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— Postwertzeichen in kleinen Mengen heisst es oft an den Schaltern grösserer Postanstalten. Die Postverwaltung hat verfügt, dass man in Zukunft gleich bestimmen soll, bis zu welcher Anzahl die Marken abgegeben werden. — Grösse der Pakete im Weltpostvereinsverkehr. Die Staaten haben die Befugnis, die Grösse der Auslandspakte bis auf 60 cm | zu beschränken. Von dieser Befugnis hat z. B. Holland Gebrauch .gemacht, indem es bestimmte, dass Pakete in keiner Richtung die ■ Ausdehnung von 60 cm überschreiten, oder in der Länge 105, in Höhe und Breite aber nur bis zu 20 cm messen dürfen. Diese Be- !Schreibung wird vielfach als störend bezeichnet und der deutsche Handelstag würde bei dem nächsten Weltpostkongress vorstellig ; werden, wenn ihm aus den beteiligten Kreisen entsprechende Mit- teilungen über die Nachteile dieser Vorschriften zugehen. — Nachnahmepaketadressen für den Auslandsverkehr. Seit 1. Januar 1911 sollen auch für den Auslandsverkehr für die Ver sendung von Paketen mit Nachnahmen nur Nachnahmepaketadressen i mit anhängender, vom Publikum vorzuschreibender Postanweisung I verwendet werden. Alte Formulare dürfen noch bis 1. Juli 1911 I verwendet werden. — Eine Erweiterung des Scheckverkehrs erfolgt nach einer Verfügung des Reichpostamtes vom 1. April d. J. ab, dahingehend, । dass zur Einschränkung des Barverkehrs bei den Postkassen an j Reichsbankplätzen äusser Postschecks und Reichsbankschecks ver suchsweise auch Schecks, auf die in § 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 bezeichneten Banken, Anstalten, Sparkassen und J Genossenschaften in Zahlung genommen werden. Die als Bezogene j genannte Bank muss jedoch eine Geschäitsstelle am Orte und ein I Girokonto an der dortigen Reichsbankstelle haben. Je nach Bedarf werden auch dann solche Schecks ausnahmsweise zugelassen, wenn J die Reichsbankstelle sich in der näheren Umgebung befindet. — Die zur Beschleunigung des Schalterverkehr eingeführten Postanweisungen mit anhängendem, vom Publikum vorzuschreiben den Posteinlieferungsscheine, welche seit I. Juli ausgegeben werden, sind nach einer Bekanntmachung des Reichs-Postamtes von jetzt ab für alle einzeln einzuliefernden Postanweisungen zu verwenden, die vom Absender nicht in ein Einlieferungsbuch u. dgl. eingetragen werden. Bis Ende Juni können die Postanstalten noch über die Verwendung der alten Formulare in solchen Fällen wegsehen. Zum Verkauf an das Publikum in kleinen Mengen kommen nur noch Post anweisungsformulare mit Posteinlieferungsschein. Die alten Formu lare werden nur umgestempelt in Mengen von 100 Stück. — Die Rückseite des als Einlieferungsschein dienenden Teiles der Zahlkarten* im Postscheckverkehr darf nach einer Bestimmung des Reichspostamtes auch mit Reklamedarstellungen, Abbildungen aller Art, versehen werden. Zollwesen. — Eine neue amtliche Ausgabe des französischen Zolltarifs ist bei der Imprimerie Nationale in Paris erschienen und kann I zum Preise von 6 Fr. durch den Buchhandel bezogen werden. — Versteigerung zollamtlich lagernder Waren in Frankreich. Die französische Zollbehörde darf eingelieferte Waren, die vielleicht : beanstandet und einstweilen an der Zollgrenze eingelagert wurden, I ohne weiteres versteigern, wenn 2 Monate verstrichen sind, ohne dass die Waren deklariert worden sind. Sic darf diese Versteige rung bis Jahresfrist hinausziehen und während dieser Zeit denjenigen, welche sich als Eigentümer der Ware ausweisen und eine Dekla ration beibringen, die eingelagerte Ware zurückerstatten. Dann aber tritt auf jeden Fall Versteigerung ein. Ueblich ist es aller dings, die Firma, welche seinerzeit die Ware eingeliefert hat, vor : Veranstaltung des Verkaufs durch eingeschriebenen Brief hiervon ; zu benachrichtigen. Diese Avisierung ist aber keineswegs obliga torisch, sondern ein freiwilliges besonderes Entgegenkommen der qetreffenden Zollbehörde, auf das niemand Anspruch erheben kann. — Vorausbezahlung des Zolles für Katalogsendungen nach dem Südafrikanischen Bund. Nach dem 1. März dieses Jahres werden von dem Generalpostmeister des Bundes keine Geldsen dungen zur Zahlung des Zolles für die nach dem Südafrikanischen i Bunde eingeführten Kataloge mehr zugelassen. Nach diesem Tage müssen vielmehr zur Vorausbezahlung des Zolles für die mit der Post nach dem Südafrikanischen Bunde gesandten Kataloge Zoll stempelmarken verwendet werden, die im Geschäftszimmer des Oberkommissars für den Südafrikanischen Bund in London, S. W., Victoria-Street 72, erhältlich sind. Vereine, Versammlungen, Ausstellungen. ■ ■ • ■ m Die Generalversammlung der Vereinigung selbständiger Gärtner Württembergs. Von A. Ball, Frankfurt a. M. Wie alljährlich fand auch in diesem Jahre am 1. Februar die Generalversammlung dieser Vereinigung statt. Der grosse Saal des Stadtgartens war fast ganz besetzt, ein Zeichen, dass die Württem berger Gärtner noch, wie sich stets feststellen lässt, viel Interesse am Ausbau ihrer Vereinigung haben. Gegen 3 Uhr eröffnete Carl Hausmann-Stuttgart die Versamm lung mit einer herzlichen Begrüssung der Mitglieder und erschienenen Gäste, insbesondere des Landtagsabgeordneten Löchner, ferner des Vertreters der „Süddeutschen Gärtner Zeitung“, Direktor Müller-Mannheim, sowie des Vertreters des ..Handelsgärtner“, A. Ball-Frankfurt am Main. Der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ hatte keinen Vertreter entsandt, da sich der Vor sitzende gegenwärtig auf einer Auslandsreise befindet und der Ge schäftsführer mit Arbeiten sehr überhäuft ist. Ehe in die Tagesordnung eingetreten wird, gedenkt Carl Hausmann der im letzten Jahre verstorbenen Mitglieder. Es sind dies zunächst Heinr. Schnei der-Stuttgart und Wilhelm Grotz-Heilbronn, beide Ehrenmitglied der Vereinigung, ferner G r o s s - Stuttgart, Kgl. Garteninsp. Gau eher-Stuttgart, Hess- Ludwigsburg, Kloss-Gönningen, F u n k - Kirchberg und Harren- berg-Heidenheim, die Versammlung erhebt sich zu Ehren der Ver storbenen von den Sitzen. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten und erstattet als I. Punkt der Schriftführer Luz-Stuttgart den Jahresbericht. Der Jahresbericht gibt eine Uebersicht der Tätigkeit des Vor standes, sowie der Vereinigung, die sich zunächst am 8. Mai an einer Protestversammiung gegen die Reichswertzuwachs steuer äusserte. Referent Rechtsanwalt Jeh le hob hervor, dass es sich hierbei ausschliesslich um eine Sonder-Besteuerung der Grundbesitzer handele. Der Vorsitzende Carl Hausmann beteiligte sich an der Aussprache und die anwesenden Handelsgärtner stimmten einer dagegen gefassten Resolution zu. — Weiterhin wird er wähnt. dass die schon lange schwebende M arkthallenfrage in Stuttgart gelöst worden sei, doch dabei den besonderen Wünschen der Gärtner nicht ganz Rechnung getragen worden wäre. — In ver schiedenen Sitzungen, besonders eingehend in derjenigen am 29. Juni v. J., wurde die Schutzzollfrage behandelt, wobei auch Ver treter der Baumschulen-, Blumen- und Samen-Branche hinzugezogen waren. Für die Notwendigkeit einer Erhöhung der Zölle auf Baumschulartikel sprach W. Aldinger. Feuerbach. Die Ver treter der Blumenbranche, Julius Fischer und F. Hermann, Stuttgart, erklärten und erläuterten ihren Standpunkt gegen den Zoll auf Schnittblumen, waren aber nicht abgeneigt, einer mässigen Verzollung im Interesse der Handelsgärtner zuzustimmen, doch möchten sie einen Zeitzoll und Freigabe desselben während der strengenWintermonate. W. Pfitzer äusserte sich dahin, dass äusser ölhaltigen Sämereien alle Blumen- und Gemüse sämereien zollfrei eingeführt werden müssten. In der Ob- männerversammlung am 25. Juli d. V. zu Ulm kam es nicht zu einer endgültigen Einigung. Dann wurde auch über die Tagung der Schutzzollkommision in Eisenach berichtet und die Wahl der Kommission etc. hervorgehoben. — Im Interesse der Blumen geschäfts-Inhaber wurde eine Eingabe an das Polizeiamt zu Stuttgart wegen Festsetzung der erweitertenTätigkeit der An gestellten während zwölf Wochentagen vor Weihnachten dahingehend gemacht, diese Tage zum Teil vor die Hauptverbrauchsfeste verlegen zu dürfen. Es wurden noch das Neujahrsfest, Osterfest, die Konfirmationssonntage und das Allerheiligen fest, bez. die Tage vorher in Vorschlag gebracht und die Zustimmung von der erwähnten Behörde gegeben. — Zum Schluss wird in dem Berichte hervor vorgehoben: die Eröffnung der Winterschule der Vereinigung, der Besuch des Vorstandes beim Kultusminister, über Er langung einer Vertretung bei der Landwirtschaftskammer, Erteilung des Wertzeugnisses für die Gladiolenneuheit Europa an W. Pfitzer, Stuttgart, die Tätigkeit des Zentralnach weises für Gärtner,'die geschäftliche Tätigkeit des Vorstandes etc.