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Oerembsr 1934 — ^noräounx 6ss RsiodsdeLukirsxteu kUr 3ie kexslunx äss Ldsuires von 8srlen- Vrslt>tuIl>su-LsstLu6en im kksinlsnä unä IVestkLlon — LuoränunZ 6es Reivksivirtsetiattsministsrs über äis LnsrlcennnnZ Vom 10. guuuar 1935 — Osutsoks Oesellsoknkt kör 6srtenkunst — Oeuisevs 8esoIIsokskt kür 6srtsnkultur — 6srleu- Kebikt — Lrökknun- äer „grünen IVocke" ällrod Minister Dörre — ilmbeoennuNA von gortenbnusokulsn — Wirtscdskts- Spiegel äes üoutsedell gsrlsnbsns — 6srtendnnvirtsckg.k! «les Lnslsnäes — I^ur güteerron^nisss auk äen dlarkt dringen! — vklonrensedutr und Vollcsvermögen — Was lvirü mit gen Regie-Leiriebon? — grrbgssisllnng äer germnnen — VerkLdren üer Lesodlennigung uvä 6er VerlnnMümung von DI öden nnü Vruodten dei unseren XnD- unü ^ierpkinnren — tVIs üborlvintere iok am LlveolLmäkigsten öle LIitsxklsnren meiner gemüsesorten? — 8ur 2öedtung sokorkkestsr Lpkelsortsn. und als das 476089 Stimmen 2 083 Stimmen 46613 Stimmen manischen Allodialsystems in das Feodalshstem, den Feudalismus, als man das Allod, die Liegellschaft, auf Grund des römischen Rechts zur Fahrnis, zur beweglichen Habe, zum Lehen, zur Handelsware, zum Feod machte. Der Grundzug des Wappens ist der Sippenname in Bild- oder Runenform. Die Fischer auf Hela und zahlreiche Bauernhöfe in den germanischen Ländern haben uns noch reine Runen als Kennmarken bewahrt. Besonders der Garten bau mit seinen runenbildlichen und runenbenamten Pflanzen und Blumen liefert uns heraldische Bil- Wie die Allmende oder das Volksland im ger manisch-deutschen Gemeinrecht den Besitz der All gemeinheit darstellt, so ist das Allod oder Odal der Besitz der Sippe. Eine Zwischcnstellung zwischen diesen beiden Rechtsbestandteilen des germanisch deutschen Bodenrechts nehmen einzelne Teile der Allmende oder gemeinen Mark ein, wie die Wiesen, die Allod, Sippeneigentum sind und von der Einzel sippe gemäht werden, aber nach der Heuernte als Weide Gemeineigentum, Allmende, sind. Gleich sinnige Eigenschaft einer solchen Zwischenstellung haben Allodbestandteile auch, wenn sie in der alt germanischen Dreifelderwirtschaft bebaut werden: da besteht der Zwang gleichzeitig-gleichartiger Be bauung des Ackers, also in Gemeinschaft bei Wah rung der selbständigen Arbeit und Ernte. Der Vor teil dieser Dreifelderwirtschaft war vor allem der, daß ein Anbauzwang bestand, der die Volksernäh rung sicherstellte, eine Maßnahme, die erst jetzt wie der durch den Reichsbauernfuhrer und durch seine Marktregelung, besonders des Reichsnährstands gesetzes, getroffen wurde: sodann bekam das Brach feld Gelegenheit zur Erholung und selbsttätigen Düngung. Diese ungeschriebenen Sitten des alten germanischen Rechts machten eine zentrale Rege lung und Gesetzgebung damals überflüssig, diese allörtliche und allzeitliche Geltung des germanischen Rechts, insbesondere der Odal- und Thingrechtsver- fassuNg, ist eine seiner besten Eigenschaften. Das Odal oder Allod ist der freie, unveräußer liche, unteilbare, uNbclastbare, unverschenkbare, an baupflichtige, erbliche Sippenbesitz, der als Acker nahrung die Unterhaltung der Familie als der Keimzelle des Volks sicherstellt und als Heimzuflucht den weiteren Angehörigen der Sippe jederzeitUnter- kunst und Hilfe gewährt. So sagt ein angelsächsi scher Runenspruch: „Ethel byth ofer leof äghwpl- kum men, gif he mot thär lichter and gerpsena on brukan on blöde bleadum oftast". Dieser Runen spruch zur Odal-Rune betont, daß das Odal die Grundlage des Rechts, des religiösen Brauchtums und des Blutes, der Rasse ist, eine übliche alt germanische Einsicht der wechselseitigen Verbunden heit von Recht, Religion und Rasse, die wir jetzt erst wieder gewonnen haben. Die Bedeutung des Odals als der Sicherstellung der Volksernährung, der Volksvermehrung und der Rassezucht hat der Reichsbauernführer erkannt und nach seinem erkenntnisvollen Wort „Das Odal ist der Schlüssel zum Verständnis der germanischen - Weltanschauung" das Odal im Reichserbhofgesetz wieder heilig, tabu, wieder zum religiösen und rassezüchterischen Begriff gemacht. Denn tabu (ein urnordisches Wort, vgl. Ziefer, Zauber, Taufe, Zunft, slawisch dobre d. h. gut), heilig, gut ist das Odal, das Sippen gut im germanischen Recht, das besagt auch schon sein Name: Od d. h. Gut, noch s erhalten in Kleinod, Odebar, Odem, OLin-Gudan, und Al d. h. Allheit, Natur, Sonne, Gottheit. Das Wort Allod ist eine Umstellung der beiden Wort- bestandteile, die vor allem den Gegensatz zum Feod, t zum Viehgut, der fahrenden Habe, dem Privat besitz darstellt. So ist das Odal und sein Reichserbhofgesetz ein s Bestandteil des germanischen Sonnenglaubens und - ein Zeichen der Erkenntnis, daß die Dreieinigkeit Rasse — Recht — Religion unlösbar aufeinander angewiesen ist. Das Odal und sein Reichserbhof gesetz sind kraft ihrer Unabhängigkeit vom Leih kapitalismus berufen, die Zinsknechtschaft zu brechen, wie sie umgekehrt vom germanischen Glau ben abhängig sind. Die SonNe, der der Gärtner und Bauer sein Wirken verdankt, war der Mittel punkt des germanischen Sonnenglaubens und Son nenrechts mit seinem Sonnenlehen, dem Odal. Das Odal heißt auch Gard, Dard oder Mitgard. Mit- gard aber ist das Land der Mitte, das Land der germanischen Welt, umschloffen von Utgard, dem Ausland, und beschützt von Asgard, dem Reich der Ajen, der germanisches Gotteswelt. In „Mitgards Untergang" hat uns Bernhard Kummer den ger manischen Mitgardgedanken herrlich und über- der, wie die Rose als Sinnbild des Femsterns des Rechts, die Schwertlilie oder den Jlgsech Abbild des Armalins oder Jrminzeichens, Kleeblatt mit seinem doppelten Hakenkreuz. St. Wendel, das malerische Kreisstädtchen im Saargcbiet, das jetzt wieder deutsch ist Die Saar ist deutsch! Oie Absiimmungszahlen vom 13.1.1933 Deutsches Erzeugnis Nach dem Gesetz über die Regelung des Ab satzes vom 22. Juni 1934 hat der Reichsbeauf tragte das Recht, u. a. auch die Kennzeichnung unserer Gartenbauerzcugnisse anzuordnen. Wir deutsche Gartenbauer sollten es eigentlich nicht erst darauf ankommen lassen, daß eine solche Anordnung erlassen werden muß. Erinnern wir uns doch daran, daß lange vor dem Kriege schon viele Exportländer für unsere industriel len Erzeugnisse den Kennzeichnungszwang als deutsches "Erzeugnis einführteu. Selbst der allerkleinste deutsche Massenartikel mußte den Aufdruck: „Made in Germany" tragen. Bei Nichtbeachtung wurde die Verzollung in den Exportländern und somit die Einfuhr abge lehnt. Gerade England und seine Kolonien wollten dadurch die deutschen Erzeugnisse nicht hochkommen lassen, doch das Gegenteil wurde erreicht. „Made in Germany" bedeutete Quali tätsarbeit! „Deutsches Erzeugnis" sollten aber ganz be sonders unsere Gartenbauerzeugnisse tragen. Verschiedene Topfpflanzen, wie Azaleen, Eriken usw. werden bereits auf diese Art gekennzeich net. Bei unseren Gemüse-Erzeugnissen fehlt es aber noch; dazu stehen dieselben noch ständig in Konkurrenz mit den ausländischen. Unter den gegenivärtigen Umständen ist es nicht gut mög lich, die ausländischen Gartenbauerzeugnisse als solche kennzeichnen zu lassen, wie man uns dies im Ausland aufzwang. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als unsere eigenen Pro dukte als „Deutsches Erzeugnis" zu bezeichnen. Dieses Recht, ganz besonders, wenn es noch auf freiwilliger Basis aller Beteiligten, auch des gesamten Handels, durchgeführt "wird, steht uns jederzeit zu. Die Durchführung aber hat nur dann einen praktischen Wert, wenn vor allem sämtliche Berufskameraden sich der Notwendigkeit dieser Maßnahme bewußt sind. Es darf nicht sein, daß viele derselben abseits stehen und sich nicht im geringsten dazu bewegen lassen, bei solchen Aufgaben mitzuarbeiten, so lange wie sie ihren persönlichen Vorteil noch nicht in ihren eigenen Taschen klingen hören. Das ist eine in der Kennzeichnungssrage leider schon reichlich verspürte Tatsache. Wie wol len wir dann vom Handel verlan gen können, daß er dabei mit uns ge schlossen vorgeht und uns auch noch in ande ren Fragen beisteht, die uns vielleicht brennen der drücken? Wir haben in Südbayern auf die sem Gebiete eine ziemlich gute Erfahrung, haben wir doch vor ungefähr i Jahr die Kennzeich nung unserer Erzeugnisse in einem Maße ein geführt, wie sie organisatorisch nicht gut über troffen werden kann. Wir mußten aber leider sehen, daß einzelne Teile des Handels ein leb haftes Interesse daran zeigten, daß die Kenn zeichnungsaktion sabotiert wird, obwohl ein sehr großer Teil des Groß- und Kleinhandels sich freudig diesem Gedanken anschloß und füh rend bei der Kennzeichnung mitarbeitete. Wenn in diesem Jahr dann die Durchführung wohl nicht einschlief, aber langsam abflaute, so sind jene unverantwortlichen Händler daran schuld, weil sie ihren eigenen Vorteil darin sehen, die Hausfrau, die ja als Hauptabnehmer unserer Erzeugnisse in Frage kommt, nach wie vor im Unklaren darüber zu lassen, was deutsches und ausländisches Erzeugnis ist. Eine große Aufgabe der Kreis- und Ortsfach warte ist es, nicht zu ermüden, hier immer und immer wieder schulend zu wirken. Was nützt es, wenn wir nörgeln und es nicht begreifen können, warum das Ausland in solch großen Mengen liefert? Anunsselbst liegt es, diese Tatsache zu mildern und dem gesamten Handel mit gutem Beispiel voranzugehen. Wir müssen der Hausfrau unbedingt die Möglichkeit geben, zu zeigen, was deutsches uud ausländisches Er zeugnis ist. Sie muß auch den Qualitätsunter schied kennenlernen, muß darüber aufgeklärt werden, welche Vorteile der Verbrauch einhei mischen, frisch geernteten Gemüses für die Ge sunderhaltung "ihrer Familie bedeutet. Wir müssen deni" kaufenden Publikum erst klar machen, daß der Kopfsalat im Hartung (Januar), die vielen Gurken im zeitigsten Früh jahr nicht alle aus einheimischen Glaskulturen, die Bohnen im Wonnemond (Mai) nicht schon aus deutschen Gärten stammen können. Das Odal Von Or. Hermann Qaucü wieder als Odalsstammsitz; damit hängt auch noch unser Pachtrecht zusammen, das nur bis zu 99 Jahren reicht. Die Zweigfitze der mit dem Qdal- stammsitze zusammenhängenden Sippe führten das Wappen ebenfalls, versahen es nötigenfalls mit einem Beizeichen. Jeder Bauer war im altgerma nischen Recht (das einen Erbhof als Sippenstamm sitz und damit als Heimzuflucht der nichtbäuerlichen Abzweigungen verlangt) adlig und ist auch heute wieder fähig, das Handgemal zu führen, sein Sippenwappen als Kennzeichen seines Stammhofes zu tragen, kurz, er ist odalig, d. h. wirklich adelig, was mit dem Namensadel des „voll" gar nichts zu tun hat. Denn dieser ist feudaler, römischrechtlicher Herkunft, er entstand aus der Verkehrung des ger- zeugend dargelegt. Gärd und Tun (Zaun) sind Bezeichnungen für das Odal. Es sind die gleichen Worte, die unsern Garten benennen, mit seinem lebenden Zaun, dem einfriedenden Haag. Im germanischen Einzelhaus, wie noch in der nordwestdeutschen Landschaft, ist der /TU 4» Garten ein Bestandteil und Kennzeichen des Hofes A- G vT4 8 f G ? GV und der Zaun als Wehr der Weide das Kennzeichen ' ' des Grundstücks. „Zaun und Zimmer" nennt sich ^,44» » im Rechtssprichwort der Ausbehalt der Witwen und o 14» O 4 ü»»» 11 » Altenteiler, und „Haus und Gärtl" erscheinen uns „ — in einer altev Urkunde (von Nieder-Pauerbach) als ein Handgemal, ein Odalsitz. Das Odal als Stammsitz der Sippe und als Ort des Schöffen- SL ««««»«ch«»« >»-«» SS» »41 Saer,ander. Abgestimmt »oben Honnarkc, das Odal- oder Adelszeichen Saß ein 828 005, UNgÜltig ÜaVVN WÜteN 2 249 StiMMM Ä0N -SN ühge- Geschlecht drei Geichlechtersolgen gleich hundert Jahre lang auf einem Hofe, jo galt der Hof selber geveNkN gUUtgetl SttMMSN SNtsieleN SO^i proZkNt SUs Deutschland 52. Jahrgang Nummer 3 Berlin, Donnerstag, den 17. Hartung (Januar) 1935 Hauptfchristleitung, Berlin 8"^ 11 Hafenplatz 4. Fernruf 8 2, 9081 Berufsständische Wirtschastszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand