7. In der Abteilung für Klavier und Orgel: a) Klavier: Vortrag eines Klavierwerkes von Bach (Wohl, temp. Klavier, Toccaten, Partiten und Englische Suiten), einer Sonate von Beethoven und eines Werkes aus dem Kreis der Romantiker. Befähigung im Vomblattspiel. b) Orgel: Vortrag eines Werkes aus der Vorbachschen Zeit, einer Komposition von Joh. Seb. Bach und eines leichten Stückes von Max Reger. Improvisation eines Choralvors Spieles, Harmonisierung eines Chorales. 8. Kirchenmusikalisches Institut: Besondere Aufnahmebedin, gungen (siehe Sonderprospekt). 9. In der Abteilung für Schulmusik ist das Zeugnis der Unis versitätsreife erforderlich; außerdem ist in der Aufnahme« prüfung der Befähigungsnachweis für den Musiklehrerberuf zu erbringen. Außergewöhnliche musikalische Begabung oder besondere tech nische Veranlagung für das Hauptfach ermöglichen in allen Abteilungen eine Erleichterung dieser Bedingungen. Nach mindestens einjährigem Besuch der Hochschulabteilung können solche Studierende, die sich keiner Prüfung unterzogen haben, bei ihrem Abgang lediglich einen Studiennachweis über die Dauer des Besuches der Hochschule mit Angabe der Unterrichtsfächer und Namensnennung der Lehrer (jedoch ohne ein Urteil über ihre Leistungen) erhalten. Eine Abgangsbefcheinigung kann nur nach Ablegung einer Prüfung vor dem Direktor und den zu einer Prüfungskommission bestellten Fachlehrern aus«