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Sondergruppe deutsche Jungpflanzenzüchter Die Bereinigung deutscher Jungpflanzenzüchter ner Richtpreise unter Berücksichtigung der Quall Unwesen vielfach außer Kraft gesetzt würden; auch wurde über Fälle unlautere« Wettbewerbs berichtet Wettbewerbs berichtet ; weitestgehend unterstützen möge. An sämtliche Nelkenzüchier Deutschlands! deutsche (Land), Bezirk Halle. bewerb verfolgt werden kann. K)k pro pro pro pro pro ,e- e- I. Qualität 'II. Qualität III. Qualität IV. Qualität Kranznelkcn . . 0,26 . 0,22 . 0,18 . 0,14 . 0,08 Vertretern der Verbraucher vorgesehen. Punkt 3 der Tagesordnung: Verschiedenes. Heil Hitler! Sonderausschuß der Ehampiqnonzüchtcr. und die Mitglieder werden hierdurch aufgesordert, die Umbenennung in ihren Preisverzeichnissen und Anzeigen zu berücksichtigen. Für den Nachmittag des gleichen Tags war eine zweite Besprechung der Richtpreise gemeinsam mit erheben sei. In der Aussprache wird darauf hin gewiesen, daß es unter den veränderten Verhält nissen keinen Sinn habe, ein Vereinsvermögen an zusammeln. Demgemäß wird beschlossen, für die Deckungder durch besondre Arbeiten entstehenden Unkosten nach Bedarf eine Umlage ziverheben. Diese soll zu nächst auf 2 Mi je Mitglied der Sondergruppe be schränkt werden. An der Nachmittagssitzung, in der die Richtpreise noch einmal einzeln durchgesprochen werden, nah men als Vertreter der Verbraucher teil: Fritz Gab bert, Berlin-Friedrichsfelde, Adolf Grille, Berlin- Weißensee, Paul Curio, Berlin-Weißensee. Die am Vormittag festgesetzten Richtpreise wurden nach ein gehender Besprechung ohne wesentliche Aenderung angenommen. Die festgesetzten Richtpreise, .die in Zukunft von allen Betrieben, die Jungpflanzen verkaufen, ein zuhalten sind, werden in der nächsten Nummer der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht und gehen allen Mitgliedern der Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" zu. Ebenso werden sie allen für die Anzeigen der Jungpflanzenzüchter in Frage kommenden Zeitungen zugesandt. Jungpflanzenzüchter, die bisher der Ber einigung deutscher Jungpslanzenziichter nicht angehörten und sich auch der Sondergruppe noch nicht angejchlossen haben, werden hier durch ersucht, sich umgehend bei der Haupt geschäftsstelle des Rcichsoerbands des deut schen Gartenbaus e. V„ Berlin NW. 40, Kronprinzenuser 27, zu melden. Kurt Topp. und periodischen Züchter. . . Ein zweites Hauptziel war die Ausstellung von festen Normativbestimmungen und ausreichenden Preisen für Chämpiguoukonserven. Auch dieses Ziel haben wir erreich:, cs sind' genaue Bestim mungen getroffen worden, die in Kürze in Kraft treten werden. Das dritte Hauptziel bessere Preise für Frisch pilze zu erreichen, streben wir an. Um nach dieser Richtung hin vorwärts zu kommen, ist noch in viel höherem Ausmaß die Mitarbeit aller Züchter erforderlich. Dem: wenn nicht alle der Berufs organisation angehörcn, glaubt der abseits stehende Teil sich nicht nach den auszustcllenden Richtlinien richten zu müssen. Wir fordern deshalb alle Champignonzüchter, auch diejenigen, die den Anbau nur zeitweilig bc- Stück Stück Stück Stück Stück und erörtert, in welcher Weise diese Mißstände zu bekämpfen sind. Die Versammlung beschloß, dem Führer der Sondergruppe Vollmacht zu geben, gegen Jungpflanzenzüchter, die die Richtpreise nicht halten oder durch übermäßige Zugabe wirkungs los machen, sofort vorzu gehen. Um die Zugabe einheitlich zu regeln, wird nach erfolgter Aussprache beschlossen, daß auf 100 Stück nie mehr als 4 Stück z u g e g e b.e n w e rd en dürfen. Der Beschluß gilt für alle Artikel der Jungpflanzenzüchter, also sowohl für unbewurzelte, wie auch für bewurzelte Stecklinge, Sämlinge und sonstige Jungpslanzen. Weinhausen wird- gebeten, Achtung! Zur Zeit haben folgende Preise für Edelnelken bis auf weiteres Gültigkeit: Es wurde von mehreren Seiten daraüf hing wiesen, daß die Richtpreise durch das Zugab Myrobalanen Wie aus den in der letzten Zeit eingegangenen Herbstkatalogen hervorgeht, wird immer wieder der einst irrtümlich in den Obstbau gelangte Name Myrabolane angewandt. Wir bitten, in Zukunft darauf zu achten, daß nur noch die richtige Schreib weise Myrobalane gebraucht wird. Wir lassen die Erläuterung des Namens aus dem Handwörter buch S. 419 folgen: m^ro-, balsam- (myron — Balsam), mxrobä- lsnus- (-L, -um), nach der gleichnamigen Gattung mit balsamigen, der Eichel (— bälenos) ähnlichen Früchten. Wir weisen darauf hin, daß die Unterbietung von gebundenen Preisen auf Grund der Reichsgerichts entscheidung vom 23. 2. 1933 als unlauter Wett- Bors.: Ernst Rosch, Gräfendorf, Poft Falkenberg Der Führer der Sondergruppe „Deutsche Nelken- züchter", Gärtriereibesitzer Max Trautmann, ' Tamm, hat an alle Mitglieder Richtlinien für die Sortierung, Verpackung und für den Verkauf van deutschen Edelnelken herausgegeben. Nelkenzüch ter, die -er Sondergruppe noch nicht angehören und daher die Richtlinien nicht erhalten Habens werden ersucht, ihre Anschriften umgehend der Haupt geschäftsstelle des Rcichsverbands miizuteilen. Jeder Nelkenzüchter ist verpflichtet, sich der Sondergruppe deutsche. Nelkenzüchter anzuschließen und durch Be- ' rücksichtigung der von der Sondergruppe heraus- gegebcnen Richtlinien dafür zu sorgen, daß die § mancherlei Mißstände, die sich sehr zum Nachteil > der deutschen Nelkenzüchter auswirken, zu beseitigen. ! Züchter teiluahmen. Der bisherige Vorsitzende Fritz Wehrenpfennig begrüßte die Versammlung, insbesondre auch die Vertreter der Begonien- und Farnzüchter, sowie den Vertreter des Reichsverbands, und betonte die Notwendigkeit des engeren Zusammenschlusses aller Jungpflanzenzüchter Deutschlands. Weinhausen erläuterte in großen Zügen den Aufbau des Reichsverbands als berufsständische Organisation des gesamten deutschen Erwerbsgar tenbaus im Reichsnährstand. Er gab bekannt, daß sich die bisherigen Sonderzüchtervereinigungen als Sondergruppen der Fachgruppe Blumen- und Zier pflanzenbau dem Reichsverband angeschlossen haben. Alle Sonderzüchter auf dem Gebiet des Gartenbaus werden in Zukunft durch den Neichsverband ver treten, und ihre besondren Belange werden in den Sondergruppen wahrgenommen. Weinhausen be tonte, daß es Pflicht aller Sonderzüchter sei, diesen Sondergruppen anzugehören und ihre Mitarbeit in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Er wies ferner darauf hin, daß von feiten des Reichsver bands ein Sonder beitrag von den Mit gliedern der Sondergruppe nicht er hoben wird, es sei aber den Sondergruppen an heimgestellt, zur Finanzierung eigner Arbeiten einen Beitrag von den Mitgliedern zu erheben, der sich jedoch in bescheidnen Grenzen halten müsse, damit es keinem der Sonderzüchter unmöglich ge macht wird, der Sondergruppe anzugehören. Als vordringliche Aufgaben der Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" bezeichnet Weinhausen fol gende Arbeiten: 1. Die Zusammenfassung all der Gartenbau betriebe, die in irgendwie nennenswertem Umfang Jungpflanzen heranziehen und zum Verkauf bringen. 2. Um die wirtschaftliche Bedeutung der Jung pflanzenzucht zu ermitteln, müssen Erhebungen über die Ausdehnung und Leistungsfähigkeit der Be triebe; die sich mit der Jungpflanzenzucht beschäfti gen, angestellt werden. 3. Qualitätsbezeichnungen für Jungpflanzen, wie sie schon vor mehreren Jahren in gemeinsamer Ar beit zwischen der Bereinigung der Jungpflanzen züchter und dem Reichsverband aufgestellt worden sind, weiter auszubauen. Zweck der Qualitäts bezeichnungen ist, Meinungsverschiedenheiten zwi schen Lieferanten und Abnehmern von Jungpflan zen weitgehend auszuschalten und da, wo sie auf treten, eine schnelle und sichere Entscheidung zu er möglichen. 4. Die Aufstellung von Richtpreisen. Um die Jungpflanzenbetriebe leistungsfähig zu erhalten, ist es notwendig, Richtpreise festzusetzen, zu deren Innehaltung, sich jedes Mitglied der Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" verpflichten muß. Weinhausen betont, daß die Festsetzung angemesse- Blumen- und Zierpflanzenbau im Neichsverband pflauzenzüchter, sondern auch im Interesse ihrer Zustimmung des Züchters zur Umbenennung seiner des deutschen Gartenbaus e. V. zusammen. Nach Abnehmer liegt. Ganz besonders soll durch diese Sorten einzuholen. Das ist inzwischen geschehen, der Gleichschaltung hat sich die Vereinigung dem Maßnahmen der Verkauf minderwertiger Jung- ' " Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. als pflanzen zu Schleuderpreisen unterbunden werden. Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" an- Da die Abnehmer an den Richtpreisen ebenso in- geschlossen. Unter dem Vorsitz des bisherigen Vor- teressiert sind wie die Lieferanten, so sei es in Zu-, sitzenden Fritz Wehrenpfennig, Quedlinburg, knuff eine Selbstverständlichkeit, daß bei der'Fest fand am 16. Oktober im Restaurant Bayernhos, setznng der Richtpreise auch Vertreter der Abneh- Berlin, eine Sitzung statt, an der auch Vertreter merkreise gehört werden müssen. den Bereinigungen der Begonien- und der Farn- Redner wies darauf hin, daß der Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" noch eine Anzahl weiterer Aufgaben harren. Als solche bezeichnete er die Werbung, die Verringerung der großen Sortimente, die Mitarbeit an der Neuheiten Prüfung und die Aufstell un g von Standardsortimen ten. Danach erläuterte Weinhausen den organischen Ausbau der Sondergruppe und teilte mit, daß aus der Versammlung heraus ein Führer und zwei Führerbeiräte für die Sondergruppe in Vorschlag zu bringen seien. Aus Grund dieser Vorschläge würde dann der Führer des Reichsverbands die Berufung der Amtswalter vornehmen. In der sich anschließenden Aussprache wird voll kommene Einstimmigkeit darüber erzielt, daß in Zukunft alle Sonderzüchter in der Sondergruppe „Deutsche Sonderzüchter" zusammengeschlossen sein Aufruf an alle Champignonzüchier! Nachdem im Juni dieses Jahres der Sonder ausschuß der Champignonzüchter im Reichsver band des deutschen Gartenbaus e. P. gegründet worden ist und ihm der größte Teil der deutschen Spezialzüchtereicn 'angeschlosscu ist, treten wir mit einem Bericht an die Oeffentlichkeit des Berm-s, der über Zwecke und Ziele Auskunft gebe« Die Champignonzucht bildete von -eyer einen Zweig des Gartenbaus. Neben einer Anzahl Spe- zialzüchtcreien befaßten sich zahlreiche. Gärtnereien periodisch mit der Aufzucht von Edelpilzen. So weit die Kultur von reinen Spezialbetrieben aus geübt wird, war sie bis vor einigen Jahren noch eiltigermaßen rentabel. Auch mancher Gartenbau betrieb, der sich nur zeitweilig damit befaßte, hatte recht beachtliche Erfolge und dankt dieser Spezial zucht nennenswerte Einnahmen. Eins erhebliche Konkurrenz für die deutsche Er zeugung war schon immer die Zufuhr aus dein Ausland, insbesondere aus Frankreich. Dort stehen in riesigen unterirdischen Räumen billige und gün stige Zuchtstätten zur Verfügung. Billige Arbeits kräfte, niedere Sozmllasteu und vor allem eine niedere Währung gestatteten und begünstigten die Ausfuhr nach Deutschland in einem Ausmaß, daß wir mit unserer Eigenproduktion nur schwer kon kurrieren konnten. Dabei ist es absolut erwiesen, daß unsre deutschen Edelpilze den französischen qualitativ weit überlegen waren. Vielfach kam die französische Ware in Fässern in Salzlake eingelegt nach Deutschland und es gab leider deutsche Fabri ken, die diese minderwertige Ware verarbeiteten und das Berbraucherpublikum damit betrogen. Hätte nicht die Devisenzwangswirtschaft ein erheb liches Hemmnis bedeutet, so wäre unsre heimische Produktion »och in viel höherem Maße geschädigt wor-en, als es ohnehin der Fall ist. Dabei können wir die Behauptung aufstellen, unsre deutsche Er zeugung ist vollständig in der Lage den einheimi schen Markt zu decken, wir brauchen auf diesem Gebiet das Ausland auf keinen Fall. -Es war begreiflich, daß eines der Hauptziele unsrer Organisation es war, ausreichenden Zöll- schutz zu erlangen. Dieses Ziel haben wir erreicht! Seit dem 1. Oktober, sind die autonomen Zollsätze in Kraft, die uns vorläufig wirksam gegen über mäßige Zufuhren aus Frankreich schützen. Es ist unsre Aufgabe, bei neuen Zollverhandlungen, die in absehbarer Zeit kommen werden, stark zu sein und dazu brauchen wir die. Hilfe und Mi t- gliedschäft aller, auch der kleinen Punkt 2 der Tagesordnung: Festsetzungvon Richtpreisen. Der bisherige Vorstand der Vereinigung der Jungpflanzenzüchter hatte im engeren Kreis die alten Richtpreise einer Prüfung unterzogen und, wo erforderlich, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge gemacht. K- Topp, Qued linburg, trug die Richtpreise vor und gab der Ver sammlung die Möglichkeit, sich zu jeder Position eingehend zu äußern, wovon bei einzelnen Pflan zenarten sehr ausgiebig Gebrauch gemacht wurde. Obwohl bei den verschiednen Pflanzenarten, beson ders zwischen den Quedlinburgern und den Ham burgern, erhebliche Meinungsverschiedenheiten auf- tralen, wurde in allen Fällen volle Einigkeit erzielt. Bei der Besprechung der Richtpreise für Fuchsien sorten wurde aus der Versammlung darauf auf merksam gemacht, daß einzelne Fuchsien nach be kannten Persönlichkeiten nichtarischer Abstammung benannt seien. Beschlossen wurde, der Sorte „Prof. Dr. Liebermann" den Namen „Deutsche Saar" und der Sorte „Frau M. Oppenheim" den Namen Es wird dann die Frage zur Aussprache gestellt, ob und in welcher Höhe ein Sonderbeitrag sür die Sondergruppe „Deutsche Jungpflanzenzüchter" zu zum Führer der Sondergruppe von der Versamm lung in Vorschlag gebracht. Als Führerbeiräte wurden eine größere Anzahl Jungpflanzenzüchter genannt, und Weinhausen wurde gebeten, die Vor schläge der Versammlung dem Führer des Reichs verbands zur Entscheidung zu unterbreiten. Zur Führung der Sondergruppe „Deutsche I u n g p f l ä n z e n z ü ch t e r" sind berufen worden: Fritz Wehrenpfennig, Quedlinburg, als Führer, Kurt Topp, Quedlinburg, -- m-gEs Walter Süptitz, Eidelstedt, Beirate. dem Führer des Reichsverbands die Bitte zu über- musten. In Anerkennung der bisherigen Leistun-, brmgx„ daß er-die Bestrebungen der Sondergruppe gen als Vorsitzender der Vereinigung „Deutsche - Jungpflanzenzüchter" wurde Fritz Wehrenpfennig Tie Bereinigung deutscher Jungpflanzenzüchter ner Richtpreise unter Berücksichtigung der Quali- „Saarglocken" zu geben. Das Mitglied Georg arbeitete schon seit Jahren mit der Fachgruppe tätsbezeichnungen nicht nur im Interesse der Jung- Hartmann, Bad Kreuznach, wurde beauftragt, die Blumen- und Zierpflanzenbau im Neichsverband pflauzenzüchter, sondern auch im Interesse ihrer Zustimmung des Züchters treiben auf, sich unverzüglich beim Reichs verband oder dem Unterzeichneten zu melden und sich als Mitglied beim Sonderausschuß der Cham- pignönzüchter eintragen zu lassen. Tie geringen Kosten darf kein Betrieb scheuen, dem ernsthaft daran liegt zur Hebung seiner eignen Existenz beitragen zu wollen. Gartenba u betriebe, die ja ohnehin Mitglieder des Neichsverband es unddamit in Zu kunft des NVC. sind, zahlen als Sonder- ... ... . ,, . , leistung einen Zuschlag von 10 Prozent zu den Großhändler erhalten von letzt ab nur noch seitherigen Beitrügen. 2 0 Rabatt, wie m früheren Jahren. ' Ln unsrem Kampf geger bildete ein Glied der Kette unsrer Maßnahmen auch der Kampf gegen jene Halunken, die Obstbaumschundware in Massen durchVersandanfingierteAdressen auf den Markt warfen. Es handelte sich nicht um Kleinigkeiten, sondern waggonweise wurden Massen von. gänzlich pflanzunwürdigen Schundes von Obstbäumen auf diese Weise zum Schaden des deutschen Obstbaus und der reellen Baumschulen verkauft und ange pflanzt. Das Mittel war der Versand an erlogne Empfängeradressen. Der nur in der verbreche rischen Phantasie der betreffenden Schwindler vor handene Empfänger konnte natürlich nicht ermittelt werden, weshalb die Bahn zurückfragte, was mit der Sendung geschehen solle. Hieraus hatten diese Schurken nur gewartet; die Korrektheit der Rück frage war ihnen nur eine unerwünschte Verzöge rung. Das Telegramm mit der Anweisung „Ver steigerung" lag ja schon im Schubfach bereit. Ziel und Erfolg: ein ansehnlicher Gewinn aus im reellen Absatz gänzlich unverkäuflicher Schundware; Folgen: wiederum wurden Tausende' hoff nungsloser Obstbaumkrüppel angepflanzt und bil deten ein Hemmnis für die Entwicklung des deut schen Obstbaus, von dem Schaden für die reellen Baumschulen, ganz zu schweigen. Endlich ist wieder ein Fortschritt unsres Kampfes zu melden: der Reichsverkehrsminister setzt seiner seits ein 'Kampfmittel gegen die geschilderte Schur kerei ein, wie nachstehender Erlgß beweist: Abschrift 1/13.—126. Der Reichsverkehrsminister E. 17. 8619. Berlin W. 8, den 16. Oktober 1933. Wilhelmstratze 80. Betr. : Verkauf von unanbringlichen Obst baumsendungen. Im Nachgang zu meinem Schrei ben E. 17. Nr. 7613 vom 2. Oktober 1933. t Baumhandelsschädlinge Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Haupt verwaltung, hat auf meine Anregung folgende An weisung an die Reichsbahndirektionen, ergehen lassen: „In letzter Zeit ist mehrfach beobachtet worden, daß von unlauteren Händlern minderwertige Waren versandt werden mit der Absicht, sie auf dem Wege bahnamtlicher.Versteigerung an gut gläubige Käufer abzusetzen. Zumeist wepden die Waren an fingierte Empfänger gesandt oder auch an Empfänger, die im Einverständnis mit dem Absender die Annahme verweigern. Der Versender ersucht dann — auf die ihm zugegangene Meldung des Ablieferungshindernisses hin — die Äbferti- gungsstelle, den Verkauf der Sendung vorzuneh men. Es liegt auf der Hand, daß durch solche Machen schaften erhebliche volkswirtschaftliche Schäden ent stehen können. Neben Beschwerden über mißbräuch» liehen Verkauf von Fahrrädern und von Polster- Waren liegen uns namentlich Klagen aus den Krei sen der Baumschulenbesitzer und Obstbautreibenden vor, in denen auf die schweren Schäden hingewiesen wird, die aus dein Absatz minderwertiger, kranker Obstbäume und Obststräucher entstehen können. An sich ist es zwar nicht Aufgabe der Eisenbahn, derartigen mißbräuchlichen Verkäufen entgegen zuwirken. Die maßgebenden Bestimmungen des 8 80 EVO. geben der Eisenbahn kein Recht, die Ausführung eines Verkaufsauftrags des Absenders abzulehnen oder an besondre Bedingungen zu knüpfen. Die Eisenbahn wird aber bei der Be kämpfung der Mit Recht beklagten Uebelstände Mit wirken können, Wenn Güter in Frage kommen, für die nach § 69 (2) EVO. Vorausbezahlung der Fracht verlangt werden kann, also Güter, die schnell verderben oder die wegen ihres geringen Wertes oder ihrer Natur nach die Fracht nicht sicher decken. Obstbäume und Obststräucher können wohl ohne weiteres als hierunter fallend angesehen werden; die Forderung der Frachtvorausbezahlung wird hier den Mißbrauch des bahnamtlichen Verkaufs zum mindesten erschweren. Wir ersuchen hiernach die Reichsbahndirektionen, die in Betracht kommenden Versandabfertigungen anzuweisen, von solchen Verladern, deren Sendun gen der genannten Art erfahrungsgemäß häufiger als unanbringlich bahnamtlich verkauft werden müssen, unter Berufung auf Z ß9 (2.) EVO. Vor ausbezahlung der Fracht zu fordern." Im Auftrage: gez. Vogel. ' An den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin. An uns soll es gewiß nicht fehlen, daß den Eisen bahndirektionen die Anschriften der Ver lad er, deren Sendungen „häufiger als unanbringlich erkannt wurde n", bekannt werden I k. T. Der Kampf geht weiter gegen Mißstände im Baumabsah Ein Teil unsrer Volksgenossen hat es noch nicht begriffen, daß unsre heutige Staatsführung Aus legungskünste ihrer gesetzgeberischen Maßnahmen nicht duldet. In Absicht der Sabotierung des Markthandelsverbots über bewurzelte Bäume und Sträucher vom 13. 7. 1933 werden die intelligen testen U m g e h u n g s v e r s u ch e veranstaltet. Der klare Sinn dieses Verbots ist aber, daß der Ge setzgeber die empfindlichen Bäume und Sträucher vom Marktverkehr agsschlietzen will. Es ist daher zwecklos, in spitzfindigen Auslegungskünsten dar zutun, daß das Verbot- eigentlich nur die W och en- märkte treffe. Es ist selbstverständlich, daß den Suchern nach Gesetzeslücken das Handwerk in weit greifenden Durchführungsbestimmungen verdorben werden wird. Inzwischen können wir zu unsrer Freude mit teilen, daß durch schwäbische Tatkraft ein weiterer Erfolg zu melden ist: der Stuttgarter Baummarkt ist gefallen! Auch hierzu hatten Ausdeutungskünste versucht, die Absicht des Gesetzgebers sehr wesent lich dadurch einzuschränken, daß die süddeutschen Baummärkte nicht unter -aS erwähnte Gesetz fallen würden, weil es fick nm sogenannte Spe - zialmärkte handelt, die in dem betr. Gesetz nicht erwähnt seien. Ter Stuttgarter Baummarkt war immer auf 8 Jahre konzessioniert. Die be stehende Konzession wäre am 31. Dezember 1938 abgelaufen. Das Wiirttembergische WirtschasiSministerinm hatte aber in Bekämpfung derartiger Ausdeutungs künste das Landesgewcrbeamt ersucht, einen Be schluß des Stuttgarter Gemeinderats herbcizufüh- ren, den Baummärkt schon-vor dieser Frist aufzu heben. Dem tatkräftigen Eingreifen des Stabs- leichrs der Hauptabteilung II, Abteilung Garten bau im Landesbauernstand Württemberg, der.selbst dem Gemeinderat angehört, ist es zu verdanken, daß der Stuttgarter Baummarkt am 7. November d. Js. zum letztenmal abgehalten wurde. Nur die jenigen können dem Markthandelsunwesen mit Bäumen Tränen nachweinen, die an den Miß ständen des Marktverkaufs von Bäumen und Sträu chern erheblich verdient haben, oder denen das Schick sal des deutschen Obstbaus und der reellen, qualitäts gebundenen Baumschulerzeugung nichts bedeutet. Zu den Umgehungen des Markthandels oder auch des Hausierhandelsverbots mit. Bäumen und Sträuchern zählen wir auch das Vor - zeigen von 'Mustern dieser Baumschulerzeug nisse auf Märkten oder im Umherziehen. Wir empfehlen, überall wo derartige Umgehungen sich zeigen, mit Hilfe der Ortspolizei cinzuschreiten. Wir vertreten grundsätzlich den Standpunkt, daß der klare Sinn des Gesetzes zur Regelung des Ab satzes von Erzeugnissen des deutschen Gartenbaus vom 13. 7. d. Js. ist, die bewurzelten Bäume und Sträucher als Gegenstand des Marktverkehrs aus- zuschlietzen. Hiernach kann kein Zweifel darüber bestehen, daß auch das Vorzeigen von Mustern die ser Erzeugntsgattungen auf Märkten jeglicher Art und im Hausieren verboten ist. Z. 1.