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; bei Pfg., igen- ionen a [253 «l Nr.r. 28. XIII. Jahrgang. Freitag, den 14. Juli 1911 Der Bandeisgärtner hren eier n; , Trier Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Herausgegeben von Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. 1 Volkswirtschaft und Gesetzeskunde. [ lend Handels äw.-Holä Stellu und fr Rechtsverbindlich- Ueberbringer der Rechnung Ent- eine ent- dem Kann der Käufer aber mit k e i t für den Verkäufer an den den Kaufpreis bezahlen? Die Frage ist im allgemeinen zu verneinen, wenn der Bote eine unquittierte Rechnung überbringt, denn in die sem Falle hat der Aussteller der Rechnung zum Ausdruck ge bracht, daß er sofortige Zahlung nicht erwarte, daß er das Geld ifer 2041 uß m. H rgen un tnerei tl prüchen an Gie gut oh [2 Diese Kaufmuster waren zwar im Allgemeinen für den Schluß des Käufers maßgebend, und der Käufer erwartete Ware, die im großen ganzen diesem Kaufmuster sprechen sollte, aber für sein weiteres Verhalten das vor dem Kaufabschluß eingehändigte Kaufmuster hatte. Da- Ausfallmuster wird genommen und gegeben, nach dem der Kaufvertrag von dem Kontrahenten bereits fest abgeschlossen worden ist. Der Käufer ist aber nicht imstande, die an einem anderen Platze liegende Ware an Ort und Stelle zu unter suchen. Um seiner Untersuchungspflicht nach § 377 des Handelsgesetzbuches aber gerecht werden zu können, prüft er nach dem gezogenen Ausfallmuster und trifit je nach dem Be fund desselben seine Entschließung. In dem vorliegenden Falle ist nun das Gericht in allen Instanzen davon ausgegangen, daß die ersten Stückmuster nur als „Kaufmuster“ gegeben wurden, um den Käufer zur Abnahme der Ware zu bestimmen. Sie sollten also nicht dazu dienen, die Ware in jeder Beziehung zu vertreten, so daß nur eine Untersuchung auf Grund desselben hätte erfolgen müssen, nder artritt , Lieferanten gegenüber war nicht das Kaufmuster, sondern das Ausfallmuster maßgebend. Da die Ware nicht an den Sitz der Handelsniederlassung des Käufers geliefert, sondern nach den getroffenen Abmachungen an einem dritten Ort gelagert wurde, so hat das Gericht angenommen, daß der stillschweigende Vertragswille der Parteien dahin ging, daß die Prüfung bis zur Entnahme eines Ausfallmusters hinausgeschoben werden sollte, was übrigens in solchem Falle auch als handels üblich anzusehen sein würde. Die Sämereien kamen am 11. Oktober in Stettin an. Darauf wurden die Ausfallmuster gezogen und am 14. Oktober erging die Mängelrüge. Diese Frist ist von den Gerichten als eine angemessene erachtet worden, so daß die Einwendungen des Beklagten als stich haltig anzusehen waren. Jedenfalls ist der Unterschied zwischen Kaufmuster und Ausfallmuster, wie er hier gemacht wird, für den gesamten Samenhandel von hohem Interesse. Inserate 30 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille - Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Kann man gekaufte Waren ohne weiteres an den Ueberbringer zahlen? Es ist allgemein üblich, bestellte Waren, gelieferte Repa raturen usw., wenn es sich um kleine Beträge handelt, gleich zu bezahlen. Der Handelsgärtner hat z. B. ein kleines Quantum einer Sämerei gebraucht und einer Samenhandlung am Platze telephoniert. Der Samen wird ihm gleich überbracht. Er will die Sache aus dem Kopfe haben und zahlt auch gleich an den Boten. Oder der Handelsgärtner sendet ein Blumenarrange ment, das bei ihm bestellt wurde, durch eine Binderin an den Besteller; dieser zahlt gleich an die Ueberbringerin. Ist das in Ordnung? — Es ist zunächst dann nicht in Ordnung, wenn der Ueberbringer nicht einmal im Besitz einer Rech- n u n g ist, die ihn legitimieren könnte. Beachtenswerte Artikel in vor iegender Nummer: Was bedenkt Kaufmuster und Ausfallmuster im Samenhandel ? Abonnementspreis für Deutschland, Oesterreich ind Luxemburg M. 5.— jährl., ür das Ausland M .8.— jährl. Ausgabe jeden Freitag. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Aepfel ren iußersten Marme- Halle. klärte sich indessen die Lieferantin nicht einverstanden, die vielmehr auf Abnahme der Sämereien und Zahlung des Kauf preises bestand, und schließlich, da nicht gezahlt wurde, not gedrungen Klage erhob. Sie war der Meinung, daß die Käuferin den Mangel verspätet gerügt habe, da sie sofort untersuchen und feststellen mußte, ob die Ware dem bereits vor Abschluß eingehändigten Stückmuster entspreche oder nicht. Wenn sie nach abgeschlossenem Kauf und Beorderung der Ware nach Stettin erst wieder Ausfallmuster ziehen und sich zusenden ließ, und erst dann prüfte und die Beschaffenheit rügte, so sei damit die zulässige Frist für die Mängelrüge überschritten. Dieselbe sei als verspätet anzusehen und die Ware habe als genehmigt zu gelten. Das Landgericht wies jedoch die Klage ab, die Berufung wurde vom Oberlandesgericht verworfen und das Reichsgericht wies auch die eingelegte Revision zurück. Nach der reichsgerichtlichen Entscheidung ist zwischen „Kaufmuster“ und „Ausfallmuster“ zu entscheiden. Das Kaufmuster ist dem kauflustigen Kunden über geben, damit er danach die Sämereien prüfen und sich schlüssig machen soll, ob er das Kaufangebot annehmen will oder nicht. Dieses Muster wird also gegeben, ehe der Kauf perfekt ist, es soll die Grundlage des Abschlusses bilden. Ganz anders das sogenannte „Ausfallmuster“! Dieses Muster soll einem ganz anderen Zwecke dienen. Es soll darüber Gewißheit verschaffen, ob die Ware auch wirklich der Qualität entspricht, welche Situationsbericht über den Stand und die Ernte von Konservengemüse in Braun schweig und Umgebung. Volkswirtschaft — Rechtspflege — Handel und Verkehr — Ausstellungen — Vereine und Versammlungen — Kultur — Fragekasten für Pflanzenschutz usw. Was bedeutet „Kaufmuster" und „Aus fallmuster“ im Samenhandel. Man wird im Samenhandel leicht versucht sein, diese beiden Ausdrücke für gleichbedeutend bei einem Kauf nach Muster oder Probe zu halten. Und doch besteht ein Unter schied, der unlängst in einer Erkenntnis des Reichsgerichts vom 7. März 1911 eine Beleuchtung erfahren hat. Es handelte sich in dem betreffenden Prozeß darum, ob eine Mängelrüge rechtzeitig oder' verspätet eingelegt sei und dabei war ausschlaggebend, welches Muster für die Untersuchung der Rüge als maßgebend anzusehen sei. TEine Samenhandlung in K. hatte einer Firma in L. einen Waggon .Sämereien angeboten, die in Königsberg lagerten. Die Firma erklärte, daß sie abnehmen wolle, wenn der Lieferant Garantie für Reinheit übernehmen wolle, was dieser indessen ablehnte. Ei' verstand sich nur dazu, 5 Stückmuster ab- ' geben zu wollen, aus denen sich Abnehmerin über die Qualität und Reinheit der Ware unterrichten könne. Die Stückmuster fanden alsbald die Billigung der Firma und es fand nunmehr : ein Kaufabschluß über dem offerierten Waggon statt. Die Firma nahm ihn ab und ließ die Ware nach Stettin gehen, wo sie durch ihren Spediteur wieder 5 Muster entnehmen ließ. Da nun diese Muster nicht die Qualität zeigten, welche die i erst gesandten Stückmuster gehabt hatten, so wurde die Ware wegen Qualitätsmangel zur Verfügung gestellt. Damit er- g (Groß [22 ner hrzeit 1 der späi ndelsgä boten i nland t rwünsc Offerte s. [22; kann man gekaufte Waren ohne weiteres an den Ueberbringer zahlen? 1en- soy Kundenbeziehungen auf dem Weltmärkte. bstd J 1 Die Jahresversammlung des Bundes deutscher Baumschulbesitzer. • Ausgewählte Schmuckstauden für Garten und Park. 5. Gentiana. Der deutsche Gartenbauhandel im Juni.