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Nr. 22. Freitag, den 2. Juni 1911. Xni. Jahrgang. Der Handelsgärtner Abonnementspreis Für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährl., für das Ausland M. 8.— jährl. Ausgabe jeden Freitag. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Herausgegeben von Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Inserate 30 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille - Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Zur gefälligen ^Beachtung/ Bedauerlicher Weise mehren sich in letzter Zeit die Klagen über unpünktliche Zustellung bezw. gänzliches Ausbleiben unseres Blattes. Wir machen deshalb an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß wir auf die Zustellung der durch die Post überwiesenen Exemplare ohne jeden Einfluß sind, und daß nur sofortige und energische Reklamation bei dem die Zustellung bewirkenden Postamt Wandel schaffen kann. An unsere verehrten Abonnenten richten wir deshalb die dringende Bitte, künftighin stets sofort bei dem oben bezeichneten Postamt zu reklamieren, wenn der „Der Handelsgärtner“ bis Freitag mittag nicht eingetroffen sein sollte. Ebenso empfiehlt sich gleichzeitige kurze Nachricht an uns. LEIPZIG, den 2. Juni 1911. Verlag von ,iber Jiandelsgärfner“ Beachtenswerte Artikel . in vorliegender Nummer: Der deutsch-schwedische Handelsvertrag. Wann muß sich der Handelsgärtner in das Handelsregister eintragen lassen ? Erfahrungen mit deutschem Samen in Indien. Ausgewählte Schmuckstauden für Garten und Park. I. Die Gattung Astilbe. Volkswirtschaft — Rechtspflege — Handel und Verkehr — Kultur — Pflanzen krankheiten and Schädlinge — Fragekasten für Rechtssachen usw. Der deutsch-schwedische Handelsvertrag. Wir haben schon kurz auf den neuen Handelsvertrag mit Schweden hingewiesen. Er hat nicht gerade Erfreuliches ge bracht. Namentlich hat es sich nicht ermöglichen lassen, eine Aenderung in der harten Belastung der Reisetätigkeit in Schweden herbeizuführen. Die schikanöse Behandlung der Einfuhr aus Deutschland wird allerdings gemildert werden. Bisher wurde eine ganze Sendung beanstandet, wenn auch nur ein Stück der selben nicht die Bezeichnung „Imp.“ trug. Man brachte die Sendung einfach zur Versteigerung, wenn sich die Bezeichnung auch anbringen ließ, oder man vernichtete sie ohne weiteres, wenn das nicht der Fall war. Jetzt soll die nachträgliche Anbringung gestattet sein, doch wird eine Strafgebühr erhoben, die 10°/0 des Wertes nicht übersteigen soll. Kann der Import vermerk nachträglich nicht angebracht werden, so soll es bei der Konfiskation verbleiben. Geht die Sendung an Privatper sonen, so ist die Bezeichnung nicht unbedingt notwendig, wenn die Waren nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Eine Er leichterung für den Verkehr mit Schweden bedeutet es, daß die Einspruchsfrist des Absenders, die jetzt sehr kurz ist und nur 4 Tage beträgt, eine angemessene Verlängerung erfährt. Ihr Umfang soll je nach den einzelnen Fällen bemessen werden, stets soll jedoch dem Absender die Möglichkeit geboten sein, von seinem Beschwerderecht in geeigneter Form Gebrauch machen zu können. Im übrigen hat der Gartenbau, wie. wir schon früher mitteilten, keine Erschwerung, aber auch keine Erleichte rung in der Einfuhr nach Schweden erfahren. Die Gartenbau zölle sind nicht herabgesetzt worden, aber es ist auch die nach Lage der Sache mit Recht erwartete und gefürchtete Erhöhung der Zölle nicht eingetreten. Man hatte die Zollsätze für lebende Gewächse von 7 auf 10 Oere pro kg erhöhen und auch für die bisher zollfreien Maiblumenkeime einen Zollsatz von 10 Oere pro kg einführen wollen. Auch der Zoll für die Einfuhr von feineren Gemüsen und Obstarten sollte einer Erhöhung unter worfen werden und hatte man das Augenmerk namentlich auf Spargel, Tomaten, Gurken, Melonen, Erdbeeren, Pflaumen und Zwetschen gerichtet. Verschiedene dieser Positionen bleiben zwar ohne Erhöhung, aber gerade für lebende Gewächse aller Art und für Maiblumenkeime bleiben die in Vorschlag gebrachten höheren Zollbelastungen bestehen. Es ist nun im Laufe der Handelsvertragsverhandlungen gelungen, für lebende Ge wächse den alten Satz von 7 Oeren zu retten, und für Mai blumenkeime die alte Zollfreiheit zu erhalten. Das ist sehr wesentlich, denn nach der Schätzung im großen ganzen werden etwa für 215000 M. lebende Pflanzen und für 100000 M. Mai blumenkeime nach dem nachbarlichen Schweden ausgeführt. Auch die bisherige Bestimmung ist im Handelsvertrag aufrecht erhalten worden, daß für eine Pflanze, die mehr als 10 kg wiegt, der Zoll für das Mehrgewicht nur 3 Oere pro kg beträgt. Auch für Sämereien, Gemüse, Obst, abgeschnittene Blumen undBindegrün bleibt es bei den bisherigen Zollsätzen. Ebenso ist Zollfreiheit für Kartoffeln, abgesehen von Speise kartoffeln, die im bisherigen Handelsvertrag aufrecht erhalten werden. Die Regsamkeit der Fachpresse hat also doch ihr Gutes gehabt. Auch wir haben im „Handelsgärtner“ wiederholt darauf hingewiesen, daß die geplante Erhöhung der Zölle auf Des Pfingstfestes wegen erscheint die nächste Nummer einen Tag später.