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en Garte findet un Nr. 37 u. 38 Freitag, den 14. September 1917. XIX. Jahrgang. Der Handelsgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland. Oesterreich und Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.—, durch die Post • oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Comeniusstr. 17. Inserate 30 Pfennig für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für di« zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. 18 vor da und d (IS DasAbonnement gilt fortlaufend u. kann nur durchAbbestellung14Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. nms. d-u bau ch 2 mal ir Gärtu issen Bit tbildung Landwirt dige oli in an en Anme len Scho chstunde le 38, U od au, 1 Tieren, n. Fabrik 62. ae er irtner. tzliche Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer. Beschränkte Erlaabniserteilung zur Einfahr und Wiederausfuhr lebender Pflanzen aus Belgien. Praxis und Wissenschaft: Die Rosenschau des Vereins deutscher Rosenfreunde in Sangerhausen- — Wahl der Obstsorten nach den Oestchtspunkten des Handels. — Die rote Spinne als Verwüsterin einer Himbeerpflanzung. — Welche Erdbeersorten sind gegen Trockenheit widerstandsfähig? — Die Pflaume von Montfort, eine empfehlenswerte Frähsorte. — Zur Aussaat von Frähgemüsepflanzen. — Quecken nicht verbrennen! — Vibarnam to- mentosum plicatum. ein prachtvoller Schneeballstrauch- Kleinere Mitteilungen. — Handelsnachrichten. — Geschäftsnachrichten. — Per sonalien. — Ehrentafel. — Bücherschau. Beschränkte Erlaubniserteilung zur Ein- fuhr und Wiederausfuhr lebenderPflanzen aus Belgien. Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat an die Wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes für dendeutschenGar- t e n b a u, zu Händen des Verbandes der Handelsgärtner- Deutschlands als leitenden Vereins der Wirtschaftlichen Verbände, nachstehendes Schreiben gerichtet, nach wel chem den unternommenen Bemühungen erfreulicherweise ein teilweiser Erfolg zuteil wird. In Anbetracht der Haltung der Reichsregierung, die Einfuhr ins Reichsgebiet möglichst nur auf kriegswirtschaftlich unentbehrliche Gegenstände zu beschränken, muß dieser Erfolg sehr hoch bewertet werden. Das Schriftstück lautet wie folgt: Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung. R. K. E. 8633 III. Berlin W. 10, den 27. August 1917. An die Wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau in Berlin-Neukölln. Auf die Eingaben vom 23. Juli und 16. August d. J. I. Unter den dargelegten Umständen bin ich bereit, für die Zeit bis zum 31. Dezember d. J. die Einfuhr von leben den Pflanzen der Nummern 38 a, 38 b und 38 g des Sta tistischen Warenverzeichnisses aus Belgien unter densel ben Bedingungen zu bewilligen wie im Jahre 1916 mit der Maßgabe, daß die Einfuhr für jeden Antragsteller auf 30 Prozent desjenigen Wertbetrages beschränkt bleibl, welcher seiner durchschnittlichen Einfuhr der Jahre 1913 bis 1915 aus Belgien entspricht. Ich bin ferner bereit, zum Zweck der Wiederausfuhr nach Oesterreich-Ungarn und den neutralen Staaten für die bezeichneten Pflanzen Einfuhrbewilligungen aus Bel gien unter den nachstehenden Bedingungen zu erteilen: 1. Die Wiederausfuhr nach Oesterreich-Ungarn soll insgesamt den Betrag von 166 000 Mark nicht überstei gen. In dem Antrag ist anzugeben, welcher Betrag nach Oesterreich-Ungarn ausgeführt werden soll. 2. Den Anträgen ist eine Nachwuisung über die Ge ¬ samthöhe der vorliegenden Bestellungen beizulegen, die auf ihre Richtigkeit durch die Handelskammer, im König reich Sachsen durch den Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat zu bescheinigen ist. In der Nachweisung sind die Angaben für die aus Oesterreich-Ungarn und aus den neutralen Staaten vorliegenden Bestellungen ge trennt zu machen. 3. Dem Antrag ist eine vom Antragsteller mit seiner Unterschrift oder der Zeichnung der Firma vollzogene Erklärung beizufügen, in welcher er sich verpflichtet: a) die eingeführten Pflanzen nach Maßgabe seines Antrages binnen vier Monaten nach der Einfuhr nach Oesterreich-Ungarn oder den neutralen Staaten wiederauszuführen; b) die zur Wiederausfuhr eingeführten Pflanzen in abgesonderten Räumen aufzustellen; c) für diese Pflanzen ein besonderes Lagerbuch zu führen und die Ein- und Ausgänge darin aufzu zeichnen; d) Verkäufe über 1000 Mark in das neutrale Ausland in der Währung des Bestimmungslandes, nach Oesterreich-Ungarn in Markzahlung zahlbar zu machen und die erhaltenen Devisen der Reichs bank zur Verfügung zu stellen; e) bei Verletzung dieser Vorschriften eine Strafe bis zur Höhe von 25 Prozent des eingeführten Wert betrages an die Reichskasse zu zahlen und sich wegen der Beobachtung der eingegangenen Ver pflichtungen der Aufsicht durch die Handelskam mer, im Königreich Sachsen durch den Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat zu unter werfen. Um sicherzustellen, daß die Ausfuhr nach Oester reich-Ungarn den festgesetzten Betrag nicht übersteigt, ersuche ich ergebenst, die Anträge zur Wiederausfuhr durch die dortige Stelle hier vorzulegen. Die Anträge zur Einfuhr, in das Inland können hier unmittelbar eingereicht werden. Den Anträgen sind Nachweise darüber beizule gen, in welchem Wertbetrage der Antragsteller im Jahres durchschnitt 1913 bis 1915 Pflanzen der bezeichneten Art aus Belgien bezogen hat; diese Nachweisungen sind von der Handelskammer, in Sachsen von dem Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat auf die Richtigkeit zu bescheinigen. Soweit Nachweise über die durchschnitt liche Jahreseinfuhr der Jahre 1913—1915 bereits im Vor jahre vorgelegt worden sind, bedarf es der Wiedervorlage nicht weiter. Es darf aber darauf hingewiesen werden, daß es zur schleunigeren Erledigung der Anträge bei tragen wird, wenn diese Nachweise in jedem Falle erneut vorgelegt werden. Auf die Einfuhrbewilligungen würden, wie im Vorjahre, nur solche Sendungen zur Einfuhr zuge lassen sein, bezüglich deren die zuständige Behörde in Belgien prüft, daß die einzuführenden Pflanzen dem Werte nach der zur Einfuhr zugelassenen Summe entsprechen. Wegen des Verfahrens bin ich mit den Behörden in Bel- | gien in Verbindung getreten.