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Ho. 28. Sfeglifz-Berlin, den 9. Juli 1904. XiX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „5andelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Dicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der 5andelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Anträge zur Hauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs. Die für die Versammlung geltende Reihenfolge wird später durch den Vorstand festgestellt.) Antrag der Verbandsgruppe Oberbarnim-lckermark. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Den Ver band so umzuändern, dass die jetzigen Verbandsgruppen selbständige Vereine bilden, die auf kleinere Gebiete zu be schränken sind, damit möglichst ein jedes Mitglied die Ver sammlungen besuchen kann. Diese Vereine schliessen sich zusammen zu Provinzialverbänden, resp. zu Unterverbänden, wie es für die geographische Lage der betreffenden Gegenden am besten passt, diese Unterverbände bilden dann zusammen aus allen Staaten des deutschen Reiches den „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“.- Die Vereine zahlen den Vereinsbeitrag nach eigener Bestimmung und haben einen von der Hauptversammlung zu bestimmenden Beitrag (vor läufig pro Mitglied 1—2 Mk.) an den Provinzialverband zu zahlen, die Provinzialverbände zahlen an den Verband der Handelsgärtner Deutschlands entsprechende Beiträge je nach Anzahl der Mitglieder der angeschlossenen Vereine. Die Vereine haben ihren eigenen Vorstand, die Provinzialverbände auch und zwar möglichst in der Provinz- resp. Landes- Hauptstadt, der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands behält seinen Sitz in der Reichshauptstadt. Zu diesen Aenderungen wolle die Hauptversammlung dem Vorstand aufgeben, oder falls es der Vorstand ablehnt, eine Kommission dazu zu wählen, um recht bald Umfrage nach allen Gegenden Deutschlands zu halten, auf wie viele Vereine und Mitglieder in diesem Falle bestimmt zu rechnen wäre und der Hauptversammlung im Jahre 1905 genauen Bericht darüber zu geben, unter welchen Verhältnissen evt. der Verband in der neuen Form am 1. Januar 1906 in Kraft treten könnte. B e g r ü n d u n g. Die persönliche Mitgliedschaft wie sie heute im Verband besteht, hat bewiesen, dass es in den 21 Jahren nicht mög lich war, eine im Verhältnis grössere Anzahl Handelsgärtner zu vereinigen. Ein Hinderungsgrund ist entschieden der, dass in den verschiedenen Gegenden des deutschen Reiches naturgemäss auch verschiedenartige Interessen sind, welche durch die persönliche Mitgliedschaft nicht genügend gewürdigt werden können. Es gibt häufig Fragen im gärtnerischen Betrieb, die für bestimmte Gegenden sehr wichtig sind, für andere' dagegen kein Interesse haben, diese Fragen werden naturgemäss bei den Hauptversammlungen abgewiesen, oder wenn die Vertreter keine Aussicht auf Erfolg haben, zurück gezogen, wodurch wiederum mancher abgehalten wird, dem Verband beizutreten resp. weiter für denselben zu arbeiten. Dieses würde vermieden, wenn die Bezirke, wo Mitglieder sind, so eingeteilt würden, dass die landes- und geographischen Verhältnisse passend sind. Bei den jetzt bestehenden Hauptversammlungen sind seit vielen Jahren in der Mehrzahl stets dieselben Vertreter, und diese alten Kämpen lassen Neulinge mit neuen Mei nungen, wenn auch noch so gut gemeint, nicht aufkommen. Diese Versammlungen kosten dem Verband im Verhältnis zu dem, was dadurch erreicht wird, zuviel Geld, trotzdem die Vertreter, äusser der versäumten Zeit, nicht unerhebliche Geldopfer für die Verbandssache bringen müssen, weshalb wiederum die minder bemittelten Mitglieder sich nicht als Vertreter wählen lassen können. Dieses alles lässt sich billiger und dabei zweckent sprechender machen, wenn der Verband aus Vereinen besteht, welche einen Vertreter zu einer alljährlichen Provinzial Ver sammlung, oder wie es sonst genannt werden mag, schicken würden. In diesen für gleichartige geographische Bezirke abzu haltenden Versammlungen wird bestimmt, was für den be treffenden Bezirk zu tun ist und zugleich werden auf dieser Provinzial- oder Bezirksversammlung ein, bei grösseren Be zirken evtl, mehr Vertreter gewählt, welche bei einer, je nach Bedarf abzuhaltenden Versammlung der Handelsgärtner I des ganzen deutschen Reiches die gemeinsamen Interessen