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Ilo. 38. Steglitz Berlin, den 17. September 1904. XiX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „bandelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Hk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder hostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandeisgärtner Deutsthlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Husführliches Protokoll der ZI. Hauptversammlung des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Erster Verhandlungsta g. (Fortsetzung). Nachmittagssitzung. Eröffnung 2 Uhr 30 Min. Vorsitzender: Meine Herren! Wir fahren in unserer Tagesordnung fort. Wir kommen zum 4. Punkte, der alten Nr. 21. Dazu hat Herr Becker - Wiesbaden das Wort. E. Becker - Wiesbaden: Die von ihnen gewählte Kommission hat einen schriftlichen Bericiit abgefasst, den ich hier zur Ver lesung bringen will. (Der Bericht ist im Protokoll über die Haupt versammlung in Nr. 36 des Handlsbl. abgedruckt.) Vorsitzender: Meine Herren! Sie haben eben den Be richt gehört. Ehe wir über den Bericht weiter verhandeln, möchte ich die Meinung der Vertreter hören, ob nicht über die alten Nummern 18, 17, 12, 14, 13, 15, 16,25 eine Generaldebatte beliebt wird: denn alle diese Anträge beschäftigen sich mit Vorschlägen zur Reorganisation des Verbandes. Wie stellen sich die Herren Vertreter zu diesem Anträge? (Ruf: Zusammen durchberaten!) Ja, eine Generaldebatte über alle die Nummern, die neuen Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13. Meine Herren! Stimmen Sie zu, dass in einer Generaldebatte über sämtliche Anträge gesprochen wird ? (Zustimmung.) Dann erteile ich Herrn Kaiser das Wort. E. Kaiser: .Meine Herren! Es ist jedenfalls zu begrüssen, dass über die sämtlichen Punkte eine Generaldebatte eröffnet wird, damit wir uns erst einmal darüber klar werden, ob wir überhaupt Aenderungen so tief einschneidender Art in unserem Verband vornehmen wollen. Ich habe mit grossem Interesse die Abhand lungen, die im Verlauf der Zeit in unserem Handelsblatte er schienen sind, verfolgt. Sie dürfen mir glauben,' dass ich diese Abhandlungen mit grossem Interesse verfolgt habe, weil ich seit Begründung des Verbandes dabei bin, weil ich am Aufbau des Verbandes mit gearbeitet habe und weil ich die Grundlagen und i die Gesichtspunkte kenne, unter denen man seinerzeit den Verband | in der jetzigen Gestaltung schuf. Sie werden mir daher auch jetzt gestatten, dass ich einen Blick zurückwerfe auf die Motive, die der Gründung und der Gestaltung des Verbandes zu Grunde lagen. Als seinerzeit der Verband von Dresden, in welcher Stadt er gegründet wurde, nach Leipzig gezogen war, kannte man weder das vertreterwesen, noch kannte man Verbandsgruppen. Es war eben nicht eigentlich ein Verband, der gegründet wurde, es war ein Verein von Handelsgärtnern, und wenn irgendwie etwas zu verändern wäre, so müsste, wenn der Verband diese jetzige Ge staltung beibehält, in erster Linie, wenn wir uns an dem Namen stossen, es richtiger heissen: Verein deutscher Handelsgärtner und nicht Verband, weil unter einem Verband eigentlich nur eine Verbindung von Vereinen gedacht ist. Man liess aber diesen etwas hochklingenden Namen „Verband“ damals bestehen. Es wurde auch zu dieser Zeit angeregt, zum Verbände korporative Mit glieder zuzulassen. Man hatte aber an dem Deutschen Gärtner- verbände, der seinerzeit in Frankfurt a. M. zu Grabe getragen wurde und der zum grössten Teil aus Vereinen bestand, gelernt; in den Vereinen waren eigentlich die Brutstätten für alle Unzu friedenheiten, und schliesslich traten die Unzufriedenheiten in der Hauptsache dadurch zu Tage, dass die persönlichen Mitglieder scheinbar mehr Anrechte genossen, als die Vereinsmitglieder oder umgekehrt. Das führte zu Streitigkeiten und es kam infolgedessen zu einem Krach. An dem Verbände lernte man aber vor allen Dingen, dass es notwendig sei, dass wenn ein Verband bestehen soll, er die Rechte der juristischen Person haben müsse, weil Aussenstände und Forderungen überhaupt nicht anders einzutreiben waren, als dass jedes Mitglied für eine Forderung selbst Klage anstrengte. Damit hing aber nun zusammen, dass damals, weil in Leipzig der Verband war und dem sächsischen Gesetze unter stellt war, wir uns diesem Gesetz auch unterordnen mussten, und das Vereinsgesetz für das Königreich Sachsen liess keine Verbindung zu, deren einzelne Glieder nicht selbst die Rechte der juristischen Person hatten. Heute mag es vielleicht anders sein, wenigstens nach dem neuen, vor einigen Jahren genehmigten Reichsgesetz. Damals war es nicht zulässig, infolgedessen sah man auch von korporativen Mitgliedern ab, weil es unmöglich war, Vereine zum Verbände zu bekommen, die die Rechte der juristischen Person nicht besassen. Man bildete infolgedessen diesen Verein, und der erwarb die Rechte der juristischen Person. Man kam mm zu der Ueberzeugung, dass der Besuch der einzelnen Jahresversammlungen nachliess, und wenn er vorhanden war, so kannte man nur einen Besuch in den ersten Stunden der Versammlungen, dann lief dieses oder jenes Mitglied seiner Wege. Es war nicht verpflichtet, in der Versammlung zu bleiben, sondern verfolgte andere Interessen und der Vorstand sass oft mals allein und beriet mit einigen wenigen Getreuen die Fort setzung der Tagesordnung. Das führte wieder dahin, dass man sagte: der Verband muss Delegierte erhalten, die gleichmässig auf das ganze deutsche Reich verteilt sind, prozentual zur Mit gliederzahl, wie sie in den einzelnen Provinzen war. Es war das ein System, wie es gerechter eigentlich nicht gedacht werden konnte, das gleiche System, auf dem auch unsere Reichsvertretung beruht. Es ergab sich nun, um vor allen Dingen den Gesichts-