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flächen der dünnen Querschnittwandungen ganz bedeutende Unterschiede der Umfangsgeschwindig keiten zwischen Unter- und Oberwalze auftreten, welche schädigend auf den Zusammenhang der äufseren Faserschichten wirken. e) Riffelbleche. Da dieselben meist zur Ab deckung und dabei nur in geringem Mafse als tragendes Glied dienen, so kann von Festigkeits- Vorschriften abgesehen werden. Es genügt hier für die Güte des gewöhnlichen Handelseisens, welches auch ein schärferes Auswalzen der Riffel ermöglicht. Sonstige Proben. 1. Bei Flach-, Winkel-, Rund- und Vierkant eisen, Blechen und Trägereisen. a) Biegeproben. Ausgeschnittene Längs streifen von 30 bis 50 mm Breite mit mittels der Feile abgerundeten Kanten oder Rund- und Vierkant eisen, müssen über eine Rundung von 13 mm Halbmesser winkelförmig gebogen werden können, ohne dafs sich an der Biegungsstelle ein Bruch im metallischen Eisen zeigt. Der Winkel ot,, welchen ein Schenkel bei der Biegung zu durch laufen hat, beträgt in Graden für Biegung in kaltem Zustande: bei Eisenstärken von 8 bis 11 mm a = 50° , , „ 12 , 15 , a » » „ 16 „ 20 „ & = 25« » » » 21 » 25 » & = 15». für Biegung in dunkelkirschrothem Zustande: bei Eisenstärken bis . 25 mm a = 120° „ , über 25 „ a 90°. b) Ausbreitprobe. In rothwarmem Zu stande mufs ein auf kaltem Wege abgetrennter, 30 bis 50 mm breiterStreifen einesFlach-, Winkel-, Rund- oder Vierkanteisens oder eines Bleches mit der parallel zur Faser geführten, nach einem Halbmesser von 15 mm abgerundeten Hammer finne bis auf das 11/2 fache seiner Breite ausge breitet werden können, ohne Spuren von Tren nung im Eisen zu zeigen. 2. Bei Nieteisen. a) Biegeprobe. Nieteisen soll, kalt gebogen, eine Schleife mit einem lichten Durchmesser gleich der halben Dicke des Rundeisens bilden können, ohne Spuren einer Trennung an der Biegungsstelle zu zeigen. b) Stauchproben. Ein Stück Nieteisen, dessen Länge gleich dem doppelten Durchmesser ist, soll sich im warmen, der Verwendung ent sprechenden Zustande bis auf ein Drittel dieser Länge zusammenstauchen lassen, ohne Risse zu zeigen. Spielraum für Mats und Gewicht. Wird Bauwerkeisen auf genaue Länge verlangt, so sind folgende Abweichungen zulässig: 1. Bei Flach-, Winkel-, Rund- und Vierkanteisen Mehrlängen bis zu 20 mm. 2. Bei Blechen Mehrlängen und Mehrbreiten bis zu 20 mm. 3. Bei Trägereisen Mehrlängen bis zu 50 mm. Die Normalgewichte werden aus den Ab messungen und dem specifischen Gewichte ab geleitet. Von diesen rechnungsmäfsigen Gewichten sind folgende Abweichungen zulässig: 1. Bei Flach-, Winkel-, Rund- und Vierkanteisen im Ganzen ein Mehrgewicht bis zu 3 %, für einzelne Stäbe ein Mehrgewicht bis zu 5 % und ein Mindergewicht bis zu 2 %. 2. Bei Blechen im Ganzen ± 3 %, bei einzelnen Platten + 5 %. 3. Bei Trägereisen ± 6 % mit der Mafsgabe, dafs bei gröfseren Bestellungen eines und desselben Profils eine gröfsere Genauigkeit vereinbart werden kann. Werden die für einzelne Stäbe oder Platten angeführten Gewichtsabweichungen überschritten, so können die betreffenden Theile zurückgewiesen werden. Prüfung und Abnahme. Die endgültige Prüfung und Abnahme hat in dem Walzwerke zu erfolgen. 2. Bauwerk-Flufseisen. Aeufsere Besichtigung. Das Eisen soll glatt gewalzt, ohne Schiefer und Blasen sein, und darf weder Kantenrisse noch unganze Stellen haben. Herrichtung und Anzahl der Proben. Das zu prüfende Material darf nicht be sonders ausgeglüht werden und sind daher auch die Versuchsstücke von dem zu untersuchenden Eisen kalt abzutrennen und kalt zu bearbeiten. Es können von je 100 Stück Stäben oder Platten 5 Proben und zwar nach Möglichkeit aus den Abfall- Enden entnommen werden. Wenn dieselben den gestellten Vorschriften genügen, so gelten diese 100 Stäbe oder Platten als angenommen. Genügt eine dieser Proben nicht, so darf dafür aus der betreffenden Materialmenge eine neue entnommen werden. Entspricht diese auch nicht den Anforderungen, so kann das Material verworfen werden. Zerreifs- und Dehnungs-Proben. Die Zugfestigkeit soll mindestens 37 kg und höchstens 44 kg auf das Quadratmillimeter, und zwar in der Längs- und Querrichtung, die Dehnung min destens 20% für Längs- und Querrichtung betragen. Die Zerreifsproben sollen in der Regel 300 bis 600 qmm Querschnitt haben und die Beobachtung auf einer Länge von 200 mm vor- genommen werden. Die Mindestbeträge der Zerreifsfestigkeit sind so zu verstehen, dafs die Versuchsstücke die angegebenen Belastungen für die Dauer von zwei Minuten tragen müssen; die Mindestbeträge der Dehnung so, dafs die Ver suchsstücke sich um den angegebenen Bruchtheil