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70 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutsehen Gartenbau Nr. 17 u. 18 tete den Jahresbericht. Eingehend schilderte der Berichterstatter die Verhältnisse, wie sie bei Beginn und im Verlauf des vergangenen Jahres sich gestalteten. Er betonte, mit welch freudigen Hoffnungen der Verein das Jahr begonnen, daß aber die schlechte und für den Spargelbau ungünstige Witterung die Erwartungen zunichte gemacht habe. Im ganzen stand dem Gemüsebauverein der Ertrag von 9668 Morgen zur Verfügung (7900 Morgen Spargel, 1300 Morgen Bohnen, 450 Morgen Erbsen und 18 Morgen anderes Gemüse). Mit den Kon servenfabrikanten war die Abmachung getroffen wurden, daß ihnen die Ernte von 6450 Morgen mit der Maßgabe überwiesen werde, daß 40 Prozent des überwiesenen Spargels an den Gemüsebauverein zum Versand für den Frischverbrauch zurückgegeben würden. Der Spargelertrag von etwa 550 Morgen wurde von Mitgliedern der Genossenschaft direkt zum Versand gebracht. Im übrigen gestal teten die Verhältnisse sich so, daß rund gerechnet der Ertrag von 2000 Morgen zum Versand als Frischspargel zur Verfügung stand. Im Vordergründe stand dabei im vorigen Jahre die Lieferung an Städte. 40 000 Körbe mußten zur Bewältigung des Frischspargelversandes in Bewegung gehalten werden. Ab Ortschaften kam dabei der Er trag von rund 1100 Morgen zum Versand und ab Geschäftsstelle der Ertrag von 900 Morgen. Die vorjährige Spargelernte wird als eine geringe Mittelernte bezeichnet. Der Morgenertrag schwankte dem Durchschnitt nach zwischen 8 und 8% Zentner im Geldwerte von etwa 260 M. Die zum Versand gebrachte Spargelmenge belief sich auf 15 113 Zentner, im Rechnungswerte von 513 000 M. Der beim Versandgeschäfte er zielte Bruttogewinn betrug 40 795 M. Der infolge von Eintrocknen des Spargels bis zum Versand sich ergebende Gewichtsverlust be trug im vorigen Jahre 1,1 Prozent, gegen 1,33 Prozent im Jahre 1915, 1,19 Prozent im Jahre 1914 und 1,26 Prozent im Jahre 1913. Erbsen und Bohnen lieferten im vorigen Jahre, wie weiter be richtet wurde, gleichfalls nur geringe Mittelernten, während alle sonstigen Gemüse gute Ernten brachten, die auch zu guten Preisen verwertet werden konnten. Bekannt sei geworden, so hieß es noch, daß die Konservenfabrikanten, die für Erbsen und Bohnen keines falls höhere Preise hatten bewilligen wollen, sich in verschiedenen Fällen freiwillig noch zu Nachzahlungen verstanden hätten. Der Bericht wurde genehmigt, ebenso die Jahresrechnung, die Entlastung des Vorstandes und der Antrag über die Verwendung des Reingewinns. Die Neuwahlen zum Vorstande und Aufsichtsrat ergaben fol gendes Resultat: Für das verstorbene Vorstandsmitglied Herrn Her mann Müller wurde Herr Albert Isensee (Klein Stockheim) in den Vorstand gewählt. An Stelle ides satzungsgemäß ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Brackei in Königslutter wurde Herr Achilles in Querum gewählt und schließlich für den in den Vorstand eintretenden Herrn Isensee Herr Alfred Röver in den Aufsichtsrat. Dann erfolgte der Bericht des Herrn Direktors Eber über die Geschäfts- und Preislage für das Jahr 1917. Der Berichterstatter teilte der Versammlung mit, daß der Gemüsebauverein in Verbin dung mit den Konservenfabriken Höchstpreise beantragt habe, daß inzwischen aber von der Reichsstelle für Obst und Gemüse Richt preise festgesetzt worden seien. Die Richtpreise werden später durch Höchstpreise ersetzt werden. Sämtliche Lieferungen sind an Verträge mit der Reichsstelle gebunden. Solche Anbauer, die Lieferungsverträge mit Großverbrauchern oder Kommunalverbänden abschließen, werden entschieden im Vorteil sein gegenüber denen, die sich zu derartigen Verträgen nicht entschließen (können. Der Gemüsebauverein hat als Vermittler zwischen Produzenten und den Kommunalverbänden bzw. Großverbrauchern zu gelten. Der Gemüsebauverein wird auch in diesem Jahre einen kleinen Teil der Ernte für sich zur Ausführung bereits eingegangener und angenommener Bestellungen verwenden. Die Neuerrichtung von Dörranlagen für Gemüse ist wiederum von einer ganzen Anzahl Städten und Gemeinden geplant; so in Gelsen kirchen, Recklinghausen, Wien, München, Oberndorf a. Nahe, Chem nitz und Solde in Westfalen. In den größeren genannten Städten sind von den städtischen Körperschaften recht bedeutende Mittel für die sen Zweck bewilligt worden. Der Gemüsebauverein für Ostpreußen und die Preisfestsetzung. Der Gemüsebauverein für Ostpreußen hat zu den Preisfestsetzungen für Gemüse Stellung genommen. Es wurden hierbei betont, daß die Preise den hiesigen Verhältnissen nicht angepaßt sind. Die Reichs gemüsestelle hat für sämtliche Gemüsearten Höchstpreise aufgestellt, die außergewöhnlich niedrig genannt werden, wenn man berücksich tige, daß 1 Kilo Zwiebelsamen 48 M. und 1 Kilo Kohlrabisamen 88 M. koste und der Samen obendrein schwer zu erhalten sei. Dazu komme noch, daß die von den hiesigen Handelsgärtnern festgesetzten Preise für Gemüsepflanzen ebenfalls zu hoch seien. Selbst die durch die hie sige Verwaltungsstelle übermittelten Richtpreise für Frühgemüse wur den als viel zu niedrig bezeichnet und betont, der Anbau von Ge müse würde sich bei diesen Preisen gar nicht lohnen. Wie der Vor sitzende, Kgl. Garteninspektor Koteimann, hervorhob, sollen die Richtpreise für Frühgemüse ihre Gültigkeit haben, bis die zuständi gen Preiskommissionen für ihre Wirtschaftsgebiete andere Preise be schlossen und diese die Genehmigung der Reichsstelle gefunden haben. Empfehlenswert erscheine es, daß dergleichen Beschlüsse erst gefaßt werden, wenn sich der vermutliche Ausfall der Ernte einiger maßen übersehen lasse. Ueber die Bedeutung des Zwetschenbaumes als Straßenbaum. In der jüngst in Weimar stattgefundenen Sitzung des Thüringischen Ingenieur- und Architektenvereins hielt Oberbaurat Schierholz aus Roda einen Vortrag über: „Die Verwertung des Zwetschenanhangs an den Bäumen der Staatsstraßen des altenburgischen Westkreises.“ Wie Redner ausführte, betrug die Anzahl der abgeernteten Zwetschen- bäume im ganzen 17 717 Stück, von denen 4761 Zentner Zwetschen gewonnen wurden, so daß sich der Ertrag eines Obstbaumes im Durch schnitt auf 0,27 Zentner ergibt. (Etwa ein Drittel der Obsternte war vorher durch Diebstahl verloren gegangen.) Von dem geernteten Frischobst wurden verkauft 4126 Zentner zu je 3,84 M. Es ergab sich dafür eine Einnahme von 15 185 M. Die Kosten für Pflücken, für Obstbuden. Bewachung und Fuhren zur Sammelstclle in Kahla be trugen im ganzen 5418 M.; für 1 Zentner 1,31 M. Von dem nicht ver kauften Frischobst sind 634 Zentner als Dörrobst verarbeitet wor den. Es wurden 135 Zentner Dörrobst gewonnen, so daß für 1 -Zent ner Dörrobst 4,7 Zentner Frischobst nötig waren. 1 Zentner Dörr obst wurde zum Preise von 56,84 M. verkauft Es rgab sich daher ein Betrag für das Dörrobst von 7674 M. Die Dörrkosten, einschließ lich Anfuhr, Dörröfen, Feuerung, Beleuchtung und Wartung der Oefen haben im ganzen für 1 Zentner 23,06 M. betragen. Für die Beschaffung von Leitern, Wachtbuden, Dörröfen und Geräten wurden im ganzen 11 752 M. verausgabt. Der Reingewinn betrug im ganzen 6397 M. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Beschaffung der Geräte usw. ergibt sich der Betrag von 6397 und 11752, zusammes 18 149 M. 7 Handelsnachrichten ^1 , ■ ■ =7^ Gebühren für Ausfuhrbewilligungen von Sämereien und Obst aus den Niederlanden. Für die Bewilligung der Ausfuhr der nachstehend aufgeführten Waren sollen Gebühren erhoben werden, und zwar für je 100 kg: Saaterbsen, Saatbohnen und Spinatsaat 50 Cent, Gartenbau sämereien 50 Cent, Obst 50 Cent und für Saatleinsamen 50 Cent. Die Riesenprofite des Gemüsehandels. Eine Arbeitersfrau in Leipzig-Eutritzsch kaufte bei dem Händler Sch. dort sieben Pfund Weißkraut für 2,30 M. In einem Krautkopf steckte ein Zettel mit folgender Aufschrift: „A. M„ Wesselburenkoog, Schleswig-Holstein, ä Zentner zu 7,30 M. verkauft. Wieviel haben Sie bezahlt? Bitte Antwort!“ Es kostet somit der Zentner Kraut beim Erzeuger 7,30 M., beim Händler, der es als Auslandskraut verkaufte, 32,85 M., oder er ist mit 350 Prozent Verdienst verkauft worden. Dem Er zeuger ist geschrieben worden. — Wer ist hier nun der Wucherer, der Erzeuger oder die Kette von Händlern, welche sich schma rotzend zwischen ihn und den Verbraucher drängt? Eine Verordnung über Gemüse. Obst und Südfrüchte ist vom Stellvertreter des Reichskanzlers erlassen worden. Wir bringen sie nachstehend auszugsweise, da es uns wegen Raummangels nicht mög lich ist, sie vollständig abzudrucken. § 1. Verträge, durch welche sich Erzeuger vor der Aberntung zur entgeltlichen Lieferung von Gemüse oder Obst verpflichten, das von ihnen selbst abgeerntet wird, bedürfen der schriftlichen Form. (Briefwechsel genügt.) Diese Verträge bedürfen außerdem der Genehmigung durch die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung in Berlin, sofern sie nicht von der Geschäftsabteilung der Reichsstelle abge schlossen werden. Die Genehmigung soll nicht erteilt werden, wenn die Durchführung des Vertrags infolge weiter Entfernung zwischen der Erzeugungsstätte und dem Bestimmungsorte besondere Trans portschwierigkeiten besorgen läßt. Der Genehmigung bedürfen auch die vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen Verträge gleicher Art. Alle hiernach genehmigungspflichtigen Verträge sind unverzüg lich nach Abschluß und, soweit sie vor Inkrafttreten dieser Verord nung abgeschlossen sind, unverzüglich nach Inkrafttreten vom Er werber bei der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabtei lung, G. m. b. H., in Berlin oder bei den von ihr bezeichneten Stellen unter Uebermittlung einer Abschrift anzumelden. Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Verträge über Gemüse und Obst, das unter Glas gezogen ist, sowie auf solche Verträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern, welche lediglich die S i c h e r s t e 11 u n g des eigenen Bedarfs an Ge müse und Obst für den Verbraucher und seine Haus haltsangehörigen zum Gegenstände haben. Die Reichsstelle für Gemüse -und Obst, Verwaltungsabteilung, kann das ihr zustehende Genehmigungsrecht, soweit es sich um Ver träge über Obst handelt, den in den einzelnen Bundesstaaten gebil deten Landesstellen für Gemüse und Obst für das in deren Bezirk gewachsene Obst übertragen. Die Anmeldung hat in diesem Falle bei der Landesstelle zu erfolgen. § 2. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, oder die zuständige Landesstelle, kann in genehmigungspflichtige Verträge an Stelle des Erwerbers durch schriftliche Erklärung gegen über dem Veräußerer und dem Erwerber eintreten. Wird innerhalb einer Frist von 20 Tagen weder die Genehmigung ausgesprochen, noch der Eintritt erklärt, so gilt die Genehmigung als erteilt. Der Veräußerer kann bei Ablehnung der Genehmigung von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, verlangen, daß sie mit ihm über denselben Vertragsgegenstand ein Abkommen unter