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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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s k tt. lvIVV AO ^««^se^a« ttkkkU5^8kst: pkI(^5VkkkE Vk5 VkUIZM^ 6Et^8üO85 kV 8kkl-M M/40-- Vk6!.ä6: 6LM^M5Mk^ Nr. 32 * Jahrgang 1933 SO. ^akii-garig clsi- „Ssrlilisi' Qsi'triSi'-SÖi'SS" Berlin, 10. August 1933 Verordnungen Absahförderung für Hochbaumschulen Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft hat an die Landesregierungen folgendes Rundschreiben gerichtet: Die wirtschaftliche Lage der deutschen Hochbaum schulen hat sich infolge des stockenden Absatzes ihrer Erzeugnisse so zugespitzt, daß ein Niederbruch vieler Betriebe zu erwarten steht, wenn sich nicht die Ab nahme der herangewachsenen Bäume im kommen den Herbst ermöglichen läßt. Den Baumschulen- -besitzern bleibt kein weiterer Ausweg, als das hcrangewachsene Material zu vernichten. Die Um stellung der Baumschulen auf eine andere Kultur art ist nur mit erheblichen Geldmitteln durchzu- sühren, die die Betriebe nicht besitzen und sich auch nicht von dritter Seite beschaffen können. Sofern sich das neue Arbeitsbeschaffungsprogramm in dem beabsichtigten Maße durchführen läßt, wird hier durch zwar eine wesentliche Besserung des Absatzes für die Forstbaumschulen eintreten; für die Hoch baumschulen jedoch ist hierdurch eine Erleichterung nicht zu erwarten, wie auch die früheren Arbeits beschaffungsprogramme für sie bisher keine fühl bare Absatzbelebung gebracht haben. > Ich wäre daher dankbar, wenn von dort aus nichts unversucht bliebe, um die wirtschaftliche Lage der Hochbaumschulenbetriebe zu erleichtern. Insbe sondere bitte ich, auf die Provinzen, Kreise, Städte und Gemeinden, wie auch Landwirtschastskammern und andere in Betracht kommende Stellen dahin einzuwirken, daß diese Verwaltungen Baumschul erzeugnisse für Landstraßen, Straßen, gärtnerische Anlagen usw. in möglichst großem Ausmaße be stellen. Sofern es der Haushalt meines Ministeriums gestattet, beabsichtige ich, auch in diesem Jahr Mit tel bereitzustellen, aus denen Beihilfen zur Schaf fung von Neupslanzungen von Obstbäumen bewil ligt werden können, um auf diese Weise den Absatz der tzochbaumschulerzeugnisse zu beleben. Ich bin weiter bemüht, die Kreditmöglichkeiten der Baum schulen zu erweitern, damit diese ihren Abnehmern in den Zahlungsbedingungen entgegenkommen können. Schluß mit der Konkurrenz der „öffentlichen Hund" Erlaß Görings über die Einschränkung des kommunalen Betriebswesens Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hatderPreußischeMinisterdesJnnern an die Nachgeordneten Behörden folgenden Rund erlaß gerichtet: /Die wirtschaftliche Betätigung der Ge meinden und Gemeindeverbände hat in der Nach kriegszeit in zahlreichen Fällen einen Umfang ange nommen, der in den Kreisen der Privatwirt schaft zu oft begründeten Klagen Anlaß gegeben hat; namentlich in der Inflationszeit ha ben Gemeinden und Gemeindcverbände Wirtschafts unternehmungen auf dem Gebiet der Industrie, des Handels, des Handwerks oder des Verkehrs begrün det oder sich an derartigen Unternehmungen betei ligt, ohnedaß ein öffentlicher Zweck für eine derartige Wirischaftsbetäti- anng der Gemeinden vorlag. Gegen eine Fortsetzung dieser Entwicklung bestehen unter wirt schaftspolitischen Gesichtspunkten erheblich st e Bedenken. Ich erwarte daher, daß die Gemeinden und Ge meindeverbände insbesondere im Interesse des ge werblichen Mittelstands von jeder Einrich tung neuer wirtschaftlicher Betriebe oder der Ueberna hm e neuer Betriebs zweige durch bestehende Betriebe Ab st and nehmen. Wir geben vorstehenden Erlaß des Preußischen Ministers des Innern bekannt und weisen daraus hin, daß auf dem Gebiet des Gartenbaus schon so weitgehende Ausdehnung der gärtnerischen Regie betriebe erfolgt ist, daß deren angemessener Abbau auch weiterhin verlangt werden muß. Blumen und Kirche Auf Grund der Verordnung des Generalvikars der römischen Kirche, wonach alle nnkünstlerischcn und Pseudowerte aus den Kirchen zu entfernen sind, hat, wie die Bayerische Volkszeitung vom 29. 7. 33 berichtet, der Bischof von Linz a. d. Donau u. a. verboten, papierne und sonstige Kunstblumen in der Kirche zu verwenden. Unsere katholischen Mitglieder sollten in ihrem Gebiet bei den zuständigen Stellen gleiche Anord nungen erwirken. Or. O. Vor SO Gründung des ersten 6 So merkwürdig es klingt, aber die Reblaus ist schuld an unserm Reichsvcrband. Erst müssen dem einzelnen empfindliche Schäden entstehen, ge gen die er nicht mehr allein anzukämpsen vermag, bis er erkennt, daß er im Berus erst dann in jeder Weise erfolgreich sein kann, wenn er sich zum be- russständischen Zusammenschluß bequemt. Die „Internationale Reblaus-Konvention" von 1881 rief weitschauende Gärtner aus den Plan, einen Verband der Erwerbsgärtner Deutschlands zu gründen, um gemeinsame Arbeiten zu leisten. Wohl hatten vorher,' besonders in Süddeutschland Zünfte bestanden, waren hier und dort „Vereinchen" ge gründet worden, die aber alle nur örtliche Bedeu tung hatten und auf die großen Fragen nie hätten Einfluß haben können, die bald nach der Gründung des Verbands der Handelsgärtner Deutschlands austauchten. Dieser Verband wurde am 13. August 1883 in Dresden gegründet und erfolgreich von Wilhelm Rischer (Vors.), Ferdinand Merker (Stellv.), Otto Mann (Kassierer), Otto Mohrmann (Geschäftsführer) und Otto Nebe (Stellv.) geleitet. Man cntfchloß sich sofort, Probleme äufzugreijen, die zum Teil noch bis vor kurzem Probleme waren und erst jetzt, nach 50 Jahren, dank der Initiative der jetzigen Regierung ausgehört haben, oder dem nächst aufhörc»'werden es zu sein. So wurden z. B. die Schutzzollfragen, die Beseitigung der durch die Konkurrenz von Staatsanstalten, Stadtgärtnereicn usw. (vgl. linke Spalte, Erlaß Göring) erwachsen den Nachteile; Anstrebung einer besseren Vertre tung des Gärtncrstands bei den Regierungen; Kampf gegen den Mißbrauch von Kreditverhält- nisscn (die „Liste L" wurde im August 1884 begrün det!); Regelung von Transport- und Exportver- hältnifsen; geregelte Berufsausbildung durch Ver bot der Einstellung von Lehrlingen mit ungenü gender Schulbildung und ähnliche Arbeiten in An griff genommen. All diese Fragen find uns noch heute bekannt, nachdem der Verband der Handelsaärtner Deutsch lands längst in den Reichsvcrband des deutschen Gartenbaus ausgegangcn ist. — Manche Lösungen hätten bestimmt schon früher zum Segen des Be rufs gefunden werden können, wenn alle Erwerbs gärtner eingesehen hätten: „Einigkeit macht stark!" Neuordnung des Deutsche Gesellschaft für Gartenkuttur Die Gründungsversammlung der Deutschen Ge sellschaft für Gartenkultur findet am Montag, dem 14. August 1933, nachmittags 2 Uhr, in Erfurt, Hotel Kosscnhaschen statt. Ich bitte die Unterführer, dafür Sorge zu tragen, daß die der Förderung des Gartenbaus dienenden Gartenbauvereinigungen und Gesellschaften nicht berussständischer Art, die in ihrem Gebiet vorhan den sind, von dieser Einladung und der zugehö rigen Bekanntmachung in Nr. 31 der „Gartenbau- Wirtschaft" Kenntnis erhalten und zur Teilnahme aufgefordert werden. Nicht einbezogen werden die Obst- und Garten bauvereine, die in besonderen Landes- bzw. Pro- Vinzial-Verbänden organisiert sind. gez. sob. Loettner ck. ). Fachgruppe Samenbau Wie wir bereits mittcilten, ist beim Reichsver band des Deutschen Gartenbaus e. V. eine Fach gruppe für gärtnerischen Samenbau eingerichtet, zu deren Vorsitzenden Herr W. Heinemann-Erfurt be stellt worden ist. Wir laden hiermit die Samenzüchter und -an bauer, die bereit sind, der Fachgruppe beizutreten, zur ersten konstituierenden Sitzung am Montag, dem 14. August 1933, nachmittags 8 Uhr, nach Erfurt, Hotel Kosscnhaschen. Tagesordnung: 1. Eröffnung. 2. Die Organisation des Gartenbaus im Rahmen der beriifsständischeu Vertretungen. 3. Die Aufgaben der Fachgruppe für Samenbau. 4. Verschiedenes. Samenzüchter und -anbauer, die am persönlichen Erscheinen verhindert sind, wollen ihre Anschrift dem Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. mitteilen. Der Führer des Reichsverbands: gez. ). öoettner cl. f. Der Führer der Fachgruppe: gez. Heinemann Jahren twerbsgarlenbauverbands So aber bringt uns der Rückblick aus die 50 Jahre Erwerbsgärtneroerband die traurige Erkenntnis, daß entsprechend der sehr langsam voranschreiten- dcn Zusammenschließung auch nur langsam Vor teile errungen werden konnten. Zur Gründung zählte der Verband 189 Mitglieder, nach 10 Jahren die 10fache Anzahl, nach 20 Jahren 3500 Mitglie der und zum silbernen Jubiläum 5600 Mitglieder in 78 Gruppen. Alle» denen, die als Führer von Landesverbän den, Bezirks- und Ortsgruppen oder als treue Mit glieder segensreich am Ausbau der Berufsorgani sation mitgearbeitct haben, sei an diesem Tag der aufrichtige Dank für ihre Berusstreue ausge sprochen. Möge der Tag des 50jährigen Bestehens alle die jenigen, die auch jetzt noch nicht erkannt haben, daß der Beruf der Zusammenschluß aller Angehöri gen zwecks ihrer Selbsterhaltung ist, in unsre Rei hen sühren, mögen alle diese Außenseiter erkennen, daß sie in Zukunst nur werden bestehen können, wenn sie die gemeinnützige Arbeit zum Wohl des Berufs obenanstcllen. Am 13. August 1883 wurde der Verband der Handelsgärtner Deutschlands gegründet. Später nahm dieser Verband den Namen Verband deutscher Gartenbaubetriebe an und nach Anschluß der süd deutschen Verbände den Namen Reichsvcrband deutscher Gartenbaubetriebe. Der Reichsverband deutscher Gartenbaubetriebe war eine der Säulen, auf denen sich der Reichsverband des deutschen Gar tenbaus ausbautc. Der frühere Generalsekretär des Verbands, das heutige Ehrenmitglied unsres Reichs verbands, Johannes Beckmann-Neubrandenburg, hat zur Erinnerung an den Gründungstag eine Geschichte geschrieben über die Zeit von 1883—1920, die ursprünglich zum Druck vorgesehen war. Die gegenwärtige Zeit zwingt jedoch zu starker Einspa rung, so daß sich die Verbandsleitung nicht zum Druck entschließen kann. Sie ist jedoch bereit, salls eine größere Anzahl von Vorausbestellungen ein- gehcn, die Arbeit im Manuskript vervielfältigen zu tasten. Das Manuskript würde zum Preise von etwa K/l 1.— geliefert werden können. Bestellungen er bitten wir umgehend an die Hauptgeschäftsstelle des Reichsverbands. Gartenbauwesens Fachgruppe Bchördengartenbau Es sind an den Reichsvcrband des deutschen Gar tenbaus e. V. vielfach Anfragen gekommen, welche Möglichkeiten für die Fachbeamten und die bei öffentlichen Betrieben tätigen gärtnerischen Ange stellten gegeben sind, um im Rahmen des ständischen Aufbaus die notwendige enge Fühlung mit dem Berufsstand zu sichern. Um auch die Zugehörigkeit der Fachbeamtenschaft und der in öffentlichen Betrieben tätigen Angestell ten zum Berufsstand zum Ausdruck zu bringen, wird deshalb beim Reichsvcrband eine besondere Fachgruppe Behördengartenbau eingerichtet, die in 4 Untergruppen gegliedert wird, damit die zur gleichen Fachrichtung gehörenden in engere Fühlung untereinander und mit den für sie zuständigen Fach gruppen des Berufsstands gebracht werden können. Die Untergruppe Gartengestalter umfaßt die Beamten und Angestellten, denen die Verwaltung von Gartenanlagen anvertraut ist. Zur Untergruppe Friedhöfe gehören die Beamten und Angestellten, die in den Friedhofs verwaltungen tätig sind. Zur Untergruppe Nutzgartenbau zäh len die Fachbeamten und gärtnerischen Angestellten in den Gartenbauabteilungen der Landwirtjchafts- kammern, die Kreis- und Bezirkssachbeamten, Baumwarte usw. In der Untergruppe Fachschulen sollen alle Gartenbaulehrer, die an Berufsschulen und Fachschulen aller Art tätig sind, ihren Zusammen schluß finden. Auf Grund von Verhandlungen mit dem Führer des Reichsverbands der deutschen Gartenbaubeam ten, Pg. Balke-Dresden, wird dieser Verband in die Fachgruppe Behördengartenbau des Reichs verbands des deutschen Gartenbaus e. B. überführt werden, deren Führung Pg. Balke übernimmt, während die Geschäftsleitung der Fachgruppe vor läufig dem Pg. K. Siegmund übertragen ist. Die Unterführer des Reichsverbands werden hiermit aufgefordert, den Interessenten von der Einrichtung der Fachgruppe Kenntnis zu geben. Wir bitten alle Fachbeamten nnd die in den öffentlichen Betrieben auf dem Gebiet des Garten baus tätigen gärtnerischen Angestellten, soweit sie noch nicht Mitglieder des Reichsverbands sind, ihre Anschriften milzuteilen. Es gehen ihnen sodann die Anmeldebogen mit den entsprechenden Unterlagen zu. Ör. O. Lsmlernen! Wenn man Jahre hindurch im Kampf gegen andre gestanden hat, ist es nicht leicht, sich um zustellen und sich mit den bisherigen Gegnern, oft übrigens nur scheinbaren Gegnern, an einen Tisch zu setzen zu gemeinsamer Arbeit. Und doch verlangt die neue Zeit dieses Umlcr- nen und Sichumstellen. Wenn heute der Reichs- verbänd auch das Vertrauen der Berufskreise gefunden hat, die bisher in einem Teil der Mitglieder des Reichsverbands ihre Gegner sa hen, so liegt das zum großen Teil daran, daß er stets bemüht gewesen ist, die Sache über die Person zu stellen und um der Sache willen einen Ausgleich zu schaffen, der allen Teilen und damit auch dem Gemeinwohl dient. Diese Erkenntnis muß nun aber auch in alle Kreise hineiugetragen werden, die in oder mit dem berufsständischen Gartenbau zu tun haben. Der Reichsverband hat seinen Kampf gegen die Konkurrenz der öffentlichen Hand führen müssen und muß ihn zum Teil uoch weiterfüh ren, bis auch in die kleinsten Gemeinden hinein der nationalsozialistische Grundsatz, Regie betriebe abzubauen, wo sie überflüssig sind, auch für den Gartenbau Geltung gefunden hat. Es ist aber ein Irrtum der Gegenseite gewesen, wenn sie deshalb von einer Gegnerschaft des Reichsverbands gegen die Fachbeamten sprach. Wir brauchen die Fachbeamtenschaft nach wie vor, denn auch der Erwerbsgartenbau kann es nicht zulassen, daß berufsfremde Kreise z. B. über das Gartenbauwesen in den Städten zu entscheiden haben. Der gemeinsamen Ueber- legung und Arbeit muß es Vorbehalten blei ben, zu prüfen, wo die Aufgaben der Fach beamtenschast liegen, um sie der Förderung des Gesamtgartenbaus und damit auch indirekt des Erwerbsgartenbaus nutzbar zu machen. Nicht nur die „Verwaltung" öffentlicher Mittel, die für Grünflächen und sonstigen Gartenschmuck der Städte ausgesetzt sind, muß ihrer Obhut unterstehen, sondern wir sehen z. B. auch in der Betreuung des Kleingarten- und Kleinsied lungswesens, in der sachkundigen Mitarbeit bei der vorstädtischen Randsiedlung, in der Mitar beit auf kulturellem Gebiet in der neuen Deut schen Gesellschaft für Gartenkultur usw. für die Zukunft große Aufgaben für unsere städtische Fachbeamtenschaft. Sie kann sie aber nur dann einwandfrei lösen, wenn sie in engster Füh lungnahme mit dem Berufsstand steht, der die Marschrichtung geben muß. Es ist deshalb dank bar zu begrüßen, daß sich die Führer des Reichs verbands der deutschen Gartenbaubeamten durch das bisher Geschehene nicht irre machen ließen, sondern auch von sich aus die Anregung gaben, beim Reichsverband eine besondere Fachgruppe Behördengartenbau zu schaffen, deren Aufgabe es ist, für die gemeinsame Ar beitslinie den Boden zu bereiten. Es ist deshalb selbstverständlich, daß der Führer dieser Fachgruppe Mitglied des Füh rerbeirats wird, damit er alle Sorgen und alle Ziele des Berufsstands kennenlernt, um daraus die Nutzanwendung für die Arbeiten der Fach- Leamtenschaft ziehen zu können. Was in der Spitze gelungen ist, muß nun auch im Lande draußen zum gleichen Ergebnis sühren. Die Schlacht ist durch den Nationalsozialismus zu gunsten des Erwerbsgartenbaus entschieden, soweit es sich um das sachliche Gebiet der Kon kurrenz der öffentlichen Hand handelt. Pflicht des Erwerbsgartenbaus ist es, dem bisherigen Gegner die Hand zu reichen und mit ihm zu prüfen, wie weit es möglich ist, die beim Ab bau der Regiebetriebe unvermeidlichen persön lichen Härten zu mildern. Gemeinsamer Wille kann hier vieles erreichen, und Aufgabe der Führung muß es sein, in schneller Arbeit für die örtliche Gemeinschaftsarbeit durch Aufstel lung von Richtlinien Wege zu weisen. Or. L. Mikl W «M kiMVM W1/. W. in »WM! Vie I^eiedsgartendaurnesse dielst günstige LinLLutsmögliedLeilsn! SonntaLsKarten Kaden (ZüiUgKeH in einern t^rnkreis von 230 Lrn von Hannover! Kvisekasssn anlexen! OesvUsekattstakrten vordersitvv!
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