Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
-
Band
Band 1932
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Gartenbauwirischaft Ui«. 39. 29.9.1932 Gieuertermintalen-er für Oktober ^932 > 1. Reich. 5. Oktober: Lohnabzug für die Zeit vom 16. bis SO. Sept. 1932. 5. Oktober: Abgabe zur Arbeits losenhilfe, soweit sie an die Finanzkaffe abzusühren ist. 10. Oktober: Zweite Rate der Krisensteuer der Veranlagten. 17. Oktober: Umsatzsteuervoranmel- düngen und «Vorauszahlungen. 20. Oktober: Lohn abzug für die Zeit vom 1. bis 15. Oktober 1932. 20. Oktober: Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, soweit sie an di» Finanzkasse abzusühren ist. 24. Oktober: Büxgersteuer, falls Laüd oder Gemeinde sie bis zum SO. bzw. 30. Sept, beschlossen haben. 2. Anhalt 1V. Oktober: Steuer vom bebauten Grundbesitz und Gebäudesteuer. 15. Oktober: Dritte Rate der Grundwertsteuer. 3. Baden 5. Oktober: Grund- und Gewerbesteuer der Ge meinden und Kreise. 5. Oktober: Gebäudesonder steuer für September 1932. 31. Oktober: Beiträge zur Landwirtschaftskammer, soweit angefordert. 4. Bayern 10. Oktober: Haussteuer, Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues, Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung nebst Gemeinde-, Bezirks- und Kreisumlagen. 15. Oktober: Grundsteuervoraus zahlung nebst Gemeinde-, Bezirks- und Kreisum- lagen. 5. Braunschweig 15. Oktober: Hauszinssteuer für September 1932. 6. Hessen 25. Oktober: Vierte Vorauszahlungsrate 1932 auf staatliche Grund-, Sondergebäude- und Ge werbesteuer. 7. Preußen 15. Oktober: Staatliche Grunovermögenssteuer, Hauszinssteuer und Gemeindezuschläge zur Grund- vermögenSsteucr. 15. Oktober: Lohnsuminensteuer. 8. Sachsen 5. Oktober: Mietzinssteuer für Oktober 1932. 15. Oktober: Grundsteuer, vierteljährliche Voraus zahlung. 9. Thüringen 10. Oktober: Aufwertungssteuer für September 1932. 10. Württemberg 8. Oktober: Gewerbesteuervorauszahlung. 8. Ok tober: Grund- und Gebäudesteuer, Gebäudeent- schuldungssteucr. Gartenbau und Reichsregierung 3. Welche Industrien können heute (auch bei Voraussetzung guter innerdeutscher Ver hältnisse) mit Export rechnen, ohne daß sie es wagen dürfen, ihren Export auf dem Buckel des deutschen Verbrauchers zu täti gen? (Vergl. Zucker, der mit RM. 5 — P. 50 kg ins Ausland geliefert wird und die künstlichen Düngemittel, die für die deutsche Landwirtschaft auch teurer sind als für den Ausländer.) Bisher haben sich alle Regierungen auf diesem Gebiet Sand in die Augen streuen lassen und auch die jetzige ist im besten Zug dazu, denn nach den bisherigen Erfahrungen wird es auch wieder gelingen. Soweit ich orientiert bin, betrug die Aus fuhr vor dem Kriege von der gesamten Jn- dustrieerzeugung 1sA>. In der Inflation mag es mehr gewesen sein, aber ich bin überzeugt, daß selbst die Industriellen, die in dieser Zeit die besten Geschäfte Mächten, sie nicht wieder herbeisehnen, es sei denn, daß sie da ebenso ge wissenlos denken, wie dies geschieht, wenn "cs sich um das Wohl eines anderen Standes han delt, der i h r Kunde ist. Vor dem Krieg und in den Kriegsjahren haben sie sich die Hände ge rieben, wenn die Herren Volontäre aus dem Ausland ihr Lohn- und Gehaltskonto erleich terten, und heute, wo diese kleinen unschein baren Volontäre in ihrer Heimat dem deut schen Erzeugnis Konkurrenz bieten, da jam mern sie und da soll nun wieder die deutsche Landwirtschaft und der Gartenbau dazu her halten, den Schaden wieder gut zu machen. Da wird nichts draus! Erst wollen wir Zahlen sehen und uns beweisen lassen, ob es der im besten Falle 15A> wegen, die heute infolge der hervorragenden Industrialisierung des Aus landes zu erreichen nicht zur Hälfte möglich sein wird, notwendig ist, 100YL der Landwirt schaft und des Gartenbaues zu opfern und vor die Hunde gehen zu lassen. Ich zweifle aber daran, daß es jemals eine Regierung geben wird, die sich für die Notleidenden einsetzt, die still und bescheiden ihr Los tragen und glau ben, sich in das Unabänderliche der schweren Wirtschaftslage fügen zu müssen. Solange die Herren bei der Regierung noch nicht selbst ein- pflanz-nschuhi-che Verordnungen und Gesetze Regierungsbezirk Münster: Auf Grund des § 20 desFeld- und For st Polizeigesetzes vom 21. 1. 1926 hat der Regierungspräsident von Münster unter dem 16. 8. 1932 angeordnet, daß der Besitzer von kanadischen Pappeln binnen einer Woche der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten hat, wenn sich bei seinen kanadischen Pappeln ver dächtige Anzeichen des Pappelkrebses (dlectria cocclnea vsr. sanj-uinella) zeigen. Die Polizeibehörde veranlaßt dann Untersuchung der verdächtigen Pappeln und gegebenenfalls auch ihre Beseitigung. — Verboten ist zur Zeit nach § 3 der Verordnung der Anbau der kanadischen Pap peln in den Kreisen Ahaus, Beckum, Borken und Tecklenburg. Zuwiderhandlungen werden mit Geld strafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Stadt Oppeln: Die Ort-Polizeibehörde in Oppeln forderte am 9. 8. 1932 alle Gartenbesitzer zur Bekämpfung der Maul wurfsgrille aus. Empfohlen wurde das Fan gen mittels alter Konservenbüchsen. Säumigen wurden Zwangsmaßnahmen angedroht. Gemeindebezirk Herbsleben (Thür.): Die Po lizeiverordnungen zur Bekämpfung de sFro st nachtspanners vom 16. 12. 1929 und 4. 8. 1930 wurden durch die Verordnung vom 20. 8. 1932 auf den Gemeindcbezirk Herbsleben ausgedehnt. Näheres können die Mitglieder bei dem Gemeindevorsteher erfragen. Rußland: Die Einfuhr von Samen, le benden Pflanzen, Blumenzwiebeln, Wurzeln, Schnittblumen, Früchten usw. ist für den persönlichen Bedarf des Empfän gers als Postkolli ohne besondere Bewilligung ge stattet: 1. bei Sendungen von Samen (ausgenom men Baumwollsamen) bis zu 500 K; 2. bei Sen dungen von lebenden Pflanzen, Blumenzwiebeln, Wurzelstöcken und Wurzeln von Zier- und Blumen- pslanzen, Schnittblumen, Blättern und anderen Pflanzenteilen, Früchten und Beeren bis zu 5 KZ Rohgewicht. Jugoslawien: Auf Grund der Verord nung vom 19. 6. 1932 ist für die Durchfuhr lebender Pflanzen kein phytopathologisches Zeugnis erforderlich. Ooe. (Fortsetzung von Seite 1) mal erfahren haben, was es heißt, mit un menschlicher Energie einen Besitz zu erhalten trachten und dabei jedes persönliche Recht auf Menschentum hintanzustellen, und solange die Herren, trotzdem das „Staatsgeschäft" dauernd Ünterbilanz° macht, dieselben Gehälter be ziehen, so lange werden wir auf Besserung nicht hoffen können, denn wenn der Staat die Herren nicht bezahlen kann, dann gehen sie. Was macht der Landwirt und der Gärtner? Er bleibt und würgt weiter. Kann er nicht wei ter, dann findet sich eine gütige Hand, die das Grundstück aus der Zwangsversteigerung er steht, natürlich billig; „denn die Grund stücke sind ja heute nichts mehr wert", aber man freut sich im Stillen schon und kann die bessere Konjunktur nicht er warten, um dann mit Baustellen oder der gleichen ein ganz Halbwegs gutes Geschäft zu machen. Demjenigen, der durch Menschenalter hindurch die Scholle gehalten hat, braucht ja nicht geholfen zu werden. Wozu soll man ihm weismachen, daß es einmal eine Besserung ge ben könnte? Da würde uian ja nicht so schnell und billig Land erwerben können. Mit Jn- dustriepalästen weiß man nichts anzufangen und da schont man bis zum letzten! Und acht es gar mal einer Bank an die Nieren, da spie len Milliarden keine Rolle, und wenn Du, lieber Berufskollege, inmitten Deiner schweren Arbeit und Sorgen des Tages mit Deiner schwieligen Rechten die zarte des Herrn Bank direktors drückst, dann sei gewiß, daß er einem Menschen, der sein tägliches Brot mit der Hände Arbeit verdienen muß und nicht mit dem Bleistift ein Heer von Arbeitern dirigieren kann, keine größeren Zugeständnisse machen kann. Ebenso czehts dem Gartenbau bei der Regierung. Bek der ganzen Sache bleibt noch das Beruhigende, daß die deutschen Gärtner heute zum größten Teil wissen, wohin sie ge hören und bei der kommenden Reichstagswahl werden sie Gelegenheit haben, es zu zeigen. Mit denen werden sie gehen und gehen müssen, die den Boden der Heimat zu werten und zu schützen wissen und die den Gärtner als Ar beiter der Stirn und der Faust ebenso zu schätzen wissen, wie die heutigen Machthaber den der Stirn und des Bleistifts allein. Kühllagerung von Blumen, Gemüse und Obst Unter Mitwirkung des ReichSverbandeS des deut schen Gartenbaues e. V. ist, wie bereits mitgeteilt, beim Verein deutscher Ingenieure ein „Ausschuß für Kühllagerung von Gartenbau er z e u q n i s s e n" eingerichtet worden, in dem alle Stellen, die sich mit der Forschung auf diesem Gebiet beschäftigen, Mitarbeiten, um Doppelarbeit zu vermeiden. Der Vorsitz liegt in der Hand von Pros. Dr. Ebert-Berlin. Der Ausschuß ist nicht Selbstzweck, sondern soll der Praxis dienen. Um so notwendiger ist es von vornherein, mit der Berufspraxis zusammen zuarbeiten. Das kann nur im gegenseitigen Er fahrungsaustausch geschehen. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. bittet daher alle diejenigen, die bereits mit Kühleinrichtungen zum Zweck "der Borkühlung, Transportkühlung, Kühl lagerung oder Kaltlagerung gearbeitet haben, ihm ihre Anichristen unter Angabe der vorhandenen Kühl-Einrichtungen und der Pslanzenart oder der Früchte, bei denen die Kühlungen durchgeführt wurden, bekanntzugeben. Besonders begrüßt würde es, wenn bereits Erfahrungen mitgeteilt und An regungen für erwünschte Untersuchungen gegeben würden. Ooe. Seruckit äie /L.—so. Oktober 1SS2 Herbstkagung der D.L.G. vom 3.—5. Oktober in Danzig Am 4. und 5. Oktober finden mehrere Vorträge über Düngertechnik, Silofntterbereitung, Geräte-, Tierhaltung usw. statt. Auch sind mehrere größere Ausflüge vorgesehen. Anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der D. L. G. in Danzig, Nord promenade 7, entgegengenommen. 25jähriges Jubiläum Der Verband Niedersachsen des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer hielt anläßlich seines 25jähri- gen Bestehens im „Königlichen Hof" eine Jubi läumstagung ab. Der Bundesvorsitzende Kurt Scholz hielt einen Vortrag über „Aufgaben und Ziele des Bundes und seine Mitarbeit im Dienste des deutschen Obstbaues". Nack einem Ueberblick über die bisherigen Leistungen des Bundes beson ders in bezug auf Preise, Oualitätsnormen, Sor tenechtheit usw. betonte der Vortragende, daß die augenblickliche Wirtschaftslage die deutschen Baum schulenbetriebe besonders hart getroffen habe und man müsse sich darüber im klaren sein, daß die Ver nichtung der deutschen Baumschulen, die für ganz Europa vorbildlich geworden seien, auch den deut schen Obstbau ganz außerordentlich gefährden würde. Ein neues Plakat, das für Bier, Käse, Roggenbrot, Rettich und Radieschen wirbt Der Werbebeirat beim Deutschen Landwirtschaft!- rat hat zusammen mit der Propaganda-Abteilung des Deutschen Brauer-Bundes ein neues Werbe- Plakat geschaffen, das der Gruppengemeinschafts werbung dient. Man ist bewußt von der Befehls form: „Trinkt Bier", „Eßt Roggenbrot" usw. ab gegangen und hat vielmehr die oben erwähnten Er zeugnisse (Bier, Käse, Roggenbrot, Rettich, Radies chen) auf dem Werbepläkat in einer künstlerisch wirkungsvollen Form dargestellt, so daß durch die ansprechende Form der Darstellung die einzelnen Erzeugnisse für sich selber werben. Das Plakat trägt die Aufschrift: Einheimische Erzeugnisse nahrhaft, bekömmlich, billig! Da das Plakat für mehrere Erzeugnisse des heimischen Bodens wirbt, ist ibm eine starke Ver breitung zu wünschen. Das Plakat kostet RM. 0 35 je Stück und ist durch die Hauptgeschäftsstelle zu beziehen. Eine Eingabe der Wirtschaftlichen Vereinigung der Konserven- Industrie Die Wirtschaftliche Vereinigung der Konserven- Jndustrie hat an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der dem grundlegenden Gedanken des Wirtschaftsplanes der 'Reichsregierung grundsätzlich zugestimmt und gebeten wird, bei kommenden Ver handlungen über die Einfuhr und Einfuhr-Kon tingentierung sowie über die Ausgestaltung der Handelspolitik die Wirtschaftliche Vereinigung mit heranzuziehen. Wenn die Reichsregierung den Ge danken erwäge, da, wo es möglich und tunlich ist, zu Maßnahmen bezüglich der Einfuhr überzugehen, so werde gerade der Schutz derjenigen nationalen Arbeit, die die Erzeugung, Ueberwinterung und Konservierung der deutschen Gemüse- und Obst ernte zum Ziele hat, eine besondere Rolle spielen müssen. Oer Einfluß der belgischen Syndtkatskammer auf die Entwicklung des belgischen Gartenbaues in den letzten 50 Lahren Von Direktor Möhr I. Fortsetzung. Nachdem so die Erschwerung des Exportes eini germaßen behoben war, begann dis Syndikatskam- mer, sich mit großem Eifer dem Studium aller Fragen, die sich auf die Verbesserung der Arbeit!-, Kultur- und Handelsbedingungen bezogen, zu unter werfen. Alle Zersplitterungsversuche, so das Bestre ben der Genter Gärtner, in Gent eine wöchentliche Gartenbaubörse äbzuhalten, wurden nicht geduldet, da die Syndikatskammer für den gesamten belgischen Gartenbau gelte und nicht für bestimmte Inter essengruppen. Diese kluge Taktik bewahrte die Kammer vor einem Absinken ihrer Bedeutung auf etwa provinziellem Stand. Gleich zur Gründung hc.tte die Syndikatskam mer auch ein Auskunftsbüro für juristische und kulturtechnische Fragen errichtet, das zunächst nur zögernd, dann aber sehr stark in Anspruch genom men wurde und sich allmählich zu einer eigenen Unterabteilung ausbaute, der heute ein Direktor vorsteht. 1884 richtete die Kammer zusammen mit der Königlichen Gesellschaft für Ackerbau und Bo tanik zum ersten Male die monatlichen Zusammen künfte (Meetings) ein, die nicht nur den Charakter einer Messe annahmen, sondern auch zugleich eine Schätzung der Gartenbauproduktion darstellten. Mit diesen Meetings hatte die Kammer einen außer ordentlich glücklichen Wurf getan. Nicht nur Käufer und Verkäufer traten in Berührung, sondern die Zusammenkünfte wurden auch dank der uneigen nützigen Mitarbeit der' Presse ein Propaganda mittel ersten Ranges, das vor allem zum inneren Zusammenhang des ganzen belgischen Gartenbaus beigetragen hat. Mittlerweile drohte dem belgischen Export eine neue Gefahr durch den Zoll, den das französische Parlament für lebende Pflanzen beriet. Sofort wurde eine Kommission nach Paris entsandt, der es auch gelang, den Zoll für Treibhauspflanzen auf nur 3A> zurückzudämmen, obschon der Regie rungsentwurf einen bedeutend höheren Zollsatz vor sah. Die Bemühungen der Kammer, geheizte Eisen- bahnw''ggons nach Paris zu entsenden, scheiterten allerdings an den untragbaren Tarifen der fran zösischen Nordbahn. 1887 brachte neue Aufregun gen. Amerika setzte einen Einfuhrzoll von 25A> ack n g, Friesdorf b. Bonn valorem für Pflanzen ein. Da gelang es der Syn dikatskammer, einen Garantiesonds von belgischen Gärtner zusammenzubringen, der es ermöglichte, einem amerikanischen Konsortium die Vertretung der gärtnerischen Interessen zu übergeben. Dieses Konsortium brachte es fertig, den Zollsatz auf 2OA- herabzudrücken. Gleichzeitig gelang es auch, für die Mitglieder der Syndikatskammer einen be sonders günstigen Tarif bei der Red-Star-Linie zu erreichen, der die Fracht von 40 fr. pro Kubik fuß auf 20 kr. für Pflanzen und 15 kr. für Lor beerbäume brachte. Als 1897 eine neue Zoll erhöhung für Pflanzen in Amerika eingeführt wurde, konnte der Tarif bei der Red-Star-Linie nochmals um 10A> gesenkt werden. Ohne dieses gemeinsame Vorgehen wäre ein Export nach Ame rika unmöglich geworden. Im gleichen Jahre mußte eine sehr wichtige in nere Angelegenheit des belgischen Gartenbaues er ledigt werden. Eine Anzahl von Mitgliedern brachte ihre Waren aus die öffentlichen Versteigerungen nach Holland. Dadurch drohte nicht nur die Orga nisation des belgischen Gartenbaues gefährdet zu werden, sondern vor allem auch der belgische Name, da zu Versteigerungen in der Regel keine Export waren angeliefert wurden. Man organisierte ein gemeinsames Vorgehen, drohte mit der Veröffent lichung der Firmen und wollte ihre Handelsweise allen Berufsvcrbänden im In- und Ausland be kanntmachen. Dadurch gelang es dann auch, die Einigkeit wieder herzustellen. Als neuen Erfolg konnte die Syndikatskammer im gleichen Jahre eine Ermäßigung der Tarife der Eisenbahn und eine Beschleunigung des Trans portes von Pflanzen buchen, eine Angelegenheit, für die sie schon lange Zeit gekämpft hatte. Ebenso wurde ein Verstoß der französischen Gärtner, die belgische Ausfuhr nach Amerika durch Erhöhung der Tarife für die französische Eisenbahn durch öf teres mühevolles Verhandeln abgebogen. Ferner kamen um diese Zeit die ersten endgültigen Ver kaufsbedingungen für die Mitglieder der Kammer zustande, die sehr genau innegehalten wurden. Sehr energisch mußte auch ein Versuch der eige nen Regierung bekämpft werden, der die Gewächs ¬ häuser zur Raumgebührensteuer (Mietssteuer) ver anlagen wollte. In einer großen Denkschrift wurde der unterschiedliche Charakter der Gewächshäuser den andern Gebäulichkeiten gegenüber sestgelegt und es gelang, mit Hilfe einer Anzahl von Abge ordneten, diese starke Belastung den Gärtnern zu ersparen. 1903 verursachte der neue Zolltarif, den der deutsche Reichstag angenommen hatte, große Be stürzung. Nach ihm sollten Topfpflanzen mit 30 M. pro 100 KZ, Pflanzen ohne Ballen mit 20 M., an dere Pflanzen mit 15 M-, und Rosen mit 40 M. belegt werden. Sosorl begann die Gegenarbeit und Bearbeitung des Auswärtigen Amtes, bis im Jahr 1905 eine beträchtliche Ermäßigung erreicht war: Eycas, Palmen, Lorbeerbäume und Waldpflanzen blieben frei, Rosen erhielten einen Zoll von 12 M., Topfpflanzen einen solchen von 10 M. Pflanzen mit Ballen wurden mit 5 M., Pflanzen ohne Bal len mit 6 M. belastet. Das Jahr 1908 brachte dem belgischen Garten bau in organisatorischer Hinsicht einen neuen be deutenden Fortschritt. Die belgische Regierung trug der Wichtigkeit des nationalen Gartenbaues da durch Rechnung, daß sie auf Vorschlag des Herrn de Smet einen höheren Gartenbaurat (Conseil superieur de l'horticulture) schuf. Seine Aufgabe besteht darin, alle gartenbaulichen Fragen zu unter suchen, die ihm die Regierung oder seine Mitglieder vorlegen. Dieser Rat wird augenblicklich von dem Vizepräsidenten der Syndikatskammer Herrn Spae präsidiert. Auf erneute Anregung des Herrn de Smet richtete sodann in demselben Jahre die Re gierung das Gartenamt ein (l' Office horticole). Es ist dies ein eigenes staatliches Amt, das von Herrn van Orshoven geleitet wird, der den Bestrebungen der Syndikatskammer besonders zugetan ist. Er wird von einem besonderen Beamtenkörper unter stützt. Diese Beamten werden staatliche Garten bauratgeber genannt (Conseiller d'horticulture de l'Etat) und stehen dauernd den Betrieben beratend zur Verfügung. Die Gefahr, die dem belgischen Export nach Amerika drohte, war trotz Zollermäßigung und Sondertransporttarife nicht gebannt. 1909 bekamen die Exporteure die offizielle Nachricht, daß die amerikanische Regierung vorhabe, einen Spezial dienst zu errichten, der die Aufgabe habe, in sämt lichen Betrieben, die nach Amerika ausführen woll ten, alljährlich eine Inspektion vorzunehmen, um den Gesundheitszustand der Pflanzen an Ort und Stelle zu untersuchen. Die Syndikatskammer schlug dem Minister für Ackerbau vor, einen Kontroll dienst einzurichten, der unter die Leitung des Ex porlphytopathologen Staes gestellt werden sollte. Inzwischen gründete sich im Jahre 1909 der internationale Gartenbauverband (Union horticole professionelle internationale. U. H. P. I.) zu Haar lem auf Grund einer Anregung, die vom Bunde der deutschen Baumschulenbesitzer auf einer Tagung in Eisenach (2. Juli 1908) ausging. In Haarlem kam es zur vollen Verwirklichung der Ideen des ersten internationalen Treffens, das 1883 von der Syndikatskammer nach Gent einberufen worden war. Man forderte gänzliche Abschaffung der Origi nalzeugnisse, die der Berner Konvent vorgeschris- ben hatte, da sich gezeigt habe, daß außer den Re ben andere Pflanzen als Ueberträger der Reblaus nicht in Frage kämen. Die Satzungen des Ver bandes (heute Föderation) wurden von dem Ge neralsekretär Turbat und dem Schatzmeister Sau vage der nationalen Föderation der gärtnerischen Syndikate Frankreichs ausgearbeitet. Im Laufe der Jahre tagte noch 4mal der Verband in Gent. Der schon genannte Herr de Smet setzte sich sehr stark für die Gründung der internationalen Fachverban des ein, da er vorausahnte, welche Hemmungen durch die willkürliche Handhabung der Berner Be schlüsse, besonders durch Amerika dem gesamten internationalen Pflanzenhandel entstehen würden. 1912 lenkte die Syndikatskammer besonders die Aufmerksamkeit der Regierund auf besondere Vor beugungsmaßnahmen gegen ine Einschleppung von Pflanzenkrankheiten gewisser Einfuhrstätten. Es wurde darauf der Exportphytopathologische Dienst durch einen inneren Spezialdienst ergänzt, der ne ben der Ueberwachung der Betriebe vor allem einen Grenzdienst einrichtete und somit als Gegenmaß nahme aufzusaffen ist. Trotz allem kamen dann doch die lang befürch teten amerikanischen Schutzmaßnahmen gegen Pflan zeneinfuhr, die im „Plant Ouarantaine Act" sest gelegt wurden. Dies Gesetz gestattete dem ameri kanischen Staatssekretär des Ackerbaues, gewisse Landstrecken unter Ouarantaine zu stellen und sehr strenge Maßnahmen zu erlassen, die unter anderem auch jeden Pflanzentransport innerhalb der Staa ten der Union verbieten. Obschon lange befürchtet, kam das Gesetz so schnell (1. 10. 1912), daß z. B. 2000 Kisten Pflanzen, die nach Amerika unterwegs waren, Gefahr liefen, beschlagnahmt zu werden. Eortjetzung jolM
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)