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Bei gewöhnlichen Paketen wird nur der wirkliche Schaden er- setzt, sofern er den Betrag von 3 M. für je ein Pfund des Aufgabe gewichts nicht übersteigt, für ein 5 kg schweres Paket also bis zu 30 M. Die Ersatzpflicht für eingeschriebene Pakete ist die gleiche, indessen werden für ein verloren gegangenes Einschreibepaket min destens 42 M. ersetzt. Diesen Betrag vergütet die Post auch für in Verlust geratene Einschreibebriefsendungen. Werden solche aber nur beschädigt oder verzögert dem Absender ausgehändigt, so haftet die Post nicht. Ist z. B. ein Einschreibebrief während der Postbeförde rung beraubt worden, so ist der Tatbestand für eine Ersatzpflicht nicht gegeben. Die Verpflichtung der Post zur Ersatzleistung ruht auch, wenn der Verlust usw. durch Fahrlässigkeit des Absenders, durch die Folgen eines Naturereignisses oder durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes herbeigeführt worden ist, oder auf einer ausländischen Beförderungsstrecke geschehen ist, für welche die deutsche Postverwaltung die Ersatzleistung durch Abkommen mit der fremden Verwaltung nicht ausdrücklich übernommen hat. Die Postverwaltung erstattet nach Abschluß der postseitigen Feststel lungen die anerkannten Ersatzansprüche in barem Gelde gegen Empfangsbescheinigung. Ausnutzung der günstigen Verkehrslage auf den deutschen Eisenbahnen. Das Kriegsamt Berlin macht neuerdings darauf auf merksam, daß die Verkehrslage bei den deutschen Eisenbahnen auch weiterhin so günstig ist, und voraussichtlich auch bis zum Herbst bleiben wird, daß nur bei der Gestellung von Holzwagen, großräumi gen offenen und langen offenen Wagen, sowie bei der Ueberweisung von Wagendecken noch gewisse Schwierigkeiten zu überwinden sind. Im übrigen ist die Verkehrslage, wie gesagt, günstig und es empfiehlt sich deshalb überall dort, wo die Eindeckung mit Rohmaterialien u. dgl. zurzeit für längere Dauer im voraus möglich ist, solche jetzt vorzunehmen, ehe der Herbst oder Winter die Verkehrslage wieder ungünstig gestaltet. Aussichten für den Handel mit Blumenzwiebeln in den Nieder landen im Jahre 1917. Für den Handel mit Blumenzwiebeln waren die drei Kriegsjahre 1914, 1915 und 1916 im allgemeinen weniger un günstig, als man erwartet halte. Selbst als Großbritannien die Ein fuhr von Blumenzwiebeln verbot, machte sich dieser Ausfall nicht so fühlbar, da sich der Absatz nach Amerika und Skandinavien hob, während derjenige nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn un gefähr auf dem früheren Stande blieb. Dagegen sind die Aussichten für 1917 sehr ungünstig, da nun mehr auch Deutschland uhd Oesterreich-Ungarn keine Blumen zwiebeln mehr hereinlassen, während anderseits die Versendung nach Amerika und Rußland immer schwieriger wird. Auch Skandinavien hat nur mit dem Vorbehalt gekauft, daß im nächsten Winter noch Brennstoffe für die Treibhäuser zur Verfügung stehen sollten. Um die Züchter von Blumenzwiebeln zu unterstützen, gestattete ihnen die Gemüsezentrale im Haag, sich als Ausführer von Gemüse eintragen zu lassen, während im allgemeinen der Grundsatz befolgt wird, daß während des Krieges nur der eine bestimmte Ware aus führen darf, der schon vorher damit Handel getrieben hat. Die Gärt nereien konnten jedoch von dieser Vergünstigung zunächst wenig Nutzen ziehen, da sie im Gemüsehandel zu wenig Bescheid wußten. Die von ihnen gebauten Gemüse wurden vielmehr von Gemüsetrock- nereien und Ausfuhrhändlern aufgekauft, die dabei große Gewinne einstrichen. Um dem abzuhelfen, taten sich die drei großen Inter essentengruppen, nämlich die Allgemeine Vereinigung für Blumen zwiebelkultur, die Holländische Blumenzwiebelzüchtergenossenschaft und der Bund von Blumenzwiebelhändlern, zusammen und gründeten eine genossenschaftliche Gemüsetrocknerei (Cooperatieve Groenten- drogerg oder abgekürzt Codro genannt), um alles auf Blumenzwiebel ländereien gezogene Gemüse, sei es in getrocknetem, sei es in frischem Zustand, für die Mitglieder zu verwerten. Eine Trockenanstalt wurde in Piet Gysenbrug (zwischen Haarlem und Leiden) errichtet. Die Gemüsezentrale gab dieser Codro ein Monopol insofern, als sie für alles in der Gegend gezogene . Gemüse, gleichviel, ob getrocknet, ge salzen oder frisch, Ausfuhrbewilligungen nur an die Codro erteilt, so daß nunmehr alle Zwiebelgärtnereien gezwungen sind, der Codro beizutreten. Auf diese Weise hoffen die Züchter von Blumenzwiebeln, über die ihnen bis zum Abschluß des Krieges noch bevorstehenden schwe ren Zeiten einigermaßen hinwegzukommen. Ernteaussichten für Obst und Gemüse in den Niederlanden nach dem Stande vom 15. Juni 1917. Obst. Dank der günstigen Witte rung während der Blüte, die besonders reich war, hatte der Frucht ansatz im allgemeinen einen befriedigenden Verlauf. Der Stand des Obstes kann daher jetzt noch gut genannt werden, obwohl viel ab gefallen ist, wahrscheinlich wegen der langen Trockenheit. In Gro ningen, Friesland und Limburg kommt viel Raupenschaden vor, wäh rend in der letzteren Provinz die Aepfel noch vom Apfelblütenkäfer gelitten haben. Aepfel stehen durchschnittlich etwas besser als gut, Birnen gut bis sehr gut, frühe Kirschen durchschnittlich gut, späte Kirschen ebenso. Bei Trauben unter Glas ist im Westland, dem Hauptanbau gebiet, der Stand ziemlich gut, bei Pfirsichen unter Glas im allge meinen gut und bei Pfirsichen im Freien etwas besser als gut. Gemüse. Für Gemüse sieht man in den meisten Gegenden verlangend nach Regen aus. In den nördlichen Gegenden wird er besonders für Frühkartoffeln und Knollengewächse gewünscht, die auf Lehmboden stehen, der im Frühjahr umgegraben oder ge pflügt ist. Nordbrabant und Limburg haben rechtzeitig genügend Regen gehabt, um Schaden durch Trockenheit zu verhüten. An vielen Stellen in der Umgebung von Roermond haben die Gewächse am 2. Juni viel durch Hagelschlag gelitten. Im Sloterpolder läßt der Stand von Gurken und Melonen zu wünschen übrig, da die erste Aussaat durch das kalte Wetter mißriet und die zweite viel unter der Trockenheit litt. Aus der Provinz Gro ningen wird berichtet, daß die Frühkartoffeln in den Gegenden, wo man dieses Jahr mit dem Anbau begonnen hat, wenig befriedigend stehen wegen des Gebrauchs von minderwertigem, schlecht vorge keimtem Pflanzgut. Die Blüte der Saubohnen verlief in Nordholland weniger günstig wegen des trockenen sonnigen Wetters, das indes dem Wachstum von Stockbohnen und Pfeffergurken zugute kam. Zu den Gewächsen, die am meisten unter der Trockenheit leiden, ge hören die Erdbeeren, zumal die einjährigen Pflanzen. Die Früchte bleiben klein. Besonders in Kennemerland werden sie hart ge troffen, da dort außer der Trockenheit als zweiter nachteiliger Um stand die Raupen in ungekanntem Maße aufgetreten sind. Gemüse unter Glas: Gurken, Tomaten und Melonen stehen im allgemeinen sehr gut bis gut. Gemüse im Freien: Kopfkohl steht meistens ziemlich gut oder gut, Blumenkohl sehr verschieden, sehr gut bis mäßig und schlecht, Frühkartoffeln stehen durchschnittlich gut, Saubohnen beinahe überall gut, Mohrrüben verschieden, doch im allgemeinen gut, Stockschneidebohnen gut bis sehr gut, Stangen salatbohnen, Erbsen und Spargel gleichfalls. Salat läßt viel zu wünschen übrig, ebenso Erdbeeren, die im allgemeinen schlecht bis mäßig stehen. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.) Ausfuhrbewilligungen für frisches Obst aus den Niederlanden. Der Landwirtschaftsminister hat mit Bezug auf seine Verfügung vom 9. Mai 1917 unterm 8. Juni 1917 (Nederlandsche Staatscourant Nr. 132 vom gleichen Tage) bestimmt, daß für nachstehend genannte Sorten frisches Obst Ausfuhrbewilligungen erteilt werden können: Stachelbeeren, Erdbeeren, Kirschen, schwarze Johannis beeren, andere Johannisbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Melonen, Pfirsiche, Trauben, Birnen, Aepfel, Pflaumen, Mis peln, -Haselnüsse und Walnüsse. Ausfuhrbewilligungen werden nur für solche Posten erteilt, die zu einer bei der Kommission zur Aufsicht über den Verein „Obst zentrale“ eingetragenen Auktionsvereinigung gebracht werden. Die Auktionsvereinigung hat dafür zu sorgen, daß von den zu versteigern den Obstsorten ein von der Aufsichtskommission mit Genehmigung des Ministers festzusetzender Prozentsatz für das Inland versteigert wird, um in den bei der Obstzentrale eingetragenen Anstalten zur Verarbeitung von Obst weiterverarbeitet zu werden. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.) Ausfuhrbewilligung für frisches Gemüse aus den Niederlanden. Der Landwirtschaftsminister hat bestimmt: 1. Ausfuhrbewilligungen für frisches Gemüse werden den Aus führern nur erteilt, wenn sie einer oder mehreren der folgenden Be dingungen nachkommen, die von der staatlichen Kommission zur Aufsicht über den Verein „Gemüsezentrale" näher festzusetzen sind: a) Von jeder zu versteigernden Post Gemüse (kein Stapel gemüse) muß ein festzusetzender Prozentsatz für das Inland versteigert werden. b) Von jeder für die Ausfuhr zu versteigernden Post Gemüse muß eine festzusetzende Menge und Sorte eines anderen Ge müses für das Inland versteigert werden. c) Von dem Ertrag einer für die Ausfuhr versteigerten Post Gemüse ist ein von der Aufsichtskommission festzusetzender Prozentsatz an den Verein „Gemüsezentrale 1 ' abzuführen. d) Sonstige Bedingungen sind zu erfüllen, die im Interesse der Volksernährung gestellt werden. e) Was näher zu bezeichnende Einmachgemüse und Stapel gemüse anbetrifft, so ist für je 100 kg Gemüse, die für die Ausfuhr zu versteigern sind, eine festgesetzte Menge und Sorte erstklassiger Dauerware oder zum Einmachen geeig neter Ware (je nachdem es sich um Stapelgemüse oder Ein machgemüse handelt) auf Verlangen der Staatskommission an den Verein „Gemüsezentrale" abzuliefern oder für ihn zurückzustellen, 2. bis 4. usw. 5. Die Staatskommission ist befugt, in besonderen Fällen die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen einzustellen, sei es für eine be stimmte Zeit, sei es für Gemüse einer bestimmten Sorte oder für Ge müse, die in bestimmten Gegenden gezogen sind. Ausfuhrverbote von Gemüsen und Sämereien aus Dänemark. Eine Bekanntmachung vom 12. Juni 1917 verbietet die Ausfuhr von diesjährigen, auf dem freien Lande gezogenen Gemüsen, frisch, ge trocknet oder anderweit zubereitet. Das Verbot erstreckt sich nicht auf die Ausfuhr von Blatt sellerie. Das früher erlassene Verbot der Ausfuhr einzelner Arten von Gemüsen bleibt weiterhin in Kraft. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Eine weitere Bekanntmachung vom 13. Juni 1917 verbietet die Ausfuhr von Sämereien aller Art, einschließlich Samenverunreini-