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Bezüglich der Verbergung des Dresdner Pagamentschatzes befürworte ich die Annahme der zweiten von Günther gestellten Alternative, nämlich daß er zumindest zweimal abgeschlossen und hinterlegt wurde. Die Zeit seiner end gültigen Einmauerung dürfte um 1275 (nicht um 1255) liegen. Seine nieder elbischen Hohlpfennige (Posten Nr. 128 bis 139) scheinen wegen ihrer kleinen Abb. 5. F. XXXI/8. und leichten Schrötlinge jung zu sein. Zu ihnen gesellen sich sowohl der späte Glogauer Brakteat (Nr. 126) als auch beide Typen der mittleren Brakteaten vom Pemysl Ottokar II. (1253—1278), die den Funden nach aus einer fort geschrittenen Zeit, nicht aus dem Beginn seiner Regierung herrühren. Aber auch die Zeit seiner — anderen mittelalterlichen Münzfunden nach üblichen, nicht durch Kriegsnot veranlaßten — vorherigen Verbergung liegt nicht erst um 1255, sondern bereits um 1245. Zur Begründung dieser Annahme führe ich folgende Tatsachen an, die auf dem böhmischen fabrikgleichen Vergleichs material basieren.