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Nr. 29 u. 30 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau hat es der Beklagten nicht gefehlt. Sie hat nur, obwohl sie Material hatte und obwohl sie auch fabriziert hatte, ihre Erzeugnisse nicht dem Kläger überlassen, sondern sie durch* neue Verträge zu höheren Preisen anderweit verkauft. Sie hat also ihre Unmöglichkeit selbst verschuldet. Ohne Erfolg versuchte es hiergegen die Beklagte mit dem Rechtsmittel der Revision: Das Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt und die Revision zurückgewiesen. (Aktenzeichen: II. 138/17. — Urteil des Reichsgerichts vom 6. Juli 1917. Nachdruck verboten. (K. M. in L., Kochstr. 76.) E‘ E 1 Bücherschau Mir? oder Mich? Leitfaden zum Gebrauch der Fürwörter. Ein Lehr und Uebungsbuch für den Selbstunterricht. Gemeinfaßlich bear beitet von R. Ernst. — Verlag: L. Schwarz & Comp., Berlin. Preis 1,25 M. Zu beziehen vom Verlag des Handelsgärtners, Come- niusstraße 17, zu Leipzig. Wer die Fürwörter „mir oder mich, Dir oder Dich, Ihnen oder Sie, ihm oder ihn, dem oder den usw." falsch anwendet oder über haupt den dritten und vierten Fall verwechselt, wird mit Recht als ungebildeter Mensch gelten, der mit der deutschen Sprache auf dem Kriegsfuße steht. Durch ein einziges falsches „Mich“, ein unrichtiges „Sie" oder „Ihnen" setzt man sich der Gefahr aus, verlacht oder in seinem Fortkommen behindert zu werden. — Allen, die sich bewußt sind, falsch zu sprechen und zu schreiben, bietet das Buch Gelegen heit, ihre sprachliche Bildung zu vervollständigen, und außer vielem Anderen den richtigen Gebrauch der Fälle mühelos zu erlernen. Es ist auch Eltern zum Gebrauch in der Familie wohl zu empfehlen. Die Tittel-Propfung, nebst Anhang über Pflege und Düngung der Obst bäume, von Landwirt Bruno Tittel, mitbearbeitet von Obst bautechniker Georg Kaven, Dresden-Tolkewitz. Mit 22 Abbil dungen. Preis geheftet 1,20 M. Verlag Paul Hauber, Dresden- Tolkewitz. Zu beziehen von der Buchhandlung des Handelsgärtners, Leipzig-R., Comeniusstraße 17 I. Im Vorwort dieses Buches bezeichnet sein Verfasser die von ihm erfundene Veredelungsmethode als die vollkommenste Vered lungsart. Ich weiß nicht, ob das zutrifft, finde es aber im übrigen menschlich zwar vollständig erklärlich, jedoch trotzdem nicht ganz einwandfrei und richtig, daß ein Vater sein Kind als das gescheiteste und begabteste betrachtet. Die Besprechung dieses Kindes, d. h. der Tittel-Propfung, nimmt nun in dem vorliegenden Buche nur verhältnismäßig wenige Seiten in Anspruch. Die neue Methode ist eine Art verbesserten Pfropfens zwischen Holz und Rinde. Von der bisher geübten Art dieses Pfropfens unterscheidet sie sich in der Hauptsache durch die abweichende Art des Zuschneidens der Edelreiser. Auch der Ein schnitt in die Rinde wird in anderer Weise ausgeführt, als es sonst bisher bei der Pfropfung hinter die Rinde üblich war. Ich glaube sehr wohl, daß die Verwachsung zwischen Edelreis und Unterlage nach der Tittelschen Methode eine viel festere und bessere ist als nach der alten’ Veredlungsweise. Denn sie hat den sehr großen Vor teil, daß die Verwachsungsflächen des Edelreises infolge geschickten Anschneidens der bildungsfähigen Zellen sehr viel größer sind als nach der alten Weise des Zuschneidens. Insofern sagt mir der Inhalt des vorliegenden Buches sehr wohl zu und ich empfehle den Prak tikern des Obstbaues, es sich zuzulegen, besonders allen denjenigen Gärtnern, welche sich mit Umpfropfung von älteren Bäumen häufig befassen müssen. Es lohnt sich für sie sicher, mit der Tittelschen Pfropfung sich bekanntzumachen. Der übrige Inhalt des Buches lehnt sich stellenweise sehr stark an Gauchers Handbuch des Obstbaues an. Ich glaube nicht, daß ich zu viel sage, wenn ich behaupte, daß es an nicht wenigen Stellen als ein Auszug aus diesem allbekannten Lehr buch anzusehen ist. Besonders bezieht sich meine Behauptung auf den Abschnitt: Die hauptsächlichsten Veredlungsarten. So schreibt z. B. Gaucher Die Veredlungen, welche mittels Kopulation ausgeführt werden, sollen überall, wo sie anwendbar sind, vor allen anderen den Vorzug erhalten. Tittel: Die Kopulation soll überall, wo sie anwendbar ist, vor allen anderen Veredlungen den Vorzug erhalten. Gaucher: Für die Sommer-Okulation werden die notwen digen Augen aus den Sommertrieben gewonnen. Tittel: Für die Sommer-Okulation werden die benötigten Augen aus den Sommertrieben gewonnen. Gaucher: Neben guter Beschaffenheit der Okulierreiser und gutem Zustand der Unterlagen wird das Anwachsen der Edelaugen noch von der Schnelligkeit, mit welcher sie eingesetzt wurden, sowie von der Witterung abhängen, Tittel: Das Anwachsen der Augen wird neben der Beschaf fenheit der Reiser selbst, und von dem Zustande der Unterlagen, vor allem von der Schnelligkeit, mit welcher die Arbeit ausgeführt wird, sowie auch von der Witterung abhängig sein. Das sind nur ein paar Proben, die aber noch ziemlich vermehrt werden könnten. Erkläret mir, Graf Oerindur, dieses Rätsel der Natur! & ' t Htandelsnachrchten [ ^=1 ' * .* , .. Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland. Wir erhielten folgende Zuschriften, die wir der Be achtung unserer Leser eindringlichst empfehlen: Den Bemühungen des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, als leitenden Verbandes der wirtschaft lichen Verbände des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau, ist es gelungen, mit dem Reichskommissariat für Aus- und Einfuhr bewilligung bzw. mit den übrigen in Betracht kommenden Reichsbehörden Bedingungen zu vereinbaren, unter denen eine Teileinfuhr für Blumenzwiebeln aus Holland ermög licht werden soll. Die endgültige Zustimmung des Reichs kommissariats steht zwar noch aus, es ist jedoch zu er warten, daß diese erteilt werden wird. Am 16. Juni fand unter Leitung des Vorsitzenden des Verbandes der Han delsgärtner Deutschlands, Max Ziegenbalg-Laubegast, in Berlin eine Versammlung statt, zu welcher auch der Reichskommissar seinen Dezernenten, Herrn Dr. Kuhnert, entsandt hatte. Eingeladen waren die wirtschaftlichen Verbände des Reichsverbandes, sowie eine Anzahl von In teressenten aus den verschiedenen Gegenden des Reiches, Gärtner- und Händlerkreisen. Generalsekretär Beckmann- Neukölln berichtete zunächst über die Verhandlungen im Reichskommissariat bis zu deren Abschluß. Wenn der Reichskommissar trotz des bestehenden Einfuhrverbotes ge neigt ist, eine Teileinfuhr von Blumenzwiebeln unter be stimmten Bedingungen zu gestatten, so sind hier ausschließ lich soziale Gründe maßgebend, um die Existenz von Gärt nerei und Blumenhandel nicht zu gefährden. Deshalb kann auch eine Einfuhr nur zu diesem Zweck gestattet werden. Sämtliche Bezüge für Stadt-, Friedhofs- und sonstige Ver waltungen, sowie für Private müssen vollständig ausge schlossen bleiben, auch darf ein Verkauf von trockenen Zwiebeln an diese Stellen durch Händler, Gärtner und Blumenhandlungen nicht erfolgen. Alle Bemühungen, hierbei Ausnahmen schaffen zu wollen, müssen als aus sichtslos bezeichnet werden. Es besteht Aussicht, daß ein Drittel der Einfuhr des Jahres 1913 von 48 000 dz im Werte von etwa 4% Millionen M., also im ganzen 16 000 dz im Werte bis zu 1% Million M., bewilligt werden. Ueber den Bezug von Blumenzwiebeln in den Jahren 1913 bis 1916 sind von sämtlichen Beziehern, einerlei, ob Gärt ner oder Händler, genaue Unterlagen zu schaffen, deren Richtigkeit von den Handelskammern, in Sachsen von dem Gartenbau-Ausschuß bei dem Landeskulturrat, be glaubigt werden muß. Die Blumenzwiebelhändler haben ein Verzeichnis ihrer sämtlichen Kunden einzureichen, mit der Angabe der von diesen in den genannten Jahren be zogenen Mengen und ihrer Werte. Als Grundlage für die Bescheinigungen der Behörden haben die Originalrech nungen bzw. Frachtbriefe und Bücher zu gelten. Alle Gärtner und Händler, welche Blumenzwiebeln zu bezie hen wünschen, haben dies bis zu einem zu bestimmenden Termin bei der zuständigen Stelle bekanntzugeben. Die gärtnerische Fachpresse soll um ihre Mitwirkung bei der Bekanntgabe der Bestimmungen gebeten werden. Für die Zahlungen soll möglichst ein Mittelkurs vereinbart wer den, ebenfalls eine Preisgrenze. Bestellungen und Zahlun gen erfolgen in Markwährung. Alle etwa bereits abge schlossenen Verträge sind, soweit sie sich auf Mengen und Preise beziehen, hinfällig. Sämtliche Zahlungen haben seitens der Bezieher bei einer noch näher zu bestimmen den deutschen Bank zu geschehen. Dort werden die Be träge bis zu einem halben bis einem Jahre nach Be endigung des Krieges gesperrt und können erst dann in die Hände der holländischen Verkäufer gelangen.