Gemeinschaftsübungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Direktors oder des betreffenden Probenleiters. Studierenden ist es ohne besondere Erlaubnis ihres Hauptfach» lehrers und des Direktors nicht gestattet, in Fächern, die im Studienplan des Landeskonservatoriums vertreten sind, Privat» unterricht zu nehmen. Das öffentliche Auftreten, die Veröffentlichung eigener Kom, Positionen, sowie jede Musikausübung zu Erwerbszwecken wie auch das Schreiben von Kritiken für die Tagespresse oder Musikzeitschriften ist den Studierenden grundsätzlich unter» sagt. Die Erlaubnis unterliegt besonderen Bestimmungen und vor allem der Zustimmung des Hauptfachlehrers und des Direktors. Studierende, die gegen diese Verordnung verstoßen, können jederzeit entlassen werden, ohne daß eine Rückerstattung des Unterrichtsgeldes erfolgt. Leipzig, März 1^40 Das Landeskonervatorium der Mufik zu Leipzig Wohnungssuchende erhalten Rat und Auskunft durch das Wohnungsamt des Studentenwerkes, Leipzig C 1, Ritterstraße 14