gestellt werden. In dem Zeugnis wird das erreichte Ziel der Ausbildung als Ergebnis der Prüfung angegeben. Ein Reifezeugnis kann frühestens nach zweijährigem Besuch der Hochschub abteilung und nur durch Ablegung der Reifeprüfung (siehe be sondere Prüfungsordnung) erworben werden. Mit dem Bestehen dieser Reifeprüfung ist auch die Privatmusiklehrerprüfung (PMP) abgelegt. Der mit Erfolg Geprüfte hat das Recht, sich als „staatlich geprüfter Musiklehrer, Inhaber des Reife, Zeugnisses des Landeskonservatoriums der Musik zu Leipzig“ zu bezeichnen (genehmigt durch das Ministerium für Volks« bildung in Dresden unter dem io. März 1934 Nr. 416, FG. Il/I d). Durch Erlaß vom 27. Juli 1933 hat der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung „die Reifeprüfung des Sächsischen Landeskonservatoriums der Musik zu Leipzig als gleichwertig mit den Reifeprüfungen der Staatlichen Hoch« schulen für Musik in Berlin und Köln“ anerkannt. Für ausgesprochene Virtuosenbegabungen wird eine Soliftenprüfung mit erschwerten Anforderungen vor Publikum und Presse ab« gehalten, mit deren Bestehen ein Reifezeugnis erworben wird, jedoch ohne Anerkennung der PMP. Für die St udierenden des Kirchenmusikalischen Instituts gilt die Hauptamtliche Prüfung gleich der Reifeprüfung der Hochschulabteilung und schließt die PMP in sich ein.