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Da die Krankheit in erster Linie durch den Ulmensplintkäfer verbreitet wird, erstrecken sich diese Maßnahmen vor allem auf die möglichst schnelle und sorgfältige Beseitigung aller erkrankten Ulmen und damit der Brut- und Bermehrungsmöglich- keiten des Käfers. Wenn einerseits der Besitzer kranker Ulmen die Bekämpfung der Krankheit durch Verordnung vor geschrieben und ihm dadurch u. U. eine erhebliche finanzielle Belastung anferlegt wird, so kann ande rerseits mit Recht gefordert werden, daß auch die Möglichkeit der Bildung neuer Herde durch Ein schleppung der Krankheit aus dem Ausland auf dem Weg der Einfuhr von kranken Pflanzen unterbun den wird. Die Reichsregierung hat dieser Forde rung Rechnung getragen und soeben eine Verord nung erlassen, "nach der die Einfuhr von bewurzel ten Pflanzen der Gattung Ulme sowie von Steck lingen, Ablegern, Pfropfreisern und sonstigen fri schen Reisern solcher Pflanzen mit sofortiger Wir kung verboten wird. In den letzten Fahren ist in den nordwestdeutschen Grenzgebieten der Pappelkrebs, eine pathogene Form der sonst unschädlichen dlectria cocoines, schädigend aufgetreten. Die Krankheit har bislang nur die' kanadische Pappel befallen und ist allem Anschein nach aus dem Ausland eingeschleppt wor den. Um eine weitere Einschleppung und Ausbrei tung der Krankheit in Deutschland"durch die Ein fuhr erkrankten VilanzenmaicriUs zu verhüten, ver bietet die neue Verordnung gleichzeitig die Einfuhr der kanadischen Pappel und aller frischen Teile dieser Holzart. Die Durchführung des Einfuhrverbotes für Ul men und kanadische "Pappeln wird dadurch gewähr leistet, daß nach § 2 der neuen Verordnung alle anderen Laubholzarten, sowie deren Stecklinge, Ab leger, Pfropfreiser und sonstige frische Reiser nur noch unter der Bedingung eingeführt werden dür fen, daß jede Sendung von einem in deutscher und der Sprache des Ursprungslandes ausgestellten Zeugnis des amtlichen Pflanzenschutzdienstes des UrfprnsHÄLi'.^s begleitet ist, in dem bescheinigt wird, daß die Sendung von dem Sachverständigen untersucht worden ist und Pflanzen der Gattung Ulme oder der kanadischen Papvel oder Teile die ser Pflanzen nicht enhält. Die neuen englischen Zollsätze Außer dem kürzlich für nahezu alle Waren ein geführten Wertzoll von 10 Prozent gelten z. Zt. nachstehende Zollsätze: Kirschen 1.5.— 30. 6. 39,70 Rm. je 6r Johcmnisbeerenl. 5. — 31. 7. 26,40 Stachelbeeren 1. 5. — 30. 6. 6,60 Weintrauben S. 1. —30. 6. 53,— 1. 7. —11. 12. 26,40 Pflaumen 1. 6. — 15. 8. 22,60 Erdbeeren 1.4.— 31. 5. 401,80 1. 6. —15. 6. 79,40 Spargel 5. 1. — 29. o 161,10 1.3.— 31. 5. 53,— Grüne Bohnen 5. 1. — 30. 6. 19,80 Blumenkohl 5. 1. —31. 3. 6,40 1. 4. — 30. 6. 4,80 Karotten 1. 4. — 30. 6. 13,20 bersch. Salate 5. 1. — 30. 4. 12,80 1. 5. — 30. 6. 9,60 Gurken 1. 3. — 30. 6. 19,20 1. 7. —30. 11. 12,80 Pilze 5.1. — 11. 12. 106,— Gr. Erbsen 5. 1. — 31. 3. 22,40 1. 4. — 30. 6. 15,— Neue Kar ¬ 5. 1. —29. --- 30 — toffeln 1.3.— 31. 3° 15,— ,, ,, ,, 1. 4. — 30. 4. 7,50 Rüben 1. 4. — 30. 6. 13,20 Tomaten 1. 6.-81. 7. 26,40 1. 8.-31. 10. 13,20 Schnittblumen 5. 1. — 11. 12. 26,40 and. Blumen 5.1.-11. 12. 119,20 Rosenbaums 5. 1. — 30. 4. 21,90 f. 100 St. (Umrechnung: 1 — 14,56 Rm.) ktsNÄünger Psekelung pksreleclung uns gsmircMsn vung in Nester Hualität anck jeckei gsvünsckien ßlsnso Heiern vsrlinsr vtingsrksnclsi L. v° Ssrlin v 17, Psrs usstr. 10-13 leispbon: ^nckreas 2508 09 Zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen 1. Vom Reichsfinanzministerium liegen bis heute (IS. 2.) noch keine näheren Anweisungen vor, wie die Einkommensteuerveranlagung durchgeführt werden soll. Auf die zahlreichen Zweifelsfragen, die sich für alle Zweige der Landwirtschaft aus dem vorzeitigen Inkrafttreten der landwirtschaftlichen Einheitssteuer ergeben, kann deshalb heute eine ab schließende Antwort noch nicht erteilt werden. Es kann deshalb allen Steuerpflichtigen, die durch Uebersendung der Erklärungsvordrucke zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ausgefordert wor den sind, und die sich im Zweifel darüber befinden, ob und inwieweit sic überhaupt eine Erklärung ab zugeben verpflichtet sind, nur empfohlen werden, bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Verlänge rung der ALgabesrist zu stellen. Derartige Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden, weil bei ver späteter Abgabe der Steuererklärung Strafzuschläge erhoben werden. Wir müssen uns bei der gegebenen Sachlage auf einige grundsätzlich« Bemerkungen be schränken: 2. Die Herbstveranlagung aller Zweige der Land wirtschaft ist 1931 ausgefallen und mit der Früh jahrsveranlagung 1932 zusammengelegt worden. Durch diese Zusammenlegung ist der" Zeitraum, für den das Einkommen zu ermitteln ist, nicht geändert worden, d. h. der Veranlagung des Einkommens ist nach wie vor das Wirtschaftsjahr zugrnndezulegen und zwar: für Betriebe des Obst- und Gemüse- bau.es der Zeitraum vom 1. März 1930 bis 28. Februar 1931 bzw. vom 1. April 1930 bis 31. März 1931; für Betriebe des Blumen- und Pflan zenbaues (einschl. der Baumschulen, des Samenbaues usw.) der Zeitraum vom 1. Juli 1930 bis 30. Juni 1931. Das Kalenderjahr ist grundsätzlich den gewerblichen Betrieben Vorbe halten. 3. Die Einkünfte aus Gartenbau gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Sie müssen als solche in den Steuererklärungen bezeich net werden und es muß darauf geachtet werden, daß im Einkommensteuerbescheid auch eine entsprechende Veranlagung als Einkünfte aus Land- und Forst wirtschaft erfolgt. Werden, wie wir in letzter Zeit wiederholt feststellen mußten, die Einkünfte aus Gartenbau im Beranlagungsbescheid als Einkünfte aus Gewerbe bezeichnet, so ist hiergegen sofort Ein spruch einzulegen, da Ne falsche Veranlagung sonst unweigerlich die Veranlagung zur Gewerbesteuer nach sich zieht. Rechtsmittel gegen die Gewerbe- steuerveranlagung können aber nicht darauf gestützt werden, daß das Einkommen bei der Einkommen steuer falsch veranlagt wurde. 4. Zu den Einkünften aus Gartenbau gehören auch die Einkünfte eines Nebenbetriebes, der im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Garten baubetrieb steht, z. B. ein Erwerbsgärtner unter hält ein Blumengeschäft, oder übt landschasts- oder sriedhofsgärtnerische Tätigkeit aus mit dem Haupt ziel, damit Voraussetzungen für einen besseren Ab satz seiner selbstgewonnenen Erzeugnipe zu schaffen; ein Zukauf für die Zwecke des Nebenbetriebes er folgt nur in verhältnismäßig geringem Umfange; so gehören auch die Einkünfte aus "diesem Neben betrieb zu den Einkünften aus Land- und Forst wirtschaft. 5. Keine Einkommeusteuererklärung geben ab: Betriebe, deren Einkünfte aus Gartenbau im Wirt schaftsjahr 1929/30 weniger als 6000 Rmk. betragen Verkehrswesen Von unserem verkehrspolitischen Mitarbeiter Ermäßigtes Expreßgut Nüsse aller Art rechnen nach einer Entschei dung der Reichsbahndirektion Berlin nicht zum ermäßigten Expreßgut. Gegen Frachtermäßigung für ausländisches Obst Die Landvolk-Fraktion des Reichstages Hai einen Antrag eingebracht, der die Reichsregierung ersucht, auf die Reichsbahn dahin einzuwirlen, daß in An betracht der ungeheuren Not des deutschen Obst baues die Frachtermäßigung für Südfrüchte mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird, und daß die Pächter der Reichsbahngesellschaft — die Mitropa, die Bahnhofswirtschaften und die Bahnhofsverkaufs stände — angewiesen werden, nur noch deutsche Er zeugnisse zum Verkauf zu bringen. Besärderung von ermäßigtem Expreßgut Die Ständige Tarifkommission hat beschlossen, in Zukunft auch für solches Expreßgut, das zu hal - Sonderbeilage dieser Nummer: «Technische Rundschau" Nr. 2 haben und die daneben andere Einkünfte (aus Ka pitalvermögen, aus Miete und dergl.) von weniger als 1000 Rmk bezogen haben. Erklärungspflichtig dagegen sind zunächst alle Be triebe, deren Einkommen mehr als 12000 Rmk. be tragen hat; ferner diejenigen Betriebe, deren Ein künfte aus Gartenbau zwar weniger als 6000 Rmk. betragen haben, deren anderweitige Einkünfte da gegen mehr als 1000 Rmk. betrugen. Nähere Anweisungen über den Inhalt der Steuererklärungen solcher Betriebe fehlen zurzeit noch. 6. Die Abgabe von Steuererklärungen kann für solche Betriebe von Bedeutung werden, die im Wirt schaftsjahr 1929/30 ein verhältnismäßig hohes Ein kommen erzielt haben und die auf Grund ordnungs mäßiger Buchführung nachweisen können, daß sie im Wirtschaftsjahr 1930/31 mit Verlust gearbeitet oder doch eine so starke Minderung der Einkünfte erfah ren haben, daß die Einhaltung von drei Viertel der auf Grund des hohen Einkommens im Wirt schaftsjahr 1929/30 festgesetzten Vorauszahlungen eine unbillige Härte darstellt. Für solche Fälle kön nen Erleichterungen getroffen werden. Wahrschein lich wird die Einreichung von Ermäßigungsanträ gen zum gleichen Ziele führen können, wie die Ein reichung der Steuererklärung. Nähere Durchführungsanweisungen fehlen. Ge rade diese Betriebe müssen die weiteren Mitteilun gen noch abwarten. 7. Wie die. geleisteten Esnlommensteuervoraus- zahlungen auf die landwirtschaftliche Einheitssteuer abgerechnet werden sollen, ist in einer besonderen Verordnung vom 1. 2. 1932 geregelt. Hierauf wer den wir später zurückkommen. 8. Soweit eine Festsetzung von Vorauszahlungen für Einkünfte aus Gartenbau erfolgt, mutz daraus entscheidendes Gewicht gelegt werden, daß den Vor auszahlungen die für den Gartenbau geltenden Vor auszahlungszeitpunkte (je ein Viertel am 15. 2. uno 15. 5-, die Hälfte am 1s. 11. bzw. je ein Viertel am 15. 5- und-45.-11. und die Hälfte am 15.- 8.) zugrundegelegt werdens nicht dagegen- die Vöraus- zahlungszeitpünkte für gewerbliche Betriebe (am 10- eines jeden ersten Vierteljahresmonats). Weitere Mitteilungen folgen in den nächsten Nummern der „Gartenbauwirtschaft". Wir bitten, diese Mitteilungen abzuwarten, da auch aus schrift liche Anfragen zurzeit nicht mehr geantwortet wer den kann, als oben ausgeführt wurde. Mitglieder, denen besondere Abrechnungsanwei sungen der Landesfinanzämter oder Finanzämter zur Kenntnis kommen, bitten wir um Einsendung dieser Anweisungen znr allgemeinen Auswertung. Die Herausgabe der Steuermerkblätter mußte gleichfalls wegen der zurzeit unlösbaren Zweifels fragen noch um kurze Zeit zurückgestellt werden. 8i. * Vermögenssteuerzahlung am 15. 2. 1932 Durch die Tagespreise ging kürzlich ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 4. 2. 1932 — S. 3540 — 57 III —, durch den die Finanz ämter im Hinblick auf die Vermögensrückgänge an gewiesen worden sind, die Hälfte der am 15. 2. 1932 fällig gewesenen Bermögenssteuervorauszah- lungen auch ohne Antrag bis zur Veranlagung zinslos zu stunden. Wir weisen an dieser Stelle unsere Mitglieder auf diesen Runderlaß nochmals hin. 8i. ben Expretzgutsätzen befördert wird (frische Bee ren, frisches Obst, frisches Gemüse aller Art und frische"Steinpilze, sämtlich einheimischen Ursprungs) grundsätzlich Beförderung in Eil- und Schnellzügen zuzulassen. Diejenigen Schnellzüge, die auch wei terhin für die Beförderung von Expreßgut zu den ermäßigten Sätzen nicht zugelassen sind, sollen be sonders bekanntgegeben werden. Der Zeitpunkt der Einführung Lieser Vergünstigung steht iwch nicht fest; wir teilen ihn später mit. Zinssenkung für Siedler Anträge im Preußischen Landtag Ter Siedlungsapsschutz des Preußischen Land tages nahm am Montag einen deutschnationalen Antrag an, der das Staatsministerium ersucht, zur Linderung der in letzter Zeit immer katastro phaler gewordenen Notlage der Siedler die in der Reichsnotverordnung vom 8. Dezember 1931 vor gesehene Zinssenkung auf 6 v. H. — also um rund 2 v. H. für die Pfandbriefe — den Siedlern nach Möglichkeit in vollem Umfange zuteil werden zu lassen und demnach die Renten an die Landes- centenbank auf 3 v. H. herabzusetzen. Die weitere Forderung des Antrags, wonach allen neuen auf die Landesrentenbank zu überneh menden Siedlern drei Freijahre im Sinne des Landesrcntenbankgesetzes gewährt werden sollten, wurde gegen die Antragsteller, die Deutsche Volks pariei und Landvolkpartei abgelehnt. Selbsthilfe Bon besonderer Bedeutung im Rahmen der betriebstechnischen Maßnahmen ist die Schäd lingsbekämpfung, weil durch sie nicht nur qua litativ, sondern auch quantitativ die Ernte günstig beeinflußt wird; denn leider hat heute das Wort: „Wir ernten nicht das, was wir säen, sondern das, was uns die Schädlinge übrig lassen" noch in zu großem Umfangs Geltung. Welche Gefahren der Landwirtschaft a und dem Gartenbau von dieser Seite her drohen, geht u. a. aus den in Nr. 2 bzw. 3/1932 dieser Zeitschrift veröffentlichten Ar tikeln über die starke „Verbreitung des Kar toffelkäfers in Frankreich" und die „Ein schleppung ' verheerender Pflanzenkraukheiteu nach Deutschland" hervor. Besonders er schreckend ist aber die Zahl, die über Verluste, die vou Schädlingen und Krankheiten verur sacht werden, berichtet. Wem ist bekannt, daß die Biologische Relchsanstalt für Laud- uud Forstwirtschaft den Verlust an deutschem Volksvermögen, den jährlich Krankheiten uitd Schädlinge an unse ren Kulturpflanzen anrichten, auf 2 Mil liarden Reichsmark veranschlagt, während Prof. Dr. Blunck-Kiel den Schaden sogar aus 3 Milliarden Reichsmark schätzt? Blunck setzt diese Zahl in Vergleich mit anderen bekannten Zahlen und zeigt so, daß der jährliche Gesamt- schaden, verursacht durch Pflanzenkrankheiteu und Schädlinge, höher ist, als die jährlichen Höchstleistungen an Kriegskontributlonen, die wir an unsere ehemaligen Gegner im Welt- I krieg abführeu müssen, daß sie etwa gleich dem ' Werte der Gesamtproduktion an Vollmilch in Deutschland, die mit 3,1 Goldmilliarden be- , wertet wird, ist und daß sie die jährliche Koh lenförderung im Werte von etwa 2 Gold- Milliarden umHO Prozent übersteigt. Die Raupe des Apfelwicklers (Obstmadc ge nannt) zerstört nach Tr. H. Lebmann W, nach Proft Dt, Escherich sogar d^: Frücht- bzw. entwertet sie. Bei einer Apfclernte Den tick) - i lands von 1,5 Millionen Donnen und 5 Rm. Durchschnittspreis für je 50 Kilogramm macht ' dies einen Schaden von 100 Millionen Reichs mark. Daß dem Apfelschorf keine geringere j Bedeutung als dem Apfelwickler zugemefien werden darf, sei an dieser Stelle nur er- - wähnt. Im Gemüsebau wird der Schaden, verur- . sacht durch Krankheiten und Schädlinge, vou namhaften Autoren auf 15—20 Prozent ge schätzt. Genauere Augabeu liegen in der mir <r zugänglichen Literatur uicht vor. Weiche ver- Heerende Rolle Krankheiten und Schädlinge / auch in diesem Zweig unseres Berufes zu spielen in der Lage sind, haben aber Erdfloh-, , Kohlweißling-, Kohlschaben und andere Ka- lamitäten zur Genüge bewiesen. i Welche Schäden auch dem Blumen- und Pflanzenbau uud uameutiich dem einzelnen Betriebsinhaber entstehen können, mögen die nachfolgenden Angaben, entnommen dein kürz- , lich erschienenen "Werk: Pap«, „Krankheiten und Schädlinge der Zierpflanzen",') zeigen. Infolge starken Auftretens der Blatt- f a l l k r a ii k h e i t der Azaleen (Zeptoriz srslese) wurden im Jahre 1926 in einer Münchener Gärtnerei von 2000 Azaleen 600 Stück völlig unbrauchbar und mußten fortge worfen werden. In manchen Jahren (z. B. 1924 und 1926) wurden die von deutschen Gärtnereien ans Belgien bezogenen Azaleen so stark durch die Azaleen motte Orsci- iaria srsleekls) beschädigt, daß sie unverkäuf lich waren und dadurch das Weihnachtsgeschäft für die betreffenden Gärtnereien ausfiel. Um das Jahr 1924 wurde durch verheerendes Um- . sichgreifen des C h r y s a n t h e m u m r o st e s (Puccinis cdr^anthemi) die Chrysanthemum- kultur iu vielen Gärtnereien bei Berlin außer ordentlich erschwert und verteuert; eine Groß gärtnerei war genötigt, jährlich mehrere tau send Mark für die Bekämpfung auszugeben. In den nassen Jahren 1926 lind 1927 war der B l a t t ä l ch e n b e f a l l (^pkelenclius litrews-bosi) der Chrysanthemen in Berliner Gärtnereien so katastrophal, daß vielfach er wogen wurde, ob die Kulturen nicht als un rentabel aufzugebeu seien. In einem Fall wurden durch den Schädling 1500 Chrysan themen vernichtet; in einem anderen Fall wurde der Schaden auf 15 000 Mart beziffert. Der Schaden, den der im Jahre 1928 in einer schlesischen Nelkengroßzüchterei in Massen auf-. ') Zu beziehen durch die Gärtnerisch^ Berings-, gesellschaft, Berlin SW. 68, Wilhelinslraße 29. Das Werk enthält: 8 farbige Tafeln, 271 Textabbildungen, umfaßt 361 Seiten und lostet in Ganzleinen gebunden Rm. 18.—.