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Abb. 5. Pauschwitz, Kreis Grimma. Latnezeitliche Urne (2) und Deckschale (1) von Fundstelle 2. 1:4 Obwohl die beiden durch das System von Schleusengräben angeschnittenen Fundstellen nur einen Steinwurf voneinander entfernt liegen (vgl. Abb. 1), gehören die jeweiligen Bestattungen dennoch nicht der gleichen Zeit an. Für das am 10. Juli 1962 sichergestellte Material ergibt sich eindeutig die Einordnung in die jüngste Stufe der Bronzezeit (Periode V nach Montelius). Das gilt für die bronzene Kugelkopfnadel 8 ) ebenso wie für die Keramik. Allein drei Gefäße (Abb. 2,3 sowie Abb. 4,5 und 6) tragen unmittelbar die waage rechten Riefen im Sinne der Gruppierung W. Grünbergs 9 ). Für die drei größeren Schalen (Abb. 2,1 und 2 sowie Abb. 4,3) finden sich innerhalb des Formenschatzes der „waagerecht gerieften Ware“ ebenso Vergleichsstücke wie für den mit Handhaben versehenen Rauhtopf (Abb. 4,7). Lediglich der eigenartige, absichtlich angebrachte Ausschnitt an der einen Henkelschale (Abb. 2,1 sowie Abb. 3) stellt eine Besonderheit dar. Trotz gewisser — im Hinblick auf die am Rand ausgeprägten rechteckigen Absätze — entfernter 8) Vgl. 11. a. W. Coblenz, Grabfunde der Mittelbronzezeit Sachsens. Dresden 1952, S. 102 und Anin. 855. ”) W. Grünberg, a. a. 0., S. 35 ff. — Hier auch Vergleichsstücke zu der Keramik von Pauschwitz, für die angesichts des genannten Standardwerkes von Einzelnachweisen abgesehen wird.