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rtenbau ^L8tkixerr auod Kel m s SU886- 11—ISUNTIS Zsdsrk 86- 1-386 V8I7 >iet Vies- ;u ^nbaii- ekon voll m starken werden, tsu liesen lew ^la6s m ^udau- dsm -^n- Voeds 2ur en Lrxeu- so xro 6. Linsetial- ordsu ist. n di6 2ur snst6i8eu Ikstoeknn- ei detont, o^vie slls lseselialtek OartenbauwirtMK LmOiods Leitung kür äen 6artsnbsu tm keiowsnälrrstanck unä Mitteilung«- vlut undvodrn vcu^cucir kkWkH686^iii^E^u ^?Lrt5ckakszeitun§ des Klatt cler 3 suptvereinigung cker 6eutsoken Oartendau virtsokskl kkkuxcir oxir^cir-koirbkls deutlckmGartmbaues Lnreizenpi-eis: 16 mm breit- tMMmMer-oUs 17 I-Ix., I'exwn-eiMo mm-?reis SO pk^ üur ^sU ist ^nreisseapreisiiste Xi-. 8 v. t. August IS37 g0Nl» LnreiMnsiinuUmWokiuL. Diensts- trüb Lnreigensnnskine^ t mii^kurt (06er), Octsrstr. 2U kerim 272b p-stsebeekb.: Berlin 82011, brkaUunMort krsnkturt (0> Lrsobeiat «-öekentliok. Berugsgebükr: äusMbe L monstl. N>I t —. äusMke 8 <nur kor Siitgliecisr cies keicbsnSkrstsnäesi vierte!jsbr1 N!U 0.7S ru-agt. postbesteUzedobr postvei lugsout knankkunt (Ollen) - Ausgabe 8 8enlin, Donnenstsg, 3. August 1939 56. ^stinAnng — Kummer 31 ersorsnns Im allxs- kn Urrsu- ärkte mit muü sber 2dau8edrs- UV86N 86- »16t ^168- iek ilirem seksu .^n- llrustsusn. Zbaden er- a Versand ^estkal6ii ersor8NN8 rdedliekes m ^.nkau- ster Idnis 86N3NNt. eset^t und '6rkÜ8uv^- eilt srdel;- r8un8 ln 8rLen8UN8 Zsdsrk 6er ster I^inis 2 ans der ^lenrren die Vsr- i. In der bedeutend 86diet um n Andrin - te vorbei, oonten in ulvünselis » ^nliske- i sind. 8o e Gebiete. ;r beendet seben ^n- ter Xaek- ibau8ebiet ^ueb ein -arten, dn den knr- ekerun8en einen den ist die -en lassen rnr Ver- ;rbältnis8s t sieb die st in der in einein eben. 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Höchstpreise in Reichsmark für 1000 Stück: 50,— 40,— 30,— 11—12 cm 10—11 cm die Sorten: Sorten: Albino, Argo, Carrara, 225,— 195,— 160,— der zu- Rosabella, Bronze Queen, Louis XIV. Auf Grund der U 4 und 6 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirt- schast vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) so wie des § 8 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6. Februar 1937 (RNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung ange ordnet: den Gesamt-Zahlungswertgrenze fuhr im III. Kalendervierteljahr 1939 IV. Kalendervierteljahr 1939 I. Kalenderhalbjahr 1940 . . der Großkundgebung des (Zarten baus am 1Z./^ugult 1939 in Ztuttgart spricht der Keichsobmann des Reichs nährstandes 6ultav behrens ru den deutschen Lärtnern. an aufwärts . . cm cm Darwin Tulpen: Clara Butt, Späte Tulpen: Die Mehrzahl der einfachen späten Gartentulpen mit Ausnahme der Winterungszuschlag bis werden. Mitglieder, die den x-ong zuwiöerhandeln, Hyazinthen: 19 cm an 18—19 cm 17—18 cm 150,— bis 125,- „ 100,— „ 35,— bis 30,- „ 22,- „ II. Vorschriften dieser Anord- können in Ordnungsstrafe 11—12 cm 10—11 cm für die Sorten: 60,— 50,— 40,- Preisbildung eine neue Regelung des Verkaufs preises für niedrige Rosen getroffen. Durch die Mindestpreisregelung der Anordnung Nr. 12 war es vor Erscheinen der Preisstopverordnung den ein zelnen Betrieben möglich, höhere Preise als den Mindestpreis zu fordern. Mit Erscheinen der Preis stopverordnung wurden diese Preise jedoch als Höchstpreise gebunden. Die neue Regelung der An ordnung Nr. 19/39 der Hauptvereinigung sieht nun mehr vor, daß die Mitgliedsbetriebe der Garten bauwirtschaftsverbände berechtigt sind, die sich nach der Verordnung über das Verbot von Preis erhöhungen vom 26. November 1936 für ihren Betrieb ergebenden Höchstpreise für niedrige Rosen Für die im Rahmen der vorstehenden Zahlungs möglichkeiten zur Einfuhr kommenden Blumen zwiebeln sind zwischen den deutschen und hollän dischen Sachverständigen Höchstpreise vereinbart worden. Günstigere Einkäufe sind möglich, jedoch dürfen die nachgenannten Höchstpreise in keinem Fall überschritten werden. Alle über den Höchst preisen liegenden Käufe werden bei der Erteilung der Devisenbescheinigungen von der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als ÜWST. uicht genehmigt werden. Die in der nachstehenden Preisübersicht genann ten Mindestpreise sind die für die holländischen Exporteure bei der Ausfuhr von Blumenzwiebeln maßgebenden Preise. Einfache Tulpen: Brilliant Star, Duc de Berlin, alle Duc-van-Tholl-Varietäten, King of the Uellows, Vermillon Brilliant; Gefüllte Tulpen: Couronne d'Or, Orange Globe, Rubra Maxima, Titiaan, El Toreador, Diese beiden Sorten gehören Tournesol. / bei 10 in die 1. Sorte. In den Ausgaben der „Gartenbauwirtschaft" vom 20./27. April und 4. Mai 1939 sind bereits Ausführungen über den diesjährigen Blumen zwiebelbezug aus Holland gebracht worden. Nach dem der Meldeschluß für die einzureichenden An träge auf den 10. Mai 1939 festgesetzt wurde, werden nunmehr die Kontingentsscheine in den nächsten Tagen durch die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft zur Ausgabe ge langen. Hinsichtlich der Blumenzwiebeleinsuhr aus Hol land 1939/1940 haben, in der letzten Zeit Ver handlungen zwischen den deutschen und holländi schen Sachverständigen stattgefunden, in denen über eine zweckmäßige Durchführung der Einfuhr und sinnvolle Preisgestaltung beraten worden ist. Die in Vorschlag gebrachten entsprechenden Ver einbarungen der beiderseitigen Sachverständigen haben durch die Regierungsausschüsse ihre Zu stimmung gefunden. Danach entfallen von der zur Verfügung stehen- Mindest- u. Höchstpreise in Reichsmark für 1000 Stück: . . . 35,— bis 60,— andere späte Tulpen 12 cm an aufwärts . . 11—12 cm 10—11 cm abwickeln, ist der holländische Exporteur verpflich tet, jeweils in den Rechnungen die entsprechenden Sortierungsmaße anzugeben. Dem deutschen Ein führer wird damit zur Pflicht gemacht, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten. — Darüber hinaus müssen die Lieferungen frei deutsche Grenze erfolgen; jedoch ist der holländische . Ablader berechtigt, für die ihm bis zur Grenze entstehenden Nebenlosten (Fracht, Verpackung und sonstige Spesen) einen Höchstsatz bis zu M des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Der Gesamtrechnungsbetrag einschließlich der Neben kosten darf die Höhe des erteilten Kontingents scheines nicht überschreiten. Gegen die bisher üblichen Zahlungsbedingun gen, daß der bei Barzahlung zu gewährende Skonto von 3A> in Form von Waren gegeben und gleichzeitig mitgeliefert werden kann, werden von der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeug nisse als ÜWST. Beanstandungen nicht erhoben werden. Jedoch sind die holländischen Ablader verpflichtet, entsprechende Regelung jeweils aus den Rechnungen zu vermerken. In der technischen Abwicklung der Einfuhr sol len gegenüber den Vorjahren auch für die kom mende Einfuhrzeit irgendwelche Aenderungen nicht vorgenommen werden. Demzufolge ändert sich auch nichts an der bis herigen Regelung, daß bei Beanstandungen, die nicht mit Rechnungsabzügen erledigt werden, für Ersatzlieferungen besondere Einfuhrgenehmigungen bei der Reichsstelle für Garten- und Weinbau- erzeugniffe als ÜWST. zu beantragen sind. 30,— bis 25,- „ 17- „ 1. August hat die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft mit der Genehmigung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft und des Herrn Reichskommissars sür die I. Die Mitgliedsbetriebe der Gartenbauwirtschafts verbände sind unbeschadet der Bestimmungen der Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft betr. Regelung der Preise und Preisspannen, Güteklassenbezeichnungen und Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse vom 4. Juli 1935 (RNVbl. S. 377) berechtigt, die nach der Verordnung über das Verbot von Preis erhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) zulässigen Preise für niedrige Rosen (Rosen pflanzen) — einschließlich der Polyantha-, Park- und Kletterrosen — bis zu 20 v. H- M erhöhen. Für die in der Frühjahrsversandzeit (1. Februar bis 15. Mai) zum Verkauf gelangenden niedrigen Rosen (Rosenpflanzen) — einschließlich der Poly antha-, Park- und Kletterrosen — kann ein Ueber- Klasse: Darwin- und Für die nachstehend genannten Tulpenzwiebel sorten der Klassen I und II, die in der Regel in der Sortierung 12 cm nicht überschreiten, sollen folgende Preise gelten: Klasse I: tulpen 12 cm 11—12 10—11 3. Klasse: In diese Klaffe gehören die P . geitulpen und andere Neuheiten einschl. botanische Sorten, die nur in geringen Mengen zur Einfuhr gelangen. Hierfür sollen jeweils die von Ueberwachungsstelle zu genehmigenden Preise . 93 . 4,5 . 2,5 ILi/ukdrcrssn und?rsisASstajtunxs Blumenzwiebel-Einfuhr aus Holland Zur Vorbereitung des Internationalen Wein baukongresses Bad Kreuznach, der vom 21. bis 30. August 1939 durchgesührt wird, fand ein Presseempfang statt, bei dem zuerst Ministerial direktor Dr. Moritz vom Reichsernährungsmini- sterium sprach. Auf dem Weinbaukongreß in Lissa bon im Jahre 1938 sei einstimmig beschlossen wor den, die diesjährige internationale Veranstaltung in Deutschland abzuhalten. Bad Kreuznach wäre Kongreßort, weil die Stadt inmitten eines auf strebenden Weinbaugebietes besonders geeignet sei, die fachlichen Beratungen durch Besichtigungen der benachbarten Weinbaugebiete zu ergänzen. Die Bedeutung des deutschen Weinbaues, der nach der Rückgliederung der Ostmark und des Sudetenlan des eine Anbaufläche von rund 125 000 ka um faße und über rund eine Milliarde Rebstöcke ver- süge, sowie seine Erträge gäben dem Wcinsach- mann des Auslandes Veranlassung, die Winzer arbeit in Deutschland kennenzulernen. Es ist dem deutschen Weinbau gelungen, den Durchschnitts ertrag von jährlich 1,9 Millionen Hektoliter Most ernte (Jahresdurchschnitt 1925/33) auf durchschnitt lich 3,8 Millionen Hektoliter während der folgenden Jahre steigern. Bei vorsichtiger Schätzung ist für das Altreich jetzt eine Durchschnittsernte von 3 Mil lionen Hektolitern und für Großdeutschland von 4 Millionen Hektolitern anzunehmen, die sich wert mäßig mit 300 Millionen All beziffert. Für den Weinbau steht nur 0,25 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Verfügung; er ist also neben dem Gartenbau die arbeitsintensivste deutsche Kulturart. Die Förderung dieser Arbeit und der Aufgaben des Internationalen Weinbaukongresses widerspricht übrigens nicht den Bestrebungen, den schädlichen Einwirkungen des Alkohols entgegenzuavbeiten, weil nicht der Weingenuß, sondern der Mißbrauch be kämpft werde. Das rechtfertigt die rege Mitarbeit der Presse auch weiterhin. Sofern es sich um präparierte Hyazinthen- und Tulpenzwiebeln handelt, kann auf die vorgenann ten Preise ein Ausschlag bis zu 25N gezahlt werden. In diesem Zusammenhang ist noch einmal dar auf hinzuweisen, daß bei der kommenden Einfuhr im Einverständnis mit den holländischen Sach verständigen deutscherseits eine strenge Waren- und Preiskontrolle durchgeführt werden wird. Um fest stellen zu können, ob die zwischen den holländischen Abladern und den deutschen Einführern getätigten Käufe sich im Rahmen der vorgenannten Preise (Rosenpflanzen, einschl. der Polyantha-, Park- und Kletterrosen) bis zu 20 v. H. zu erhöhen. Außerdem kann für die Frühjahrsversandzeit (1- Februar bis 15. Mai) für die oben genannten niedrigen Rosen ein Ueberwinterungszuschlag bis zu 10 v. H. auf geschlagen werden. Es ist zu begrüßen, daß durch diese Preisregelung der deutschen Rosenpflanzen anzucht nunmehr endlich die so lang ersehnte Auf stiegsmöglichkeit gegeben ist, so daß Deutschland weiterhin als das größte Anzuchtland für niedrige Rosen gelten kann. Es sei besonders darauf hin gewiesen, daß durch diese Preisregelung von den meisten Betrieben nicht einmal die Vorkriegspreise Tulpen: 1. Klasse: einfache frühe, ge füllte frühe, Mendel-, Triumph- üsi'OÜsmr'nistsr Darrs eröffnet den Internation afen MeirikaukoriAref? Wembauertreffm in Bad Kreuznach Der geschästsführende Präsident des Kongresses, Edmund Diehl, ergänzte diese Ausführungen durch eingehende Vergleiche des deutschen Weinbaues mit dem der anderen am Kongreß beteiligten Länder. Deutsche Weins, so führte er aus, sind in ihrer Eigenart und Güte fast ohne Wettbewerb. Als das einzige Weinland der Erde, dessen Ausfuhr an Flaschenweinen den Wert der ausgeführten Fab weine um das Doppelte übersteigt, biete Deutschland dennoch sür alle weinerzeugenden Länder ausgezeich nete Absatzmöglichkeiten. Direktor Günther, der Generalsekretär des Internationalen Weinbaukon gresses, teilte sodann mit, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Reichsbauern führer R. Walther Darre, den Kongreß am 21. August 1939 in feierlicher Weise eröffnen werde. Für die Kangreßaufgaben hätten die führenden Männer des Weinbaues aller Nationen ihre Mit arbeit zugejagt. Nach den bereits vorliegenden An meldungen werden mehr als 1000 Teilnehmer in Bad Kreuznach eintreffen. nieder betriebssichrer fährt mit seiner (Zefolgschast nach ötuttgart rum keichsgartenbautag am 1 Z./^ugutt. Anmeldungen sind um gehend bei der!<reis- brw. ^andesbauernschaft vorrunehmen. 30,— „ 50,— genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind c«rnch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlaßenen Bestimmungen zu ver stoßen, eine Umgehung darftellen. III. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündung in Kraft. Berlin, den 1. August 1939. Der Vorsitzende der Hauptvcreinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. Loettner. gründe gelegt werden. Narzissen: Großwachsende, Doppelnasen, 1. Gr. 50,— bis 100,— Feinwachsende, Doppelnasen, 1 Gr. 35,— „ 75,— 30,— bis 50,— 25,— „ 40,— Las nsus ^uorduuusf Nswäk^siLtst dem KsssucruLcru ^u/stisNsmöLftLdiLsitsu Preisbildung für niedrige Rosen