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14 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 3 u. 4 ner und der Deutsche nationale Gärtner-Verband zu den ehehindern den und geburtenbeschränkenden Arbeitsbedingungen, welche zurzeit noch immer auftauchen, voll zu. Der Vorstand wird durch die Presse brieflich und mündlich in der gleichen Richtung aufklärend wirken. f) Die sich häufenden Schwierigkeiten im Zeitungsgewerbe haben eine fruchtbare Tätigkeit des Nachrichtenamtes immer mehr lahm gelegt. Nur bei besonderen Verhandlungen und Tagesereignissen ist es geglückt, gelegentliche Notizen in die Presse zu bringen. Eine Belebung dieser Tätigkeit darf erst nach dem Kriege erwartet werden. g) Am 31. Oktober hat im Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten eine Beratung stattgefunden, um sich über die Preise der Gemüsesamen zu einigen. Als Vertreter des Reichsver bandes war Herr Keltlitz zugegen. Seine Darlegungen wurden aner kannt und seine Preisvorschläge angenommen. Danach dürfte mit hohen Preisen aller Gemüsesamen zu rechnen sein. B. Ueber die Tätigkeit des „Wirtschaftlichen Ausschusses" be richtet Herr Beckmann, daß sie sich auf folgende Vorkomm nisse erstreckt habe: a) auf die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Zur weiteren Beratung werden im Früh ahr 1917 Vertreter der gartenbautreibenden Bevölkerung beider Län der in Deutschland tagen; b) auf die Einfuhr von Blumen aus Belgien. In einer Eingabe ist gebeten, nur eine beschränkte Einfuhr zuzulassen; c) auf die Einstellung und Ausbildung weiblicher gärtnerischer Lehrlinge. Auch sie sollen in Zukunft eine entsprechende Lehrzeit in einer praktischen Gärtnerei mit folgender Lehrlingsprüfung durch- machen; d) auf eine umfangreichere Beurlaubung von Gemüsegärtnern zur Instandhaltung ihrer Betriebe; e) auf die Bereitstellung und den Bezug von Saatkartoffeln; f) auf die Einfuhr holländischer Blumenzwiebeln; g) auf möglichste Beseitigung der Kohlennot. 4. Satzungsänderungen. Ueber den Stand dieser wichtigen Angelegenheit macht Herr Braun folgende Mitteilungen: Am 24. Juni erkannte der „Arbeitsausschuß" die Notwendigkeit einer Satzungsänderung an. Es wurde beschlossen, alle angeschlossenen Vereinigungen auf- zufordern, Vorschläge für die geplanten Satzungsänderungen bis Ende August 1916 bei dem Vorstände einzureichen. Der eingegangene Beratungsstoff sollte dann von dem engeren Vorstande gesichtet, bearbeitet, zu einem Entwurf vervollkommnet und dieser dann allen angeschlossenen Vereinigungen zur Beratung im engeren Kreise unterbreitet werden. Die endgültige Fassung sollte dann einem ..Satzungsausschuß" übertragen werden ,in dem je ein Vertreter der angeschlossenen Ver einigungen Sitz und Stimme haben sollte. Am 10. Juli sind die betreffenden Rundschreiben an alle ange schlossenen Vereine zur Versendung gelangt. Hierauf sind von 29 Mitgliedervereinen nur fünf Meinungsäußerungen erfolgt; , Am 26. August vom Verein Erfurter Handcisgärtner. Es sind nur vier kleine Wünsche mehr formaler Natur. Sie beziehen sich auf Terminänderungen bei Gärtnertagen, Verhandlungen des „Arbeits ausschusses" und auf den Reservefonds, der angesammelt werden sollte. Am 26. August von der Bayerischen Gartenbau-Gesellschaft; sie hatte zurzeit noch keine Erinnerungen zu machen. Am 31. August von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst Sie geht auf die Sache nicht näher ein, schlägt aber für die Behand lung der ganzen Frage einen anderen Weg vor. als er in den Be schlüssen vom 24. Juni festgelegt ist. Am 25. September vom Verein selbständiger Gärtner Badens. Ihm ist es infolge Einberufung mehrerer Vorstandsmitglieder nicht möglich, Vorschläge einzureichen. Am 25. September vom Allgemeinen Deutschen Gärtner-Verein. Von ihm liegen „Richtlinien für eine Aenderung der Satzung des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau" vor. Die Grundgedanken dieses Entwurfes sind kurz folgende: 1. In der neuen Satzung ist vor allem aufrecht zu erhalten, was schon in der alten als wesentliche Aufgabe des RDG Geltung hatte und welches lautet: „Der Reichsverband bildet für den deutschen Gartenbau den neutralen Boden, auf dem alle etwaigen Meinungsver schiedenheiten unter den gärtnerischen Vereinen, Verbänden usw. in sachlicher und freundschaftlicher Weise ausgeglichen werden, damit durch die machtvolle Einwirkung des Reichs verbandes, als der von den deutschen Gärtnern anerkannten gemeinsamen Vertretung, allen für den gesamten deutschen Gartenbau wichtigen Aufgaben der volle Erfolg verschafft werde." 2. Die Bezeichnung „Wirtschaftliche Vereine und Verbände", wie sie das alte Statut kennt, sei irreführend. Bisher wurde darunter nur die Gruppe der Unternehmerverbände verstanden. Nachdem jetzt aber auch die „Verbände der Angestellten" die Mitgliedschaft des RDG erworben hätten, genössen auch sie als „Wirtschaftliche Ver eine" die Rechte der Mitwirkung im „Wirtschaftlichen Ausschuß“. Ein derartig zusammengesetzter „Wirtschaftlicher Ausschuß" würde selten oder nie unter einen Hut zu bringen sein. Gegensätze einfacher und verwickelter Art könnten nicht so ohne weiteres aus geglichen oder behoben werden. Aus diesen Gründen sei es wünschenswert, daß der „Wirtschaft liche Ausschuß" in Fortfall komme und an seine Stelle zu bildende „Freie Arbeitsgemeinschaften" oder „Zweckverbandsgruppen" träten. Bei ihren Verhandlungen hat der Vorstand nach Möglichkeit klärend und vermittelnd zu wirken. Seien Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände der gedachten Art zu einer vollen Einigung gekommen und wünschen sie eine machtvolle Vertretung ihrer Einheitsbeschlüsse, so trete nun der „Reichsverband" als solcher in die Erscheinung und könne dann als wirkliche Vertretung einer geschlossenen Gruppe gelten. Hierbei taucht sofort die Frage auf: „Was bleibt an Aufgaben und Arbeiten dann noch für den Reichsverband übrig? Die Richtlinien des Allgemeinen Deutschen Gärtner-Vereins sehen die besonderen Aufgaben des RDG auf den Gebieten der Fach wissenschaft und der Fachtechnik, in erster Reihe die wichtigen Fragen des Lehrlings- und Fachbildungswesens. Natürlich soll auch der Reichsverband als solcher wirtschaftliche und sozialpolitische Dinge in den Kreis seiner Erörterungen ziehen dürfen und als Reichsverbandsangelegenheit nach außen vertreten. Aber immer nur, wenn schon vorher eine Einigkeit aller bestand oder herbeigeführt worden ist. 3. Was die Mitgliedschaft und Vertretung anlangt, so soll jedem angeschlossenen Verein mindestens, ein Vertreter zustehen, höchstens aber fünf, und zwar bis zu 500 Mitglieder (Jahresbeitrag 50 Mark) . . 1 von 501—2000 Mitglieder (Jahresbeitrag 100 Mark) ... 2 von 2001—4000 Mitglieder (Jahresbeitrag 150 Mark) . 3 von 4001—6000 Mitglieder . (Jahresbeitrag 200 Mark) . . 4 über 6000 Mitglieder (Jahresbeitrag 250 Mark) .... 5 Mehrheitsbeschlüsse sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Eine Ver ständigung ohne Abstimmung sei das erstrebenswerte Ziel. 4. Der Vorsitzende des Reichsverbandes darf keine Persönlich keit sein, die in einer bestimmten wirtschaftlichen Richtung partei führend tätig ist. Es soll vielmehr sorgsam darauf Bedacht genom men werden, daß in dieses Amt nur ein wirklich unparteiischer Außenseiter berufen wird. Um vollständig zu sein, erwähnte Herr Braun, daß in Nummer 34 des „Handelsblattes für den deutschen Gartenbau" vom 26. August 1916 ein Protokoll der außerordentlichen Ausschußsitzung vom 17. und 18. August mitgeteilt sei. Darin heiße es zu Punkt 11 über den Ver band der Handelsgärtner und den Reichsverband: „In Bezug auf die wirtschaftlichen Verbände dürfe eine Abänderung des im Januar 1913 im (Statut festgelegten Stand punktes nicht erfolgen. Herr Ortmann drückt die Ansicht aus, daß auch die süddeutschen Handelsgärtnerverbände hier bei auf Seite des Verbandes der Handelsgärtner stehen würden." Zu diesen Vorlagen hat der engere Vorstand bereits in seiner Sitzung am 1. Dezember 1916 Stellung genommen. Die Herren Ziegenbalg und Müller hielten es weder für durch führbar noch nützlich, eine Satzungsänderung während des Krieges vorzunehmen. Wohl aber könnte ein Ausschuß schon jetzt an einer brauchbaren theoretischen Unterlage für spätere Beratungen arbeiten. Dieser Ausschuß brauchte nur aus wenigen Personen zu bestehen; sie müßten aber über die gesamte Tätigkeit des RDG gut unter richtet sein. Der augenblickliche Zustand, in dem der Vorstand des RDG nur eine dekorative Ummantelung sei. sei auf die Dauer unhaltbar. Herr Kube war dafür, daß vor allen Dingen klare Verhältnisse geschaffen würden. Seien die Hauptaufgaben des Reichsverbandes wirtschaftliche, so solle man das auch ehrlich bekennen. Es sei empfehlenswert, sich über allgemeine Grundsätze für die Satzung beizeiten zu einigen. Die angeschlossenen Verbände müßten aufge fordert werden, nepe Wege und Ziele für den Reichsverband aufzu stellen und die eigenen Wünsche bekannt zu geben. Besonders wichtig sei die erst zu schaffende finanzielle Grundlage und die damit eng verknüpfte Frage nach der Höhe der Beiträge und der Zahl der Vertreter. Exzellenz Thiel empfahl, auch die Fachpresse zu eingehender Erörterung über Zwecke und Ziele des Reichsverbandes anzuregen, und ging dann näher auf die ursprüngliche Idee ein, welche dazu geführt habe, innerhalb des Reichsverbandes eine besondere wirt schaftliche Vertretung zu schaffen. Die Verhältnisse hätten aber ge lehrt, daß dieser Gedanke auf die Dauer doch nicht praktisch durch führbar sei. Das Schwergewicht des RDG ruhe in der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen. Das sei eine wesentliche Aufgabe der Handelsgärtner, die im Reichsverbande an Zahl und Bedeutung überwiegen. Es frage sich daher, ob es nicht überhaupt das Richtige wäre, daß der RDG als sein vornehmstes Ziel die wirtschaftliche Interessenvertretung übernehme. In eine Beratung einzutreten, schiene zurzeit wenig angebracht, er behalte sich aber vor, in einem Fachorgan Gedanken und Anregungen für die Gesamtvertretung des Gartenbaues in einem Reichsverbande zu veröffentlichen. Die Herren Hülser und Weiß wünschen, daß der engere Vorstand, der ja über alle Vorgänge am besten unterrichtet sei, einen Entwurf als Grundlage allen angeschlossenen Vereinigungen unterbreite. Exzellenz Thiel weist darauf hin, daß eine achtunggebietende Tätigkeit des Reichsverbandes nur bei zureichenden Geldmitteln erwartet werden könne. Er fragt an, welchen Jahresetat man hei