haben doch die Angaben immerhin die Bedeutung, daß sie dem Käufer als einigermaßen zuverlässige Anhaltspunkte dienen sollen. Sie brauchen nicht absolut richtig zu sein und können je nach Lage derUmstände ziemlich weit vom Rich tigen abweichen. Ueberschreiten sie aber das Maß, dann sind sie fahrlässig falsch, und der Verkäufer hat für seine fahrlässigen Angaben einzustehen. Das gleiche Ergebnis folgt aus einem anderen Ge sichtspunkt. Wird ein Vertrag abgeschlossen, so gehören auch die Vorverhandlungen zu der Gesamtheit der Ver tragsbeziehungen. Vertragsgemäß haben' daher die Par teien einander Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Wer fahrlässig falsche Angaben macht, und wer nicht aus drücklich auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit aus schließt, was im praktischen Leben so gut wie nie vor kommt, der würde sich einer Vertragsverletzung schuldig machen, wenn er grob-fahrlässig handelt; und seine Ver tragsverletzung verpflichtet ihn zum Schadenersatz und die Schadenersatzpflicht hat zum Gegenstände, daß der Verkäufer sich entweder auf eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder nach den Grundsätzen der Mängelhaf tung auf eine Minderung des Kaufpreises einlassen muß. H soge- 3 emp- ie offe. 1924 hroda. Arglistiger Garantieausschluß beim Verkauf einer Gärtnerei. Von Dr. jur. Eckstein. Bei Verkäufen von Gärtnereien spielt der Geschäfts umsatz und der Reinverdienst oft eine große Rolle; sind doch die Verdiensthoffnungen, die aus dem Umsatz zu be urteilen sind, der eigentliche Gegenstand des Geschäfts kaufes, hinter dem der Wert des vielleicht überlasteten Grundstücks — falls das Grundstück nicht vielleicht über haupt nur gepachtet ist — des Inventars, der Vorräte usw. ganz wesentlich Zurückbleiben können. Umsatz und Gewinn sind meistens wenig meßbare Dinge, die von vielen Zufälligkeiten und besonderen Um ständen abhängig sind, von den Konjunkturen, von der persönlichen Geschäftstüchtigkeit des Inhabers, des Per sonals usw. Es kommt noch hinzu, daß genaue Zahlen vielfach darum nicht angegeben werden können, weil es entweder an den nötigen Unterlagen, Geschäfts büchern usw. fehlt, weil bisher die verschiedenen Ge schäftszweige nicht buchmäßig voneinander getrennt sind, kurz, bei Gärtnereiverkäufen müssen sich sowohl Ver käufer wie Käufer oft auf subjektive Werturteile, auf Schätzungen verlassen, für die der Verkäufer mit gutem Gewissen keine Garantie übernehmen kann und für die in der Regel eine Gewähr ausdrücklich ausgeschlossen wird. Welche Bedeutung hat in solchen Fällen der Garantie ausschluß? Es wäre unrichtig, wie es zwar begrifflich und juris tisch denkbar wäre, in dem Garantieausschluß überhaupt einen Ausschluß jeder Gewähr zu erblicken und das ganze Rechtsgeschäft so anzusehen, als ob der Verkäufer über den Umsatz, den Verdienst, die Kundschaft usw. nicht nur keine Zusicherungen, sondern überhaupt keine Angabe gemacht hat. Werden bei derartigen Vertragsverhandlungen über haupt diese, für den Käufer entscheidenden Punkte be sprochen, so will der Käufer auch bestimmte Anhaltspunkte haben, nach denen er seine Berechnungen aufstellen kann. Und wenn der Verkäufer bestimmte Angaben macht, so will er dem Käufer damit auch diese Anhaltspunkte geben; nur als Zusicherungen will er sie nicht gelten lassen; er will, daß ein etwaiger Irrtum ihm'nicht zum Nachteil ge reichen kann. bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.—, durch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Der Handelsgärtner Ahonnementspreis Handesycitun, für den deutschen Gartenbau . „Inserate.