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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bel der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (Im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d. Bl. d 1 r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllunge- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. , Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 bis 60 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 » » » 20 „ „ 26 „ „ „ 30 „ 52 » » » 40 ,, » 104 „ „ „ 50 „ „ Für Annahme und freie Zu- sendnng der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stollengesuche zu halbem Prels Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllunge- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Indt: 8 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten & Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin 6 Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine Berlin, Donnerstag, 4. August 1904 Nr. 62 XXIX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 8 M. SO Pf. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Belgien 1 Frank 87 cts. Bulgarien 2 Frank 30 cts. Dänemark 1 Krone 1 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lira 49 Centimes Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 cents und beim Deutschen Postamt Postbezug kostet in: Norwegen 1 Krone 47 öre Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Centimes Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 88 öre Schweiz 1 Frank 50 Centimes Serbien 1 Frank 95 cts. in Konstantinopel 13 Piaster in Silber. Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. INHALT Papier- und Sohrelbwaren-Handel und -Fabrikation Ausschaltung des Zwischenhandels . . . 2285 Wassergehalt von Kaolin (China Clay) . 2285 Beanstandete Lieferung 2286 Auflösen der Farbstoffe 2286 Torfpapier, Torfpappe in Irland .... 2286 Trockenzylinder ... . . ... 2287 Baumwollsamen-Hüllen u. Baumwoll-Abfall als Papier-Rohstoffe 2287 Färben von Papierstoff 2287 Beschwerde der Stellensuchenden . . . 2288 Ausgabenbuch für einfache Buchhaltung . 2288 Die photograph. Reproduktionsverfahren 2288 Probenschau 2289 Buohgewerbe: Wer ist tariftreu? ..... 2291 Chromolithograph. Aktien - Gesellschaften 2291 Winke für Akzidenzdrucker 2292 | Verband der Lithographen u. Steindrucker 2292 Prägepresse mit Revolvertisch, Büchertisch 2293 Packpapier-Lieferung (Schiedspruch) . . . 2294 Handelskammer-Berichte 1903 2296 Vorrichtung z. Einfuhren einer Papier-, Zell ¬ stoff-, Pappen-Bahn in den Trockner (D. Erf.) 2298 Geschäfts-Nachrichten .... 2306 Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster .... 2308 Gesetz, betreffend Kaufmannsgerichte 2310 Zolltarif-Entscheidungen, Deutsche Speise ¬ karten, Papier-Einfuhr Siams im Jahre 1903, Verbrecherische Druckerei - Gründung, Japanische Soldatenkarten, Museum von Meisterwerken in München 2312 Bleistiftschärfer (Am. Erf.) 2314 Märkte 2316, Briefkasten 2317 Eine Beilage von Oscar Krieger, Fabrik für Transport-Geräte, Dresden-F. 55 und eine Beilage von der Aktien-Gesellschaft Aristophot, Taucha (Bez. Leipzig) Ausschaltung des Zwischenhandels Vom Main Die Aeußerungen in Nrn. 66 und 58 decken sich ganz gewiß nicht mit den Ansichten und Erfahrungen der Mehrzahl der deutschen Papierfabrikanten. In beiden Artikeln wird darüber geklagt, daß Fabriken zu kleine Mengen zur Anfertigung übernehmen. Diese Be hauptung ist falsch. Dio Papierfabrikanten nehmen kleinere Mengen als 600 bis 600 kg nie an; allenfalls machen sie einmal einem guten Kunden gegenüber eine Ausnahme, oder schließen, wenn sie zu fällig etwas ähnliches zu machen haben, dem vorliegenden Auftrage etwas an. Wenn eine Fabrik von einer oder der anderen Sorte ständig Vor rat unterhält, so wäre es allerdings töricht, wenn der Großhändler mehr nehmen würde, als er bequem unterbringen kann; selbst wenn er 1 Pfennig mehr zahlen muß. Verfehlt ist der Schluß, daß man auf die Verbraucher dadurch einen Zwang ausüben könnte, wenn man den Großhändlern gegenüber recht schwere Bedingungen stellt. Der Verbraucher ist eben vom Groß händler nicht abhängig, denn, wenn ein Händler etwas ablehnt, so spielt der Verbraucher diesem Händler gegenüber etliche andere aus. Nur ein Syndikat der Papierhändler könnte die Verbraucher zwingen, sich den Wünschen der Fabrikanten und Händler anzupassen, doch ist ein solches Syndikat ein Ding der Unmöglichkeit. Der Fabrikant hat in der Regel den großen Vorteil, daß seine Ab nehmer, die Großhändler, Verständnis für die Eigentümlichkeiten der Papierfabrikation besitzen. Dieses Verständnis geht den Verbrauchern ab, und der Wettbewerb der Händler macht es schwer, Aufträge in weniger gangbaren Papieren so herein zu bekommen, daß sie die Papierfabrik ohne Schwierigkeiten ausführen kann. Der Großhändler muß also die Bestellung, hinsichtlich der Menge, Nebenbahnen usw., ergänzen und diese Ergänzungen auf Lager nehmen, wo sie ihm ver- stauben können. Der Großhändler ist seinen Kunden gegenüber, hin sichtlich Eigenschaften und auch Menge der Ware, weit strenger ge bunden als der Fabrikant ihm selbst gegenüber, ganz abgesehen von en Schikanon böswilliger Packer und dergl., von welchen die Fabri kanten nichts spüren. Die Einlagerung auf Abruf ist eine Kulanz des Fabrikanten dem | Besteller gegenüber. Nicht jeder strebsame Kaufmann, der ein Ge- | schäft anfängt, kann schon in den ersten Jahren große Summen für seine Räumlichkeiten aufwenden. Ein junger Anfänger, der vorwärts kommen will, muß seine Spesen so klein wie irgend möglich halten, und wenn er anständigen Charakter hat, wird er Leuten, die ihm ent gegengekommen sind, später dankbar sein. R. Wassergehalt von Kaolin (China Clay) In der Generalversammlung des Vereins Deutscher Papier fabrikanten am 18. Juni sprachen sich mehrere Fabrikanten über den Wassergehalt aus, welcher in dem als Füllstoff be nutzten Ton vorkommt. Nach deren Angaben wird böhmi scher Ton mit etwa 3 bis 6 pCt. (durchschnittlich 5 pCt.), eng lischer Ton mit 10 bis 12 pCt., die sogar manchmal bis 20 pCt. steigen, (Durchschnitt 12 pCt.) geliefert. In der Versammlung wurde von Aufstellung bestimmten zulässigen Wassergehalts abgesehen und überhaupt kein Be schluß gefaßt. Es scheint jedoch zweckmäßig, daß die Papier fabrikanten dieser Angelegenheit einige Aufmerksamkeit schenken. Bei einem Wassergehalt von 18 bis 20 pCt., wie er manchmal vorkommen soll, bezahlt der Papierfabrikant etwa 10 pCt. Wasser und die darauf entfallende Fracht als Ton. Es wird sich deshalb empfehlen, daß bei Käufen der zulässige Wassergehalt bestimmt wird, und daß im Streitfall die Art der Ermittlung des Wassergehaltes im Kaufvertrag vorgesehen wird. Vorschläge zu diesem Zweck wären im allgemeinen Interesse sehr erwünscht. Reinlichkeit ist für die Papierfabrikation eine der wichtigsten Grundbedingungen. Papyrus