i. In der Abteilung für Komposition und Theorie: a) Für das Hauptfach Theorie: Kenntnis der Harmonie» lehre (einschließlich Modulation und der Grundbegriffe des Kontrapunktes), genügendes Klavierspiel. b) Von Komponisten wird außerdem eine in Klausur ges schriebene Komposition verlangt. 2. In der Abteilung für Gesang: Stimmliche und technische Begabung, die durch den Vor» trag von Liedern oder Arien nachgewiesen werden muß. 3. In der Opernschule: Gute stimmliche Begabung, fortgeschrittenes technisches Können und Bühnentalent. 4. In der Abteilung für Violine und Violoncello: a) Für Violine: Die technische und musikalische Vorbildung ist nachzuweisen durch den befriedigenden Vortrag von schwereren Etüden von Kreutzer oder Rode oder Kon» zerten in dem Schwierigkeitsgrad von Rode, Viotti und Spohr, Sonaten von Nardini, Corelli usw. b) Für Violoncello: Technische und musikalischeVorbildung ist nachzuweisen durch den befriedigenden Vortrag von Etüden von Merk, Lee, Grützmacher und von Konzerten im Schwierigkeitsgrad von Goltermann Nr. 3, 4 und 5. 5. In der Abteilung für Orchesterinstrumente: Ausgesprochene Begabung für das Instrument und fort» geschrittene Kenntnis seiner Technik. 6. In der Abteilung für die Ausbildung von Dirigenten: Kenntnis der Harmonielehre und Grundbegriffe des Kontra» punktes, genügendes Klavierspiel, Partiturspiel Bachscher Choräle in alten Schlüsseln und einer leichteren klassischen Symphonie.