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690 Stahl und Eisen, Referate und kleinere Mittheilungen. 15. Juli 1895. Sudsalz 104 881 (85 510), Kupfererz 34 007 (23 656), Chromerz 10174 (9646), Manganerz 65 877 (74 805), Antimonerz 46 (88,6), Schwefelkies 1100 (700), Eisen erz 92 710 (68 740), Roheisen 34 060 (36 561), Kupfer 1138 (1093). Der Gesammtwerth der Bergwerks- und Hütten- prcducte betrug im Jahre 1894: 2 194 739 fl. An Berg werksabgaben wurden geleistet 25 622 fl. gegen 25 368 fl. im Vorjahre. Das Vermögen der Bruderlade betrug: 64910 11. gegen 54212 fl. im Vorjahre. Die Kranken kassen hatten mit Schlufs 1894 1606 Mitglieder und der Vermögensbestand betrug 6828 fl. („Oesterr. Zeitschr. f. Berg- u. Hüttenw.“ 1895, S. 325). Japans Metallproduction und Einfuhr.* Das kürzlich ausgegebene „Rsum Statistique de l’Empire du Japon“, Vol. IX, Tokio, theilt die neuesten amtlichen Zahlen mit über die Metallproduction Japans. Sie zeigen, dafs im Jahre 1892/93 die Production im grofsen und ganzen nicht die Fortschritte gemacht hat, welche man nach der vorhergegangenen Ent wicklung, namentlich auch in Japan selbst, erwartet hatte. Insbesondere hat die starke Zunahme der Steinkohlengewinnung sich in dem Berichtsjahre nicht fortgesetzt. Im einzelnen betrug die Production : Production der staatlichen Betriebe 1892/93 1891/92 1890/91 1886/87 Gold .... Unzen 8802 7000 8375 5670 Silber ... » 275986 192265 225897 188461 Kupfer . 1000 Kwan 73 5 6 5 Eisen . . » 614 839 957 1053 Steinkohle „ 5842 3973 1783 108157 Production der Privatbetriebe 1892 1891 1890 1886 Gold .... Unzen 12738 15548 15257 9293 Silber ... , 1640563 1697700 1478000 896400 Kupfer . 1000 Kwan 5463 5060 4850 2601 Eisen . . , 4654 4093 5020 2616 Blei . . 218 214 207 63 Antimon » 369 604 504 128 Zinn . . " 11 12 13 17 Manganerz , 1338 860 691 107 Steinkohle » 848093 847821 696590 261230 Schwefel „ 5463 5848 5520 1719 Braunkohle , ? 4025 5040 2172 Ein Kwan ist gleich 3,76 kg, so dafs man rund 270 Kwan gleich 1 t und 1000 Kwan gleich 3,75 t setzen kann. Für die Ausfuhr kommen hauptsächlich Kupfer und Kohle in Betracht. An Rohkupfer wurde exportirt: 1889 bis 1893 für 1,3 Mill., 3,0 Mill., 2,8 Mill., 2,5 Mill, und für 2,0 Mill. Yen; an reinem Kupfer und anderen Metallen für 1,6 Mill., 2,4 Mill., 2,1 Mill., 2,5 Mill, und für 2,6 MdI. Yen. An Brennstoffen wurde in denselben Jahren exportirt für 4,4 Mill., 4,9 Mill., 4,8 Mill., 4,7 Mill, und für 4,9 Mill. Yen. Diese Zahlen geben fast ausschliefslich die Ausfuhr von Steinkohlen an und enthalten aufserdem nur wenig Brennholz und Holzkohle. Dafs die Ausfuhr ungefähr gleich geblieben ist bei vermehrter Production, beweist die Zunahme des eigenen Verbrauchs. So verbrauchten die Baumwollspinnereien im Jahre 1888 erst 16000 t und 1893 85000 t Steinkohle. * Vergl. den Aufsatz Jahrg. 1894, S. 595 ff. Die Einfuhr von Rohstoffen und Fabricaten der I Eisenindustrie weist folgende Zahlen auf, in Werthen von 1000 Yen: 1893 1892 1890 1884 Stahl und Eisen, roh . . 752 480 395 160 Schmied- und Gufseisen . 2840 1813 3073 969 Instrumente und Maschinen 3978 2258 4575 729 Fahrzeuge, Wagen, Schiffe 1533 740 2165 1850 Andere Fabricate aus Eisen oder Stahl 1799 1447 2043 440 Der im Jahre 1892 bemerkte Rückgang in der Einfuhr ist also im letzten Berichtsjahre zum Theil wieder ausgeglichen worden. M. B. Ein- und Ausfuhr von Schiffen und Schiffbau- materialien. Ein erheblicher Mangel unserer amtlichen Handels statistik besteht darin, dafs dieselbe weder in der Einfuhr noch in der Ausfuhr die über die Zollgrenze gehenden Wasserfahrzeuge nachweist, die nicht als Transportmittel, sondern als Handelswaare ein- oder ausgeführt werden. See- und Flufsschiffe aller Art, einschliefslich der dazu gehörigen Schiffsutensilien, Anker, Ketten u. s. w. sind nämlich nicht nur vom Eingangszoll befreit (Nr. 15d des Zolltarifs), sondern auch von der Anmeldepflicht für die Zwecke der Statistik, der alle übrigen ein- oder aus gehenden Waaren, auch Eisenbahnfahrzeuge, unter liegen, ausgeschlossen.* Es ist klar, dafs hierdurch alljährlich sehr bedeutende Werthe für die Statistik unseres auswärtigen Handels verloren gehen; in der Einfuhrstatistik fehlen alle für deutsche Rechnung im Auslande gebauten oder angekauften See- und Flufs schiffe, und ebenso sind in der Ausfuhrstatistik die auf deutschen Werften für das Ausland gebauten Schiffe und Boote, auch die für auswärtige Regierungen gelieferten Marinefahrzeuge und Torpedoboote, nicht nachgewiesen. Der Interessent sucht also in den amtlichen Handelsausweisen vergebens nach der Zahl dieser Schiffe, und der amtlich nachgewiesene Ge sammtwerth der deutschen Ein- und Ausfuhr bleibt jährlich um so und so viele Millionen hinter der Wirklichkeit zurück. Diesem Mangel liefse sich leicht abhelfen, wenn in dem statistischen Waarenverzeich- nifs, das ja ohnedies demnächst in neuer Fassung erscheinen soll, für die verschiedenen Arten von Wasserfahrzeugen — eiserne, hölzerne, Seeschiffe, Flufs schiffe, Kähne, Boote u. s. w. — einige Waarennummern vorgesehen würden, unter denen dann die gedachten Schiffe nach Stückzahl, Rauminhalt und Werth nach zuweisen wären. Dadurch würde man allmonatlich über den Ankauf von Schiffen fär deutsche Rechnung im Auslande, wie über den Verkauf von in Deutschland gebauten Schiffen nach dem Auslande unterrichtet werden. Die Bestimmung, wonach Wasserfahrzeuge von der Anmeldepflicht und der Entrichtung der statistischen Gebühr befreit sind, müfste dann, soweit es sich nicht um Schiffe handelt, die als Transport mittel ein- und ausgehen, fortfallen. Auch die ausländischen Materialien, zum Bau, die zur Reparatur oder zur Ausrüstung von Seeschiffen zollfrei eingeführt werden, sind bislang von der An- * Dasselbe gilt von Schiffswracks, die als Schiffs körper geborgen und behufs der Reparatur ein gebracht werden, während zum Zerschlagen bestimmte oder schon in Theilen oder Trümmern eingebrachte Wracks, einschliefslich der unbrauchbar gewordenen Utensilien und Geräthschaften, mit 2% von der Lösung des öffentlichen Verkaufs derselben zur Ver zollung gezogen und dann auch statistisch nach gewiesen werden. Auch Strandgüter sind zollpflichtig (unbeschädigte nach Vorschrift des Zolltarifs, be schädigte mit 10 % des Auctionserlöses) und werden in der Einfuhrstatistik nachgewiesen.