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178 DER HANDELSPARTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 45 u. 46 der Produktion, sondern eine Hemmung der Erzeugung im Gefolge haben. In Verbraucherkreisen wird man eine der artige Verteuerung des Gemüses aber erst recht nicht ver stehen; eine große Erbitterung wird Platz greifen, und die Schuld an den teueren Preisen wird, wie in allen derarti gen Fällen, den Erzeugern zur Last gelegt werden. Aus all diesen Gründen bitten wir auf das dringlichste, die Erhöhung der Großhandelszuschläge wesentlich einzuschränken.“ Diese Ausführungen treffen den Nagel auf den Kopf. Im Frieden verdient der Großhandel höchstens 5 bis 10 v. H., an vielen Waren nur bis 5 v. H., und stand sich da bei glänzend. Jetzt soll ihm das Zehnfache der Friedens gewinnsätze zugebilligt werden! Wofür? Die Arbeitsleistung ist doch jetzt keine grö ßere als im Frieden, und von irgendwelchem Risiko kann jetzt überhaupt keine Rede sein. Die Nachfrage ist so groß, daß die Kleinhändler sich um die Ware reißen, so daß kein einziger Warenposten wegen zu geringer Kauflust zu Ver lustpreisen an Straßenhändler usw. abgegeben werden muß, wie dies früher oft der Fall war. Gewiß leidet auch der Stand der Großhändler unter der allgemeinen Verteuerung aller Lebensbedürfnisse, gewiß sind auch seine Geschäfts spesen höher geworden, aber doch keineswegs in dem Maße, daß eine derartige ungeheuerliche Steigerung des Großhändlerzuschlages zu rechtfertigen wäre. Es ist ein schreiendes Mißverhältnis, wenn man den Großhändlern gestattet, für ihre geringen Bemühungen, die oftmals nur in einem Telephongespräch bestehen, auf das Gemüse drei Viertel und mehr des Betrages zu schlagen, welchen der Erzeuger für seine Monatelange Arbeit und sein großes Risiko einnimmt, beileibe nicht etwa verdient. Die Reichsstelle scheint die volkswirtschaftlich unentbehr liche und unersetzliche Tätigkeit des Erzeugers demnach viel geringer zu bewerten als die des Händlers. Das ist ein Standpunkt, den man in Erzeugerkreisen nicht verstehen wird, der aber leider wohl bei allen behördlichen Kriegsorga nisationen mehr oder weniger in Geltung ist. M. L. in W. — Praxis und Wissenschaft L ============== Die Düngung der Freilandpflanzen. Von Königl. Garteninspektor Max Löbner, Bonn. (Schluß.) V. Abortdünger und Jauche. 16. Beide können über Winter bei frostfreiem Boden an Stelle des Stallmistes ausgeschüttet werden, sie sind aber sofort unterzugraben, um Stickstoffverlusten vor zubeugen. Da sie arm an Phosphorsäure sind, erfor dern sie Nebenverwendung eines Phosphorsäure düngers. 17. Sehr vorteilhaft ist die Jauchedüngung wie auch die Düngung mit den in Wasser gelösten Salzmischungen*) bei allen eingewurzelten Pflanzen im Mai und anfangs Juni, insbesondere auch bei solchen aus dauernden Pflanzen, die ihren Trieb schon frühzeitig im Sommer beenden (z. B. Birnen, Kirschen, Flieder, Schneeball und viele Staudenpflanzen). Bei nicht aus dauernden Pflanzen, wie raschwachsenden Gemüsen, kann sie mit bestem Erfolg auch während des ganzen Sommers Anwendung finden. 18. Jauchedüngung sollte während der Wachstumszeit nur bei durchfeuchtetem Boden, nach einem Regen oder Begießen, und nicht an heißen und windigen Tagen angewandt werden. Die Jauche muß bereits vergoren, etwa 14 Tage alt sein und ist vor dem Ausschütten mit der drei- bis vierfachen Menge Wasser zu verdünnen. Nach dem Ausschütten ist sie sofort einzuhacken. Neuerdings werden Jaucheverteilungsgeräte gebaut, j *) Siehe Artikel: Düngung der Topfpflanzen II, 6a—e. die die Jauche in flache Furchen bringen und sie darauf mit Erde zudecken. VI. Die Gründüngung. 19. Die Gründüngung findet weniger in der Gärtnerei als in der Landwirtschaft Anwendung, wo sie bei Mangel an Stallmist bei vorherrschend sandigen, wenig humus haltigen Böden gebräuchlich ist. VII. Ruß, Hornmehl, Poudrette, Fischguano. 20. Die genannten, mehr oder weniger einseitig wirkenden humusbildenden Düngemittel müssen unter Mitverwen dung von mineralischen Düngemitteln zur Voll Wirkung gebracht werden. (10 Teile Ruß mit 2 Teilen Thomas mehl und 1 Teil Kali 40%,4 Teile Hornmehl mit 3 Teilen Thomasmehl und 1 Teil Kali 40%, 7 Teile Poudrette mit 2 Teilen Knochenmehl und 1 Teil Kali 40%, 7 Teile Fischguano mit 1 Teil Kali 40%.*) Von der Rußmischung sind 30 Ztr,, von den übrigen Mi schungen 5 Ztr. auf %4 ha oder 100 g auf 1 qm zu verwenden. VIII. Die mineralischen Düngemittel. 21. Neben der in bestimmten Zwischenräumen wieder kehrenden Düngung mit Kalk und Stallmist gebe man alljährlich noch eine Volldüngung von mineralischen Düngemitteln. Man rechne auf 1 ha an Stickstoffdüngern: Schwefelsaures Ammoniak oder Kalkstickstoff —2 Ztr. Chilisalpeter —2% ,, Phosphorsäuredüngern: Thomasmehl oder Superphosphat . 1%—2% „ Stickstoff u. Phosphorsäure: Ammoniaksuperphosphat . , . 3—5 „ Kalidüngern: Kali, 40% 1 „ Kali, Schwefels,, 48—54% (nur für Kartoffeln bei Frühjahrsdüngung) 3 „ Kalimagnesia, 26% (für Kartoffeln bei Frühjahrsdüngung) .... 1% „ Chorkali, 60% %—%4 „ Kainit 2—3 „ 22. Thomasmehl darf wie Aetzkalk nicht mit schwefel saurem Ammoniak oder Stallmist gemischt,**) Kalk stickstoff nicht gleichzeitig mit Stallmist oder Pou drette und Guano gegeben werden. 23. Säcke mit Kalkstickstoff sind zur Vermeidung des Platzens vor der Aufbewahrung zu lüften. Zur Ver hütung des die Augen und Nasenschleimhäute stark an greifenden Stäubens ist der Kalkstickstoff bei dem Ge brauch vorsichtig auszuschütten und mittels feinster Brause mit Wasser unter beständigem Umarbeiten leicht anzufeuchten, bis er, ohne schmierig oder klum pig zu werden, krümelig ist und nicht mehr stäubt. 24. Für kleine Flächen nehme man 100 g der Dünger mischung auf 1 qm als ausreichend und wirkungsvoll. Die doppelte oder dreifache Gabe auf einmal bringt keinen Nutzen, kann aber die Kulturen schädigen. 25. Alle mineralischen Düngemittel werden sofort nach dem Ausstreuen in den Boden gebracht, bei Kopf düngung nach einem Regen ausgestreut und dann ein gehackt. Ausbleibender Regen macht eine Bewässe rung der nachgedüngten Flächen dringend nötig. 26. Der Bezug der mineralischen Düngemittel geschehe alljährlich zeitig im Sommer oder Herbst durch die Ein kaufsgenossenschaft unter Garantie des Gehaltes an Nährstoffen, die Aufbewahrung an einem trocknen Ort. * * * Strebsame jüngere Berufsgenosssen mögen sich nicht mit diesen wenigen Leitsätzen bescheiden, sondern tiefer in das Gebiet der Düngerlehre durch das Lesen guter Bü- *) Siehe Artikel: Düngung der Topfpflanzen I, 5a—c. Sieh» Artikel: Düngung der Topfpflanzen II, 9.