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einer Urkunde vom Jahre 1200 führt er — offenbar begründet — den litel eines Markgrafen von Meißen ebenso wie bei allen bald darauf nachfolgenden Gelegenheiten; dies gilt bekanntlich insbesondere gelegentlich seiner Erwer- bung der Niederlausitz nach dem Markgrafen Konrad im Jahre 1210. Da die meißnischen Brakteaten vom Typus gemäß Fund Dresden Nr. 13 dem flache ren, aber dennoch steifen Schrötling und der Mache nach den thüringischen Königsbrakteaten aus der Zeit etwa 1190 bis 1215 entsprechen, so bin ich der Meinung, daß das Stück Dresden Nr. 13 nur in die Regierungsjahre etwa Abb. 37. Schw. 527. Abb. .38. F. XXIV/1. 1198 bis 1210 Dietrichs des Bedrängten gehören kann 9 ). Dann ändert sich der Schrötling seiner bisherigen scharf geprägten großen Brakteaten; seine Emis sionen werden flauer und volkstümlich gröber, aber etwas größer, ganz wie sie in Böhmen vorzukommen beginnen (vorher prägte Pfemysl Ottokar I. die letzten böhmischen Denare); und anstatt des kurzen, ganz lockigen Haares beginnt um 1210 die glatte Haartracht des Markgrafen Dietrich. Ich befurchte, daß die hier erörterten und durch die frühere unrichtige Reihung und Datie- ") Schwinkowski läßt die großen meißnischen Brakteaten im Zeitabschnitt 1190—1200 auf der oberen Hälfte der Tafel 18 beginnen und setzt die weiteren frühen Typen in die Jahre 1200—1230 als für die ganze Regierungszeit Dietrichs des Bedrängten und für das erste Jahrzehnt der Regierung Heinrichs des Erlauchten bis Tafel 29 fort, ohne eine entsprechende Unterteilung zu versuchen. Vergleichsweise läßt sich sagen, daß die Schrötlinge und Gepräge von Meißen, die ab 1210 mit den ersten böhmischen fabrikgleich sind, etwa auf der Tafel 25 beginnen, während diejenigen auf der Tafel 29 älter zu sein scheinen und schon mit dem Jahre 1210 abschließen dürften. Unter Nr. 479 d ist ein typischer böhmi scher Brakteat mit dem gekrönten König abgebildet, der neben dem linken Kreuzzepter ODAC und neben dem rechten Sprossenzepter REX stehen hat, weshalb es sich um eine Münze Pfemysl Ottokars I. aus der Zeit um 1215 handeln muß (ein wenig verschieden von E. XXIV/7 und XXX/8 oder bei Fiala nicht richtig wiedergegeben).