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Die Kesselexplosion zu Redcar.* Am 14. Juni d. J., Abends 9 Uhr, flogen auf den Warrenby Iron Works, errichtet im Jahre 1872 von Walker, Maynard & Co., bei Redcar in England aus einer Batterie von 15 Kesseln, welche mit Hochofengasen geheizt wurden, 11 Stück in die Luft.** Es kamen dabei 11 Personen um, etwa 20 wurden ver letzt; es wäre das Unglück noch viel gröfser gewesen, wenn die Explosion am Tage, wo viel mehr Arbeiter in der Nähe beschäftigt zu sein und einer bei der vierten Nietreihe. Die zwei äufsersten Kessel blieben unverletzt. Die Situation nach der Explosion zeigt die Abbildung, deren Herstellung dem bekannten Dampfkessel ingenieur Fletcher zu verdanken ist. Die Heftig keit, womit die einzelnen Explosionen erfolgten, kennzeichnet sich daraus, dafs von einem Kessel die eine Hälfte 90 m und die andere mehr als 225 m weit nach der entgegengesetzten Richtung flogen. Das Kesselmauerwerk wurde in einen pflegten, sich ereignet hätte. Die Kessel waren alle einfache Cylinderkessel mit gewölbten Böden und Aufsenfeuerung zur Verbrennung der Hoch ofengase. Ihre Länge war 20,11 m, ihr Durch messer 1,37 m, der Dampfdruck 4,2 kg/qcm, die Zahl der je aus 2 Blechen bestehenden Schüsse 20. Die Kessel ruhten je auf 5 gufseisernen Trägern, welche an der Kesselwand festgenietet waren. Von Zeit zu Zeit waren an den Nietreihen über der Feuerbrücke Risse eingetreten, so dafs die Kessel zahlreiche Reparaturstellen hatten. Die Eisenbleche, single Staffordshire, waren 3/8“ engl. dick. 11 dieser Kessel flogen auseinander, hiervon rissen 10 an der dritten Nietreihe, welche bei allen Kesseln gerade über der Feuerbrücke liegt, * Benutzte Quellen: „Engineering“ 1895, 8. 51, 122, 163, 199, 217. ** Vergl. „Stahl u. Eisen“ 1895, S. 689. Trümmerhaufen verwandelt, Kamine und Hoch öfen entgingen glücklich der Beschädigung. Bei der ersten Untersuchung des Falles durch die Behörden, die sog. coroner’s inquest, wurde als Ursache der Explosion Ueberhitzung eines der Kessel infolge von Wassermangel angenommen; der Beschlufs wurde dahin zusammengefafst, „dafs keine Vernachlässigung vorhanden gewesen und Alles in richtiger Ordnung gehalten worden sei“. Es war dies gleichbedeutend mit der Erklärung, dafs es sich um ein Unglück handele, das un vermeidlich war. Hiermit war aber die Unter suchung des Falles nicht zu Ende; in 6tägiger Verhandlung kam die Commission des Board of Trade, welche nach dem englischen Dampfkessel- Explosions-Gesetz vom Jahre 1882 eine obere Untersuchungsinstanz für solche Fälle ist, zu dem Ergebnifs, dafs die Explosion keinesfalls als ein unglücklicher Zufall anzusehen sei, dafs XVII.1s 4