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23 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 5 u. 6 tigung außerhalb der Siedlung verlange. Sodann eine Siedlung, welche einem gärtnerisch-landwirtschaftlichen Betrieb nahe komme; aus diesem müsse der Ansiedler seinen ganzen Erwerb ziehen. Hierbei seien die Schwierigkeiten nicht gering; denn es könne sich im letzten Falle oft nur um einen intensiven Gemüsebau handeln. Hierzu seine eine tüchtige Frau die Voraussetzung. Auch die Frage eines guten Absatzes sei für den Ansiedler von größter Wichtigkeit. Doppelte Bedenken müsse man haben, wenn man in solche kleine Erwerbsgärtnereien einen reinen Neuling einsetzen wolle. Auch die Schaffung von sogenannten Lehrwirtschaften zur Heranbildung tüch tiger Kleingärtner vermöge keine allzu großen Hoffnungen zu erregen. Das beste würde es immer bleiben, den Kriegsbeschädigten mit Hilfe der Ortsbehörden in seiner engeren Heimat anzusiedeln; dort würde er auch jederzeit die Unterstützung der mitleidigen Bevölkerung finden. Die Siedlungsfrage soll auf der nächsten Sitzung des „Arbeits ausschusses“ zur weiteren Verhandlung kommen. Zum Schlüsse teilt Herr Hübner mit, daß von Seiten der Ge werbeinspektion den Blumengeschäften zugemutet werde, ihre An gestellten Sonnabends schon um 5 Uhr zu entlassen und ihnen den Sonntag frei zu geben. Eine solche Verfügung, die in reinen gewerb lichen Betrieben gut durchführbar sei, würde für die Blumengeschäfte höchst verderblich wirken. Er bittet den Reichsverband, die Blumen geschäftsinhaber beim Kampfe gegen diese Verfügung zu unterstützen. Dies soll geschehen, sobald weiteres Tatsachenmaterial von Herrn Hübner vorliegt. Gründung eines Verbandes Schlesischer Gemüsebauvereine, Unter dem Vorsitz des Präsidenten der Landwirtschaftskammer Ge heimen Regierungsrats v. Klitzing wurde in einer von schlesischen Gemüsebauern zahlreich besuchten Versammlung in Breslau die Gründung eines Verbandes Schlesischer Gemüsebauvereine be schlossen. Die Gemüsezucht und darunter auch der Feldgemüsebau hat in unserer Provinz eine ansehnliche Ausbreitung gefunden. Ge müsebaubezirke sind im besonderen die Kreise Liegnitz, Görlitz, Breslau, Frankenstein, Münsterberg und Ratibor. In diesen Kreisen sind die Gemüseanbauer zum großen Teil in Vereinen zusammen geschlossen, aber es fehlte noch an einer großen zusammenfassenden Organisation, deren Notwendigkeit sich im Interesse der Förderung des Gemüsebaus, der Besorgung der Sämereien, der Regelung des Absatzes usw. immer mehr erwies, und das um so mehr, als in der Kriegszeit die Wichtigkeit des Gemüses als Volksnahrungsmittel stärker in die Erscheinung getreten ist. Diese Lücke ist durch die Gründung des Verbandes nunmehr ausgefüllt worden. Es treten in ihm schlesische Gemüsebauvereine, Gemüsebaugenossenschaften, landwirtschaftliche und zweckverwandte Vereine sowie Großanbauer von Gemüse zusammen. Der sich unmittelbar an die Landwirtschaftskammer an schließende Verband erklärt als seinen satzungsmäßigen Zweck die Hebung des Feldgemüsebaues, Sicherung des Absatzes der Erzeug nisse und sonstige Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen des Feldgemüsebaues. Er will besonders durch folgende Maßnahmen seinen Aufgaben gerecht werden: technische Förderung les Feld gemüsebaues. Einleitung von Düngungs- und Sortenanbauversuchen nach einheitlichem Plan, Versuche zur Bekämpfung von Schädlingen, Erprobung und Verbreitung nützlicher Maschinen und Geräte, ge meinsamer Bezug von Düngemitteln, Saatgut und sonstigen Wirt- Schaftsbedürfnissen, ferner Einführung und Förderung des Eigen baues bzw. der (Züchtung von Gemüsesaatgut, wirtschaftliche Förde rung, Abschluß von Lieferungsverträgen mit Gemeinden und sonstige Sicherung von Absatzgebieten, Vereinbarung von Mindestpreisen, Veröffentlichung von Preisnotierungen, Erlangung billiger Tarife, Stellung von Anträgen durch Vermittelung der Landwirtschafts kammer zur Sicherung der wirtschaftlichen Lage des Gemüsebaues und Gründung neuer Gemüsebauvereine. Vorsitzender ist satzungsgemäß der Vorsitzende der Landwirt schaftskammer, zu seinem Stellvertreter wurde Gutsbesitzer Peschke (Groß-Nossen), zum Schriftführer der Obstbauinspektor und Ge- müsebaulehrer Wauer aus Liegnitz gewählt. Dem Vorstande ge hören sechs weitere Mitglieder an, die aus den Hauptgemüsegegen den gewählt wurden. Eingehend wurden dann die einzelnen Aufgaben der an der Landwirtschaftskammer einzurichtenden Geschäftsstelle für Feld gemüsebau besprochen. Eine Hauptaufgabe soll es sein, eigenes Saatgut zu züchten, um vom Bezüge von auswärts und vom Auslande frei zu werden. Eine Reihe von Gemüsebauern erklärte sich bereit zur Züchtung von Saatgut. Als wesentliches Ziel, das zu erstreben sei, wurde besonders der direkte Verkehr zwischen Landwirtschaft und Stadt hervorgehoben. Der Gärtnerverein zu Zittau hielt kürzlich eine Hauptversamm lung ab. Das Hauptinteresse beanspruchen die Mitteilungen, welche über den Absatz der Zittauer Gemüse bei dieser Gelegenheit ge macht wurden, da die Ausfuhr von Gemüse nach Oesterreich, dem bisherigen Hauptabsatzgebiet, verboten wurde. Dank der Be mühungen des Vereins konnte Salat vom 3. Juni bis 1. Juli ausge führt werden, während für Blumenkohl und anderes Gemüse die Er laubnis versagt werden mußte. Der Verein entsandte Deputationen nach Dresden. Durch die dankenswerte Fürsprache des Herrn Abge ordneten Stadtrat Schwager gelang es, daß das sächsische Ministe- sterium des Innern Umfrage hielt über den Bedarf an Zittauer Blumenkohl bei den Kommunalverbänden Sachsens. Das Resultat ergab, daß sämtliches Gemüse abzusetzen war. Der Versand begann deshalb, nachdem vorher schon 3300 Schock Salat in die Sächsische Dörrgemüsefabrik Niederoderwitz gesandt worden waren, am 1. Juli. Es wurden versandt: 344 Wagenladungen und 94 Stückgutsendungen. Beteiligt waren daran 177 Lieferanten mit einer Anlieferung von etwa 2500 Posten. Bedient wurden 49 sächsische Kommunalverbände und Gemeinden. So war es möglich, das Gemüse abzusetzen. Die Stadt Zittau war durch besondere Maßnahmen in ihrem Gemüsebedarf ge- j sichert. Im Herbst wurden ihr durch den Verein etwa 1600 Zentner Weiß- und Rotkraut zugeführt. Die Flora, Kgl. sächs. Ges. für Bctanik und Gartenbau, Dresden, 5 hielt kürzlich ihre Monatsversammlung ab. Nach begrüßenden Wor- i ten des Vorsitzenden, Kgl. Obergartendirektors Hofrat Bouch, ergriff Stadtrat Simmgen das Wort zur Begründung eines Anschreibens des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat, das den Gärtnern Sachsens als vaterländische Pflicht ans Herz legt, durch reichen An bau von Gemüsen so viel als möglich zur Ernährung unseres Volkes beizutragen. In der Aussprache wurden die Frühgemüse namhaft gemacht, deren Anbau wirtschaftliche Bedeutung hat, und es wurde empfohlen, die Anzucht größerer Mengen von Gemüsepflänzlingen für den Gartenbesitzer einzuleiten. Bei der hohen Preislage der Sämereien sei größte Sparsamkeit im Verbrauch geboten; die ver teuerten Anzuchtkosten bedingen wesentlich höhere Preise fü.r die Pflänzlinge, bei deren Fest- legung jedoch Maß zu halten sei. H achunterrichtswesen | -41 Lehrgänge über Obst- und Gemüsebau an der Königlichen Lehr anstalt für Obst- und Gartenbau zu Proskau (O.-S.). Es findet vom i 28. Februar bis 3. März ein Lehrgang zur Einführung in den Gemüse- ' bau und vom 5. bis 10. März ein solcher zur Einführung in den Obst bau statt. An jedem von ihnen können Männer und Frauen, ohne Rücksicht auf Vorbildung und Beruf, teilnehmen. Gebühren werden nicht erhoben. In theoretischen und praktischen Unterweisungen soll, den Forderungen der Zeit entsprechend, vor allem gezeigt wer den, wie Garten und Feld im kommenden Sommer besonders gründ- I lieh ausgenutzt werden können. Auf Wunsch kann den Teilnehmern an dem Lehrgang auch Gelegenheit gegeben werden, sich nach Be endigung der Unterweisungen noch einige Tage in den großen An staltsanlagen umzuschauen und zu beschäftigen. Die baldige schrift liche Anmeldung ist geboten, da die Liste geschlossen werden muß. sobald eine gewisse Anzahl von Anmeldnugen vorliegt. Pflicht eines jeden ist es, auch das kleinste Fleckchen Land zur Hervorbringung von Lebensmitteln auszunutzen' •if 111 I Hhandelsnachrichten J Wechsel in der Leitung der Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitz der Reichsstelle für Gemüse und Obst ist mit dem 1. Januar d. J. dem Oberregierungsrat v. Tilly übertragen worden. — Wir wollen hoffen, daß der neue Herr bei seinen Maßnahmen eine glücklichere Hand haben möge als sein Amtsvorgänger, zum Segen des deutschen Obstbaues und zum Wohle der Obstverbraucher. Ausfuhrbewilligung für Kohl aus den Niederlanden. Der Land wirtschaftsminister hat seine Verfügung vom 5. Oktober 1916, betr. die Ausfuhr von Kohl, durch eine im „Nederlandsche Staatscourant’ Nr. 4 vom 5. Januar 1917 kundgemachte Verfügung vom gleichen Tage folgendermaßen abgeändert: 1. Die Ausfuhr von bestimmten Posten dänischen Weißkohls, roten Dauerkohls und gelben Savoyerkohls (auch wenn diese Kohlarten in Nordholland nördlich des Nordseekanals gezogen sind) in Mengen, die einen von der Staatskommisson zur Aufsicht über die Gemüsezen trale wöchentlich festzusetzenden Höchstsatz nicht überschreiten, darf nur auf Grund von Ausfuhrbewilligungen geschehen, die von der obigen Staatsaufsichtskommission erteilt werden, wenn die Erzeug nisse auf einer Versteigerung verkauft worden sind. Die Versteige rung muß von einer bei der Vereinigung Gemüsezentrale eingetrage nen Auktionsvereinigung nach den von der Gemüsezentrale zu er lassenden Vorschriften abgehalten sein, und der Kohl muß unter amt licher Aufsicht an den vom Minister für die Ausfuhr von Gemüse be stimmten oder noch zu bestimmenden Plätzen zur Ausfuhr verladen sein. 2. Ausführer von dänischem Weißkohl sind verpflichtet, für je 100 kg, für die sie Ausfuhrbewilligung beantragen, 20 kg dänischen Weißkohl, gezogen in Nordholland nördlich des Nordseekanals, zum , Preise von 1% Cent für 1 kg zum inländischen Verbrauche zur Ver fügung zu stellen. Der Kohl muß von der Gemüsezentrale als erst klassig und haltbar befunden sein. 3. Ausführer von Rotkohl und von rotem Dauerkohl sind ver pflichtet, für je 35 kg, für die sie Ausfuhrbewilligung beantragen, 65 kg roten Dauerkohl, gezogen in Nordholland nördlich des Nord seekanals, erstklassig und haltbar, zum Preise von 5 Cent für 1 kg zum inländischen Verbrauche zur Verfügung zu stellen. 4. Ausführer von gelbem Savoyerkohl sind verpflichtet, für je 35 kg Ausfuhrware gleichfalls 65 kg für das Inland zu liefern, und zwar zum Preise von 4 Cent für 1 kg.