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II. In den Pflicht« und Nebenfächern: a) Theorie: Kenntnis des vierstimmigen Satzes mit Haupt« harmonien und deren Umkehrungen. b) Musikgeschichte: Spezialkenntnisse im betreffenden Fach, c) Gehörbildung: Niederschrift eines einfachen Diktates. d) Klavierspiel: für Theorie« und Kompositions Studierende, Dirigenten, Sänger, Streicher und Harfenisten Pflichtfach. Prüfungstermin : Die Abgangsprüfungen werden am Schlüsse eines jeden Semesters abgehalten. Meldung: Die Meldung hat 4Wochen vor Schluß des Semesters schriftlich durch Einträgen in die ausliegende Meldeliste zu erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des Hauptfach« lehrers ist beizufügen. Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr beträgt (einschließlich Zeugnisgebühr) RM. io,—. Die Gebühr ist bei der An« meldung zu entrichten. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Zur Aufnahme in das Landeskonservatorium ist erforderlich: i. das vollendete 16. Lebensjahr, 2. genügende musikalische Begabung und Vorbildung, 3. eine ausreichende Allgemeinbildung, die durch Schulzeug« nisse nachzuweisen ist (das Zeugnis für die Universitätsreife ist nicht erforderlich). In der Opernschule werden auch Studierende aufgenommen, die ihre gesangliche und andere musikalische Ausbildung nicht am Landeskonservatorium erhalten haben; diese haben bei der